Die NZZ berichtet über die Beratung des Ständerats (Erstrat) zur EL-Revision. Viel zu reden gibt dabei die Beschränkung des Kapitalbezugs in der 2. Säule. Dieser wird zumindest teilweise für den Anstieg der EL-Leistungen verantwortlich gemacht.

Intuitiv scheint die Sache klar, schreibt Christof Forster: Wer sich bei der Pensionierung sein Altersguthaben auszahlen lässt und damit auf eine Rente verzichtet, läuft eher Gefahr, später auf Ergänzungsleistungen angewiesen zu sein. In der Botschaft untermauert dies der Bundesrat mit Zahlen. Jede dritte Person, die Ergänzungsleistungen zur AHV erhält, hat Kapital der zweiten Säule bezogen.

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Für die Gegner ist die Beschneidung der Wahlfreiheit unverhältnismässig. Wegen einer Gruppe von schwarzen Schafen dürfe man nicht alle in den gleichen Topf werfen, sagte Thomas Hefti (Glarus, fdp.). Es wurden auch die Zahlen des Bundesrats angezweifelt. Diese sind laut Werner Luginbühl (Bern, bdp.) zu dürftig, um einen solch einschränkenden Entscheid zu fällen.

Trotz diesen Bedenken lehnte es der Rat mit 27 zu 14 Stimmen ab, beim geltenden Recht zu bleiben. Er folgte damit dem Bundesrat, der den Bezug von Alterskapital im obligatorischen Teil (Löhne bis 84 600 Franken) verbieten will. Was die künftigen Rentner darüber hinaus angespart haben, bleibt frei verwendbar. Anders als der Bundesrat verbietet die kleine Kammer den Vorbezug für die Finanzierung der Selbständigkeit nicht. Die Regierung erachtet das Risiko als gross, dass die Selbständigen die gesamte zweite Säule oder einen Teil davon verlieren. Der Ständerat will den Bezug jedoch begrenzen, und zwar auf jenen Betrag, auf den die Versicherten im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätten.

  NZZ / Ratsprotokoll / ELG-Reform