Travaille.Suisse: Gewinne der Lebensversicherer in der 2. Säule
Die Gewerkschaft Travaille.Suisse schreibt in einer Medienmitteilung: “Eine Analyse von Travail.Suisse zu den Gewinnen der Lebensversicherungsgesellschaften in der 2. Säule zeigt, dass diese der 2. Säule jährlich mindestens 600 Mio. Franken als Gewinn entnehmen und sie ihren Aktionären zuführen. Das ist für die Tätigkeit in einer Sozialversicherung eindeutig zu viel. Insgesamt sind den Aktionären allein zwischen 2005 und 2010 fast 2.5 Milliarden Franken zugeflossen. Gleichzeitig wird immer wieder vorgebracht, dass der heutige Umwandlungssatz jährlich 300 bis 600 Mio. Franken „zu viel“ kostet. Der Widerspruch zwischen dieser behaupteten Unterfinanzierung und der tatsächlichen Gewinnabschöpfung der Lebensversicherer ist eklatant.“
Privatvermögen: Nur Hausbesitz grösser als Vorsorge
Das Reinvermögen der privaten Haushalte nahm 2010 um 74 Mrd. auf 2691 Mrd. Franken zu (+2,8%). Ausschlaggebend für die Zunahme waren die anhaltend hohe Spartätigkeit der privaten Haushalte sowie der weitere Anstieg der Immobilienpreise. Die Wechselkursentwicklung hingegen belastete die Vermögensentwicklung mit rund 25 Mrd. Franken.
Die Ansprüche gegenüber Versicherungen und Pensionskassen nahmen um 28 Mrd. auf 830 Mrd. Franken zu (graue Linie). Der Hauptgrund für die Zunahme war, dass die Beiträge für die zweite Säule der Altersvorsorge die Leistungsbezüge übertrafen.
Die finanziellen Verpflichtungen erhöhten sich insgesamt um 30 Mrd. auf 682 Mrd. Franken. Die Hypothekarkredite, welche rund 90% der gesamten finanziellen Verpflichtungen der privaten Haushalte ausmachen, nahmen um 28 Mrd. auf 632 Mrd. Franken zu. Die Konsumkredite blieben stabil (15 Mrd. Franken). Die übrigen Kredite stiegen um 2 Mrd. auf 32 Mrd. Franken.
IV-Revision 6a ab 1.1.2012 in Kraft
Der Bundesrat hat den ersten Teil der 6. IV-Revision auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt und die Ausführungsbestimmungen verabschiedet. Damit erhält die Invalidenversicherung zusätzliche Instrumente für die Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung ins Erwerbsleben. Dank des neuen Assistenzbeitrags können zudem mehr Menschen mit Behinderung ihre Pflege und Betreuung selber organisieren und zuhause ein eigenständiges Leben führen. Davon profitieren auch Eltern von schwer pflegebedürftigen Kindern.
Ziel der IV ist es, innert sechs Jahren die Erwerbsfähigkeit von rund 17‘000 IV-Rentnerinnen und -Rentnern mit entsprechendem Potenzial zu erhöhen, damit sie in den Arbeitsmarkt integriert werden oder ihre bestehende Tätigkeit ausbauen können. Das heisst, dass jährlich rund 2800 IV-Rentenbeziehende wieder arbeitsfähig gemacht werden. Dieses Ziel erachtet die IV als realistisch, denn bereits heute, noch ohne die neuen Unterstützungsmassnahmen der Revision 6a, können pro Jahr gegen 2300 IV-Renten nach Rentenrevisionen aufgehoben werden. Oberstes Gebot der IV bleibt aber nach wie vor, mit frühzeitigem Handeln zu verhindern, dass jemand aus gesundheitlichen Gründen erwerbsunfähig wird.
