BFS. Im Jahr 2019 bezogen 682’551 Personen ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung, eine Rente der Invalidenversicherung oder Leistungen der wirtschaftlichen Sozialhilfe. 32’291 Personen (4,7%) davon erhielten innerhalb des Jahres Leistungen aus mehreren Systemen. 2019 war damit zum zweiten Mal in Folge ein Rückgang der jährlichen SHIVALV-Gesamtbezugsquote im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen (von 12,6% in 2018 auf 12,3% in 2019). Der Rückgang ist dabei allein auf eine Abnahme bei der Quote der Taggeldbeziehenden in der ALV zurückzuführen, blieben doch die Bezugsquoten der Sozialhilfe und der IV stabil.
IV
IV-Statistik 2020
EDI. Die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) richtete 2020 an rund 450’000 Personen Leistungen aus. Sie schloss 2020 bei Ausgaben von 9,6 Milliarden mit einem Defizit von 0,4 Milliarden Franken (Umlageergebnis). Den grössten Ausgabenteil bildeten die Renten mit 5,3 Milliarden Franken. Von 247000 Invalidenrenten wurden rund 218’000 in der Schweiz und 29^^000 im Ausland ausgerichtet. Die individuellen Massnahmen kosteten rund 2 Milliarden Franken und kamen 211’000 Versicherten zugute. Mit 110’000 Leistungen standen die medizinischen Massnahmen (vor allem bei Kindern mit Geburtsgebrechen) an der Spitze, es folgte die Abgabe von Hilfsmitteln an 65’000 Personen. Für rund 47’000 Personen vergütete die IV Massnahmen zur beruflichen Eingliederung im Umfang von 790 Millionen Franken.
IV-Rente trotz Massnahmen
Jeder fünfte Massnahmenbezüger erhält trotz Massnahmen eine Rente
Die Wirkung einer beruflichen Massnahme lässt sich daran messen, ob ein Bezüger danach doch eine Rente erhält oder nicht (Leerlaufquote). Aber nicht nur: IV-Stellen, die (zu) viele (unnötige) Massnahmen anordnen, werden auch gewisse Erfolge verzeichnen und damit die Leerlaufquote drücken.
Avenir Suisse schreibt: Die Unterschiede zwischen kantonalen Eingliederungsstrategien sind frappant. Nicht nur die Beträge per Bezüger variieren stark, sondern auch die Anzahl Personen, die von solchen Massnahmen profitieren, sowie der Erfolg solcher Massnahmen. Um die Mittel effizienter einzusetzen, sollte ein Kostendach für alle beruflichen Massnahmen pro IV-Stelle, gestützt auf die Anzahl Anmeldungen pro Jahr, festgelegt werden.
Im Quadranten oben rechts in der Abbildung sind die IV-Stellen zu finden, die wahrscheinlich zu undifferenziert Eingliederungsmassnahmen anordnen. Die Bezügerquote ist dort überdurchschnittlich hoch, und überdurchschnittlich viele Bezüger erhalten nach den Massnahmen trotzdem eine Rente.
Betriebsergebnisse 2020 für AHV, IV und EO
Compenswiss: Die AHV schliesst das Geschäftsjahr 2020 mit einem positiven Umlageergebnis in Höhe von CHF 579 Millionen ab. Dank der beschlossenen Zusatzfinanzierung von rund CHF 2 Milliarden (Volksabstimmung von Mai 2019 zur Steuerreform und AHV-Finanzierung STAF) wird der in den Vorjahren verzeichnete Abwärtstrend gestoppt. Das positive Anlageergebnis des AHV-Ausgleichsfonds (CHF 1’311 Millionen) ist auf eine gute Performance zurückzuführen, die trotz extremer Turbulenzen an den Finanzmärkten aufgrund der COVID-19-Pandemie erzielt werden konnte.
Die von der IV gezahlten Zinsen auf ihrer Schuld gegenüber der AHV trugen ebenfalls leicht zum Betriebsergebnis bei. Sie beliefen sich im laufenden Jahr auf CHF 51 Millionen und waren damit gleich hoch wie im Vorjahr, da sowohl Schuldhöhe als auch Zinssatz (0.5%) unverändert blieben. Somit weist das Betriebsergebnis für die Sozialversicherung für das Jahr 2020 einen Gewinn von CHF 1’941 Millionen aus.
