Die OAK-BV hat den revidierten Prüfungsauftrag für die Organisationsprüfung im Zusammenhang mit der Gründung einer Anlagestiftung publiert. Dieser musste aufgrund von Änderungen des Schweizer Prüfungsstandards 950 (PS 950) angepasst werden. Die Anpassungen treten per 1. August 2020 in Kraft.
OAK
OAK: Finanzielle Lage per Ende Juni
Die OAK-BV hält in einer Mitteilung zur finanziellen Lage der beruflichen Vorsorge per Ende Juni fest:
Die auf den Anlagestrategien der Vorsorgeeinrichtungen und der Entwicklung der Anlagemärkte basierende Hochrechnung der OAK BV zeigt, dass sich die Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen per Mitte Jahr wieder erholen konnten. Die durch die Coronakrise ausgelösten starken Marktkorrekturen ab Mitte Februar 2020 hatten die Deckungsgrade per Ende April 2020 im Durchschnitt auf 105.6% (gegenüber 111.6% Ende 2019) sinken lassen.
Per Ende Juni 2020 erhöhten sich die Deckungsgrade im Durchschnitt auf 107.9%. Kapitalgewichtet befinden sich damit aktuell 10.2% der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung, d.h. dass aktuell 10.2% der Verpflichtungen nicht vollständig gedeckt sind. (gegenüber 25.4% per Ende April 2020 und 1.1% per Ende 2019).
Verringerte Attraktivität der 1e-Pläne nach OAK-Mitteilung
Richard Köppel (PwC) befasst sich in einem Paper mit den Folgen einer Mitteilung der OAK, die nach seiner Einschätzung zu einer verringerten Attraktivität der 1e-Pläne aufgrund eines kleineren Einkaufspotentials führen könnte. Zusammenfassend hält er fest:
- Am 8. April 2020 hat die OAK BV eine Mitteilung zum Einkauf in 1e Vorsorgepläne veröffentlicht.
- Entgegen einer Stellungnahme der schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten darf gemäss Einschätzung der OAK BV keine Aufzinsung bei der Ausgestaltung der Einkaufstabelle berücksichtigt werden.
- Die Attraktivität von 1e Vorsorgeplänen kann durch diese Aufsichtspraxis eingeschränkt werden. Es sind weitergehende Lösungsansätze gefragt.
Artikel Köppel /
Mitteilung OAK / Stellungnahme SKPE
Motion Kuprecht zur OAK: versenkt
Der Nationalrat hat die Motion Kuprecht 19.3600 “Gesetzesgrundlage zur Kontrolle der Oberaufsichtskommission über die berufliche Vorsorge” diskussionslos abgelehnt. Der Text lautete:
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, die zum einen eine Kontrolle der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) durch das Parlament ermöglicht und zum andern verlangt, dass künftig die Weisungen der OAK vorgängig durch das BJ oder das BSV auf ihre Gesetzeskonformität überprüft werden müssen.
Der Ständerat hat 2019 die Motion angenommen. Den Nationalrat hat sie offenbar nicht interessiert. Werner C. Hug hat dazu einen Kommentar verfasst. Er schreibt u.a;
Mit der diskussionslosen Ablehnung der Motion ohne Abstimmung des Nationalrates ist das Geschäft erledigt. Der Kommission SGK wie auch dem Plenum ist es offenbar egal, was in der Praxis der beruflichen Vorsorge vorgeht und mit welchen Aufgaben und Kosten sie belastet wird. Art. 64 BVG verlangt von der OAK lediglich, dass die Aufsichten vom Bodensee bis zum Genfersee gleich gehandhabt werden.