Mitteilung BSV / Verordnungensänderungen
Sozialversicherungsstatistik 2011
Die Sozialversicherungsstatistik gibt einen Überblick über die aggregierten Finanzen der Sozialversicherungen 2009. Die Ausgaben stiegen 2009 um 7,3% , die Einnahmen sind tiefer als im Vorjahr ausgefallen (-0,5%). Die ersten Ergebnisse des Jahres 2010 zeigen jedoch, dass 2009 in finanzieller Hinsicht ein ausserordentliches Jahr war. Die Sozialleistungsquote hat 2009 entsprechend dem hohen Ausgabenwachstum von Beruflicher Vorsorge (BV) und ALV – in vermindertem Mass auch von AHV und Krankenversicherung (KV) – den Stand von 21,7 Prozentpunkten des BIP erreicht. Erste Ergebnisse für 2010 und Schätzungen für 2011 deuten darauf hin, dass die Einnahmen wieder stärker wachsen werden als die Ausgaben. Dies ist auf Anpassungen auf der Finanzierungsseite von gewissen Versicherungen zurück zu führen (IV, EO, ALV). Die Druckversion ist ab Dezember unter http://www.bundespublikationen.ch bestellbar (Bestellnummer 318.122.11D) erhältlich. Als pdf kann die Studie mit untenstehendem Link herunter geladen werden.
Soz. Versicherungsstatistik 2011
Ernst & Young: Lebensversicherungsstudie 2011
Das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen Ernst & Young hat im Oktober 2011 erstmals eine breit angelegte Lebensversicherungsstudie durchgeführt. Schweizweit wurden 500 Privatpersonen und 500 KMU befragt, wobei die Bedeutung von Lebensversicherungsgarantien und die Verständlichkeit des Versicherungsangebots im Vordergrund standen.
Die Umfrage zeigt den grossen Stellenwert von privaten Rentenversicherungen: Fast 85 Prozent der befragten Personen beurteilen die private Rentenversicherung als wichtigen Teil der finanziellen Altersvorsorge, unabhängig von Alter und Geschlecht. Die effektive Verbreitung von Lebensversicherungsprodukten ist allerdings geringer, nur 70 Prozent verfügen über ein privates Versicherungs- oder Vorsorgeprodukt. „Diese Diskrepanz lässt sich mit dem mangelndem Vertrauen der Befragten erklären, das den Versicherern gegenüber gebracht wird“, sagt Hans-Jürgen Wolter, Partner und Leiter European Actuarial Services bei Ernst & Young. Auch das gegenwärtige wirtschaftliche und politische Umfeld trägt seiner Ansicht nach massgeblich zur Verunsicherung bei.
Nur 54 Prozent der Befragten glauben, dass die Versicherer ihre Garantieversprechen langfristig einhalten können. Was heute angesichts der andauernden Finanzkrisen zählt, ist Sicherheit: 84 Prozent der befragten Privatpersonen ziehen einen garantierten Zins und ein garantiertes Kapital einer höheren Rendite vor.
Die Auswertung der Daten zu den beruflichen Vorsorgelösungen zeigt, dass 44 Prozent der KMU einen Anschlussvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft haben. Dabei geniessen Vollversicherungslösungen sehr grossen Rückhalt: 93 Prozent der befragten Unternehmen beurteilen das System, das keine Unterdeckung zulässt und bei welchen die Unternehmen kein Risiko tragen, als positiv oder sehr positiv. „Die Vollversicherungslösungen sind in unsicheren Zeiten wieder sehr gefragt“, sagt Thomas Brotzer, Partner Insurance bei Ernst & Young. Er geht davon aus, dass sich daran in nächster Zeit nichts ändern wird.
Verständlichkeit und Transparenz der Versicherungsprodukte werden sowohl von Privatpersonen als auch von KMU als gut wahrgenommen. Mängel sehen die Privatpersonen bei der Lesbarkeit der allgemeinen Versicherungsbedingungen, KMU bei der Lesbarkeit der Bedingungen in den Anschlussverträgen; diese Aspekte werden von der Hälfte der Befragten als ungenügend eingestuft. Die Produktbeschreibungen werden von 37 Prozent der Privatpersonen kaum verstanden.
Zum Hinschied von Markus Kündig
Am vergangenen Sonntag, am 13. November 2011, ist Markus Kündig verstorben. Damit ist eine der massgeblichen Persönlichkeiten bei der Gestaltung der beruflichen Vorsorge in der Schweiz von uns gegangen. Es war Markus Kündig, der als Zuger Ständerat in der verfahrenen Situation um das BVG eine eigentliche Kehrtwende durchsetzte und das 1985 in Kraft getretene Gesetz damit weitgehend prägte. An die Stelle eines bürokratischen Monsters mit ausgedehnten Umverteilungsmechanismen und unhaltbaren Leistungsversprechen ist dann die heutige Lösung getreten, welche sinnvollerweise auf die bereits bestehenden Vorsorgeeinrichtungen aufbaute und deren Bestand sicherte.