Corona belastet IV – und die PKs
Michael Ferber schreibt in der NZZ über die absehbar steigende Belastung der Sozialversicherung durch psychische Störungen, ausgelöst durch die Pandemie und insbesondere die damit verbundenen Massnahmen.
Es kommen auf die IV massive neue Belastungen zu. Eine Anfang April publizierte wissenschaftliche Studie im Fachmagazin «The Lancet» deutet darauf hin, dass die Folgen einer Corona-Infektion für die Psyche nicht unterschätzt werden sollten. Von 236 000 vor allem in den USA untersuchten, mit Covid-19 infizierten Patientinnen und Patienten litt nach sechs Monaten rund ein Drittel unter einer Hirnerkrankung oder psychischen Störung.
Wie es in der «Swiss Corona Stress Study» der Universität Basel heisst, hat sich die Zahl der Menschen in der Schweiz mit Symptomen einer schweren Depression, die an der nicht repräsentativen Studie im Zeitraum März bis November 2020 teilgenommen haben, mehr als verfünffacht – von 3,4% auf 18,4%. Dies lasse sich durch Perspektivlosigkeit, Vereinsamung und soziale Isolation sowie Unsicherheiten über die Arbeitsmarktentwicklung erklären, heisst es in einer neuen Studie von Avenir Suisse zum Thema Invalidität in der Schweiz. «Mit einer gewissen Verzögerung, wohl in den Jahren 2022 und 2023, wird man diesen Anstieg auch in den Invaliditätsstatistiken sehen», sagt Jérôme Cosandey, Directeur romand und Forschungsleiter Sozialpolitik bei dem Think-Tank.
Ein weiteres Alarmsignal der «Swiss Corona Stress Study» ist, dass neben Personen mit finanziellen Einbussen durch die Corona-Krise vor allem junge Leute von schweren Depressionen betroffen waren. Aus Sicht der IV sind junge IV-Rentner besonders teuer, da sie ihre Rente über mehrere Jahrzehnte hinweg erhalten – und psychische Erkrankungen sind nun einmal altersunabhängig. Laut Daten des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) stellen 20- bis 29-Jährige 11% der neuen IV-Renten, sind aber für 20% der kumulierten Kosten bis zur Pensionierung verantwortlich.
Grosse kantonale Unterschiede bei Eingliederungsmassnahmen
Die neue Studie von Avenir Suisse unter der Leitung von Jérôme Cosandey, Directeur romand und Forschungsleiter Sozialpolitik, wertet erstmals Daten des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) aus und untersucht die Eingliederungsbemühungen nach Kantonen. Dafür wurden Personen von sechs Kohorten (2010–15) vier Jahre nach ihrer Anmeldung bei der IV analysiert. Die Betrachtung pro Anmeldung statt pro Einwohner klammert soziodemografische Unterschiede zwischen den Kantonen aus und fokussiert auf die steuerbaren Aktivitäten der IV-Stellen.
Im kantonalen Vergleich zeigen sich beträchtliche Unterschiede. Die Rentenquoten – also das Verhältnis der zugesprochenen Renten pro Anmeldung – sind in der Romandie und im Tessin mindestens 27% höher als in der übrigen Schweiz, im Kanton Genf sogar um 41%. Die Differenzen spiegeln die Auslegungen des Bundesrechtes durch die kantonalen IV-Stellen und zum Teil durch die Kantonsgerichte. Sie sind aber auch das Resultat unterschiedlicher Eingliederungsstrategien.
Die Kantone Appenzell-Ausserrhoden, Jura und Zug geben mehr als dreimal so viel aus pro Massnahmenbezüger wie das Tessin. Doch nicht nur die Beträge pro Fall variieren stark, sondern auch die Zahl der Bezüger und der Integrationserfolg. So ist die Erfolgsquote in den Kantonen Solothurn und Wallis deutlich tiefer als im Kanton St. Gallen. Das BSV als Aufsichtsorgan ist gefordert, die Gründe für diese Unterschiede zu untersuchen und die Basis für Vergleiche bei psychischen Krankheiten mit einer einheitlichen Nomenklatur (ICD-10) zu legen. Um die Mittel effizienter einzusetzen, sollte ein Kostendach für alle beruflichen Massnahmen pro IV-Stelle, gestützt auf die Anzahl Anmeldungen pro Jahr, festgelegt werden – analog zur Regelung in der Arbeitslosenversicherung.
