compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO) schliesst das Jahr 2020 mit einer Performance von 5,22 %. Das Vermögen beläuft sich insgesamt auf 38’543 Mio. Franken, verglichen mit 36’440 Mio. Franken Ende 2019. Die Ungewissheit über die Mittelzuflüsse führten dazu, dass die Anstalt den Liquiditätsanteil erhöhte.Dadurch verfügte compenswiss stets über genügend flüssige Mittel, um ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen zu können. Gemäss STAF-Entscheid flossen im Jahr 2020 zum ersten Mal zusätzliche Mittel in der Höhe von rund 2 Mrd. Franken in den AHV-Fonds.
AHV
AHV, Kapitalmarkt und Corona
Eric Breval, Chef der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO, rechnet mit kreativen Lösungen in der Krise. Jedenfalls in seinem Interview mit der NZZ, das Michael Ferber führte. Im weiteren zeigt er auf, welche Entwicklungen er erwartet und wie die Anlagestrategie des Ausgleichsfonds sich von jener einer Pensionskasse unterscheidet. Auszüge:
Wird das Umlageergebnis der AHV – also die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben des Sozialwerks – im Jahr 2020 negativ sein?
Die ehrliche Antwort ist: Ich weiss es nicht. Wenn wir die Staf nicht hätten, läge das Umlageergebnis wohl bei einem Minus von ungefähr 1,2 Mrd. Fr. Durch die Staf-Mehreinnahmen dürfte es aber in diesem Jahr weder massiv negativ noch massiv positiv ausfallen. Ohne die Staf würde es sehr schlecht aussehen. Der AHV-Ausgleichsfonds ist ein Pufferfonds. Unser Ziel ist, dass die Renten immer bezahlt werden können. Das Vermögen ist sehr liquide angelegt. Für die drei Sozialversicherungen AHV, IV und EO beläuft es sich auf ungefähr 36 Mrd. Fr. Das Gros davon können wir innerhalb von wenigen Wochen veräussern.
Hat der AHV-Ausgleichsfonds in der Corona-Krise auch wirklich als Puffer funktioniert?
Das hat sehr gut funktioniert. Eigentlich mussten wir sehr wenige Vermögensanlagen verkaufen, um die Mindereinnahmen zu kompensieren. Der Grund dafür war, dass der Verwaltungsrat seit Jahren eine defensive Strategie mit Absicherungsmandaten fährt. Im Aktienbereich hatten wir ein sogenanntes «Tail Risk Hedging»-Programm – ein Absicherungsprogramm, für das wir eine Versicherungsprämie bezahlten. Diese Prämie verliert man, wenn die Aktien steigen. Wenn sie fallen, bekommt man eine Auszahlung. Das hat uns geholfen. Im schlimmsten Moment an den Märkten, am 20. März, und im besten Moment für die Absicherung haben wir dieses «Tail Risk Hedging»-Produkt verkauft. Das hat uns 300 bis 400 Mio. Fr. gebracht, was unserer Performance wesentlich geholfen hat.
Das alte Frauenrentenalterproblem und eine neue Idee
Werner C. Hug hat sich in der FuW den Kopf zerbrochen, wie den Frauen eine Mini AHV-Revision schmackhaft gemacht werden könnte, ohne die AHV-Kasse über Gebühr zu belasten. Man sollte – so seine Hoffnung – folgender Idee zum Durchbruch verhelfen:
In den Jahren 2022 bis 2033 werden die Jahrgänge 1958 bis 1968 mit 64 bzw. mit der Revision mit 65 pensioniert. Diesen Jahrgängen könnte eine «Frauenlohngutschrift» in Form eines fixen Betrags auf dem AHV-Jahreslohn gewährt werden, ähnlich den heute gewährten Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.
