(SDA) Volk und Stände entscheiden am 3. März 2024 über zwei Volksinitiativen zur Altersvorsorge. Zu befinden haben sie einerseits über die Einführung einer 13. AHV-Rente, andererseits über die Renteninitiative der Jungfreisinnigen. Die Abstimmung zur BVG-Reform kommt – zur Erleichterung der Befürworter – später.
Der Bundesrat hat entschieden, die beiden Vorlagen im Frühling zur Abstimmung zu bringen. Hinter der Initiative «Für ein besseres Leben im Alter» steht der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Sie verlangt eine 13. Monatsrente für AHV-Rentnerinnen und Rentner. Mit der Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» wollen die Jungfreisinnigen das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung koppeln. In einem ersten Schritt würde es für beide Geschlechter auf 66 Jahre erhöht. Danach soll das Rentenalter pro Monat zusätzlicher Lebenserwartung um 0.8 Monate steigen. Bundesrat und Parlament empfehlen beide Volksbegehren zur Ablehnung.