Cash schreibt: Auch für Pensionskassen sind die neuen gesetzlichen Bestimmungen der Reform AHV 21 verpflichtend. Spätestens Anfang 2024 sollten Versicherte einen angepassten Vorsorgeausweis erhalten.
Auf 1. Januar 2024 müssen betroffene Pensionkassen die erforderlichen Reglementsänderungen vornehmen. Das Rentenalter von Frauen wird im Bundesgesetz über die berufliche Alters- , Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) im Gleichschritt mit der AHV erhöht. Frauen, insbesondere jene der Übergangsjahrgänge 1961, 1962 und 1963, die sich nicht zuletzt aufgrund ihres Alters jetzt damit befassen müssen, ob sie sich eine vorzeitige Pensionierung leisten können, erwarteten ihre angepassten Pensionskassenausweise daher mit Ungeduld.
Es brauche dafür einen aktiven Prozess, sagt Lukas Müller-Brunner, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbandes (ASIP), auf Anfrage. Die Änderung des Gesetzgebers müsse von den Vorsorgeeinrichtungen übernommen und im Reglement angepasst werden.