In der Vergangenheit hat aber die OAK über die kantonalen Aufsichten hinweg von den Pensionskassen Informationen verlangt, die weit über ihre Kompetenzen hinaus reichen. Damit untergräbt sie die Hoheit der kantonalen Aufsichten. Es stellt sich deshalb die Frage, ob der Nationalrat mit der Ablehnung der Motion zur Kontrolle der OAK im Grunde genommen die kantonalen und regionalen Aufsichten aufheben will. Denn zwei Kontrollstellen überlasten die Vorsorgeeinrichtungen und sind zu viel.
Kommentar Hug /
Motion Kuprecht
OAK: Tätigkeitsbericht 2019
Die Mitglieder der Kommission: v.l.n.r. Stefan Giger, Thomas Hohl, Catherine Pietrini, Kurt Gfeller, Vera Kupper Staub, Séverine Arnold Auf dem Bild fehlt: Peter Leibfried.
Die Mitglieder des Sekretariats: Stehend v.l.n.r. Beat Zaugg, Simone Stahl, Maria Aquino Pereira, Marcel Wüthrich, Judith Schweizer, Lydia Studer, David Frauenfelder, Manfred Hüsler, Roman Saidel, Cindy Mauroux, Anton Nobs, Michel Mégevand, Domenico Gullo, Dieter Schär Sitzend v.l.n.r. Herbert Nufer, Miriam Häuselmann, Laetitia Franck, Christof Kissling Auf dem Bild fehlen: Selime Berk, Stefan Eggenberger, Adrienne Salina, Adrian Wittwer.
Im Tätigkeitsbericht wird auf die laufende Konzentration der Vorsorgeeinrichtungen verwiesen und auch eine Prognose über die zahlenmässige Entwicklung gewagt:
Die Tendenz zur Aufgabe von firmeneigenen Vorsorgeeinrichtungen und der Übergang in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen lässt sich mit den Daten der OAK BV gut untermauern. So hat die Bedeutung der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen für die berufliche Vorsorge seit 1985 deutlich zugenommen. Aus den Daten nicht ersichtlich ist hingegen, dass diese Entwicklung Ausdruck einer grundsätzlichen Neuausrichtung mit Blick auf die Anpassung von technischem Zinssatz oder der Übernahme der Risiken Alter, Tod und Invalidität ist.
Das Aufsichtssystem hat sich über die Zeit hinweg an diesen Konzentrationsprozess angepasst und unterlag selber einer organisatorischen Konzentration. Diese Konzentration wird weiter fortschreiten. Ein Ausblick in die Zukunft, mittels exponentieller Extrapolation basierend auf der Entwicklung seit 1987, lässt vermuten, dass voraussichtlich im Jahr 2026 die Marke von 1000 registrierten Vorsorgeeinrichtungen unterschritten sein wird.
Die obenstehende Tabelle zeigt die mengenmässige Aufteilung der registrierten Vorsorgeeinrichtungen und der nicht registrierten Einrichtungen der beruflichen Vorsorge auf die acht kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden. Daraus ist ersichtlich, dass 22.7% aller Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz unter der Aufsicht der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich stehen.
Im Allgemeinen bestätigen die Zahlen den fortwährenden Rückgang der registrierten und nicht registrierten Vorsorgeeinrichtungen unter Aufsicht. Dieser Konzentrationsprozess, bei dem sich immer mehr Arbeitgeber bei einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung anschliessen, kann seit mehreren Jahren festgestellt werden.
OAK: Umwandlungssatz im Realitäts-Check
Die Grafiken zeigen mit Bezug zum BVG-Mindestumwandlungssatz, wie stark sich sowohl die Entwicklung der Renditen der Bundesobligationen als auch jene der Lebenserwartung von den im BVG-Mindestumwandlungssatz enthaltenen Annahmen entfernt haben
Catherine Pietrini, Vize-Präsidentin OAK BV, befasst sich in ihren Ausführungen zum OAK-Bericht über die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen mit dem überhöhten Umwandlungssatz.
Die Vorsorgeeinrichtungen haben ihre Verantwortung grösstenteils wahrgenommen und die reglementarischen Umwandlungssätze dort gesenkt, wo dies möglich ist. Viele Versicherte werden darum von einer Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes nicht direkt betroffen sein.
