514  4.11.2024 /
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 KOMMENTAR

Die Aufreger der Woche

Zwei Themen standen letzthin vorsorgepolitisch im Fokus: die Mitteilung 01/24 der Oberaufsichtskommission und die vom Bundesrat vorgeschlagene steuerliche Mehrbelastung der Säule 3a und der Kapitalbezüge von Pensionskassen.

Das erste betrifft und interessiert eine kleine Gruppe von Fachleuten, das zweite die breite Öffentlichkeit. Das zeigt sich am Medienecho. Die OAK-Mitteilung fand in den Medien nicht statt, sehr wohl aber die Steuerfrage, an der sich die Gemüter erhitzten.

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Bleiben wir bei der OAK welche sich offenbar verpflichtet fühlte, die Regelungen für Sammelstiftungen gemäss Art. 46 BVV2 zu verschärfen. Sind deren Wertschwankungsreserven nicht mindestens zu 75 Prozent geäufnet, dürfen sie keine Leistungsverbesserungen gewähren.

Es handelt sich um eine der Bestimmungen, die auf den ersten Blick vielleicht plausibel erscheinen: Es soll verhindert werden, dass Sammelstiftungen ohne volle Reserven sich durch nicht weiter bezeichnete Leistungsverbesserungen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und damit ev. ihre finanzielle Sicherheit gefährden. Die OAK und die meist im Gleichschritt mit ihr argumentierende Zürcher Aufsicht sehen da ein echtes Problem.

Ob es so echt ist, kann man bezweifeln. Nachgewiesen wurde das nie. Und aus der Plausibilität leitet sich noch kein Regelungsbedarf ab. Aber ein solcher Einwand hat Parlament und Behörden noch nie Eindruck gemacht. Und da seit Corona Evidenz als Voraussetzung für Massnahmen nicht mehr gefragt ist, erst recht.

Aber die Vorschrift ist nun einmal da und man wird sie wie alle Vorschriften kaum mehr los. Die SGK-N schlägt vor, eine Ausnahme für öffentlich-rechtliche PKs vorzusehen, nachdem sie eine Motion Ettlin zur Streichung des Artikels 46 abgelehnt hat. Der Bundesrat fürchtet um die Rechtssicherheit, meint aber, die Verordnung sei zu präzisieren.

Wie sie vernünftigerweise anzuwenden wäre, ist alles andere als einfach. Das ist der OAK zugutezuhalten. Weshalb sie vor Jahresfrist sich aber bemüssigt sah, die bestehende Vorschrift zu verschärfen, bleibt ihr Geheimnis. Festgelegt ist diese in einer sog. Mitteilung, die bei der OAK keine Information im üblichen Wortsinn ist, sondern ein Mittelding zwischen Vorschrift und Empfehlung, weshalb inter-pension ihren Mitgliedern kurzerhand empfahl, sie zu ignorieren.

Das wurde bei der OAK als Aufruf zum Aufstand empfunden, mit entsprechender Wirkung, weshalb nun tatsächlich eine neue Fassung erlassen wurde. Zur Neuformulierung hat man die betroffenen Fachkreise eingeladen, denen es gelungen ist, in einigen Punkten Verbesserungen durchzusetzen. Glücklich sind sie mit dem Resultat dennoch nicht. Eine Analyse der Konsequenzen durch zwei PK-Expertinnen der Libera hat wesentliche Mängel zutage befördert.

Das wird bei den Kommissionsmitgliedern keine schlaflosen Nächte auslösen. Nachdem eine Motion mit dem Ziel, die Tätigkeit der OAK der Kontrolle des Parlaments zu unterstellen, 2020 abgelehnt wurde, führt sie ihre Geschäfte weitgehend autonom. Kontrolle der Kontrolleure? Fehlanzeige!

Das Ganze ist ein weiteres Kapitelchen in der unendlichen Geschichte der grassierenden Reglementitis, von der nicht nur die 2. Säule, sondern unsere ganze Gesellschaft betroffen ist - und das nicht zu ihrem Vorteil.

Eine Anschlussbemerkung: Unter den Kritikern der ersten Mitteilungs-Fassung (02/23) stach mit besonders heftigen Vorwürfen der VPOD-Sekretär Jordi (vormals Jorge) Serra hervor. Von ihm hat man nun nichts gehört, was wohl damit zu erklären ist, dass er seit Jahresbeginn selbst Mitglied der Kommission ist. Entweder er findet das Resultat nun gut, oder er hat nichts Besseres durchsetzen können. Jedenfalls ein gutes Beispiel dafür, wie man Kritiker zum Schweigen bringt.

