Das BFS hat die Publikation “Die berufliche Vorsorge in der Schweiz – Kennzahlen der Pensionskassen-Statistik 2012-2016” herausgegeben. Anhand zahlreicher Themen wird die Entwicklung in dem Fünfjahres-Zeitraum graphisch und tabellarisch dargestellt.
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Was bleibt?
Ende Dezember, Anlass für einen Rückblick. Was kommt Ihnen in den Sinn?
Hoffentlich vor allem solche Dinge wie der wunderbare Frühling, der grossartige Sommer und der lange, schöne Herbst. Dazu persönliche Erfolge, Freude an der Familie – Sie wissen was ich meine.
Verlassen wir den Bereich des Meteorologischen und Privaten und wenden wir uns dem engeren Lebensbereich unseres Themas zu, sind auch ein paar Dissonanzen auszumachen.
Wer sich für die AV2020 eingesetzt hat, musste eine herbe Enttäuschung erleben. Allerdings gibt es für sie auch Trost und Hoffnung. Die Neuauflage dürfte sich eng an die gescheiterte Vorlage anlehnen. Dem 70 Franken-Zustupf wird niemand nachweinen. Ernsthaft wird aber eine Wiederbelebung des Päckli diskutiert. Das schmälert wiederum die Freude der Abstimmungssieger, die allerdings bisher wenig Ehrgeiz an den Tag gelegt haben, den Dampfer in andere Richtung zu lenken.
Trost und Freude in diesem Zusammenhang auch für das BSV, das zur AV2020 einen Verordnungsentwurf in epischer Länge erarbeitet hat, ein echter «Chrampf», wie es scheint. Möglicherweise kann folglich auch dieser bei Gelegenheit wieder aktiviert werden. Nachdem schon die Erstauflage wenig Kritik ausgelöst hat – obwohl ein eigentlicher Regulierungs-Tsunami absehbar gewesen wäre – kann das Amt es wohl riskieren, ihn nochmals, allenfalls mit ein paar Retouchen, zu lancieren.
Wenig Freude hat das BSV mit seiner Vernehmlassung zur «Optimierung» gehabt. Die eingegangenen Stellungnahmen waren für das so Amt eigentlich ein Desaster. Da hiess es etwa, dem BSV «fehle es an Augenmass für das Machbare». Oder es verfüge offenbar «nur über begrenzte Kenntnisse in der praktischen Vorsorgeverwaltung». Dicke Post. Da hat offenbar der Ausflug des Direktors in der Privatwirtschaft doch nicht lange genug gedauert.
Kein Glanzjahr auch für die OAK. Die aktuellste Peinlichkeit bildet der Rückzieher in der Frage verbindlicher Kennzahlen. Die Behörde versucht zu relativieren. Für das Vorhaben hätte sich die Direktaufsicht ausgesprochen, dagegen eine «knappe Mehrheit der beteiligten Vorsorgeeinrichtungen». Eigentlich hätte ja nicht viel gefehlt, wird da suggeriert, und man hätte das Ganze starten können. Wer’s glaubt, wird selig. Und flugs wird eine Neuauflage angekündigt. Man könnte das Vorhaben auch einfach vergessen. Aber nein, das lässt offenbar der Ehrgeiz nicht zu.
Auch mit der geforderten Revision der Fachrichtlinie 4 (technischer Zins) wollte es nicht klappen, trotz Unterstützung des Kammer-Vorstands. Die Experten-Kammer bleibt vorderhand bei ihrem Modell, in der begründeten Annahme, dass die OAK jetzt wohl kaum eine Weisung als Gegenentwurf dazu erlassen wird; schon gar nicht mit den gewünschten Rendite-Prognosen. In Sachen Eingeweide-Schau dürfte man bei der Oberaufsicht auch nicht über grössere Kompetenz verfügen als die PK-Experten.
Und die neue Weisung zur Behebung von Unterdeckung? Allerhand Spott hat sie geerntet. Schlaffe Logik, schlechte Formulierung, eigentlich überflüssig, hiess es aus Expertenkreisen. Man könnte die Leute beinah bedauern.
Ungut wird das Jahr auch Dominique Biedermann in Erinnerung bleiben. Dem mehrfach Präsidenten der Firma, die sich fast schon blasphemisch «Ethos» nennt (den gleichen Namen trägt eine christliche Zeitschrift), wird der gleichen Sünden bezichtigt, gegen die er predigt. Biedermanns missionarischer Einsatz gegen echte und andere Verfehlungen der Wirtschaftsbosse hat ihm in den Medien viel Lob und Bewunderung eingebracht und damit sein Selbstbild möglicherweise etwas verzerrt.