Ein fixer Betrag, weil eine prozentuale Erhöhung des AHV-Jahreslohns höhere Einkommen begünstigen würde. Zur Vermeidung dieses Effekts kann der Betrag je nach Einkommenshöhe gestaffelt werden, womit besonders tiefe AHV-Renten angehoben werden. Die entsprechenden Beiträge können bereits heute berechnet werden.
Die Politik entscheidet somit, welche Löhne mit einer höheren Rente begünstigt werden. Das Entgegenkommen hat einen politischen Preis, der von der Parlamentsmehrheit zu fixieren und dem Souverän einfach zu kommunizieren ist.
AHV-Kinderrenten und wohin sie gehen
Claude Chatelain hat im Blick allerhand Wissenswertes zum Thema Kinderrenten zusammengetragen:
Wir beginnen heute mit einer Testfrage: Wie viele AHV-Renten fliessen ins Ausland? 10, 20 oder gar über 30 Prozent? Antwort drei ist richtig: Rund 35 Prozent aller Renten fliessen zu Personen, die im Ausland leben. Ähnlich hoch ist der Anteil bei den Kinderrenten. Am meisten davon werden nach Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien überwiesen. Swissinfo, eine Internetplattform, die sich an Auslandschweizer richtet, publizierte vorige Woche eine Übersicht dazu.
Die Anzahl der Kinderrenten ist das eine; der entsprechende Frankenbetrag etwas anderes. Denn gemessen in Franken haben wir eine andere Reihenfolge: Frankreich, Italien, Thailand, Deutschland. Ins Rentnerparadies Thailand wird also für Kinderrenten der AHV eine grössere Summe überwiesen als nach Deutschland.
Die Rede ist hier nicht von Renten für Kinder, sondern von einer Zulage für jene Eltern, die im AHV-Alter noch minderjährige Kinder oder Jugendliche in Ausbildung bis 25 Jahre haben. Der Nationalrat wollte den irreführenden Begriff Kinderrenten durch Zulage für Eltern ersetzen; doch der Ständerat sträubte sich dagegen.
Trau keiner Statistik ….
Werner Hug hat in der FuW die diversen Prognosen zur Finanzierungssituation der AHV unter die Lupe genommen. Mit den Grössen Wirtschaftswachstum, Zuwanderung, Lebenserwartung etc. lassen sich mit leichter Drehung an den Schrauben nach Bedarf sehr unterschiedliche Szenarien entwickeln. Hug schreibt:
Je nachdem, welche Annahmen man trifft, resultieren deutlich unterschiedliche Resultate. Wächst die Wirtschaft nach der Coronakrise 2021 überdurchschnittlich, wachsen die Mehrwertsteuereinnahmen und damit die gesetzlich festgelegten Bundesbeiträge. Rechnet man mit guten Renditen des AHV-Fonds, schwächt sich auch dieser nicht ab. Es erstaunt nicht, dass die AHV-Defizite nach jüngster Schätzung deutlich niedriger ausfallen.
Vor Staf schätzte das BSV für 2025 ein Umlagedefizit von –3,6 und für 2030 von –7,6 Mrd. Fr. Dank Staf reduzieren sich diese Werte auf –1,4 bzw. –5,2 Mrd. Fr. Vor der Debatte um die AHV-Revision landen sie mit der neuen Schätzung bei –0,9 bzw. –4,3 Mrd. Fr., und der Bestand des AHV-Fonds bleibt bis 2025 auf über 45 Mrd. Fr. konstant. Er schwächt sich erst bis 2030 auf 34,3 Mrd ab. In der Schätzung vor Staf schmolz er 2030 auf 3,5 Mrd. Fr.
Wen wundert’s, dass der in Volkswirtschaft promovierte und mit den Prognosetechniken vertraute Departementschef Alain Berset vor der Debatte um den neuesten Versuch einer AHV-Revision mit geplanten Leistungserhöhungen mit Freude solch günstige Prognosen dem Parlament und dem Volk präsentieren kann.
