Kritik an Steuerplänen des Bundes
Wie die neue Regelung zur Besteuerung des Altersguthabens im Detail aussehen soll, weiss man noch nicht; der Bundesrat will die Vorlage nächstes Jahr in die Vernehmlassung schicken. Klar ist aber, dass es sich um eine spürbare Verschlechterung für viele Steuerpflichtige handeln würde. (…)
Für den Mittelstand und die Gutverdiener würde die geplante Änderung teuer, diese Gruppen würden empfindlich getroffen. Auch stellt sich die Frage der Verlässlichkeit: Darf der Staat, nachdem er das steuerprivilegierte private Sparen jahrelang gefördert und die Leute dazu ermuntert hat, plötzlich die Regeln ändern? Wie steht es mit dem Vertrauensschutz?
Bei der FDP ist man über die unpopuläre Steuererhöhung, die von der eigenen Bundesrätin propagiert wird, gar nicht erfreut. Und stellt klar, dass man eine höhere Besteuerung von Kapitalbezügen in der beruflichen und in der privaten Vorsorge dezidiert ablehnt.
Die SVP schliesst höhere Einnahmen oder Steuern kategorisch aus. Auch in der Mitte ist man sich der Brisanz des Vorschlags inzwischen bewusst geworden. Vor einem Monat hatte die Mitte das bundesrätliche Entlastungspaket noch als zu einseitig auf die Ausgabenseite fokussiert bezeichnet.
Jetzt kritisiert der Mitte-Fraktionschef Philipp Matthias Bregy «die Regeländerung mitten im Spiel» und dass man den «sparenden, eigenverantwortlichen Mittelstand schröpfen» wolle – «na bravo!».
Steuern: Bund weist Vorwürfe zurück
Aufgrund dieser Faktenlage versteht man in Bundesbern die Aufregung über die geplante Gesetzesänderung nicht. Pascal Hollenstein, Leiter Kommunikation des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), sagt zu watson:
«Ich habe die Schlagzeilen grenzwertig gefunden, weil ausgeblendet wird, welche steuerlichen Vorteile Einzahlungen gerade in die dritte Säule bringen.» Hollenstein erklärt auch, dass es sich nicht um «Karin Keller-Sutters Angriff auf den Mittelstand und die Grossverdiener» handle.
Gaillard begründet Steuervorschläge
Sie schreiben im Bericht der Expertenkommission, dass nach der Umsetzung Ihres Vorschlags möglicherweise weniger Menschen in die zweite und dritte Säule einzahlen. Rütteln Sie da nicht am Grundprinzip unserer Altersvorsorge?
Nein. Es lohnt sich weiterhin, im normalen Rahmen in die zweite und dritte Säule einzuzahlen. Was weniger attraktiv wird, ist der steueroptimierte Renteneinkauf mit 50 oder 55 Jahren – das ist ja auch nicht das Ziel der Altersvorsorge.
Woher wissen Sie so genau, dass so viel optimiert wird?
Die Kapitalbezüge haben in den letzten Jahren stark zugenommen. In der Pensionskasse des Bundes gab es kürzlich eine Umfrage dazu. Über die Hälfte der Befragten begründete den Kapitalbezug auch mit Steuerersparnissen.
Haben Sie kein Verständnis, wenn jemand mit 50 Jahren sicherstellen will, im Alter ein anständiges Einkommen zu haben?
Doch, natürlich. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig solche Fragen zu stellen. Aber das Steuersystem sollte nicht dazu verleiten, mit 65 Jahren das Kapital statt eine lebenslange Rente zu beziehen, nur weil es steuerlich günstiger ist. Das birgt gesellschaftliche Risiken: Die Person könnte im hohen Alter oder bei einem Heimeintritt staatliche Unterstützung benötigen, wenn das Kapital aufgebraucht ist.