Das mag auf den ersten Blick als Widerspruch zur Forderung wirken, wonach eben diese Senkung des politisch festgelegten BVG-Mindestumwandlungssatzes mehr als überfällig ist. Das ist es aber keineswegs.
Erstens ist die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes für alle Vorsorgeeinrichtungen von hoher Bedeutung, deren Umhüllungsgrad sehr gering ist resp. die nahe am BVG-Obligatorium sind. Solange der BVG Mindestumwandlungssatz auf einem unrealistisch hohen Wert verbleibt und damit bestimmte Vorsorgeeinrichtungen gezwungen werden, diesen hohen Wert zu gewähren, müssen auch die entsprechenden Kosten getragen werden. Dies erfolgt hauptsächlich über die aktiven Versicherten und die Arbeitgeber. Da vorwiegend Personen mit tieferen Löhnen in Minimalleistungsvorsorgeeinrichtungen versichert sind, sind es genau sie, welche diese Kosten tragen müssen.
OAK: Aktuelle Lagebeurteilung, steigende Unterdeckung
Vera Kupper Staub, Präsidentin OAK BV, schreibt in ihren Ausführungen zur derzeitigen finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen:
Die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen (ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungen) realisierten im Jahr 2019 eine sehr hohe durchschnittliche Netto-Vermögensrendite von +10.4% (gegenüber -2.8% im Vorjahr). Dies war in erster Linie auf eine sehr gute Aktienmarktentwicklung zurückzuführen. Die ausgewiesenen Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen stiegen jedoch nicht so stark an, wie aufgrund dieser Vermögensrenditen zu erwarten wäre: Sie stiegen lediglich auf 111.6% (gegenüber 106.4% im Vorjahr) und verblieben damit knapp unter den erreichten Werten per Ende 2017.
Hauptgrund dafür sind Anpassungen, welche bei der Bewertung der Verpflichtungen vorgenommen wurden. Die technischen Zinssätze wurden nochmals gesenkt, zukünftige Erhöhungen der Lebenserwartung vermehrt eingerechnet (Verwendung von Generationentafeln) und Rückstellungen für weitere Anpassungen gemacht. Dies geschah zum einen aufgrund des per Ende 2019 nochmals deutlich gesunkenen Zinsniveaus und zum andern aufgrund der vorhandenen Mittel.
OAK: Existenzielle Probleme der FZ-Stiftungen
Durch die stark gestiegene Arbeitslosigkeit sowie die Negativzinsen sind die Freizügigkeitsstiftungen stark gefordert. Betroffen ist namentlich die Auffangeinrichtung. Die OAK hält dazu in ihrer Mitteilung zur aktuellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen fest:
Von den herrschenden Negativzinsen besonders hart betroffen sind die Freizügigkeitsstiftungen. Diese sehen sich mit einem existentiellen Problem konfrontiert, da bei der am häufigsten gewählten Form, namentlich der Kontolösung, eine negative Verzinsung grundsätzlich nicht zulässig ist, effektiv für die Anbieter jedoch der wirtschaftlichen Realität entspricht. Behoben werden kann diese Problematik nur mit einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen.
Da die Coronakrise eine kürzere oder längere Rezession auslösen wird, wird sich aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit der Druck auf die Freizügigkeitsstiftungen weiter erhöhen. Diesen Einrichtungen werden noch mehr Freizügigkeitsguthaben zufliessen. Durch die Verschärfung der wirtschaftlichen Situation und andauernde Negativzinsen werden sich die Marktaustritte häufen, im schlimmsten Fall drohen Liquidationen mit entsprechenden Folgen für die Versicherten.
Bereits jetzt stark betroffen von einem enormen Zufluss von Freizügigkeitsguthaben ist die Auffangeinrichtung, die gesetzlich zur Annahme dieser Gelder verpflichtet ist.