Verschlechterte Finanzperspektiven von AHV und IV
Das BSV geht bei seinen Berechnungen davon aus, dass die Covid-19-Krise die wirtschaftliche Entwicklung nur kurzfristig beeinträchtigen wird und mittelfristig nur geringfügige Konsequenzen haben sollte. Diese Annahme werde von verschiedenen Wirtschaftsinstituten in der Schweiz und im Ausland geteilt und darum auch bei den Finanzperspektiven für die Sozialversicherungen verwendet. Die Lohnbeiträge an die AHV, IV und EO sinken, kurzfristig sollten sie aber ab 2025 wieder das Niveau erreichen, das sie ohne Covid-19-Krise gehabt hätten.
Die neuen Finanzperspektiven für AHV, IV und EO berücksichtigen die neuesten Demographieszenarien des Bundesamts für Statistik. Diese gehen unter anderem von einer langfristig etwas tieferen Einwanderung aus, aber auch von einer weniger starken Zunahme der Bevölkerung im Rentenalter.
Für die AHV bedeutet die Covid-19-Krise, dass sich das Umlageergebnis kurzfristig um rund 1 Milliarde Franken verschlechtert, ab 2025 aber wieder die Werte vor der Krise erreicht. Insgesamt gehen der AHV bis 2030 rund 3 Milliarden Franken verloren. Der Stand des AHV-Fonds sinkt auf 58 Prozent einer Jahresausgabe, statt auf 62 Prozent ohne Krise. Mit den Massnahmen der Reform AHV 21, die derzeit im Parlament hängig ist, könnte der Fondsstand im Jahr 2030 bei 98 Prozent gehalten werden (statt 104 Prozent).
Die Covid-19-Krise verschlechtert das Umlageergebnis der IV kurzfristig im Jahr 2020 um rund 200 Millionen und langfristig bis 2030 um rund 300 Millionen Franken. Die IV wird nach wie vor Überschüsse erzielen können, allerdings nicht schon im kommenden Jahr, sondern ab 2024. Das hat zur Folge, dass sie ihre Schuld beim AHV-Fonds bis 2030 weniger stark abbauen kann als geplant. Die Differenz beträgt rund 3,5 Milliarden Franken.
Rolf Dörig: Es wird viel Geld fehlen
In einem Interview mit der Aargauer Zeitung äussert sich Swiss Life-Präsident Rolf Dörig zu den Folgen der Corona-Krise, zum Rentenalter, dem Umwandlungssatz, Mieterlassen und mehr. Auszüge.
Mit einer Begrenzung der Hilfe ist es nicht getan?
Der Staat wird mit einer zusätzlichen Verschuldung von bis zu 100 Milliarden Franken aus dieser Krise kommen. Diese Schulden müssen wieder abgebaut werden. Das geht nicht ohne die Schuldenbremse. Und es braucht eine Verzichtsplanung. Wir müssen – wie nach einem Gewitter – die Schäden besichtigen und uns dann fragen: Worauf müssen wir in Zukunft verzichten, damit nicht spätere Generationen die Zeche zahlen?
Heisst das, dass vor der Krise aufgegleiste Vorhaben – etwa der Vaterschaftsurlaub – gestoppt werden sollten?
Sicher. Angesichts des Schuldenberges sollte die Sicherung der sozialen Errungenschaften im Zentrum stehen und kein weiterer Ausbau. So ist nicht nur der Vaterschaftsurlaub, sondern insbesondere auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Überbrückungsrente nicht opportun. Wir müssen – ganz generell– wieder bescheidener werden. Auch das lehrt uns diese Krise.
Auch die Altersvorsorge ist von den Turbulenzen betroffen. Swiss Life ist einer der grössten Akteure in der zweiten Säule. Wie beurteilen Sie deren finanzielle Lage?
