Nachdem sich bereits das Parlament mit den geplanten Anpassungen bei der Publica befasst hatte und einen Zuschuss verweigerte (stattdessen wurde eine generelle Lohnerhöhung gewährt) und die Kassenkommission deshalb eine Überdenken (Aufschub) gefordert hatte, hat die Kommission nun die notwendigen Anpassungen per 1.1.19 definitiv beschlossen. In einer Mitteilung hält die Kasse fest:
Der technische Zinssatz der offenen Vorsorgewerke wird auf 2 Prozent (bisher 2,75 Prozent) und denjenigen der geschlossenen Vorsorgewerke auf 1,25 Prozent (bisher 2,25 Prozent) gesenkt. Der Umwandlungssatz im Alter 65 wird nach der Senkung der technischen Grundlagen 5,09 Prozent (bisher 5,65 Prozent) betragen. Im gleichen Schritt, das heisst per 1. Januar 2019, vollzieht die Publica auch den Wechsel auf neue Rechnungsgrundlagen (BVG 2015, Periodentafeln).
Die Kassenkommission hat beschlossen, die mit den neuen technischen Grundlagen verbundenen Leistungseinbussen bei der Übergangsgeneration ab Alter 60 angemessen abzufedern: zum einen mit der „nominellen Besitzstandsgarantie“, zum andern, indem die Renteneinbusse teilweise kompensiert wird. In welchem Ausmass die beiden Massnahmen für die Versicherten greifen, hängt davon ab, ob sie sich für eine Altersrente oder einen (teilweisen) Kapitalbezug entscheiden.