Per Ende 2019 verwaltete diese Einrichtung 14,2 Mia. Franken Freizügigkeitsguthaben von insgesamt rund 55 Mia. Sie führte 1,2 Mio. Konten von rund insgesamt 2 Mio. Ohne Entschärfung des Widerspruchs zwischen der Realität der Negativzinsen und der gesetzlichen Unmöglichkeit einer negativen Verzinsung werden sich die Risiken dieser Einrichtung weiter akzentuieren.
OAK: Aktuelle Lagebeurteilung
Die Oberaufsichtskommission BV hat ihren Bericht zur Finanzierungssituation der Vorsorgeeinrichtungen publiziert. Sie hält in ihrer Medienmitteilung zu den Folgen des zu hohen Umwandlungssatzes fest:
Die zu hohen Umwandlungssätze sind das dominante Risiko in der zweiten Säule. Obwohl diese im Überobligatorium laufend gesenkt wurden, sind sie aufgrund des immer weiter gesunkenen Zinsniveaus im Durchschnitt nach wie vor zu hoch. Dies führt zu Finanzierungsrisiken und zu Umverteilung. Folge ist zudem, dass die Wertschwankungsreserven1 nicht vollständig geäufnet werden konnten und aktuell nur 65% des Zielwertes erreichen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass in den letzten Jahren erhebliche Summen für die Nachfinanzierung der laufenden Renten eingesetzt wurden.
Aktuelle Schätzungen für das Berichtsjahr 2019 zeigen, dass sich die Umverteilung von 5.1 Milliarden Franken im Jahr 2018 auf aktuell 7.2 Milliarden Franken im Jahr 2019 deutlich erhöht hat. Da das Zinsniveau nochmals gesunken ist, mussten die technischen Zinssätze im Berichtsjahr stärker als in den Vorjahren weiter gesenkt werden. Dass entsprechend mehr Kapital für die Nachfinanzierung der laufenden Renten aufgewendet werden musste, war der Hauptgrund für den Anstieg der Umverteilung.
Zusätzlich haben sich dadurch auch die Pensionierungsverluste vergrössert. Das Ausmass der Umverteilung zu Lasten der aktiven Versicherten liegt mit 0.8% des Vorsorgekapitals der aktiven Versicherten und der Rentner wieder auf einem ähnlichen Niveau wie im Jahr 2017 und ist nach wie vor substanziell.
Die Anzahl der Vorsorgeeinrichtungen hat im Berichtsjahr erneut abgenommen. Die Konzentration in der zweiten Säule setzt sich fort. Von den 1’624 Schweizer Vorsorgeeinrichtungen nahmen 1’504, d.h. 92.6% (Vorjahr: 1‘624 von 1‘695, d.h. 95.8%), bis Mitte April 2020 an der Umfrage teil. Von sämtlichen Teilnehmenden wurden 1’456 (Vorjahr: 1‘587) mit einer Bilanzsumme von 1’066 Milliarden Franken (Vorjahr: 978 Milliarden Franken) in den Auswertungen berücksichtigt.
Mitteilung OAK / Bericht zur finanziellen Lage
OAK: Leistungen von Wohlfahrtsfonds bei Corona-Kurzarbeit
Die OAK-BV hateine Mitteilung herausgegeben zum Thema “Leistungen von Wohlfahrtsfonds bei Kurzarbeit als Folge der Corona-Pandemie”. Sie stellt fest:
“Die OAK BV erachtet es als mit dem Ziel und Zweck von Wohlfahrtsfonds vereinbar, dass sämtliche Wohlfahrtsfonds gemäss Art. 89a Abs. 7 ZGB Leistungen bei Kurzarbeit als Folge und während der Dauer der Corona-Pandemie übernehmen dürfen.” Dazu sind allerdings eine Reihe von Punkten zu berücksichtigen.