Den beiden Damen, die nun den Bettel hingeworfen haben, ist schlicht der Kragen geplatzt. Wahre Brandstifterinnen im Hause Biedermanns, darf man feststellen. Nachdem die eine die Nase voll hatte, hat die andere zeitgeistig mit MeToo reagiert.
Doch wie heisst es in der PR-Mitteilung, die Ethos auf ihrer Website aufgeschaltet hat: «Die beiden Räte von Ethos bekräftigen ihr vollstes Vertrauen und ihre Unterstützung für den Präsidenten.» Das ist schönstes Copy / Paste aus dem Textbaustein-Arsenal der Beschwichtigungsprofi. Und weil das niemanden wirklich überzeugt, wird ergänzend mit der Justiz gedroht. Was wiederum unsere Skepsis gegen Weltverbesserer jeglicher Couleur verstärkt.
Was bleibt? Mehr oder weniger bleibt alles beim Alten, muss oder darf man feststellen. Es geht uns gut, und hoffen, dass es so bleibe und die Vorsehung uns weiterhin beschützen und davor bewahren möge, plötzlich umdenken zu müssen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen frohe, gesegnete Weihnachten und danke herzlich für Ihr Interesse an unseren Infos mit oder trotz der Kommentare.
Peter Wirth
Fachrichtlinie 4 zum technischen Zins: Bleibt in Kraft
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten schreibt in einer Mitteilung:
Die seit Oktober 2010 bestehende Fachrichtlinie zum technischen Zinssatz einer Vorsorgeeinrichtung ist seit 2012 für alle Pensionskassen-Experten der Schweizerischen Kammer der PensionskassenExperten, SKPE, und der Schweizerischen Aktuarvereinigung, SAV, verbindlich einzuhalten. Die Fachrichtlinie 4 (FRP 4) beschreibt, wie der Pensionskassen-Experte seine Empfehlung über die Höhe des technischen Zinssatzes an das oberste Organ einer Vorsorgeeinrichtung herleiten muss.
Die aktuell gültige FRP 4 wird insbesondere wegen der Berechnungsweise des Maximalwertes und der Gültigkeit des Maximalwertes unabhängig von der Struktur der Vorsorgeeinrichtung von aussenstehenden Kreisen kritisiert. Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten, SKPE, hatte den Vorstand und die Arbeitsgruppe Fachrichtlinien vor einem Jahr damit beauftragt, eine Revisionsvorlage zur FRP 4 auszuarbeiten. Die Revisionsvorlage der FRP 4 sah vor, den Maximalwert (Referenzzinssatz) durch einen kassenspezifischen Maximalwert zu ersetzen, welcher auf der erwarteten Rendite der Anlagestrategie der Vorsorgeeinrichtung beruht. Zum Zwecke einer normierten Berechnungsweise war vorgesehen, dass die SKPE für die wichtigsten Anlagekategorien Renditeerwartungen publiziert.
Die ausserordentliche Generalversammlung der SKPE hat am 24.11.2017 die Revisionsvorlage der FRP 4 abgelehnt und den Vorstand und die Arbeitsgruppe Fachrichtlinien beauftragt eine neue Vorlage unter Einbezug aller Experten und Fachverbände auszuarbeiten. Die Pensionskassen-Experten wollen den Vorsorgeeinrichtungen keine zentralisierten Renditeerwartungen vorgeben und damit ein Systemrisiko in der beruflichen Vorsorge fördern.
Die aktuell gültige Fachrichtlinie 4 (FRP 4) bleibt damit weiter in Kraft.
Kommentar und Hintergründe / Kommentar Wyss
PPCmetrics: Analyse von PK-Geschäftsberichten
PPCmetrics schreibt zur neuen Auflage ihrer Studie “2. Säule 2017: Analyse der Geschäftsberichte von Pensionskassen”: Gewisse gebräuchliche Kennzahlen, wie beispielsweise der Deckungsgrad, sind schwierig zu vergleichen, da sie auf unterschiedlichen Annahmen, Parametern und Bewertungen basieren. Ziel der vorliegenden Studie ist es, einen Beitrag zu einer besseren Vergleichbarkeit und höheren Transparenz im Pensionskassenmarkt zu leisten.