Sie hat sich nochmals verschärft. Die Altersvorsorge leidet unter der demografischen Alterung, die Schere zwischen den Aktiven und den stark zunehmenden Rentnern öffnet sich immer mehr. Auch die Lebenserwartung steigt weiter. Pensionskassen kämpfen zudem mit fallenden Anlageerträgen und tiefen Zinsen. Zusätzlich wird nun die Rezession und die steigende Zahl der Arbeitslosen dazu führen, dass die Prämienbeiträge sinken. Das wird die AHV besonders hart treffen, aber auch in der zweiten Säule wird insgesamt noch viel mehr Geld fehlen als bisher schon.
Darum wollen Sie alte Forderungen durchbringen: Tieferer Umwandlungssatz, höheres Rentenalter?
Gerade wegen der Krise ist die Reform der Altersvorsorge noch wichtiger und dringlicher geworden. Es ist breit anerkannt, dass für Frauen und Männer dasselbe Rentenalter von 65 gelten soll– diesen Schritt muss man nun endlich vollziehen. Bald werden wir zudem nicht mehr um eine generelle Erhöhung des Rentenalters herumkommen.
SNB-Gelder für Abbau der Corona-Schulden und die AHV
Die WAK-N schreibt in ihrer Mitteilung zu den Beschlüssen vom 13. Mai 2020:
Die WAK-N hat sich mit mehreren Anträgen zur Verwendung der Gewinne der Schweizerischen Nationalbank (SNB) befasst. Sie hat mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsmotion einzureichen, welche den Bundesrat beauftragt, den Anteil des Bundes an der ordentlichen Ausschüttung und an den zusätzlichen Ausschüttungen der SNB vollumfänglich zum Abbau der Schulden zu verwenden, die durch die Coronakrise entstehen (20.3450). (…)
Ausserdem hat sich die Kommission mit einem Antrag befasst, wonach die Negativzinserträge der SNB der Altersvorsorge zuzuweisen sind. Da sich die aktuelle Krise auch stark auf die finanzielle Situation der AHV auswirken wird, hat die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsinitiative (20.432) im Sinne dieses Antrags einzureichen. Die parlamentarische Initiative 19.481, welche dasselbe Ziel verfolgt, wurde deshalb vom Initianten zurückgezogen. Damit die WAK-N einen entsprechenden Erlassentwurf ausarbeiten kann, muss nun noch die WAK-S dieser Kommissionsinitiative zustimmen.
Sozialwerke im Rückblick 2019
Die AHV schliesst das Jahr 2019 mit einem negativen Umlageergebnis von -1‘170 Millionen Franken ab. Dieses Resultat liegt im Trend, der bereits seit 2014 beobachtet wird. Das positive Anlageergebnis des AHV-Ausgleichsfonds (2‘801 Millionen Franken) kompensiert den Verlust des Umlageergebnisses. Somit weist das Gesamtbetriebsergebnis der Versicherung einen Gewinn von 1‘682 Millionen Franken per 31. Dezember 2019 auf.
Das Umlageergebnis der IV (-383 Millionen Franken), einschliesslich der auf IV-Schuld gegenüber der AHV bezahlten Zinsen (51 Millionen Franken), hat sich durch das Ende der Zusatzfinanzierungsperiode stark verschlechtert. Das Anlageergebnis des IV-Ausgleichsfonds (407 Millionen Franken) hat diesen Verlust auf das Umlageergebnis mehr als kompensiert. Somit beläuft sich das Betriebsergebnis auf insgesamt 24 Millionen Franken.
Das Umlageresultat der EO hat sich leicht verbessert. Die Sozialversicherung schliesst im Jahr 2019 mit einem Gewinn von 53 Millionen Franken ab. Das Betriebsergebnis beläuft sich auf 142 Millionen Franken.
Start der Unterschriftensammlung
Das Initiativkomitee schreibt zum Start der Unterschriftensammlung für eine13. AHV-Rente:
Endlich ist es soweit: Wir starten wir heute die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente. Die AHV-Renten sind immer noch zu tief, die Pensionskassen-Renten sinken trotz immer höherer Beiträge. Gleichzeitig steigen und steigen die Mieten und Krankenkassenprämien. Für immer mehr Menschen reicht die Rente im Alter nicht mehr, um über die Runden zu kommen.
