AV2020
Der Rechsteiner ist angezogen
Heftig sind dabei seine Angriffe gegen Martin Kaiser, beim Arbeitgeberverband zuständig für das Dossier Sozialversicherung (und Vorstandsmitglied beim Vorsorgeforum). Kaiser ist massgeblich beteiligt am Konzept des Nationalrats, das explizit den Ausgleich ohne AHV-Zuschlag sucht.
Rechsteiner und Kaiser sind damit die beiden Exponenten der sehr unterschiedlichen Lösungen, wobei die Personalisierung der aktuellen Auseinandersetzung diese zusätzlich befeuert. Wie persönlich das für Rechsteiner geworden ist, lässt sich schon daran erkennen, dass er – seiner Sache offenbar nicht mehr allzu sicher – sogar vor dem harmlosen Wortspielchen “der Kaiser ist nackt” nicht zurückschreckt.
Was er hingegen verschweigt, ist die Tatsache, dass das Kernelement von Kaisers Konzept, die Streichung des Koordinationsabzugs, bereits in der Botschaft des Genossen Berset enthalten war. Wenn das nun aber aus der Küche des Arbeitgeberverbands kommt, ist es trotz gleicher Rezeptur anscheinend ganz ungeniessbar. Wichtigstes Argument sind die Kosten, wobei die Berechnungen des BSV scheinbar über jeden Zweifel erhaben sind, jene der Arbeitgeber, die davon wesentlich abweichen, hingegen gar nicht erwähnt werden.
Nun haben die Berechnungen des BSV den Schönheitsfehler, dass das Amt sich weigert, die dazugehörigen Grundlagen zu veröffentlichen. Auch mehrfache Anfragen unsererseits waren bisher erfolglos. Alles was geboten wird, sind die Resultate. Nun haben wir allerdings schon in der Schule gelernt, dass Resultate ohne Angabe des Lösungswegs nicht zählen. Sollte eigentlich auch für Daten gelten, die grössere Bedeutung haben als eine Mathe-Prüfung.
Welchen Weg die Reform einschlägt, wird wesentlich von der Haltung der CVP abhängen. Ihre Exponenten werden entsprechend von Links und Rechts umworben. Im Parlament hat sich die Partei in dieser Frage bisher konsequent an die Seite der SP gestellt, wobei das erfahrungsgemäss bei ihrer Wählerschaft nicht wahnsinnig gut ankommt. Um einen Sinneswandel zu erwirken, wird bei FDP und SVP deshalb auch an Verbesserungen bei der AHV ergänzend zu ihren Vorschlägen gedacht. Was wiederum von der SP mit allergrösstem Misstrauen verfolgt wird, weil sie einerseits den Sukkurs der CVP nicht verlieren will, anderseits die AHV als ihr exklusives Betätigungsfeld erachtet. Arbeitgebervorschläge zu deren Ausbau sind so ungefähr das Allerletzte, was sie sich wünscht.
Am 12./ 13. Januar sowie am 2./ 3. Februar trifft sich die SGK des Nationalrats, um die Ausgangslage bei der AV2020 vor der entscheidenden Frühjahressession zu diskutierten. Und wenn Rechsteiner in seinem Kommentar schreibt, “wir stehen vor spannenden Monaten”, so sind wir für einmal geneigt, ihm vollumfänglich zuzustimmen.
AV2020, Konrad: “I wouldn’t bet on it”
Hanspeter Konrad, director of ASIP, the Swiss occupational pensions trade association, told IPE it was possible that the entire reform initiative collapsed but that he was optimistic and that the association was continuing to work towards a solution being found in parliament. “We’re of the opinion that this reform is necessary and that it must not be allowed to fail,” he said.
Not everyone in the second pillar in Switzerland believes the reform is needed, although one source recently expressing this view to IPE said his was a contrarian one.
Konrad said that the question about the CHF70 first pillar top-up was political and that ASIP was neutral on this, focusing instead on the second-pillar aspects of the reform. It believes that solutions can be found for the lowering of the minimum conversion rate to be offset within the second pillar.
The next steps in the law-making process are for the advisory committee in the Nationalrat to debate the upper chamber’s proposal, and then for the full lower chamber to do so. “After that, the reform package will go back and forth in session,” said Konrad, adding that he expected a few differences to remain, including over the CHF70, and that a mediation conference was likely.