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Der zweite Aufreger, dieses Mal ein landesweiter, betrifft die Besteuerung des Kapitalbezugs und das 3a-Sparen. Eigentlich hatte die vom Bundesrat eingesetzte Experten-Kommission den Auftrag, Einsparungen vorzuschlagen, nicht Mehreinnahmen. Aber die Versuchung war wohl zu gross, zumal die bei der Linken nicht besonders beliebte 3a-Säule damit an Attraktivität verlieren würde (auch eine Vorsorge ohne Umverteilung). Dass nun die zuständige Bundesrätin Keller-Sutter so rasch auf diesen Zug aufgesprungen ist, lässt einen Mangel an politischem Feingefühl befürchten.

Beim Kapitalbezug lässt sich die Massnahme noch einigermassen mit sozialpolitischen Überlegungen rechtfertigen. Wenn aber hier das Ziel liegt, wäre es wahrscheinlich gescheiter, ihn auf überobligatorische Leistungen zu beschränken, wie dies verschiedentlich und aus den verschiedensten Kreisen schon empfohlen wurde, statt Vorsorgemittel wegzubesteuern.

Was das steuerbegünstige Sparen betrifft, ist das Vorhaben rundweg abzulehnen. Die Vorlage ist chancenlos. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Peter Wirth, E-Mail  /    FR


 AKTUELL

«Jede Dienstleistung hat einen Preis»

Im Interview mit der Handelszeitung äussert sich Adrian Schatzmann, CEO der Amas, über die Kosten der Vermögensverwaltung in der beruflichen Vorsorge und über die Leistungen des dritten Beitragszahlers. Auszüge:

Könnte man mit dem vermehrten Einsatz von passiven Anlageinstrumenten, die deutlich günstiger sind als die aktive Vermögensanlage, mehr Kosten sparen?
Passive Instrumente werden in der Gesamtallokation der Pensionskassengelder bereits breit eingesetzt. Es gibt aber gewisse Vermögensklassen, die sich nicht passiv abbilden lassen wie beispielsweise Privatmarktanlagen oder Immobilien. Das sind aber wichtige Bestandteile einer Vermögensallokation, die zwar mehr kosten, aber über die letzten zehn Jahre einen erheblichen Mehrwert gebracht haben.

Gerade in diesen Anlageklassen fallen häufig Performance Fees an, die, wenn die Rendite eines Fonds eine bestimmte Marke überschritten hat, bis zu 20 Prozent auf dem Gewinn betragen können. Das erscheint sehr hoch.
Ich bin ein grosser Anhänger von Performance Fees, weil sie die Anreize so setzen, dass am Schluss der Investor maximal profitiert. Die Interessen der Assetmanager und der Kundschaft sind hier aligniert: Sie sitzen an der gleichen Seite des Tischs. Ein Private-Equity-Manager nimmt teilweise auch ein Ertragsrisiko auf sich, ohne die Kosten eins zu eins weiterzugeben. Dafür partizipiert er auch am Erfolg, wenn sich dieser einstellt. In den Jahren 2022 und 2023 waren die Performance Fees in dieser Anlageklasse deutlich tiefer, weil es im Private-Equity-Markt aufgrund der gestiegenen Zinsen zu einem Exitstau kam. Das schlägt sich sofort in den gesamten Vermögensverwaltungskosten nieder.

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Prevanto-Monitor Q3 2024

Die Vergleichsuniversen von UBS und Swisscanto haben sich im vergangenen Monat positiv entwickelt. Seit Anfang Jahr konnten Renditen von 7% bis fast 8% erwirtschaftet werden.

Der geschätzte Deckungsgrad der privatrechtlichen Pensionskassen beträgt per 30.9.2024 120.7%. Rückwirkend wurde auf den 1.1.2024 für die Kategorien Private Equity, Immobilien Ausland und Infrastruktur ein Wechsel auf adäquatere Benchmarks gewechselt.

  Prevanto-Monitor
 


UBS dominiert den Fondsmarkt

Amas schreibt zur Entwicklung des Fondsmarkts im Q3 2024:

Nach der erfolgten Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und der entsprechenden Umbenennung der Fondsbezeichnungen zeigen sich auch Veränderungen in der Hierarchie der grössten Schweizer Anbieter: Die Credit Suisse ist auf dem Ranking verschwunden, dafür zeigt sich mit Amundi ein neuer Name unter den Top Ten.

Mit einem Marktanteil von 36.3% liegt die UBS nun weit vorne an der Spitze. Doch zeigt sich, dass andere Anbieter wie Swisscanto, Blackrock und Pictet durch den Ausbau ihrer Marktanteile von den Veränderungen im Schweizer Fondsmarkt profitieren konnten.