Der Gewerbler Kündig, der in Zug eine erfolgreiche Druckerei führte, hat sich neben der Politik auch sonst vielfach engagiert. Und zwölf Jahre, von 1993 bis 2005, war er Präsident des Vorsorgeforums. Das gab ihm Gelegenheit, sein grosses Interesse für die Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge weiterhin zu pflegen und durch den von ihm initiierten Parlamentarischen Arbeitskreis Vorsorge auch den Kontakt mit dem Parlament aufrecht zu halten.
Mit dem Tod von Marks Kündig wird künftig eine Stimme fehlen, die nachdrücklich auf die Grundgedanken unserer 2. Säule pochte, die da sind Freiheitlichkeit, Transparenz und Sicherheit. In einer Zeit, in welcher die politischen Begehrlichkeiten ungeachtet des wirtschaftlich Möglichen mit immer lauterer Stimme vertreten werden, ein schmerzlicher Verlust.
Peter Wirth
Sanierung der PKBL
Die Basler Zeitung berichtet über die geplante Sanierung der Pensionskasse Baselland. “Rund 1,5 Milliarden Franken fehlen im Moment in der Kasse. Es besteht Handlungsbedarf. Und tatsächlich sind nun die Eckwerte zur Sanierung der Pensionskasse bekannt: Gestartet werden soll sie im Jahr 2014. Dauern wird sie voraussichtlich bis im Jahr 2054 also 40 Jahre lang. «Für den Kanton macht das einen jährlichen Mehraufwand von 57 Millionen Franken aus», wird die Baselbieter Finanzverwalterin Yvonne Reichlin vom Regionaljournal Basel von Radio DRS zitiert. Immerhin aber habe Baselland in den vergangenen Jahren Rückstellungen von rund 290 Millionen Franken vorgenommen. Diese könnten nun zur Finanzierung dieses Mehraufwands eingesetzt werden.”
Die Pensionskasse soll auch ihr System vom Leistungs- zum Beitragsprimat ändern. Dabei wird die Altersrente anders berechnet. Ändern wird sie sich aber kaum. Reichlin: Mit dem Primatwechsel sei kein Geld einzusparen. Jedes Primat koste gleich viel.”
Bianchi verteidigt Mindestzinsforderung des SGB
Im “Sonntag” verteidigt Doris Bianchi vom SGB die Forderung der Gewerkschaften nach einem BVG-Mindestzins von 2 und mehr Prozenten.
Tagesanzeiger: Volkswirtschaftliche Produktivität und PK-Leistungen
Erich Solenthaler zeigt im Tagesanzeiger vom 14.11.11 den Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Unternehmen und den Leistungen ihrer Pensionskassen auf. Dabei verweist er auf die den Volkswirtschaftern wohlbekannte, sonst aber offenbar kaum bewusste Abhängigkeit der Zinsen vom gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritt. Der Realzins kann nicht höher sein als die Produktivitätszunahme innerhalb einer beliebigen Zeitspanne. Das gilt strenggenommen, wäre anzufügen, für sog. geschlossene Volkswirtschaften, also ohne Aussenbeitrag. Anzufügen wäre ebenfalls, dass ein höherer resp. tieferer Realzins zu einer Umverteilung zwischen den Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital führt. Das geht üblicherweise für eine gewisse Zeitspanne, führt aber früher oder später zu Spannungen, die eine Korrektur verlangen. Weil aber der Produktivitätsfortschritt in den meisten Ländern zwischen 1 und bestenfalls 2 Prozent liegt, beruhen die Hoffnungen auf höheren Zinsen nur auf einer gleichzeitig steigenden Inflation. Es ist auch völlig unerfindlich, woher ein höherer Zinsertrag sonst kommen sollte. Wenn gewisse Vorsorge-Exponenten (links und rechts) meinen, die aktuelle (reale) Tiefzinsphase müsste quasi eigengesetzlich früher oder später wieder höheren Erträgen weichen, dann ist das entweder reines Marketing (politisch oder kommerziell) oder noch wahrscheinlicher einfach das, was in Fachkreisen als Voodoo-Ökonomie bezeichnet wird.