He expects that, at the end of the day, the politicians will “get their act together” to find a solution. “But I wouldn’t bet on it,” he said.
BZ: “Frauen gegen Giesskannenprinzip”
Die
Grünliberalen
könnten im Kampf um
den Ausbau der AHV
um monatlich 70
Franken für alle
Neurentner den
Ausschlag geben.
Lehnen Sie diesen
Plan von SP und CVP
immer noch ab?
Kathrin Bertschy:
Ja. Man muss sich
einfach vor Augen
halten, weshalb wir
diese Reform
durchführen. Der
demografische Wandel
mit den
geburtenstarken
Jahrgängen, die ins
Rentenalter kommen,
sowie die erfreulich
hohe
Lebenserwartung
stellen die
Altersvorsorge vor
enorme
Herausforderungen.
In 15 Jahren fehlen uns jährlich 10 Milliarden Franken in der AHV. Die Reformvorlage ist dringend notwendig. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verantwortungsvoll, die Probleme weiter zu verschärfen, indem man eine Rentenerhöhung für alle Neurentner beschliesst – und dies erst noch mit der Giesskanne. Eine allgemeine AHV-Erhöhung wäre erst in 15 Jahren zu rechtfertigen.
Einen
gezielten Ausbau
würden Sie
unterstützen?
Ja, wenn er
richtig gemacht
wird. Dabei denke
ich vor allem an die
älteren Frauen. Man
darf nicht
vergessen, dass
viele von ihnen
doppelt
benachteiligt sind.
Erstens haben sie
während ihres
Erwerbslebens nicht
den gleichen Lohn
für die gleiche
Arbeit erhalten.
Zweitens sind sie
von einem
gravierenden
Systemfehler in der
2. Säule betroffen .
. .
. . . das
müssen Sie erklären.
Der heutige
Koordinationsabzug
in der 2. Säule
bewirkt, dass tiefe
Einkommen und
Teilzeitjobs sehr
schlecht versichert
sind. Das trifft in
erster Linie Frauen,
da sie
überdurchschnittlich
oft solche Stellen
haben. Darum sind
Frauen im Alter
häufiger arm, dies
völlig
unverschuldet. Und
nun sollen sie mit
der Erhöhung des
Rentenalters auf 65
auch noch einen
grossen Beitrag an
die Rentenreform
leisten. Deshalb
verlange ich eine
gezielte
Kompensation
zugunsten der
Frauen. Die fehlt
bisher völlig.
Fordern
Sie, dass nur die
Frauen 70 Franken
mehr AHV erhalten?
Vernünftiger fände
ich, den Ausbau der
AHV auf die
Minimalrenten zu
fokussieren und
diese stärker zu
erhöhen. Es sind vor
allem
alleinstehende
Frauen, die
Minimalrenten
beziehen. Eine
andere Möglichkeit
ist, die Renten der
Frauen um das
Ausmass der
Lohndiskriminierung
nach oben zu
korrigieren. All
dies hilft aber nur
den Rentnerinnen.
Zugunsten der
jüngeren Frauen
müssen wir mit
dieser Reform
unbedingt den
Systemfehler in der
2. Säule beheben.
Sonst geht das immer
so weiter.
Der
Ständerat sieht ja
solche
Verbesserungen vor.
Ja, aber die sind
viel zu zaghaft.
Personen mit tiefen
Löhnen und
Teilpensen – in
erster Linie also
Frauen – werden auch
so weiterhin
diskriminiert. Das
Einfachste wäre, den
Koordinationsabzug
abzuschaffen und die
gesamten Löhne zu
versichern.
PENSIONSKASSEN
BVK-Wechsel unkorrekt vollzogen?
PK Schlieren: Wechsel mit Dissonanzen
Laut den beiden Experten Claudia Schneider Heusi, Submissionsspezialistin und Rechtsanwältin, sowie Martin Beyeler, Professor für Bau- und Vergaberecht an der Universität Freiburg, hätte eine öffentliche Ausschreibung erfolgen müssen – eine sogenannte Submission – wie sie gegenüber der «NZZ» sagten. Beschwerden gegen eine nicht ausgeschriebene Vergabe hätten vor dem Zürcher Obergericht gar gute Chancen, sagt Schneider Heusi weiter.
