Knapp drei Viertel aller aktiven Versicherten sind bei einer SGE; Anzahl aktive Versicherte nach Verwaltungsform (in tausend)
Die Credit Suisse schreibt zu ihrer Pensionskassenstudie mit Themenschwerpunkt Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen:
Seit der Einführung des Bundesgesetzes für die berufliche Vorsorge (BVG) 1985 nimmt die Anzahl Vorsorgeeinrichtungen laufend ab. Zu Beginn gab es rund 15’000 Pensionskassen, 2004 noch 2935, Ende 2021 waren es nur noch 1389. Die Anzahl Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGEs) blieb hingegen stabil.
Das Vermögen der SGEs nahm gleichzeitig durch natürliches Wachstum in der beruflichen Vorsorge und durch Gelder von Pensionskassen, die sich den SGEs angeschlossen haben, zu. Gemessen an der Bilanzsumme, lag der Anteil der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der 2. Säule im Jahr 2004 bei 14 Prozent, 2013 waren es 20 Prozent, und 2021 betrug der Anteil bereits die Hälfte. Seit 2014 entspricht das Vermögenswachstum in der 2. Säule fast ausschliesslich jenem der SGEs.
Finews geht auf die delikate Situation der Finma ein, die sich nach der Rettungsaktion für die CS massiven Klagen ausgesetzt sieht, u.a. auch von der Migros PK.
Tatsächlich müssen die Finanzaufseher dieser Tage ein dicke Haut entwickeln. Wie auch finews.ch berichtete, klagt die amerikanische Anwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan gegen die Finma. Dies, nachdem die Finanzaufseher zur Sicherung der Übernahme der CS durch die UBS Pflichtwandelanleihen (AT1) der Grossbank im Umfang von 15,8 Milliarden Franken abschreiben liessen. Zu den geprellten AT1-Investoren, welche die Verhältnismässigkeit des Finma-Entscheids anzweifeln, zählt auch die Migros-Pensionskasse (MPK). Das ist eines der grössten Vorsorgewerke des Landes.
Der Tages-Anzeiger schreibt zur Klage der Migros Pensionskasse gegen die Finma:
Als am 19. März Finanzministerin Karin Keller-Sutter die Fusion der Credit Suisse und der UBS mit Notrecht bekannt gab, blieb weitgehend unbeachtet, dass gleichzeitig viele Obligationäre ihr Geld verloren. Die Schweizer Finanzaufsicht (Finma) hat die Credit Suisse unter Berufung auf das Notrecht angewiesen, einen Teil der CS-Obligationen, die sogenannten Additional-Tier-1-Anleihen (AT1), abzuschreiben. Total ging es um 16 Milliarden Franken, allein die Migros-Pensionskasse verlor dabei auf einen Schlag 100 Millionen Franken.
Das wollen sich die Betroffenen nicht gefallen lassen, und darum hat am 18. April 2023 die Migros, zusammen mit einer Gruppe von Schweizer und internationalen Investoren, die gemeinsam über 4,5 Milliarden Franken der AT1-Obligationen halten, beim Bundesverwaltungsgericht Berufung gegen die Anordnung der Finma eingelegt. Die Anordnung sei nicht rechtmässig gewesen.
“Auch die Pensionskasse des orangen Riesen hat mit dem erzwungenen Abschreiber auf AT1-Anleihen der Credit Suisse viel Geld verloren. Nun schliesst sie sich einer Klage gegen die Finanzmarktaufsicht an”, schreibt der Blick.
Auch wenn die 100 Millionen die Bilanzsumme der Migros-Pensionskasse kaum tangieren: Beim Detailhandelsriesen wird das nicht hingenommen. Deshalb hat die Migros am 18. April zusammen mit Schweizer und internationalen Investoren, die gemeinsam über 4,5 Milliarden Franken an AT1-Obligationen hielten, beim Bundesverwaltungsgericht Berufung gegen die Anordnung der Finanzmarktaufsicht (Finma) eingelegt, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
BFS. Nach der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hat das Bundesamt für Statistik (BFS) ein paar relevante Zahlen aus dem Finanzwesen in der Schweiz zusammengetragen.
Medianlöhne im Finanzwesen 2020 belief sich der Bruttomedianlohn im Wirtschaftszweig Finanzdienstleistungen (Banken) für eine 100%-Stelle auf 10 317 Franken pro Monat. Zum Vergleich: Der Bruttomedianlohn für die gesamte Schweizer Privatwirtschaft lag im gleichen Jahr bei monatlich 6361 Franken für eine Vollzeitstelle. Im Bankenwesen verdienten Arbeitnehmende ohne Führungsfunktion 7142 Franken brutto pro Monat, das obere Kader 15 571 Franken.
In einer Mitteilung kritisiert die Ethos-Stiftung die Uebernahme der CS durch die UBS und sieht die Pensionskassen doppelt benachteiligt.
