Die Sozialkommission des Ständerats hat in einer Mitteilung ihre Beschlüsse zur BVG-Revision 21 publiziert. Sie schreibt:
In der beruflichen Vorsorge will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) den Versicherten mit tieferen Einkommen zu höheren Renten verhelfen. Zudem will sie den ersten 20 Jahrgängen, die von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes betroffen sind, einen grosszügigeren Ausgleich gewähren als der Nationalrat.
Die Kommission hiess die BVG-Reform (20.089) in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut (siehe Beilage). Unbestritten war die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent, womit die Jahresrente pro 100’000 Franken Alterskapital von 6800 auf 6000 Franken sinkt. Zum Ausgleich beantragt die Kommission insbesondere folgende Massnahmen, mit denen sie sowohl vom ursprünglichen Kompromiss der Sozialpartner, den der Bundesrat übernommen hatte, als auch vom Beschluss des Nationalrates deutlich abweicht:
– Kompensation für die Übergangsgeneration:
Die ersten 20 Jahrgänge, die nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden, sollen lebenslang einen Zuschlag zur Rente erhalten (Art. 47b-47i; 7 zu 6 Stimmen). Versicherte mit einem Einkommen bis zu 100 380 Franken sollen den vollen Zuschlag erhalten: 2400 Franken pro Jahr für die ersten fünf Jahrgänge, 1800 Franken für die folgenden fünf Jahrgänge, 1200 Franken für die nächsten fünf Jahrgänge und 600 Franken für die letzten fünf Jahrgänge.