Abschliessend wird festgehalten: “Diese Mitteilungen gelten ausschliesslich für Leistungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit als Folge der Corona-Pandemie. Dies schliesst selbstverständlich nicht aus, dass Wohlfahrtsfonds wie bis anhin im Einzelfall Ermessensleistungen bei Notlagen oder Härtefällen gemäss den statutarischen Bestimmungen erbringen können, unabhängig davon, ob die Notlage oder der Härtefall eine Folge der Corona-Pandemie ist.”
OAK: Einkauf in 1e-Pläne
Die Oberaufsichtskommission BV legt in der Mitteilung 1/2020 die Grundsätze für den Einkauf in 1e-Pläne dar und folgt dabei der Praxis der Direktaufsicht. Der Schritt wird ausführlich begründet. Die OAK schreibt dazu:
Art. 1 Abs. 5 Bst. b BVV 2 legt fest, nach welchen Kriterien die Einkaufstabellen für Vorsorgepläne mit Wahl der Anlagestrategie nach Art. 1e BVV 2 erstellt werden müssen, damit der Grundsatz der Angemessenheit eingehalten ist.
In der Praxis gibt es verschiedene Auffassungen, wie diese Bestimmung auszulegen ist, weshalb sich die OAK BV veranlasst sieht, ihre Auslegung öffentlich zu kommunizieren und zu begründen.
Die kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden akzeptieren bei Reglementen von 1e Vorsorgeplänen lediglich Einkaufstabellen, die für die Berechnung der Einkaufssumme keine höheren Beiträge als durchschnittlich 25 Prozent des versicherten Lohns pro mögliches Beitragsjahr ohne Aufzinsung berücksichtigt.
Sie akzeptieren keine Aufzinsung, auch wenn die Beiträge durchschnittlich tiefer als 25 Prozent des versicherten Lohnes angesetzt werden. Die OAK BV teilt diese Auslegung.
Gedämpfte Zuversicht für Strukis
Die OAK hat Strukis vom Odium der Kostenintransparenz befreit, damit werden sie für Pensionskassen attraktiver. Michael Schäfer gibt sich in einem Kommentar in der NZZ skeptisch.
Der SVSP (Schweizerische Vereinigung für strukturierte Produkte) hofft, dass damit das zentrale Hindernis ausgeräumt ist und strukturierte Produkte im Schweizer Vorsorgegeschäft künftig eine grössere Rolle spielen werden. Es spricht zwar einiges dafür, dass das Kalkül langfristig aufgehen wird, vor den Anbietern liegt aber noch viel Arbeit. Zum einen sind die Kosten der «Strukis» für die Anleger nicht nur schwer zu durchschauen, sondern sie sind auch oft hoch. Zum anderen weicht die Kursentwicklung solcher Produkte in der Regel von jener des Marktes ab. Für die Verwalter von Pensionskassengeldern, welche immer stärker auf Anlagen setzen, die kostengünstig sind und Marktrenditen liefern, dürften beide Aspekte nicht so leicht verdaulich] sein.
Während die «Struki»-Anbieter bei den institutioneilen Anlegern nur gewinnen können, droht die erhöhte Kostentransparenz für sie an anderer Stelle zum Bumerang zu werden. Im Rahmen des Finanzdienstleistungsgesetzes (Fidleg) werden mittelfristig auch Privatanleger richtigerweise mehr Informationen zu den Kosten erhalten. Für den einen oder anderen kann das ein Anlass sein, bei «Strukis» noch zurückhaltender zu werden.