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 VERSICHERTE

Vita Rentenrechner

Mit TranspaRente will Vita die breite Bevölkerung auf mögliche Vorsorgelücken sensibilisieren und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Die Vita schreibt dazu in der Handelszeitung:

Die berufliche Vorsorge bietet bereits heute Gestaltungsspielräume, doch nur wenige kennen sie. Als eine der bedeutendsten teilautonomen Sammelstiftungen in der Schweiz engagiert sich die Sammelstiftung Vita für eine faire berufliche Vorsorge für alle Generationen.

Mit zwei Web-Apps ermöglicht die Sammelstiftung Privatpersonen und Unternehmen intuitiv, spielerisch und in weniger als 10 Minuten Vorsorgelücken und Handlungsoptionen zu erkennen.

Der Rentenrechner «TranspaRente» richtet sich an Privatpersonen und gibt einen umfassenden Überblick über die künftige Rente, und zwar über alle drei Säulen hinweg. Mit dem Pensionskassen-Check können Unternehmen schnell und effizient die Aktualität ihrer Vorsorgelösung überprüfen und erhalten umgehend ko nkrete Handlungsempfehlungen.

  Handelszeitung  /  Vita Rentenrechner 
 


Jeder Siebte hat 2023 die Stelle gewechselt

(BFS) In der Schweiz haben zwischen 2022 und 2023 insgesamt 14,7% der erwerbstätigen Personen ihren Arbeitsplatz gewechselt. Besonders ausgeprägt ist die Mobilität bei den Jungen und bei den Personen ohne Kinder. Durch den Stellenwechsel erhöhte sich bei 15,1% der Erwerbstätigen der Beschäftigungsgrad und bei 38,1% der Arbeitnehmenden der Lohn.

Erwerbstätige zwischen 25 und 64 Jahren, die zwischen 2022 und 2023 ihren Arbeitsplatz gewechselt haben, hatten vor ihrem Austritt durchschnittlich 5,6 Jahre im gleichen Betrieb gearbeitet. Frauen wechseln ihren Arbeitsplatz schneller als Männer (5,2 gegenüber 5,9 Jahre).

Zwischen 2022 und 2023 orientierten sich 34,5% der Stellenwechselnden beruflich neu (anderer Beruf gemäss Berufsgruppen der Schweizer Berufsnomenklatur CH-ISCO). Oft gehen Stellenwechsel zudem mit veränderten Arbeitsbedingungen einher, insbesondere mit einer Erhöhung des Beschäftigungsgrads und einem Lohnanstieg.

Bei 15,1% der Stellenwechselnden veränderte sich der Beschäftigungsgrad nach dem Wechsel um mindestens 10 Stellenprozente und 38,1% der Arbeitnehmenden erhielten in der neuen Funktion mindestens 10% mehr Lohn (bei gleichem Beschäftigungsgrad).

Telearbeit scheint dagegen kein Argument für den Stellenwechsel zu sein (Anteil der Erwerbstätigen, die zumindest gelegentlich Telearbeit leisten: in der früheren Stelle 41,4%; in der neuen Stelle 41,8%). 

Mitteilung BFS  FR


Bewegung auf dem Arbeitsmarkt

(BFS) Die erwerbstätige Bevölkerung der Schweiz ist zwischen 1970 und 2023 kräftig gewachsen: von 2,843 auf 4,848 Millionen Personen. Im gleichen Zeitraum hat sich der Anteil der Frauen auf dem Arbeitsmarkt von 33,9% auf 46,7% und jener der ausländischen Arbeitskräfte von 19,2% auf 27,5% erhöht.

Ebenfalls an Bedeutung gewonnen hat die Teilzeiterwerbstätigkeit: 1970 hatten lediglich 12,7% aller Erwerbstätigen ein Teilzeitpensum, 2023 waren es 37,6%. Zudem sind sowohl die Geschlechter als auch die schweizerischen und ausländischen Arbeitskräfte in den Berufshauptgruppen gleichmässiger vertreten. Dies sind einige Ergebnisse der Publikation «Die Entwicklung der erwerbstätigen Bevölkerung in den letzten 50 Jahren: Demografie, Arbeitszeit und Berufe».

  Mitteilung BFS /   FR


Arbeiten trotz Rente

SRF schreibt auf ihrer Website: Wer nach der Pensionierung weiterarbeitet, zahlt weiter Beiträge in die AHV [und in die Pensionskasse?]. Früher hatten solche Beiträge auf die Höhe der Rente keinen Einfluss. Das hat sich mit der letzten Gesetzesreform geändert: Heute werden diese Beiträge dem Rentenkonto gutgeschrieben und wirken sich auf die Rente aus.