Die Gesamtkosten für die Heilung, die Eingliederung und die Berentung von Menschen mit Behinderung schätzt Avenir Suisse auf 24 Mrd. Fr. pro Jahr. Bei so vielen Akteuren und derart hohen Kosten gilt es, Kommunikationsdefizite, Fehlanreize und Doppelspurigkeiten zu vermeiden.
IV-Schulden bei der AHV
Mit rund 10 Mrd. Franken steht die IV bei der AHV noch in der Kreide. Um die Schulden abzubauen, sagten die Stimmberechtigten 2009 Ja zu einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer. So konnten die Schulden der IV von rund 15 Milliarden auf noch rund 10 Milliarden Franken gesenkt werden. Doch seit diese Zusatzfinanzierung ausgelaufen ist, verringert sich die Schuld nicht mehr. Der Tages-Anzeiger berichtet über die Lage:
Die neuste Finanzperspektive des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) vom Februar für die IV zeigt nun: Die Schuld wird auch in zehn Jahren noch bei rund 7 Milliarden Franken liegen. Wann sie ganz zurückbezahlt werden könnte, wird nicht ausgewiesen.
Es zeigt sich zudem: Innerhalb kurzer Zeit hat sich die Finanzperspektive der IV weiter verschlechtert. Neu eingerechnet ist da zum Beispiel die Weiterentwicklung der IV, die ab 2022 in Kraft treten soll. Konkret: Im vergangenen Sommer ging das Bundesamt in seinem Szenario davon aus, dass 2030 der Schuldenberg um fast 250 Millionen kleiner ausfallen wird als im neusten Szenario vom Februar.
Die wirtschaftliche Situation von IV-Rentnern
Erstmals wurde 2012 mit Hilfe von Steuerdaten aus der Periode 2003 bis 2006 die wirtschaftliche Situation von IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern untersucht. Mit dem konsolidierten verbesserten Datensatz kann nun eine Aktualisierung und gezielte Erweiterung der Studie von 2012 vorgenommen werden.
WEIV: Vernehmlassung der Verordnung
Die Weiterentwicklung der IV (WEIV) soll Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Problemen bringen. Im Zentrum steht eine intensivere Unterstützung der Betroffenen, um der Invalidisierung vorzubeugen und die Eingliederung zu verstärken.
Das Parlament hat die Gesetzesrevision im Sommer 2020 verabschiedet. Sie soll 2022 in Kraft gesetzt werden. Die Umsetzung bedingt umfangreiche Anpassungen verschiedener Verordnungen. Dazu hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2020 die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis zum 19. März 2021.
Die Verordnungsregelungen betreffen unter anderem die folgenden Neuerungen der WEIV: Intensivierte Massnahmen zur beruflichen Eingliederung; Aktualisierte Liste der Geburtsgebrechen; Kompetenzzentrum für die Übernahme von Medikamenten; Qualitätsprüfung und Transparenz der med. Gutachten; Regelung für die Bemessung des IV-Grads.
Mitteilung BSV /
Verordnungsänderungen / Erläuternder Bericht /
Forschungsbericht “Evaluation der Integrations-Massnahmen”
Die Integrationsmassnahmen wurden mit der 5. IVG-Revision eingeführt und sollen die Versicherten darauf vorbereiten, Massnahmen beruflicher Art zu ergreifen oder sich wieder in die Arbeitswelt einzugliedern. Die Evaluation analysiert die Entwicklung der Integrationsmassnahmen seit 2012 sowie die Zielgruppen, die Umsetzung, die Kosten und die angestrebten Ergebnisse.
Der Bericht liegt in deutscher Sprache vor mit Zusammenfassungen in Französisch, Italienisch und Englisch. Die gedruckte Publikation kann ab Januar 2021 bestellt werden (Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.ch, Bestellnr. 318.010.17/20D).