Die Schweizer Pensionskassen, deren Interessen die Ethos Stiftung verteidigt und vertritt, werden durch diese Transaktion doppelt benachteiligt. Erstens werden sie als Aktionärinnen der beiden Banken an der Generalversammlung nicht über den Kauf abstimmen können, da eine Verordnung des Bundesrates eine Abweichung von der Bestimmung des schweizerischen Fusions- und Übernahmegesetzes erlaubt.
Zweitens werden sie in Zukunft, wie alle Kundinnen und Kunden (Pensionskassen, KMU, Privatpersonen usw.), mit den Risiken konfrontiert sein, die eine marktbeherrschende Stellung einer einzigen Grossbank auf dem Schweizer Markt mit sich bringt.
Zu den Folgen der Uebernahme der CS durch die UBS gehören die Verluste auf Aktien und Obligationen der Bank und vor allem, dass ein wichtiger Konkurrent auf dem Markt verschwindet. Der Tages-Anzeiger zeigt die Konsequenzen anhand der Migros-PK auf.
Das Ende der Grossbank Credit Suisse (CS) hat Folgen für die berufliche Vorsorge. Pensionskassen verlieren einerseits Geld, weil sie mit dem tiefen Übernahmepreis nur noch sehr wenig Geld für ihre CS-Aktien erhalten. Andererseits werden die sogenannten Coco-Anleihen komplett wertlos. Das sind Anleihen, die ein Finanzinstitut bei einem kritischen Ereignis von Fremd- in Eigenkapital umwandeln kann.
Die CS schreibt auf diese Weise Fremdkapital im Umfang von 16 Milliarden Franken ab. Für die Eigentümer dieser Anleihen bedeutet das im vorliegenden Fall einen Totalverlust. Betroffen sind dem Vernehmen nach insbesondere institutionelle Anleger wie Pensionskassen. Diese Anleihen sind attraktiv, weil sie eine vergleichsweise hohe Rendite bringen. Wie das aktuelle Beispiel zeigt, ist damit aber auch ein entsprechendes Risiko verknüpft.
Für Hansruedi Scherer, Partner bei PPCmetrics, ist der Schaden für Pensionskassen wegen des Credit-Suisse-Debakels überschaubar, wie er im cash-Interview sagt. Zu denken geben ihm aber die höheren Systemrisiken und der sinkende Wettbewerb. Auszüge:
Die Konti, welche die Pensionskassen bei der Credit Suisse haben, scheinen sicher? Das sehen wir auch so. Die Interventionen der letzten Tage haben gezeigt, dass die ‚too big to fail‘-Banken eine implizite Staatsgarantie aufweisen, und die CS wird nun in eine solide Bank integriert.
Nahezu alle Schweizer Pensionskassen haben in Aktien und Obligationen der Credit Suisse meistens via Anlagefonds investiert. Kann man den Schaden hier schon abschätzen? Hier ist das Bild sehr differenziert. Etwas zynisch gesprochen, ist der Abschreiber auf den Aktien aufgrund der Rettungsaktion das kleinste Problem. Die grossen Verluste haben die Aktionäre schon früher zu verbuchen gehabt. Bei den Obligationen im engeren Sinn erwarte ich, immer gegeben mein heutiger Wissensstand, eine Beruhigung der Lage und dass diese normal zurückbezahlt werden.
Wieso Fremdkapitalgeber an den Verlusten beteiligt werden könnten, wie das gewisse Presseberichte implizieren, solange die Eigenkapitalgeber, also die Aktionäre, noch einen Restwert erhalten, ist mir schleierhaft. Ausser die Emissionsbedingungen enthalten spezielle Klauseln, dass heisst ‚Write down Klauseln‘. Bis zu einem Totalverlust erwarte ich hingegen bei Finanzinstrumenten, die bei Verletzung gewisser Mindestkapitalisierungsstandards zum Eigenkapital gezählt werden dürfen. Diese weisen Write down Klauseln auf. Auf diesen Obligationen haben die Gläubiger aber auch während der Laufzeit eine hohe Risikoprämie erhalten.
Die anhaltenden Negativmeldungen von der Grossbank Credit Suisse sowie der Absturz des Aktienkurses hinterlassen auch in der Schweizer Vorsorgewelt ihre Spuren. Berater und Pensionskassen-Verantwortliche schauen genauer hin. Michael Ferber schreibt in der NZZ:
Pensionskassen müssten sich im Sinne des Risikomanagements mit den sogenannten Gegenparteirisiken – also den Risiken, die eine Partei im Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Geschäftspartners erleiden würde – regelmässig auseinandersetzen, sagt Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands Asip.
