nzz Bis zum 30. Juni müssen die von der Finanzkrise getroffenen Pensionskassen mitteilen, ob sie Sanierungsmassnahmen ergreifen und, wenn ja, welche. Die gängigsten Vorgehensweisen sind geringere Verzinsungen der Altersguthaben und Zuschüsse der Arbeitgeber, schreibt die NZZ. Es gibt eine Vielzahl an möglichen Sanierungsmassnahmen, wie das Beratungsunternehmen Hewitt jüngst an einem Anlass in Zürich aufgelistet hat. Dazu gehören zunächst die Prüfung der Anlagestrategie, die geringere bzw. gar die Null-Verzinsung der Altersguthaben oder freiwillige Einlagen des Arbeitgebers. Letztere würden dabei am schnellsten Resultate bringen und die grösste Wirkung zeigen, hiess es an dem Anlass. Weitere Möglichkeiten sind die Auflösung einer Arbeitgeberbeitragsreserve, Zuschüsse aus einem Wohlfahrtsfonds, Garantien des Arbeitgebers, Einsparungen bei den Verwaltungskosten oder Einschränkungen bei der Wohneigentumsförderung im Falle eines Vorbezugs aus der Kasse. Ebenfalls möglich ist es, Sanierungsbeiträge vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu erheben oder auch – unter eng gefassten Bedingungen – von den Rentnern.

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