IV: Verbesserung von Aufsicht und med. Beurteilung
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) verbessert die Aufsicht und die Qualität der medizinischen Begutachtung in der IV. So werden etwa die Zielvereinbarungen mit den IV-Stellen überarbeitet, die Perspektive der Versicherten einbezogen, Probegutachten verlangt und die Rückmeldungen an die Gutachter verbessert. Grundlage für die Massnahmen sind zwei Berichte zur Aufsicht über die IV-Stellen sowie über die Vergabepraxis und die Qualitätssicherung bei den medizinischen Gutachten.
Um abzuklären, ob jemand Anspruch auf Leistungen der IV hat, werden häufig medizinische Gutachten benötigt. Um eine hohe Qualität sicherzustellen, hat das EDI im Frühjahr das Institut Interface Politikstudien Forschung Beratung zusammen mit dem Forensisch-Psychiatrischen Dienst (FPD) der Universität Bern beauftragt, das System der Gutachtertätigkeit und die Zuteilung der Aufträge zu evaluieren.
Mehrere Empfehlungen, welche die externen Experten abgeben, decken sich mit Massnahmen, die in der Reform zur Weiterentwicklung der IV inzwischen vom Parlament beschlossen wurden. Sie werden ab 2022 umgesetzt. Insbesondere werden eine unabhängige Kommission für Qualitätssicherung und Zulassung von Gutachtern eingesetzt, die Vergabe von Gutachten transparent gemacht und die Begutachtung mit Tonaufnahmen festgehalten.
Verschlechterte Finanzperspektiven von AHV und IV
Das BSV geht bei seinen Berechnungen davon aus, dass die Covid-19-Krise die wirtschaftliche Entwicklung nur kurzfristig beeinträchtigen wird und mittelfristig nur geringfügige Konsequenzen haben sollte. Diese Annahme werde von verschiedenen Wirtschaftsinstituten in der Schweiz und im Ausland geteilt und darum auch bei den Finanzperspektiven für die Sozialversicherungen verwendet. Die Lohnbeiträge an die AHV, IV und EO sinken, kurzfristig sollten sie aber ab 2025 wieder das Niveau erreichen, das sie ohne Covid-19-Krise gehabt hätten.
Die neuen Finanzperspektiven für AHV, IV und EO berücksichtigen die neuesten Demographieszenarien des Bundesamts für Statistik. Diese gehen unter anderem von einer langfristig etwas tieferen Einwanderung aus, aber auch von einer weniger starken Zunahme der Bevölkerung im Rentenalter.
Für die AHV bedeutet die Covid-19-Krise, dass sich das Umlageergebnis kurzfristig um rund 1 Milliarde Franken verschlechtert, ab 2025 aber wieder die Werte vor der Krise erreicht. Insgesamt gehen der AHV bis 2030 rund 3 Milliarden Franken verloren. Der Stand des AHV-Fonds sinkt auf 58 Prozent einer Jahresausgabe, statt auf 62 Prozent ohne Krise. Mit den Massnahmen der Reform AHV 21, die derzeit im Parlament hängig ist, könnte der Fondsstand im Jahr 2030 bei 98 Prozent gehalten werden (statt 104 Prozent).
Die Covid-19-Krise verschlechtert das Umlageergebnis der IV kurzfristig im Jahr 2020 um rund 200 Millionen und langfristig bis 2030 um rund 300 Millionen Franken. Die IV wird nach wie vor Überschüsse erzielen können, allerdings nicht schon im kommenden Jahr, sondern ab 2024. Das hat zur Folge, dass sie ihre Schuld beim AHV-Fonds bis 2030 weniger stark abbauen kann als geplant. Die Differenz beträgt rund 3,5 Milliarden Franken.
Sozialwerke im Rückblick 2019
Die AHV schliesst das Jahr 2019 mit einem negativen Umlageergebnis von -1‘170 Millionen Franken ab. Dieses Resultat liegt im Trend, der bereits seit 2014 beobachtet wird. Das positive Anlageergebnis des AHV-Ausgleichsfonds (2‘801 Millionen Franken) kompensiert den Verlust des Umlageergebnisses. Somit weist das Gesamtbetriebsergebnis der Versicherung einen Gewinn von 1‘682 Millionen Franken per 31. Dezember 2019 auf.
Das Umlageergebnis der IV (-383 Millionen Franken), einschliesslich der auf IV-Schuld gegenüber der AHV bezahlten Zinsen (51 Millionen Franken), hat sich durch das Ende der Zusatzfinanzierungsperiode stark verschlechtert. Das Anlageergebnis des IV-Ausgleichsfonds (407 Millionen Franken) hat diesen Verlust auf das Umlageergebnis mehr als kompensiert. Somit beläuft sich das Betriebsergebnis auf insgesamt 24 Millionen Franken.