Die Folgen der geringen Kapitalerträge spüren die Vorsorgeeinrichtungen bereits heute. Solenthaler schreibt: “Nach Auffassung von Andreas Busch, Senior Economist der Bantleon-Bank in Zug, ist diese Hoffnung aber trügerisch. «Die jährlichen Beiträge der Produktivitätsfortschritte an die Wirtschaftsleistung sind schon in den zurückliegenden Jahrzehnten in den Industrieländern kontinuierlich geschrumpft», sagt Busch. Früher schätzte man sie für Deutschland auf 5 bis 6 Prozent, heute liegen sie bei 1 bis 2 Prozent. In der Schweiz gehen Volkswirtschafter von einem Produktivitätswachstum von etwa 1 Prozent aus.
Für Pensionskassen bedeutet die These über die geringere Produktivitätszunahme, dass sie mit geringeren Renditen rechnen müssen. Eine solide Planung ermöglicht Zinsen von 1 bis 1,5 Prozent (plus Teuerung). Auf mehr zu setzen, kommt einer Spekulation gleich und wird sich irgendwann rächen. Es wird auch weiterhin Zinszyklen geben: In einer starken Konjunktur können die Zinsen über das Normalmass steigen – ebenso wird es auch zu Perioden mit noch tieferen Zinsen kommen.”
Treuhänder: Herausforderungen bei der fairen Bewertung von Pensionsverpflichtungen
In der aktuellen, wie auch in der kürzlich erschienenen, Fassung sieht IAS 19 die Bewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Barwert vor. Im Treuhänder 11/2011 geht Jan Nesemann (PwC) der Frage nach, was unter einem Fair Value von Pensionsverpflichtungen zu verstehen ist und welche Herausforderungen bei der Bewertung eingebetteter Garantien und Optionen bestehen. Sein Fazit: Die Bewertung von Pensionsverpflichtungen zum Fair Value ist komplex. Grund dafür ist die Tatsache, dass keine aktiven Märkte existieren, auf denen entsprechende Produkte gehandelt werden. Folglich müssten bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts (IFRS 13) aufwendige ökonomische Bewertungsmodelle zum Einsatz kommen. Die nach IAS 19 derzeit vorgeschriebene Methode bewertet die Verpflichtungen nicht zum beizulegenden Zeitwert. Aus Sicht einer fairen Bewertung wäre die Adaption ökonomischer Bewertungsmodelle wünschenswert. Aufgrund ihrer Vielfalt und Komplexität kann keinem der bestehenden Modelle eindeutig der Vorzug gegeben werden. Wenngleich die Umsetzung herausfordernd ist, könnte es bei der zukünftigen Entwicklung des IAS 19 ein sinnvoller Ansatz sein, sich durch eine Kombination von verschiedenen Modellen einer ökonomischen Bewertung anzunähern.
Kritik am BVK-Paket
Die NZZ hat diverse Kommentare auf das vom Zürcher Regierungsrat zur BVK-Sanierung zusammengetragen. Die Zeitung schreibt: “Was die Statutenänderung betrifft, wagt sich von den politischen Akteuren niemand auf die Äste hinaus. Fast alle betonen, sie wollten die Vorlage erst einmal «kritisch prüfen». Umso heftiger ist die Kritik der Personalverbände. Die Vereinigten Personalverbände (VPV) und der VPOD kritisieren, die angepasste Vorlage falle noch mehr als die ursprüngliche einseitig zulasten der Versicherten aus und sei in dieser Form inakzeptabel. Tiefere Umwandlungssätze, tiefere Verzinsung und höhere Sparbeiträge: Für die Versicherten bedeute das eine Lohneinbusse von 3 bis 5 Prozent. Dagegen werde man sich mit aller Kraft zur Wehr setzen. SP und AL stossen ins gleiche Horn.”
Zürcher Regierungsrat schnürt BVK-Paket
Der Zürcher Regierungsrat hat ein Finanzierungspaket zur Sanierung der BVK vorgelegt. In einer Mitteilung schreibt er dazu. “Nach der Einmaleinlage hat der Regierungsrat auch die Teilrevision der Statuten der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich beschlossen. Dabei hat er mehrere im Rahmen der Vernehmlassung geäusserte Einwände aufgenommen. Er legt damit ein ausgewogenes und nachhaltiges Sanierungs- und Finanzierungspaket vor, das für Arbeitgeber und Versicherte gleichermassen tragbar ist, namentlich auch für die angeschlossenen Partner der BVK. Die Vorlage geht jetzt an den Kantonsrat.”