Gleiche Besteuerung von Kapital und Rente ist ev. sinnvoll
Mit Blick allein auf die zweite Säule erscheint es sinnvoll, Renten- und Kapitalbezüge aus der Pensionskasse gleich zu besteuern. Doch der Vorschlag des Bundesrats hat viel zu grosse Kollateralschäden.
Die dringend nötige private Vorsorge in der dritten Säule würde durch eine solche steuerliche Änderung massiv beeinträchtigt.
Was die Pensionskassen angeht, haben sich Versicherte in den vergangenen Jahren immer häufiger dafür entschieden, sich das Vermögen aus der Pensionskasse auszahlen zu lassen. Viele verschmähten eine lebenslange Rente, obwohl dies für sie wohl der bessere Entscheid gewesen wäre.
Steuerschlupfloch für Kapitalbezug
Die Ministerin will mit ihren Plänen Steueroptimierungen unterbinden. Dabei übersieht sie aber andere Steuerschlupflöcher, die weiterhin bestehen. Etwa jene für Auslandschweizer.
«Die aktuelle Regelung für Auslandschweizer würde zu Ungerechtigkeit führen», sagt Reto Spring vom FPVS. «Diese müsste angepasst werden, sonst würde die Gefahr bestehen, dass Auslandschweizer deutlich besser gestellt werden als Schweizer.»
Denn Rentnerinnen, die sich zum Zeitpunkt der Auszahlung des Pensionskassenkapitals im Ausland befinden, bezahlen eine Quellensteuer. Und diese ist, je nach Kanton, eklatant tiefer als die Kapitalbezugssteuer.
Zweifel am Steuervorteil
Die vom Bundesrat geplante verstärkte Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse stösst auf verbreitete Kritik. Nun zeigen Berechnungen des VZ Zentrums, dass es mit den Vorteilen nicht so weit her ist, wenn die geltenden Umwandlungssätze berücksichtigt werden. Albert Steck schreibt in der NZZ:
«Die bisherige Diskussion um den Kapitalbezug blendet die Bedeutung des Umwandlungssatzes gänzlich aus», sagt der VZ-Experte Karl Flubacher. «Je tiefer dieser Satz nämlich ist, desto weniger lohnt es sich aus steuerlicher Sicht, das Kapital zu beziehen. Oft fällt der Vorteil sogar ganz weg.»
Zur Illustration hat das VZ Vermögenszentrum ein Beispiel erstellt. Dieses zeigt bewusst die Situation eines Gutverdieners, weil der Bund mit seinem Plan die angebliche Steueroptimierung der Wohlhabenden im Visier hat.
Wenn sich ein Alleinstehender in der Stadt Zürich ein Alterskapital von 800’000 Franken auszahlen lässt, so muss er dem Steueramt 80’000 Franken abliefern. Dafür profitiert er anschliessend von einer tieferen Steuerbelastung, weil er als Einkommen lediglich die AHV-Rente zu versteuern hat.
MEDIEN |
BVG in Ruhe lassen
Die Mehrheit der Leser
(52,4 %) ist der Meinung, man
solle das BVG vorerst ruhen
lassen, man könne damit leben,
wie die Pensionskassen zeigen.
29 % der Umfrageteilnehmer sind
dafür, eine neue Reform
anzupacken zur Senkung des
Umwandlungssatzes. Am wenigsten
Zustimmung findet die Idee, die
1. und 2. Säule zur Volkspension
zu fusionieren (9 %)
PENSIONSKASSEN |
BVK erhöht Umwandlungssatz
Bei der Talfahrt der Umwandlungssätze zeichnet sich aber langsam ein Boden ab. Ein kräftiges Signal in dieser Hinsicht sind die der NZZ vorliegenden Pläne der BVK, der mit 139 000 Versicherten grössten Pensionskasse der Schweiz.
Von diesen sind 40 Prozent Angestellte des Kantons Zürich, die übrigen stammen von angeschlossenen Arbeitgebern aus den Branchen Gesundheit, Bildung und Verwaltung.