Das Umlageresultat der EO hat sich leicht verbessert. Die Sozialversicherung schliesst im Jahr 2019 mit einem Gewinn von 53 Millionen Franken ab. Das Betriebsergebnis beläuft sich auf 142 Millionen Franken.
Limitierter IV-Sparkurs
Die NZZ greift einen Bericht des TA auf, demzufolge BR Berset eine Untersuchung bei IV-Stellen zu den Sparvorgaben resp. deren Nichteinhaltung angeordnet habe. Eine Anfrage der NZZ in Bern und Zürich hat ergeben, dass das Verfehlen der Vorgaben resp. der Leistungsziele keine Konsequenzen hat.
Auch in Zürich hatte es keine Konsequenzen, wenn ein Zielwert verfehlt wurde. Anders als in Bern werden die Zahlen intern zwar kommuniziert. Martin Schilt, Leiter der IV-Stelle Zürich, betont aber, im Alltag hätten sie keine Bedeutung. Er sieht die Ziele eher als «Wasserpegelmesser»: Sie sollen insbesondere zeigen, ob die berufliche Eingliederung vorankomme. Schilt plädiert für eine andere Auslegung der Zahlen: «Es geht nicht darum, möglichst viele Renten zu verweigern, sondern möglichst oft dafür zu sorgen, dass eine Rente gar nicht nötig ist, weil wir jemanden erfolgreich integrieren können.»
Hier sieht der Zürcher IV-Chef das wahre Problem: «Wir haben nicht genug Ressourcen, um alle Personen eingliedern zu können, bei denen das möglich wäre.» 2014 hat das BSV den Personalbestand und die Budgets der IV-Stellen plafoniert. In Zürich führe dies zu Engpässen, so Schilt. Er hat die Prioritäten zur beruflichen Integration verschoben – und nimmt in Kauf, dass andernorts Pendenzen wachsen. Das BSV arbeitet seit längerem an einem neuen Finanzierungsregime, ohne bisher einen Vorschlag präsentiert zu haben.
Der Spielraum für einen weiteren Ausbau ist allerdings klein. Die Finanzlage der IV ist angespannt, und die Politik schreckt davor zurück, die ursprünglich angekündigten Sparmassnahmen zu beschliessen. Die IV hat bei der AHV immer noch Schulden von 10,3 Milliarden Franken. Der Bund schiebt den Zeitpunkt, in dem die IV schuldenfrei sein soll, laufend hinaus. Ursprünglich war 2024 das Zieljahr. Vor zwei Jahren hiess es, «spätestens» 2030 werde man so weit sein. Derzeit – und bis auf weiteres – gilt 2032 als Stichjahr.
Berset leitet Untersuchung gegen IV ein
Der Tages-Anzeiger berichtet über eine von Bundesrat Berset eingeleitete Untersuchung zu den Sparvorgaben des BSV.
Die restriktive Rentenpraxis der Invalidenversicherung rückt in den Fokus. Bisher legte der für die IV zuständige Vizedirektor des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zusammen mit den kantonalen IV-Stellen jeweils jährliche Sparziele fest. Die «Leistungsziele» sollen gewährleisten, dass die Zahl der neuen Renten und die Kosten pro Versicherten weiter sinken oder zumindest nicht wieder ansteigen.
Doch nun stellt Sozialminister Alain Berset diese von den Behindertenverbänden kritisierte Praxis seines Bundesamtes infrage. «Bundesrat Berset hat eine interne Untersuchung gegen die Aufsichtstätigkeit der IV angeordnet», sagte sein Sprecher Peter Lauener. Hauptpunkt der Untersuchung seien die Zielvorgaben für die IV.
Wie diese Zielvorgaben aussehen, zeigt ein Dokument des Bundesamtes, das der TA-Redaktion vorliegt. Auf einer Tabelle ist für jeden der 26 Kantone ein Ziel vorgegeben. Dieses lautet für die meisten IV-Stellen: «halten oder senken» der Rentenquote sowie «halten oder senken» der Kosten pro Versicherten.