Die zentralen Schlussfolgerungen:
- Im Jahr 2016 verwendete eine Mehrheit ( 56% der Vorsorgeeinrichtungen ) eine Verzinsung der Sparkapitalien der Aktiven zwischen 1.0% und 1.5%. Im Jahr 2015 lag die Verzinsung bei einer deutlichen Mehrheit ( 65% ) zwischen 1.5% und 2.0%
- Der technische Zinssatz ist im letzten Jahr um durchschnittlich – 0.25% – Punkte gesunken. Der technische Zins verbleibt jedoch deutlich über dem risikolosen Zinssatz.
- Der Risikotragende Deckungsgrad misst transparent und vergleichbar die effektive finanzielle Situation der Pensionskassen aus Sicht der Risikoträger . Der durchschnittliche Risikotragende Deckungsgrad ist im letzten Jahr weiter leicht gesunken.
- Im Vergleich zum Jahr 2015 veränderten sich die durchschnittlichen Vermögensverwaltungskosten nur geringfügig. Die Kostentransparenz verbleibt auf hohem Niveau ungefähr konstant. Schweizer Pensionskassen verwalten im Gesamt über blick die ihnen treuhänderisch anve r- trauten Gelder weiterhin kosteneffizient.
- Die aktuellen Umwandlungssätze per 01.01.2017 bei Pensionskassen liegen durchschnittlich bei rund 6.0 % (2016: 6.1 %) und werden gemäss Information s- stand am Stichtag in den nächsten Jahren auf durchschnittlich rund 5.7 % gesenkt werden. Dies verdeutlicht zwei Sachverhalte: Einerseits werden in Zukunft im Vergleich zu heute tiefere Umwandlungssätze verwendet. Andererseits sind gegenüber dem Vorjahr die aktuellen und die beschlossenen zukünftigen Rentenumwandlungssätze nochmals gesunken.
- Unter Berücksichtigung des Zinsniveaus per Ende 2016 berechnet sich ein Umwandlungssatz von rund 3.9 %. Dies bedeutet, dass ökonomisch gesehen für die zukünftigen Renten deutlich mehr Kapital benötigt wird, als bei der Pensionierung vorhanden ist.
BR zur Vergleichbarkeit von PKs
Der Bundesrat möchte den Pensionskassen kein einheitliches Modell zur Darstellung ihrer Risikofähigkeit vorschreiben. Die Deckungsgrade von Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule sind heute nur bedingt miteinander vergleichbar. Eine Studie zeigt, wie die Vergleichbarkeit verbessert werden könnte. Für den Bundesrat ist aber fraglich, ob der Nutzen eines einheitlichen Modells die Kosten rechtfertigen würde. Zu diesem Schluss kommt er in einem Bericht, den er am 6. September 2017 verabschiedet hat.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde ein Kennzahlenset erarbeitet, das bei einheitlicher Anwendung durch alle Pensionskassen die Vergleichbarkeit verbessern könnte. Der Bundesrat lehnt es aber ab, den Vorsorgeeinrichtungen die Anwendung eines solchen Modells vorzuschreiben, insbesondere weil nicht klar ist, ob der Nutzen die dabei entstehenden Kosten rechtfertigen würde. Zudem würde die Autonomie der Vorsorgeeinrichtungen damit zu stark eingeschränkt, weil die Anwendung eines einheitlichen Risikomodells nicht den jeweiligen Eigenheiten der Vorsorgeeinrichtungen entsprechen würde.
Die Aufsicht über die Pensionskassen verfügt aus Sicht des Bundesrats unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen über zuverlässige Instrumente, um die Risiken einer Pensionskasse zu beurteilen. Entsprechend sieht der Bundesrat in diesem Bereich zurzeit keinen Handlungsbedarf. Sein Bericht und die Machbarkeitsstudie wurden in Erfüllung des Postulats von Nationalrat Albert Vitali (13.3109) erarbeitet.