Das Schlieremer Stadtpersonal votierte in einer Abstimmung selber für den Kassenwechsel, da die BVK auf das Jahr 2017 ihren Vorsorgeplan umsetzt und den technischen Zinssatz wie auch den Umwandlungssatz senkt. Nachdem mehrere der rund 470 Gemeinden und Organisationen, die der BVK angeschlossen sind, Kritik äusserten, wechselten lediglich deren vier die Pensionskasse. Dies sind die Gemeinden Erlenbach, Oberrieden und Mönchaltorf sowie die Schweizerisch Technische Hochschule Winterthur und die Stadt Schlieren.
Die betroffenen Gemeinden wollen von einem Submissionsverfahren nichts wissen. Schlieren etwa argumentiert mit dem Zeitdruck, der wegen der Einführung des BVK-Vorsorgeplans vorgeherrscht habe – per Ende November musste der BVK-Anschlussvertrag gekündigt sein. Auch liege die definitive Entscheidung beim Stadtpersonal, daher bestehe für die Exekutive keine wirkliche Auswahlfreiheit. Und drittens befinde sich das Gemeinwesen im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern um attraktive Vorsorgelösungen. Daher sei dieser Bereich nicht dem Submissionsrecht unterstellt.
Dieses Argumentarium stösst bei den Experten nur auf wenig Verständnis. So müsse hier aus juristischer Sicht von selbstverschuldeter Dringlichkeit gesprochen werden, monieren diese. Zudem belegte ein Bundesgerichtsentscheid von vergangenem Juli, dass die Personalvorsorge durchaus im öffentlichen Interesse liege. Das Mitwirkungsrecht der Angestellten spiele hierbei keine Rolle. Gar für «völlig abwegig» hält Beyeler das Argument Schlierens, mit anderen Arbeitgebern in Konkurrenz zu stehen. Zu dieser Begründung könne man auch greifen, wenn man den Bau eines neuen Gemeindehauses nicht öffentlich ausschreibe, da ja auch dort attraktive Arbeitsplätze entstehen würden, so Beyeler.
Gutes Jahr für die APK
Der aktuelle Kenntnisstand weist auf eine Jahresperformance von über 4 Prozent hin. Damit kann das Anlageergebnis nicht nur die Verzinsung der Vorsorgekapitalien der Renten (3 Prozent) sowie der Aktiven (0.5 Prozent) decken, sondern verhilft auch zu einem höheren Deckungsgrad. Zusammen mit dem voraussichtlich erfreulichen versicherungstechnischen Ergebnis wird der Deckungsgrad per 31.12.2016 bei rund 100 Prozent liegen (Ende 2015: 97.7 Prozent). Um den Deckungsgrad stabil zu halten, benötigt die APK eine jährliche Performance von rund 2,5 Prozent.
BLPK mit
technischem Zins
1,75%
Der Verwaltungsrat der BLPK hat sich entschieden, die versicherungstechnischen Grundlagen dem schwierigen finanzwirtschaftlichen Umfeld anzupassen: Der technische Zinssatz wird per 1. Januar 2018 von 3.00% auf 1.75% gesenkt. In der Folge wird der Umwandlungssatz ab 2019 bis 2022 in vier Schritten von 5.80% auf 5.00% angepasst.
Auf die laufenden Renten hat die Senkung des technischen Zinssatzes keinen Einfluss. Hingegen sind die zukünftigen Altersrenten betroffen, da mit der Senkung des technischen Zinssatzes auch der Umwandlungssatz angepasst wird. Zusätzlich werden die künftigen Ehegatten- und Lebenspartnerrenten von heute zwei Drittel auf 60% der Alters- bzw. Invalidenrenten gesenkt. Mit diesen Anpassungen will die BLPK sicherstellen, dass sie heute keine Renten verspricht, die sie in Zukunft nicht finanzieren kann. Zudem soll wenn immer möglich eine Querfinanzierung von den aktiven Versicherten zu den Rentnern vermieden werden.