Wir finden: Wer ein Leben lang hart gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. In der Schweiz hat es genug Geld für anständige Renten, nicht nur für Top-Verdienende. Dass die Banken und Versicherungen uns mit Schreckensmeldungen verunsichern wollen, ist klar. Sie profitieren von ihren Anlage-Produkten. Doch die effizienteste und effektivste Art, die Renten zu verbessern, ist die AHV. Die AHV hat mit Abstand das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Hier fliesst kein Rappen in Hochglanz-Prospekte, Provisionen oder Manager-Boni.
Und das allerbeste: Die AHV ist die gerechteste Altersvorsorge. Denn sie berücksichtigt bei der Rentenberechnung auch unbezahlte Betreuungsarbeit, die zumeist immer noch von Frauen geleistet wird. Darum ist eine Stärkung der AHV auch das beste Mittel gegen den Rentenrückstand der Frauen.
“Fünf vor zwölf bei der AHV”
Frédéric Pittet, Stv. Ressortleiter Sozialpolitik und Sozialversicherungen beim Schweizerischen Arbeitgeberverband, befasst sich in einem Gastkommentar in der NZZ mit den düstern Aussichten der AHV und warnt vor einer starken Erhöhung der Mehrwertsteuer, um ihre Finanzen zu retten. Er empfiehlt als ersten Schritt eine moderate Erhöhung der MWSt und die Angleichung der Rentenalter. Damit wäre bis 2027 eine Stabilisierung gegeben. Dann müsste eine zweite Reformetappe mit einer schrittweisen, allgemeinen Rentenaltererhöhung folgen.
Die Finanzspritze [der Staf] ist nur ein Tropfen auf den heissen Stein, denn die grosse Pensionierungswelle der Babyboomer rollt ab 2020 erst richtig an. Innert weniger Jahre wird die Zahl der Rentner um eine Million Menschen wachsen. In Kombination mit einer tieferen Zuwanderung und unsicheren Wirtschaftsaussichten wird sich die jährliche AHV-Finanzierungslücke bis 2030 auf über fünf Milliarden Franken und 2035 sogar auf über zehn Milliarden Franken vergrössern – im besten Fall. Um Defizite in dieser Grössenordnung auszugleichen, müsste die Mehrwertsteuer um bis zu drei Prozentpunkte erhöht oder das Rentenalter um beinahe vier Jahre für Frau und Mann angehoben werden. (…)
In Anbetracht dieser Herausforderungen schlägt der Schweizerische Arbeitgeberverband einen ausgewogenen Reformweg in Etappen vor. In einem ersten Schritt soll die AHV finanziell stabilisiert werden. Hierfür genügt eine moderate Mehrwertsteuererhöhung um 0,3 Prozentpunkte, gekoppelt an die Angleichung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Letztere könnte auch mit einer gezielten Ausgleichsmassnahme verbunden sein. Dieser ausgaben- und einnahmenseitig ausgewogene Reformschritt würde die AHV- Finanzierung bis mindestens 2027 stabilisieren. Bis dann muss die politische Diskussion so weit fortgeschritten sein, dass eine zweite Reformetappe in Kraft gesetzt werden kann, die auch eine schrittweise allgemeine Rentenaltererhöhung mit einschliesst.
SNB-Gelder an die AHV?
Der Tages-Anzeiger berichtet über Bemühungen hinter den Kulissen, jährlich 2 Mrd. Franken aus den Nationalbankreserven an die AHV zu transferieren.
Hinter den Kulissen wird in Geheimverhandlungen über eine unheilige Allianz diskutiert, die bereits weit gediehen ist. Ziel ist es, jährlich rund 2 Milliarden Franken aus den Nationalbankreserven in die AHV zu transferieren. Dies soll möglichst ohne Änderung der Verfassung geschehen.