Dazu muss die betroffene Person aber selbst aktiv werden und eine Neuberechnung der Rente verlangen. Expertinnen haben Fragen rundum «Arbeiten nach der Pensionierung» in einem Chat beantwortet. SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner pickt ein paar wichtige daraus heraus.

  SRF
 

BSV-Direktor Rossini verlässt das Amt

Fabian Schäfer schreibt in der NZZ: «Elf Wochen nach der milliardenschweren AHV-Panne folgt der Rücktritt: Stéphane Rossini verlässt das Bundesamt für Sozialversicherungen. Er hat seine Chefin Elisabeth Baume-Schneider in eine schwierige Lage gebracht.»

Nun, keine drei Monate später, folgt Rossinis Rücktritt. Wie mehrere gut informierte Quellen bestätigen, wird sein Abgang am Mittwoch Thema in der Bundesratssitzung sein.

Gemäss bisherigen Informationen ist vorgesehen, die Sache in der offiziellen Kommunikation als freiwilligen Rücktritt darzustellen.

Rossini soll den Chefposten auch nicht sofort räumen, sondern bis im Sommer 2025 im Amt bleiben, bevor er als dannzumal 62-Jähriger aus dem Bundesdienst scheidet. Die zuständige Innenministerin, SP-Bundesrätin Baume-Schneider, will die Stelle im ersten Halbjahr 2025 neu besetzt haben.

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Rücktritt Rossini jetzt offiziell

Der Bundesrat hat den Rücktritt von Stéphane Rossini, Direktor des BSV, offiziell bestätigt. In der Medienmitteilung heisst es:

Stéphane Rossini hat sich entschieden, das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Ende Juni 2025 zu verlassen. Er will sich nach seinem Rücktritt in einem Teilzeitpensum neuen beruflichen Tätigkeiten widmen. Rossini wurde 2019 vom Bundesrat als BSV-Direktor ernannt. (…)

Der Rücktritt von Stéphane Rossini erfolgt per Ende Juni 2025. Damit ist die Amtsführung bis auf Weiteres sichergestellt und eine Übergabe der Geschäfte an seine Nachfolgerin resp. seinen Nachfolger möglich. Die Stelle wird ausgeschrieben.

  Mitteilung BR  /    FR
 


«Der Chefbeamte fällt weich»

Stéphane Rossini vom Bundesamt für Sozialversicherungen tritt zurück – darf aber noch acht Monate bleiben. Über die undurchschaubare Rücktrittskultur bei Berner Chefposten schreibt Mario Stäuble im Tages-Anzeiger.

Der 61-Jährige fällt weich. Er bleibt noch acht Monate im Amt, bis Ende Juni 2025. Und Elisabeth Baume-Schneider gibt ihrem SP-Parteikollegen ein Abschiedslob mit: Rossini habe «wichtige Reformen realisiert» und mit seiner Arbeit einen «grossen Beitrag» zur Sicherung der Sozialwerke geleistet.

Die Art und Weise der Trennung ist typisch für Berner Chefbeamte: viele Monate Austrittsfrist, wenig ehrliche Kommunikation. Konflikte werden offiziell heruntergespielt oder ganz totgeschwiegen. Stattdessen gibt es freundliche Worte auf den Weg. (…)

In der Schweiz gebe es keine gut entwickelte Fehlerkultur, kritisiert Dominik Schaller. Der langjährige Headhunter leitet das Schweizer Büro der Unternehmens- und Personalberatung Egon Zehnder, er hat schon viele Spitzenkräfte bei Personalwechseln beraten. «Hinstehen und einen Fehler eingestehen, wie das zum Beispiel US-Firmen offensiv einfordern, ist bei uns noch immer wenig populär.»

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13. AHV-Rente ab Dezember 2026, Finanzierung offen

Die SGK des Ständerats schreibt zu ihren Beschlüssen betr. 13. AHV-Rente und deren Finanzierung:

Die Auszahlung der 13. AHV-Rente wird gemäss der Vorlage des Bundesrates umgesetzt. Die Finanzierung dieser Rente muss jedoch vertieft und unter Berücksichtigung aller mittel- bis langfristigen Bedürfnisse der AHV analysiert werden.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) ist auf die zwei Vorlagen des Bundesrates zur Finanzierung der 13. AHV-Rente eingetreten. Sie hat der Verwaltung mehrere Prüfaufträge erteilt und will ihre Arbeiten im ersten Quartal 2025 fortsetzen. (…)

Die Kommission hält fest, dass die 13. AHV-Rente bei ihrer Einführung 2026 zwar nahezu 4,2 Milliarden Franken kosten wird, sich die Lage des AHV-Ausgleichsfonds aber ohne sofortige neue Finanzierungsquelle erst ab 2029 deutlich verschlechtern dürfte.