Die Senkung des Umwandlungssatzes führt zukünftig zu tieferen Altersrenten. Die BLPK unterbreitet deshalb den rund 60 angeschlossenen Vorsorgewerken verschiedene Massnahmen, um diese Reduktion abzufedern. Auch kann ein Vorsorgewerk höhere Umwandlungssätze (5.40% statt 5.00%) festlegen, sofern der Arbeitgeber die damit verbundenen Kosten selber finanziert. Zudem hat der Verwaltungsrat der BLPK eine schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes ab 2019 bis 2022 beschlossen. Damit soll für die vor der Pensionierung stehenden Jahrgänge die Anpassung gemildert werden.
Der Kanton Baselland plant zur Sanierung der BLPK- sie wird trotz der geplanten Senkungen des UWS notwendig – rund 300 Mio. Franken in die Kasse einzuschiessen. Die Basellandschaftliche Zeitung schreibt dazu:
Damit ist allerdings erst eine Seite abgedeckt, jene der laufenden Renten. Die Belastung könnte sich noch mehr als verdoppeln, sollte der Landrat beschliessen, dass den zurzeit noch berufstätigen Versicherten keine Kürzung der künftigen Renten zuzumuten ist. Ohne Gegenmassnahmen würden die Renten wegen des niedrigeren Umwandlungssatzes nämlich ab 2019 abnehmen – und lägen 2022 um bis zu 14 Prozent tiefer. Würde man dies komplett verhindern und am Leistungsziel von 60 Prozent des versicherten Lohnes festhalten wollen, bräuchte es laut Berechnungen der Finanzverwaltung weitere 330 Millionen Franken. «Hier werden wir aber sicher nicht landen», nahm Finanzdirektor Lauber die Landratsdebatte vorweg.
Mitteilung
BLPK
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bz
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Tageswoche
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srf
3,2 Milliarden bei der Zentralstelle
KAPITALANLAGEN
FuW: PKs erzielten 2016 rund 3% Bruttorendite
Die Pensionskassen in der Schweiz haben 2016 auf den rund 800 Mrd. Fr. Vermögen der Versicherten brutto etwa 3% Performance erzielt. Das zumindest besagen die Pictet-BVG-Indizes, die die Wertentwicklung typischer Pensionskassenvermögen aufzeichnen, schreibt die Finanz und Wirtschaft.
Zunächst ist die mutmasslich erreichte Performance auskömmlich, wenn sie mit der Zinsmalaise auf Bankkonten verglichen wird. Günstig ausgewirkt hat sich die weitere Aufwertung der Anleihen, obschon sich diese Bewegung seit Jahresmitte erheblich zurückgebildet hat. Einträglich waren erneut die Immobilienanlagen.
Auf Dividenden und Mieterlös ist Verlass
Doch selbst wenn nach Vermögensverwaltungskosten netto 2,5% bleiben sollten, reicht dieses Resultat nur gerade zur Deckung der Zinspflichten. Den Rentnerguthaben müssen je nach gewählter Bilanzierung 2,75% oder gar mehr gutgeschrieben werden. Für die Spargelder der Beschäftigten bleibt entsprechend weniger Jahreszins.
Anlagenotstand zum Jahresstart
Davon fliessen geschätzte 30 bis 35 Prozent in Aktien und etwas mehr als die Hälfte in den Heimmarkt. Allerdings hat unser Schweizer Aktienmarkt in diesem Jahr einen entscheidenden Nachteil: Gerade bei den mächtigen Grossinvestoren aus dem angelsächsischen Raum sind die defensiven Qualitäten von Nestlé, Roche und Novartis alles andere als gefragt. Blöd nur, sind diese drei Indexschwergewichte hierzulande für knapp 60 Prozent der gesamten Börsenkapitalisierung verantwortlich.
Folglich bleibt ausländischen Grossinvestoren hierzulande nichts anderes übrig, als auf Aktien von Unternehmen aus der zweiten Linie auszuweichen. Nach dem Höhenflug der letzten Jahre lassen sich in diesem Titelsegment jedoch kaum noch Schnäppchen finden.