Begründung für den Transfer ist, dass die 2 Milliarden etwa das Geld sind, das die Nationalbank über die Erhebung der Negativzinsen verdient und dies ungefähr dem entspricht, was der Altersvorsorge jährlich fehlt. Denn zwar ist die AHV von den Negativzinsen befreit, aber die Pensionskassen zählen zu den Hauptbetroffenen.
Involviert sind Politiker von SP und SVP, Gewerkschafter und auch Serge Gaillard von der Eidgenössischen Finanzverwaltung. SVP-Nationalrat Alfred Heer bestätigt, dass es solche Gespräche gibt.
“Arbeit im Alter nützt nur dem Staat”
Der Beobachter kritisiert die hohe Belastung durch Steuern und AHV für Erwerbstätige im Alter 65+.
Dass so viele mit dem Erreichen des AHV-Alters ihren Job aufgeben, hat auch finanzielle Gründe. Es lohnt sich nicht, länger zu arbeiten. Wer mehr als 1400 Franken im Monat oder 16’800 Franken im Jahr verdient, muss weiterhin in die AHV einzahlen AHV, hat aber nichts davon. Für die AHV das perfekte Geschäft: Sie nimmt so zusätzliche 375 Millionen Franken pro Jahr ein (Stand 2014) , muss aber keinen Franken mehr Rente auszahlen. Beschönigend spricht sie deshalb von Solidaritätsbeiträgen.
Hinzu kommt: AHV- und Pensionskassenrenten sowie Einkommen müssen voll versteuert werden. Es lohnt sich auch nicht, den Bezug der AHV aufzuschieben, kritisiert der CVP-Ständerat Peter Hegglin in einem Postulat, das er im März eingereicht hat. Das zeigt das Beispiel eines Mannes, der Anspruch auf eine Maximalrente hat, sie erst mit 70 bezieht und bis dahin 6000 Franken im Monat verdient: Er erhält 3090 Franken AHV pro Monat statt 2370. Aber er hat zwischen 65 und 70 auf 142’200 Franken AHV verzichtet, 28’290 Franken in die AHV einbezahlt und 30’000 Franken Einkommenssteuern abgeliefert. Der AHV-Aufschub lohnt sich für ihn nur, wenn er mindestens 87 Jahre alt wird.
Hegglin fordert deshalb einen höheren AHV-Freibetrag und steuerliche Entlastung von Pensionierten, die einer Erwerbsarbeit nachgehen.
Der Bundesrat empfiehlt, das Postulat abzulehnen. Bei den Arbeitgebern hingegen rennt Hegglin offene Türen ein. Der Freibetrag müsse um 600 auf 2000 Franken pro Monat erhöht werden, fordert Martin Kaiser vom Arbeitgeberverband: «Heute werden oft Pensen vereinbart, die sich am Freibetrag orientieren. Zudem ist Zeit, dass er nach bald 25 Jahren der Teuerung angepasst wird.» Länger arbeiten müsse sich lohnen, alles andere sei ein «Negativanreiz».
Ertrag aus Negativzinsen an die AHV
Die Nationalbank hat zwar die AHV im Gegensatz zu den Pensionskassen von direkten Negativzinsen ausgenommen. Trotzdem sind diese laut dem Zürcher SVP-Nationalrat Alfred Heer eine erhebliche Belastung auch für die AHV. «Die Negativzinsen bedeuten eine tiefere Verzinsung des Kapitals für die Versicherten und belasten die heutigen und zukünftigen Bezüger von Leistungen», sagt Heer.
Er will darum über den Bund der Steuerzahler, dessen Präsident er ist, eine Volksinitiative lancieren, die von der Nationalbank verlangt, dass sie die Einnahmen aus den Negativzinsen an die AHV überweist. Damit würde laut Heer die Finanzierungslücke bei der staatlichen Altersvorsorge verkleinert, ohne dass die Wirtschaft unter immer höheren Abgaben zu leiden hätte.
