Der Bundesrat hat beschlossen, den Bezügern von Invaliden- und Hinterlassenenrenten der obligatorischen Unfallversicherung eine Teuerungszulage von 2,2 Prozent zu gewähren. Er trägt damit der Anpassung der Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) auf den gleichen Zeitpunkt Rechnung.
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