VERSICHERTE
“Die wahre Problemzone der Frau ist das Geld”
Es sieht für viele Frauen nicht rosig aus: Ihre Renten sind im Schnitt 37 Prozent tiefer als jene der Männer, das entspricht 20’000 Franken pro Jahr weniger. Seniorinnen müssen deshalb mehr als doppelt so häufig wie Senioren Ergänzungsleistungen beantragen. Altersarmut ist weiblich.
Andrea Gisler ist die Anwältin und spezialisiert auf Familienrecht. Sie kennt den fassungslosen Blick, wenn sie ihren Klientinnen im Rahmen einer Scheidung das Budget präsentiert. Die wenigsten wissen, dass ihr Ausstieg aus dem Berufsleben oder das drastische Reduzieren des Pensums derart einschneidende Folgen haben würde. Andrea Gisler sagt: «Die meisten Frauen kümmern sich nicht um ihre eigene Vorsorge, übrigens auch Akademikerinnen nicht. Deshalb ist die wahre Problemzone der Frau nicht ihre Figur, sondern das Geld.»
SOZIALPARTNER
“Arbeitslosigkeit bekämpfen, Kaufkraft stärken, PKs entlasten”
Doris Bianchi führte in ihrer Analyse der gegenwärtigen Lage der beruflichen Vorsorge aus:
Angeführt von den Empfehlungen der Pensionskassenexperten stehen im 2017 weitere Senkungen des technischen Zinssatzes und der Umwandlungssätze an. Der Referenzzinssatz wird im 2017 voraussichtlich bei 2% liegen. Das bedeutet einen Umwandlungssatz von unter 5%. Die finanziellen Mittel für Ausgleichsmassnahmen sind infolge der bisherigen Senkungsrunden aber vielerorts aufgebraucht. Die Auswirkungen der neuen Senkungsrunde werden die Versicherten daher noch stärker zu spüren bekommen. Denn um die erneute Verschlechterung zu kaschieren, sollen die Risiken immer mehr von der Pensionskasse und dem Arbeitgeber auf die Arbeitnehmer und zur Arbeitnehmerin abgewälzt werden. (…)
Mit einem tiefen technischen Zins vermeidet die PK präventiv eine Sanierung. Die Kosten dafür trägt einseitig der Arbeitnehmende durch einen tieferen Umwandlungssatz bei seiner Pensionierung. Die Arbeitgeberseite profitiert hingegen. Denn damit werden kostspielige Sanierungen vermieden. Das System der beruflichen Vorsorge baut darauf, dass Anlagerisiken kollektiv getragen werden. Zudem ist der Anlageprozess auf eine lange Dauer von rund 65 Jahren angelegt. Das hilft, die Risiken zu glätten. Darum können die PK auch weit mehr in riskantere Anlagen wie Aktien oder Immobilien investieren als Lebensversicherungen oder vorsichtige Privatanleger.
Mitte 2017 wird die Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes in Kraft gesetzt. Damit wird die Wahl der Anlagestrategie für Vorsorgegelder möglich sein – ohne dass noch eine Mindestgarantie besteht. Der Versicherte trägt bei solchen 1e-Plänen das Anlagerisiko selber. Im Falle einer schlechten Renditeentwicklung kann der Versicherte im Freizügigkeitsfall oder im Vorsorgefall mitunter sogar ein tieferes Altersguthaben vorfinden als sein eingebrachtes Guthaben. Ein weiterer Aspekt dieser 1e-Pläne – über den wenig gesprochen wird – ist die Beschränkung des Rentenbezugs. Bei Pensionierung oder im Todesfall und bei Invalidität ist nur der Kapitalbezug möglich. Klar, davon sind zurzeit nur die Gutverdienenden, mit einem Jahresgehalt ab rund Fr. 126‘000, betroffen. Bei tieferen Einkommen sind solche 1e-Pläne nicht möglich. Oder noch nicht möglich.
Pensionskassen haben begonnen, die maximale Jahresrente zu deckeln. Pensionierte müssen künftig ein darüber liegendes Altersguthaben zwingend als Kapital beziehen. Auch hier bezieht sich diese Pflicht für den Kapitalbezug auf Gutverdiener, die bereits eine angemessene Altersrente erhalten werden. Klar ist aber auch, dass damit das Langlebigkeitsrisiko auf den Versicherten übertragen wird. Die berufliche Vorsorge wird so immer mehr zur Spareinrichtung 4 ohne kollektive Risikotragung. Und was jetzt nur für Kaderleute gilt, könnte schon bald auch für tiefere Lohnsegmente gelten.