Neu ist, dass die geplanten höheren Sparbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber erst ab einem Deckungsgrad von 90 Prozent zur Anwendung gelangen. Damit hat der Regierungsrat einen zentralen Kritikpunkt vor allem der angeschlossenen Arbeitgeber aufgenommen.
Den technischen Zinssatz hat der Regierungsrat, wie in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen, von 4,0 auf 3,25 Prozent gesenkt. Die Einmaleinlage von 2 Milliarden Franken, die der Regierungsrat bereits im September zusammen mit der Finanzplanung in Aussicht gestellt hat, kompensiert die Auswirkungen dieser Entscheide teilweise. Mit der Einlage können die Kosten des tieferen technischen Zinssatzes und der aufgewerteten Sparguthaben jener Versicherten finanziert werden, die von den tieferen Umwandlungssätzen besonders betroffen sind.
Mit der Einmaleinlage und der Sanierung nach diesem Modell besteht nunmehr die Aussicht, dass die BVK bei normaler Entwicklung der Kapitalmärkte innerhalb von sieben Jahren wieder auf einen Deckungsgrad von 100 Prozent kommt. Die Leistungen der BVK sollen mit diesem Paket weiterhin konkurrenzfähig bleiben und seien zum Beispiel mit jenen der Pensionskasse der Stadt Zürich vergleichbar. Für über 60-jährige Versicherte gibt es eine frankenmässige Besitzstandesgarantie gemäss bisherigen Statuten.
Die Teilrevision der BVK-Statuten geht nun an den Kantonsrat. Dieser kann die Vorlage gutheissen oder nicht genehmigen, nicht aber inhaltlich verändern; die Möglichkeit eines Referendums besteht bei Statuten (wie bei Verordnungen) nicht. Die Inkraftsetzung ist auf 1. Januar 2013 geplant. Zur Einmaleinlage unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat einen referendumsfähigen Beschluss: Dieser sieht vor, dass nur jene angeschlossenen Arbeitgeber von der kantonalen Einmaleinlage profitieren können, die sich gegenüber der BVK in neuen Anschlussverträgen fünf Jahre verpflichten. Jene, die keinen neuen Vertrag unterzeichnen, sollen mit einem entsprechend tieferen Deckungsgrad weitergeführt werden.
In einem dritten, referendumsfähigen Beschluss beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, wie ebenfalls bereits im September angekündigt, die Einmaleinlage bis zur Höhe des einmaligen Golderlöses der Schweizerischen Nationalbank im Jahr 2005 (1,6 Milliarden Franken) von der Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs der Erfolgsrechnung auszunehmen. Hingegen sollen die restlichen 400 Millionen Franken der Einmaleinlage gleichmässig über acht Jahre sowie die Arbeitgeber-Sanierungsbeiträge des Kantons bei deren Fälligkeit dem mittelfristigen Haushaltsausgleich angelastet werden. Damit könne der mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung nach jetzigem Stand erreicht werden.
Handelszeitung: Kommentare zum PK-Elend
Redaktor Urs Aeberli von der Handelszeitung kommentiert in zwei Beiträgen das aktuelle Malaise der beruflichen Vorsorge. “Auf die Politik ist kein Verlass” heisst der erste, “Handeln statt Klagen” der zweite. Zitate:
Linke Kreise argumentieren dogmatisch. Für sie haben privatwirtschaftlich organisierte Akteure – und insbesondere börsenkotierte wie Lebensversicherer – nichts in der Sozialversicherung zu suchen. «Wir müssen daran arbeiten, die Versicherer mittelfristig aus der Altersvorsorge auszuschliessen», lautet das Credo von SP-Chef Christian Levrat.
Unterdeckungen und die eingangs erwähnten Umwandlungssätze sind nur zwei Problemkreise, mit denen die 2. Säule kämpft. Linke Kreise haben jeweils rasch einen Vorschlag zur Hand, nämlich einen kompensatorischen Ausbau der AHV. In letzter Konsequenz könnte man den obligatorischen Teil der 2. Säule mit der AHV fusionieren. Der Ausbau der A1-IV kann aber keine Lösung sein, solange dieses Vorsorgewerk selber auf wackeligen Füssen steht.