Die Pensionskassen würden leer ausgehen, eine Umlenkung der Negativzinsen in die private Vorsorge wäre laut Heer zu kompliziert. Zudem sollten private Lebensversicherungen nicht von den Ausschüttungen profitieren.
Die roten Zahlen der AHV
Dominik Feusi beschäftigt sich im Tages-Anzeiger mit den Finanzperspektiven der AHV. Sie sind nicht gut.
Die Situation sieht schon heute ungemütlich aus. Die AHV schrieb im vergangenen Jahr einen Verlust von mehr als 2 Milliarden Franken. Schuld daran war das schlechte Ergebnis der Anlagen des AHV-Ausgleichsfonds. Aber bereits das Umlageergebnis der AHV war gut eine Milliarde im Defizit, und das trotz Zustupf aus den Bundessteuern, die Mehrwertsteuer und der Spielbankenabgabe. Berechnet man die reine Umlage, also die Einnahmen aus den Lohnbeiträgen abzüglich der Ausgaben an Renten, fehlten 2018 mehr als 12 Milliarden Franken. Der Ausgleichsfonds enthält nach diesem Jahr schon weniger als eine Jahresausgabe der AHV, wie es das Gesetz eigentlich vorschreibt. Es schreibt allerdings nicht vor, was in diesem Fall zu geschehen hat.
Was ändert nun die letzte Woche angestossene Revision des Bundesrates (AHV21) an dieser Ausgangslage? Auch dazu hat das Bundesamt die Perspektiven bis ins Jahr 2045 vorgelegt. Die Ausgaben fallen mit 84,2 Milliarden nur unwesentlich geringer aus – trotz vorgeschlagener Angleichung des Rentenalters der Frauen an jenes der Männer. Der Grund: Das eingesparte Geld wird für Zuschläge und Rentenverbesserungen wieder ausgegeben.
Dafür soll die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte erhöht werden, und die Einnahmen sollen so bis 2045 um gut 3 Milliarden steigen. Das würde der AHV jedoch nur kurzfristig Luft verschaffen. Statt Ende 2025 würde die erste Säule erst Ende 2029 wieder in die roten Zahlen rutschen. Und der AHV-Fonds wäre statt 2034 erst Ende 2039 bankrott. Nimmt man 2045 als Massstab, so fällt das Defizit mit der bundesrätlichen Vorlage um 5,7 Milliarden Franken besser aus als mit den bis jetzt beschlossenen Massnahmen. Das Defizit würde 14,6 statt 20,3 Milliarden betragen. Die AHV21 des Bundesrates entspricht also nur rund 25 Prozent einer nachhaltigen Sicherung der AHV.
Mit Blick auf die Prognose der Wirtschaftsentwicklung stützt sich das BSV auf die Annahmen der Finanzverwaltung, die es jedoch um einen «Strukturfaktor» von 0,3 Prozent aufbessert. Die Finanzverwaltung wiederum verweist auf die Prognosen des Staatssekretariates für Wirtschaft. Diese betrachten aber nur das laufende und das darauffolgende Jahr.
«Allein schon das ist schwierig», sagt Vorsorge-Spezialist Werner C. Hug, der früher bei der Konjunkturforschungsstelle KOF der ETH Zürich selbst an Wirtschaftsprognosen gearbeitet hat. Für die Jahre nach 2020 macht die Finanzverwaltung «eigene Schätzungen». Sie geht plötzlich von einem stärkeren Wachstum aus. So wird ab 2024 angenommen, dass die Löhne pro Jahr um nominell 1,8 Prozent steigen und die Teuerung ein Prozent beträgt. Das ergibt ein reales Lohnwachstum von 0,8 Prozent. Dies war in den letzten beiden Jahren aber nicht der Fall. «Man müsste mit mehr als einem Szenario rechnen», fordert Hug deshalb.