Sie ist daher der Ansicht, dass sich das Parlament die Zeit für eine ernsthafte und dokumentierte Analyse der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten nehmen sollte. Zudem sollte auch die nächste umfassende AHV-Reform berücksichtigt werden, die für spätestens 2026 erwartet wird.

  SGK-S


SGK: Öffentlich-rechtliche Kassen von Art. 46 BVV 2 befreien

Mit 16 zu 9 Stimmen beantragt die SGK-N ihrem Rat , die Mo. Ettlin Erich «Öffentlich-rechtliche Pensionskassen dürfen nicht benachteiligt werden» (24.3372) in abgeänderter Form anzunehmen.

Gemäss dem geänderten Motionstext wird der Bundesrat beauftragt, Artikel 46 der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) aufzuheben.

Dies hätte zur Folge, dass alle Pensionskassen berechtigt sind, Leistungsverbesserungen vorzunehmen, auch wenn ihre Wertschwankungsreserven noch nicht vollständig geäufnet sind.

Der eingereichte Text lautet:
Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 46 Absatz 3 der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) (SR 831.441.1) zu ergänzen. Es sollen auch Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften ausgenommen sein,
a) bei der die Mehrheit der aktiv Versicherten per Gesetz oder Dekret bei ihr versichert sind, oder
b) bei der alle Arbeitgebervertretenden im obersten Organ von der öffentlich-rechtlichen Körperschaft bestimmt werden, oder
c) bei der alle angeschlossenen Arbeitgeber öffentliche Aufgaben der Körperschaft wahrnehmen.

In seiner Begründung geht Ettlin explizit auf die Mitteilung der OAK 2/23 ein, welche bei den Sammelstiftungen auf Kritik gestossen ist.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er will aber abklären, ob die bereits bestehende Ausnahmeregelung für Gemeinschaftseinrichtungen auch auf öffentliche Kassen ausgedehnt werden kann.

  Mitteilung SGK / Motion Ettlin /   FR   /

 

Tagungen, Versammlungen, Konferenzen 

NOVEMBER

  • 6. / 13. November; Basel / Zürich
    Libera
    Libera Forum 2024
  • 8. November 2024, Bern
    Swiss Life Pension Services
    Pension Breakfast. Website
  • 11. November, Zürich
    ASIP
    ESG-Fachtagung. Anmeldung
  • 12. November, online
    zhaw
    PK-Vision 2030, PKs und KI. Website
  • 13. November 2024, Zürich
    Swiss Life Pension Services
    Pension Breakfast. Website
  • 13. November, Bern
    PK-Netz
    PK-Netz Tagung. Programmübersicht
  • 15. November 2024, Genf
    Swiss Life Pension Services
    Pension Apéritif. Website
  • 19. November, online
    IZS
    Integriertes Risikomanagement bei PKs.
  • 21. November 2024, Lausanne
    Swiss Life Pension Services
    Pension Apéritif. Website
  • 22. November, Aarau
    Assepro
    XX. Aargauer Informationsveranstaltung für Pensionskassen / Stiftungen – AIS 2024. Anmeldung
  • 24. November, Aarau
    BVG-Aufsicht Aargau (BVSA)
    Aargauer Info-Veranstaltung für Pensionskassen und Stiftungen. Website

DEZEMBER

  • Freitag, 13. Dezember
    PPCmetrics
    Risikomanagement. Website

Aus- und Weiterbildung

NOVEMBER

  • 5. November, Zürich
    SKPE
    Weiterbildungsveranstaltung.
    SKPE
  • 5 – 26 novembre, Lausanne
    Pittet
    Formations dans le domaine de la prévoyance professionelle.
    Website
  • 7 novembre, Lausanne
    CSEP
    Formation continue.
    Website
  • 18. November, Bern
    Movendo
    Aufbaukurs für Mitglieder von Stiftungsräten.
    Website

weitere Termine ....
 

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Das Vorsorgeforum wurde 1989 gegründet. Ihm gehören als Mitglieder an: private und öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen, Organisationen der Sozialpartner, der Schweizerische Pensionskassenverband, Pensionskassen-Experten, der Schweizerische Versicherungsverband, die Bankiervereinigung, Dienstleistungsunternehmen im Bereich berufliche Vorsorge und engagierte Private.