Mitteilung BSV / Postulat Vitali / Bericht Bundesrat / Studie PPC Vergleichbarkeit / IPE
Erhebung zu Freizügigkeit und Säule 3a
Nach der ersten Datenerhebung im Vorjahr hat der Verein Vorsorge Schweiz zum zweiten Mal eine Datenerhebung für das Berichtsjahr 2016 durchgeführt. Insgesamt haben 36 Mitgliedsinstitute, die mit rund 85 Mrd. Franken 55% des Freizügigkeits- und 3a-Kapitals vereinen, an der Erhebung teilgenommen. Sie wurde neu in Kooperation mit der Stiftung Auffangeinrichtung mit Fragen rund um die kontaktlosen Vermögen erweitert. Die wichtigsten Erkenntnisse:
Freizügigkeitsstiftungen
• Zunahme der Konten um 3.0% (20152: 2.4%) respektive 4.0% (4.8%) bei den Depots in der Berichtsperiode
• Wertschriftendurchdringung mit durchschnittlich 13.5% (13.0%) beinahe halb so hoch wie in der Säule 3a
• Wertschriftendurchdringung steigt pro Alterskohorte kontinuierlich an bis zu 17.3% bei den 55 bis -65-Jährigen
• Vorzeitige Auszahlungen etwa für Wohneigentumsförderung (WEF) oder definitives Verlassen der Schweiz unverändert niedrig und leicht fallend bei 1.7% (2.0%)
Säule-3a-Stiftungen
• Zunahme der Konten um 4.7% (2015: 5.3%) respektive 9.2% (7.7%) bei den Depots in der Berichtsperiode
• Wertschriftendurchdringung mit durchschnittlich 22.7% (21.4%) fast doppelt so hoch wie bei Freizügigkeitsstiftungen
• Wertschriftendurchdringung steigt pro Alterskohorte kontinuierlich an mit einem Höhepunkt bei den 45 bis 54-Jährigen bei 28.3%
• Vorzeitige Auszahlungen für WEF oder definitives Verlassen der Schweiz unverändert niedrig bei 1.7% (1.7%).
Pensionskassen und Finanzstandort Schweiz
Zweimal jährlich publiziert das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen aktuelle Kennzahlen zum Finanzstandort Schweiz. Diese Zusammenstellung kann elektronisch heruntergeladen und als Faltblatt in gedruckter Form kostenlos bestellt werden. In elektronischer Form sind ergänzend Erläuterungen zu den Tabellen verfügbar.
Kennzahlen Finanzstandort April 2017
OAK: Anerkannte TER-Kostenquoten-Konzepte für Kollektivanlagen
Die „Liste der anerkannten TER-Kostenquoten-Konzepte für Kollektivanlagen“, welche eine Beilage zu den Weisungen W – 02/2013 darstellt, wurde angepasst. Die Anpassung betrifft die Aktualisierung der „Richtlinie für die Immobilienfonds“ und der „Fachinformation Kennzahlen von Immobilienfonds“ der Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA. Neu ist die Fondsbetriebsaufwandquote auf Basis des durchschnittlichen Marktwerts zu berechnen (vgl. Rz 39 der Fachinformation Kennzahlen von Immobilienfonds).
OAK: Neue Liste der TER-Konzepte
Die «Liste der anerkannten TER-Kostenquoten-Konzepte für Kollektivanlagen», welche eine Beilage zu den Weisungen W – 02/2013 darstellt, wurde angepasst. Die Anpassung betrifft die Aktualisierung der Richtlinie zur Berechnung und Publikation der Kennzahlen von direkt in der Schweiz investierenden Immobilien-Anlagegruppen der Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST).
Sozialversicherungen 2015
Der jährliche Bericht über die Sozialversicherungen gemäss ATSG liegt vor. Der Jahresbericht «Sozialversicherungen 2015» beinhaltet im Sinne einer Gesamtübersicht aktuelle Informationen zu den Sozialversicherungen, einen Überblick über die jüngsten politischen Diskussionen und die sich bietenden Perspektiven. Er gibt Auskunft über die neuesten Kennzahlen der einzelnen Sozialversicherungen und stellt Querbezüge zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen dar. Ausserdem vermittelt er eine Gesamtsicht über die anstehenden Herausforderungen und zeigt auf, mit welchen Strategien der Bundesrat diesen begegnet und welche Massnahmen dazu erforderlich sind. Gedruckte Exemplare des Berichts können ab Ende August bestellt werden.
Jahresbericht 2015
BVG-Arena: Steuerung der finanziellen Stabilität einer Vorsorgeeinrichtung
Wie kann die finanzielle Stabilität einer Vorsorgeeinrichtung frühzeitig gesteuert werden, bevor eine Unterdeckung eingetreten ist und die Aufsichtsbehörde entsprechende Massnahmen verlangt? Den Verantwortungsträgern steht grundsätzlich in der heutigen Zeit eine ganze Fülle von Kennzahlen zur Lage ihrer Vorsorgeeinrichtung zur Verfügung. Die Herausforderung besteht jedoch darin, diese für das im Milizsystem gewählte Führungsorgan so aufzubereiten, dass sie für dessen Mitglieder verständlich sind und die richtigen Schlüsse daraus gezogen werden können.