Auch im neuen Parlament liegen die Positionen so weit auseinander, dass für die Zukunft der 1. und 2. Säule keine raschen Lösungen zu erwarten sind. Es wird weitergewurstelt, was das Vertrauen der Bevölkerung zusätzlich untergräbt.
Das System wird mit immer neuen Massnahmen einer mutlosen Pflästerlipolitik zusehends komplexer und unübersichtlicher.
Aber auch das neu gewählte Parlament bleibt in der Sozialpolitik handlungsunfähig, da zutiefst gespalten. So sind für die Ratslinke die Probleme der 2. Säule nur ein Steilpass, um den Ausbau der AHV zu propagieren – obwohl dort die langfristige Stabilität umstritten und die nächste Reform immer noch hängig ist.
In der Sozialpolitik wird weiter geklagt statt gehandelt. Die Verlierer sind die Berufstätigen, die überhöhte Rentenversprechen finanzieren, von denen sie kaum je profitieren können.
Handelszeitung: Vorbild Holland
In einem Interview mit der Handelszeitung zeigt Johannes Binswanger, Mitglied des Forschungsnetzwerks Netspar, auf, was die Schweiz bei der 2. Säule von Holland lernen könnte. Auszüge:
Holländische Pensionskassen sind zu fast 100 Prozent ausfinanziert. Ist das im derzeit unsicheren Umfeld ein Vorteil?
Binswanger: Das hat durchaus seine Vorzüge, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch Holland seine Probleme hat. Die Leute bringen ihrer Pensionskasse immerhin bedeutend mehr Vertrauen entgegen; das Thema «Rentenklau» gab es in Holland nicht. Die Finanzmarktkrise ist aber dieselbe, und es besteht wie in der Schweiz ein erheblicher Reformbedarf.
Was kann die Schweiz vom holländischen Vorsorgesystem lernen?
In der Schweiz gibt es bei der Wahl des technischen Zinssatzes einen grossen Spielraum, und wenn die Kassen unterschiedliche Sätze anwenden, lassen sich die Deckungsgrade nicht mehr vergleichen. Zudem sind eigentlich die technischen Zinssätze in der Schweiz viel zu hoch; in Holland wird seit der Finanzkrise mit risikofreien Zinssätzen gearbeitet, die unter den Kassen auch vergleichbar sind. Das macht das holländische System wesentlich transparenter.
Das Pensionierungsalter wurde in Holland um ein Jahr erhöht. Wäre das auch eine Lösung für die Schweiz?
Es ist nicht die vollständige Lösung des Problems, aber zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. In der Schweiz müsste man das Rentenalter um drei Jahre erhöhen, damit der aktuell gültige gesetzliche Umwandlungssatz gerechtfertigt wäre.
Werden die Probleme in Holland beseitigt, wenn das Pensionierungsalter künftig automatisch der steigenden Lebenserwartung angepasst wird?
Das ist noch nicht endgültig beschlossen. Aber wir hoffen, dass es so kommt. Es liegt in der niederländischen Kultur, mit fairen Regeln zu spielen. Das Rentenalter würde dann nicht mehr von einer Instanz, sondern durch eine Formel bestimmt. Solche objektiven Messgrössen wären auch für die Schweiz sinnvoll.
Le Temps: “Mettre fin aux incertitudes autour des rétrocessions”
Le Tribunal fédéral a rendu dans la cause 4A_266/2010 un arrêt important dans le domaine des rétrocessions. Un tiers gérant gérait les actifs d’une caisse de pension; en ce qui concerne les rétrocessions, le mandat de gestion prévoyait simplement que celles-ci appartenaient au tiers gérant. Le client agissait en justice contre le tiers gérant pour obtenir le remboursement des rétrocessions qui s’élevaient à environ 3,6 millions de francs. Il obtenait gain de cause en première instance; en appel, le jugement était annulé puisque le mandat de gestion exprimait sans équivoque la volonté du client de renoncer aux rétrocessions. La juridiction d’appel tenait compte du fait que la cliente en sa qualité de caisse de pension était une professionnelle expérimentée qui devait pouvoir comprendre la portée de sa déclaration. La cause était portée au Tribunal fédéral qui annulait le jugement d’appel.