AUFSICHT
OAK: Anhörung zur revidierten Weisung über Vermögensverwalter in der BV
Kernpunkte der Anpassung der Weisungen Vermögensverwalter sind:
- Vereinheitlichung von Definitionen mit denjenigen in den neuen Weisungen 01/2016 „Anforderungen an Anlagestiftungen“
- Präzisierungen und Klarstellungen bei den Voraussetzungen an die betriebliche Organisation sowie Schaffung von Vorhersehbarkeit durch schriftliches Festhalten der sich anlässlich der ersten Zulassungsrunde gebildeten Praxis
- Konkretisierung des Zulassungs- und Mutationsverfahrens.
Die OAK BV hat sich entschlossen, eine Anhörung durchzuführen. Sie weist darauf hin, dass es sich bei dieser Anhörung nicht um ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren handelt. Auf eine Publikation der einzelnen Stellungnahmen und der Auswertung wird verzichtet.
STUDIE
Nachhaltige Pensionssysteme: Schweiz fällt zurück
Hauptgrund für die Abstufung der Schweiz ist laut Allianz die Verschlechterung der demographischen Prognosen für die Schweiz. So wird sich der so genannte Altersquotient, der das Verhältnis der Über-65jährigen zu denjenigen im Haupterwerbsalter zwischen 15 und 64 Jahren misst, in der Schweiz von derzeit rund 25 auf 50 im Jahr 2050 verdoppeln. Das bedeutet, dass immer weniger Erwerbstätige für eine immer grösser werdende Anzahl an Rentnern aufkommen müssen.
„Der Rucksack der arbeitenden Bevölkerung wird künftig immer schwerer“, sagt Severin Moser, CEO der Allianz Suisse. Zwar hebt die Studie auch hervor, dass die Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern immer noch gut relativ gut dasteht, da sie über eine geringere Staatsverschuldung und ein relativ hohes Renteneintrittsalter verfügt, dennoch steht sie in Bezug auf das Pensionssystem vor grossen Herausforderungen. Umso wichtiger sei, dass die Reform Altersvorsorge 2020 gelingt.
TERMINE
Tagungen, Versammlungen, Konferenzen
JANUAR
- 10. Januar, Bern
ASIP
Start ins neue Vorsorgejahr (Mitgliederanlass). Programm, Anmeldung - 12. / 17. / 27. Januar, Zürich
BVG-Aufsicht Kt. Zürich
Informationstage 2017. BVS Zürich - 12. Januar, Zürich
VPS Verlag
Horizonte und Trends. Website - 16. / 18. Januar, Bern / Zürich
zhaw Zürcher Hochschule
Vorsorge Update. Website - 19 janvier, Lausanne
EPAS
Horizons et Tendances. Website - 30. Januar, Luzern
VPS
Tatsachen und Meinungen. Website
FEBRUAR
- 2. Februar, Zürich
KGAST
GV
Aus- und Weiterbildung
JANUAR
- 19. / 26. Januar, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Grundausbildung für Stiftungsräte, Stufe 1. Website - 24 janvier, Lausanne
EPAS
Cours de base. Infos
FEBRUAR
MÄRZ
- 1. – 29. März (5 Tage), Luzern
VPS Verlag
Modulkurs. Einführung in die berufliche Vorsorge. VPS - 8. – 10. März, Thun
Movendo
Basiskurs für SR-Mitglieder. Movendo - 9. / 16. März, Luzern
VPS Verlag
Pensionskassenführung für Stiftungsräte. Flyer - 10. / 17. März, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Grundausbildung für Stiftungsräte, Stufe 1. Website - 22 – 24. März, Sigriswil
Movendo
Aufbaukurs für SR-Mitglieder. Movendo - 23. / 28. März, Zürich
VPS Verlag
Knifflige Leistungsfälle in der BV. VPS - 23. März, Zürich
VPS Verlag
Risikomanagement im aktuellen Umfeld. VPS - 29. März, Bern
PK-Netz
Weiterbildungsanlass zum technischen Zinsssatz. Infos