In seiner von der „Stiftung Eigenverantwortung in der beruflichen Vorsorge“ ausgezeichneten Arbeit für das Diplom des Pensionskassenleiters hat Matthias Hildebrandt, dipl. Wirtschaftsprüfer bei der BDO, ein Werkzeug entwickelt, das diese Aufgabe in übersichtlicher Form erleichtern soll. Das Werkzeug stützt sich auf Kennzahlen, welche gemäss den Fachrichtlinien FRP 5 vom Pensionsversicherungsexperten berechnet werden.
Hildebrand stellte seine Arbeit anlässlich der BVG-Arena der Innovation 2. Säule am 2. Mai in Bern vor. Im Bericht von Ernst Rätzer werden die Grundgedanken des Modells erläutert.
PPCmetrics: Analyse der Geschäftsberichte von Pensionskassen
PPCmetrics hat als weitere Studie über die Schweizer Pensionskassen erstmals eine umfassende Analyse ihrer Geschäftsberichte vorgelegt. Zur Begründung wird ausgeführt, dass damit eine bessere Vergleichbarkeit und höhere Transparenz angestrebt werde. Ein Mehrwert soll durch folgende Elemente erzielt werden:
- Die Studie basiert auf den revidierten Geschäftsberichten der Vorsorgeeinrichtungen und zeichnet sich dadurch – im Gegensatz zu Erhebungen basierend auf subjektiven Befragungen – durch eine hohe Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der Daten aus.
- Sie fokussiert sich auf wichtige und vergleichbare Kennzahlen und mit dem risikotragenden Deckungsgrad auf eine innovative Kerngrösse.
- Sie umfasst ein breites und repräsentatives Universum von 260 Kassen, ein Vorsorgevermögen von rund 565 Mrd. Franken und 3’079’598 Versicherte.
Als zentrale Ergebnisse werden die Daten zur effektiven Verzinsung, dem technischen Zins, dem risikotragenden Deckungsgrad und den Vermögensverwaltungskosten herausgestrichen. Zum risikotragenden DG wird ausgeführt:
2014 sank der durchschnittliche risikotragende Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen im System der Vollkapitalisierung von 101.6% im Jahr 2013 auf 99.7% im Jahr 2014. Dies bedeutet, dass per Ende 2014 nach Ausfinanzierung der laufenden Renten das verbleibende Vermögen im Durchschnitt knapp unter der Austrittsleistung der aktiven Versicherten lag. Zwar konnten im Jahr 2014 viele Kassen aufgrund der guten Performance der meisten Anlagekategorien deutlich positive Anlageergebnisse erzielen. Dieser Effekt wurde jedoch durch die gesunkenen Zinsen und den damit gestiegenen Wert der Verpflichtungen überkompensiert. Interessant ist auch eine genauere Analyse der Entwicklung einzelner Kassen über den reinen Durchschnitt hinaus. So haben sich Vorsorgeeinrichtungen mit höherem risikotragenden Deckungsgrad (typischerweise solche mit wenigen Rentnern) 2014 eher verbessert, solche mit niedrigem risikotragenden Deckungsgrad eher verschlechtert. 2015 hat sich dieser Trend bisher fortgesetzt, da im Zuge der Aufhebung des Euro-Mindestkurses am 15. Januar 2015 die Zinsen weiter gesunken sind. Hierdurch hat sich die Risikofähigkeit der Vorsorgeeinrichtungen weiter verschlechtert.
Jahresbericht Sozialversicherungen 2014
Der jährliche Bericht über die Sozialversicherungen gemäss ATSG)liegt vor. Der Jahresbericht «Sozialversicherungen 2014» beinhaltet im Sinne einer Gesamtübersicht aktuelle Informationen zu den Sozialversicherungen, einen Überblick über die jüngsten politischen Diskussionen und die sich bietenden Perspektiven. Er gibt Auskunft über die neuesten Kennzahlen der einzelnen Sozialversicherungen und stellt Querbezüge zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen dar. Ausserdem vermittelt er eine Überblick über die anstehenden Herausforderungen und zeigt auf, mit welchen Strategien der Bundesrat diesen begegnet und welche Massnahmen dazu erforderlich sind.