Dabei gehe es um sogenannte Risikominderungspflichten. «Vor diesem Hintergrund beurteilen die Pensionskassen unter anderem auch die Entwicklung der Credit Suisse und fällen je nach Lagebeurteilung ihre Anlageentscheide.» (…)
Die Pensionskassen haben naturgemäss viele Verbindungen zu der kriselnden Schweizer Grossbank. So haben viele Vorsorgeeinrichtungen Cash-Bestände bei dem Finanzinstitut liegen oder haben in Anlageprodukte der CS investiert.
Die Credit Suisse stellt in ihrer von der GfS erstellen Studie, Ausgabe 2022, einleitend fest: Während vor zwei Jahren noch die Pandemie sowie gesellschaftspolitische Themen bei den befragten Jugendlichen im Zentrum standen, zeigen die diesjährigen Resultate einen klaren Trend hin zu materiellen Sorgen und einem damit einhergehenden gesteigerten Sicherheitsbedürfnis. In der NZZ heisst es dazu:
Dass die Altersvorsorge auf Platz 1 der Rangliste in der Schweiz stehe, zeigt laut Jans, wie stark politisiert das Thema in der Schweiz sei. Es zeuge aber auch davon, dass man in der Schweiz, verglichen mit anderen Ländern, weniger unmittelbar existenzielle Sorgen habe. «In den USA landen die Themen Gewalt und persönliche Sicherheit auf Platz 1, in Brasilien die Korruption. Ängste in diesem Bereich haben einen sehr unmittelbaren Einfluss auf das Leben junger Menschen, während es bei der Altersvorsorge eher um eine längerfristige Perspektive geht.»
Die Credit Suisse hat in den USA einen Rechtsstreit beigelegt. Als erste von insgesamt sechs Banken habe die CS einen Vergleich in einer Sammelklage mit drei Pensionskassen geschlossen, wie die Agentur «Reuters» berichtete. Dafür zahle die Schweizer Bank 81 Millionen Dollar an die Kläger und werde in dem Fall in Zukunft weiter kooperieren, wie es unter Berufung auf die Anwaltskanzlei Cohen Milstein Sellers & Toll heisst.
Im Jahr 2017 hatten drei Pensionskassen eine Klage gegen sechs Institute eingereicht. Den Banken Bank of America, Goldman Sachs, J.P. Morgan Chase, Morgan Stanley, UBS und CS wurde dabei vorgeworfen, seit 2009 zusammengearbeitet zu haben, um Wettbewerb zu verhindern. Die Sammelklage war von den Pensionsfonds Iowa Public Employees‘ Retirement System, Orange County Employees Retirement System und Sonoma County Employees‘ Retirement System eingereicht worden.
Bloomberg. Credit Suisse Group AG was sued by a small pension fund that alleges the bank misled investors and let “high-risk clients” including Greensill Capital and Archegos Capital Management take on too much leverage, in one of the first lawsuits since the twin debacles.
The Michigan pension fund, City of St. Clair Shores Police & Fire Retirement System, filed the suit on Friday in federal court in Manhattan, seeking to represent all shareholders who bought Credit Suisse American depositary receipts between Oct. 29 and March 31.
The fund alleges that the bank “concealed material defects in the company’s risk policies and procedures and compliance oversight functions and efforts to allow high-risk clients to take on excessive leverage,” exposing the bank to “billions of dollars in losses.”
A representative of Credit Suisse declined to comment on the lawsuit.
Florian Schwab lässt sich in der Weltwoche darüber aus, dass grosse öffentliche Pensionskassen als Depotbank J.P. Morgan wählen, und die einheimischen Anbieter (CS, UBS) leer ausgehen.
Der Befund lässt aufhorchen: Drei der grössten Pensionskassen für Staatsangestellte verwahren ihr Anlagevermögen bei der amerikanischen Grossbank J. P. Morgan. Neben der Publica, der Pensionskasse für die Bundesangestellten, sind dies die kantonalzürcherische BVK und die Pensionskasse der SBB. Ihr flüssiges Vermögen betrug Ende 2019 zusammen etwa 92 Milliarden Franken.
Im Jahr 2011, als die BVK zu J. P. Morgan als globaler Depotbank wechselte, hatte dies ein politisches Nachspiel. Gregor Rutz, damals Kantonsrat und heute Nationalrat für die Zürcher SVP, verlangte von der Regierung eine Erklärung. Die Stimmung war aufgrund des Steuerstreits zwischen den USA und der Schweiz aufgeheizt. Heute sieht Rutz die Sache entspannter: «Wir dürfen nicht übertreiben mit protektionistischen Massnahmen.»
Die Erklärung der Kantonsregierung, laut der die Gelder von der Schweizer Niederlassung von J. P. Morgan verwahrt würden und Schweizer Recht zur Anwendung komme, habe der Sache etwas von ihrer Brisanz genommen. «Aber trotzdem finde ich, dass Schweizer Pensionskassen wenn irgend möglich mit Schweizer Anbietern zusammenarbeiten sollten.» Und diese gibt es: die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse, Pictet und die Zürcher Kantonalbank.