OAK zu Unterschriftenregelung und Offenlegung der Jahresrechnung
Die Oberaufsicht BVG hat eine Frage- und Antwortliste (FAQ) zur Unterschriftenregelung und Offenlegung in der Jahresrechnung publiziert. Sie schreibt dazu: Insbesondere die Unterschriftenregelung hat in der Praxis Fragen aufgeworfen. Das für die OAK BV wichtigste Anliegen ist, dass mit der Unterschriftenregelung ohne Weiteres ersichtlich wird, wer Vertragspartner ist und wer ausführender Experte. Es sind verschiedene Konstellationen vorstellbar. In der nachfolgenden Darstellung ist ersichtlich, welche Varianten aus Sicht der OAK BV die Mindestanforderungen der Weisungen W-01/2012 an die Einhaltung der Unterschriftenregelung und Offenlegung in der Jahresrechnung erfüllen.
OAK: Transparenzschub dank Ausweis der Vermögensverwaltungs-Kosten
Die OAK schreibt in einer Medienmitteilung zu den Ergebnissen einer bei c-alm in Auftrag gegebenen Studie zur 2013 erlassenen Weisung zum Ausweis der Vermögensverwaltungskosten:
Die OAK-BV-Weisungen haben laut Studie den gewünschten Transparenzschub gebracht. Die Weisungen werden einerseits von den Vorsorgeeinrichtungen sehr gewissenhaft umgesetzt, was durch den seit 2013 beobachteten Anstieg der in den Betriebsrechnungen ausgewiesenen Vermögensverwaltungskosten und in einer durchschnittlichen Kostentransparenzquote von fast 100% zum Ausdruck kommt.
Andererseits führen die OAK-BV-Weisungen indirekt zu einer weitreichenden Kostendarstellung bei Kollektivanlagen, insbesondere auch bei vorher weniger kostentransparenten alternativen Anlagen. Von dieser Offenlegung auf der Produktseite profitieren letztlich auch Anlegergruppen ausserhalb der 2. Säule.
Eine zusätzliche inhaltliche Ausweitung der Transparenzanforderungen ist für die Studienautoren angesichts dieser Ergebnisse deshalb nicht angebracht.
Bezüglich der Höhe der Vermögensverwaltungskosten bestätigt die vorliegende Studie den Befund, dass die Betriebsrechnungen der Vorsorgeeinrichtungen seit Inkraftsetzung der OAK-BV-Weisungen wesentlich an Aussagekraft gewonnen haben. Vor dem vollständigen Ausweis der Vermögensverwaltungskosten lagen die ausgewiesenen Kosten bei rund 0.13%. Aufgrund des vollständigen Kostenausweises belaufen sie sich nun auf knapp 0.50%.
Die Durchschnittskosten verharren damit auf einem konstanten Niveau, mit leicht sinkender Tendenz in den Jahren 2016 und 2017. Angesichts des vorherrschenden Anlageumfelds und der dadurch resultierenden Flucht in eher kostenintensivere Sachwerte deutet diese Beobachtung gemäss Studie auf ein zunehmend kosteneffizient ausgelegtes Anlageverhalten der Vorsorgeeinrichtungen hin.
Die Studienautoren von c-alm stellen den Anlageverantwortlichen in der 2. Säule insgesamt gute Noten aus. Zum einen profitierten die Versicherten in der 2. Säule von den Preisvorteilen von grossen Anlegern. Zum anderen sei die teilweise monierte unterdurchschnittliche Performance im internationalen Vergleich vor allem auf das deutlich tiefere Zinsniveau in der Schweiz, und nicht auf eine unterdurchschnittliche Anlageleistung bzw. unzweckmässige Anlagerichtlinien zurückzuführen.
OAK: Angepasste Liste der TER-Konzepte
Die OAK informiert, dass die „Liste der anerkannten TER-Kostenquoten-Konzepte für Kollektivanlagen“, welche eine Beilage zu den Weisungen W – 02/2013 «Ausweis der Vermögensverwaltungskosten» darstellt, angepasst worden ist. Die Anpassung betrifft die Anerkennung der Richtlinie zur Berechnung und Offenlegung der Kosten von strukturierten Produkten des Schweizerischen Verbands für Strukturierte Produkte (SVSP).