Gedruckte Exemplare des Berichts können ab Ende August bestellt werden via Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.ch (Bestellnummer 318.121.14D).
Sifo: Überschuss trotz zunehmender Insolvenzen
Insolvenzfälle der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen
Dank des positiven Anlageergebnisses resultierte aus der Erfolgsrechnung des Sicherheitsfonds für das Jahr 2014 trotz der wesentlich höheren Insolvenzleistungen ein Überschuss von 39 Mio. CHF (Vorjahr 25 Mio. CHF). Die Fondsreserve liegt per 31. Dezember 2014 bei 802 Mio. CHF (763 Mio. CHF).
Mit 3513 erledigten Fällen wurde 2014 bei den Insolvenzeingaben ein neuer Höchststand erreicht. Alleine die Leistungen an die Auffangeinrichtung stiegen um 10 Mio. CHF auf 34,7 Mio. CHF an. Für die mit 111,7 Mio. CHF höchsten Insolvenzleistungen seit dem Jahre 2004 sind aber in erster Linie die von der IGP-BVG-Stiftung übernommenen, nicht finanzierten Rentenverpflichtungen von 41,7 Mio. CHF verantwortlich. Die IGP-BVG-Stiftung führt weitere Rentenvorsorgewerke mit einer wesentlichen Unterdeckung, welche in den nächsten Jahren aller Voraussicht nach vom Sicherheitsfonds zu übernehmen sein werden. Im ersten Halbjahr 2015 werden zudem in den beiden Stiftungsinsolvenzfällen Fortius und ACSMS grössere Vorschusszahlungen fällig werden, sodass auch in diesem Jahr wieder mit Insolvenzleistungen von über 100 Mio. CHF gerechnet werden muss.
Die Finanzrechnung zeigt einen Anlagegewinn von 101,1 Mio. CHF (57,6 Mio. CHF). Die Rendite lag bei 9,27% (5,44%). Die Vermögensverwaltungskosten (unter Einschluss der Kostenkennzahlen aus TER) betragen 0,13% (0,20%).
Aufgrund eines Beitrags in der Nachrichtensendung «10vor10 » zu kontaktlosen Vorsorgeguthaben von Anfang 2014 verdoppelten sich die Anfragen bei der Zentralstelle und blieben über das ganze Jahr deutlich über Vorjahresniveau.Insgesamt liegen die bearbeiteten Anfragen im Jahr 2014 mit 33’857 etwa 33% über dem Vorjahr. Per Ende 2014 verwaltete der Sicherheitsfonds 8155 an ihn übertragene vergessene Guthaben über total 51,7 Mio. CHF von Personen, die das 75. Altersjahr überschritten haben.
Sicherheitsfonds / Jahresbericht
Wohin sind die Kapitalerträge geflossen?
Othmar Simeon (Swisscanto Vorsorge) zeigte im Rahmen der Präsentation der Swisscanto-Studie auf, wohin die Kapitalerträge in den Pensionskassen seit 2007 geflossen sind und trat damit auch den makabren Vorwürfen des K-Tipp entgegen, die Kassen würden “Milliarden in die eigenen Taschen stecken”. Der technische Zinssatz lag im Mittel über der Performance. Wird berücksichtigt, dass das Rentnerkapital knapp 50 Prozent ausmacht, ergibt sich eine Ausschüttung von 2,7 Prozent. Die Differenz zur Performance beträgt somit 0,2 Prozent und wurde zum Aufbau des Deckungsgrads benötigt.
Kennzahlen für Pensionskassen nach Grösse
Zur Bemessung der Finanzierungssituation wird neben dem technischen und dem ökonomischen neuerdings auch der risikotragende Deckungsgrad herangezogen, der ebenfalls auf ökonomischer Basis beruht. Er gibt an, welchen DG die Ansprüche der Aktiven aufweisen. Als Kennzahl wird er bereits von rund einem Drittel der Kassen in die Analyse einbezogen. Aus der Gliederung nach Grösse geht hervor, dass die kleinen Kassen mit den grösseren durchaus mithalten können und nicht schlechter finanziert sind.
Entwicklung technischer Zinssatz
Einen aufschlussreichen Blick auf die Entwicklung der Pensionskassen seit 2007 ergibt die Darstellung der Entwicklung des technischen Zinssatzes im Beitragsprimat. Er wurde in der relativ kurzen Zeit um rund 30 Prozent gesenkt, was Substanz in Höhe von 18 Milliarden kostete.
Referat Simeon / Ktipp Bschiss