Die NZZ beschäftigt sich in einem Beitrag ausführlich mit der Kritik an der geplanten Inkraftsetzung der revidierten BVV2 auf den 1.1.09. Das Blatt schreibt u.a.: «Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) geht davon aus, dass die Verordnung planmässig in Kraft tritt. Das schliesse Zusatzbeschlüsse im neuen Jahr aber nicht aus, sagt Joseph Steiger, der im BSV für die Revision zuständig ist. Der Kritik an den neuen Limiten hält er entgegen, dass diese weder heute noch in Zukunft starr angewendet würden: «Es ist nicht die Idee, dass jetzt die Pensionskassen ihre Immobilien verkaufen oder Hedge-Funds kaufen müssen.» Zitiert wird auch Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP: «Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands ASIP, bezeichnet die Limiten als Orientierungshilfen. Wenn eine Stiftung davon abweichen möchte, könne sie das tun, sie müsse es nur begründen. Die vehemente Kritik hält Konrad für ein «Kesseltreiben zur Ablenkung von anderen Problemen».