Gegen den Trend plant die BVK, die Umwandlungssätze in ihren verschiedenen Rentenmodellen zu erhöhen – und das bereits ab 2025.
Beim Standardrentenmodell der BVK steigt der Umwandlungssatz für eine Person, die sich nächstes Jahr mit 65 Jahren pensionieren lässt, von bisher 4,64 auf neu 4,8 Prozent. Diese Rente wird also ab dem Zeitpunkt der Pensionierung in gleichbleibender Höhe bis zum Lebensende bezahlt. (…)
BVK bietet Vorsorgeberatung an
Auch bei der BVK sei dieser Trend zu beobachten, sagt Thomas Schönbächler. So werde bei seiner Pensionskasse rund ein Drittel der Vorsorgegelder als Kapital bezogen. Knapp mehr als die Hälfte der Versicherten entschieden sich für den Bezug von Kapital oder zumindest für einen Mix aus Rente und Kapital.
Der Entscheid für die Rente oder für das Kapital bei der Pensionierung ist sehr wichtig, denn er ist unwiderruflich. Umso bedenklicher findet es Schönbächler, dass es in diesem Bereich nicht selten zu Fehlberatungen komme.
Swissair-PK mit 18 Monatsrenten
Wieder geht ein warmer Geldregen auf die Rentnerinnen und Rentner nieder, die einst bei der nationalen Prestige-Airline Swissair angestellt waren. Möglich machts die Allgemeine Pensionskasse APK, die im Geld schwimmt. Dank der APK werden den Ex-Swissairlern 2024 nicht wie üblich zwölf Monatsrenten ausbezahlt, sondern einige mehr.
Das ist einem Schreiben von APK-Präsident Peter Ramel zu entnehmen, das er vor wenigen Tagen den 2600 Rentenbeziehenden zuschickte: «Wir freuen uns, dass die APK mit der Oktober-Rente Ihnen nochmals eine dreifache Zusatzzahlung entrichten kann.»
Bereits in der ersten Jahreshälfte waren den Rentenberechtigten der APK drei Sonderrenten ausbezahlt worden. Damit erhalten sie dieses Jahr total 18 Monatsrenten. Bereits im Januar waren sämtliche Renten um 5 Prozent angehoben worden. Bei einer mittleren PK-Rente von 36’000 Franken gibts also 18’000 Franken obendrauf – mehr, als viele einst als aktive Mitarbeitende heimtrugen.
Profond: Vorsorgewissen spielerisch vermitteln
Mit Profond Insider hat die Vorsorgeeinrichtung Profond eine Plattform geschaffen, die das Thema 2. Säule spielerisch und zugänglich vermittelt.
HZ Insurance / Video /
KAPITALANLAGEN |
Die UBS im PK-Geschäft gefordert
Die um die CS erweiterte UBS sieht sich im Geschäft mit den Pensionskassen einigen Herausforderungen ausgesetzt. Dazu gehören die Mandate und Fonds für institutionelle Anleger. Holger Alich schreibt in der Handelszeitung:
Eine der heikelsten Integrationsübungen aber läuft derzeit in einer Sparte, die selten im Blickpunkt steht: dem Assetmanagement. Das ist das Geschäft mit Publikumsfonds und Mandaten für Profikunden wie Pensionskassen und Versicherungen.
«Im Assetmanagement ergibt eins und eins niemals zwei», sagt ein ranghoher Bankmanager. Denn besonders heikel sind Doppelungen, sprich, wenn die Fusionspartner UBS und Credit Suisse Produkte mit dem gleichen Anlageuniversum anbieten.
Dabei gibt es Unterschiede: Publikumsfonds mit vergleichbarem Anlageschwerpunkt kann die UBS zusammenlegen oder umbenennen – so geschehen zum Beispiel bei den Strategiefonds beider Banken. «Doch bei Mandaten für institutionelle Kunden geht das nicht», sagt die Auskunftsperson.