Am 28. September stimmen die Solothurner Stimmbürger über die Ausfinanzierung der kantonalen Pensionskasse ab. Pensionskassen-Experte und Finanzpolitiker Beat Loosli (FDP) nimmt Stellung. Die Kasse weist einen Fehlbetrag von 1,1 Mrd. Franken auf.
Öffentliche Kassen
BE: Finanzierungspläne für kantonale PKs genehmigt
Im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die kantonalen Pensionskassen hat der Regierungsrat des Kantons Bern die Finanzierungspläne der Bernischen Pensionskasse (BPK) und der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) genehmigt. Diese legen fest, wie die nach der Schuldanerkennung des Kantons von 1,1 Milliarden Franken verbleibende Unterdeckung von 923 Millionen Franken bei der BPK und 776 Millionen Franken bei der BLVK (Stand 31.12.2013) in den kommenden 20 Jahren geschlossen werden. Dafür müssen zusätzlich zu den ordentlichen Beiträgen sogenannte Finanzierungsbeiträge von 2,3 Prozent des versicherten Lohns bei der BPK und 4,25 Prozent bei der BLVK geleistet werden. Die Arbeitgeber beteiligen sich daran mit 60 Prozent. Das Kantonspersonal und die Lehrkräfte tragen den restlichen Anteil. Weiter hat der Regierungsrat die ab dem 1. Januar 2015 zu leistenden ordentlichen Beiträge der Arbeitgeber und der aktiven Versicherten genehmigt.
PK Aarau: Besser bei einer Sammelstiftung?
Die städtische Pensionskasse Aarau musste in den vergangenen Jahren dreimal mit Steuergeldern aus der Unterdeckung herausgeholt beziehungsweise davor bewahrt werden. 2007 waren es 4,8 Millionen, zwei Jahre später 4 und im Jahr 2013 1,6 Millionen Franken. «Alles Zuwarten war und ist verlorene Zeit», argumentierte deshalb Mario Serratore und warf dem Stadtrat vor, sich wieder besseres Wissen hinter juristischen Ausflüchten zu verschanzen. «Die Offerte einer Sammelstiftung lag auf dem Tisch. Wieso also dieser erbitterte Widerstand?», heisst es in der AZ.
Der Stadtrat habe sich als beratungsresistent erwiesen, warf Christian Dubs (FDP) diesem vor. Der Wechsel zu einer Sammelstiftung sei nie ernsthaft in Erwägung gezogen worden. «Wenn dieser bereits vor zehn Jahren vollzogen worden wäre, hätte man auf die Sparübungen mit Stabilo 1 und 2 verzichten können.»
Einzig Daniel Siegenthaler (SP) gab dem Stadtrat Schützenhilfe und vertraute darauf, dass der Stadtrat seine Ankündigungen auch umsetzt. Hanspeter Hilfiker hatte nämlich ausgeführt, dass die Probleme angegangen würden und verschiedene Massnahmen eingeleitet worden seien. «Der Stadtrat nimmt das Anliegen der Motion ernst», sagte er. Die Organe der Pensionskasse sind aufgefordert, bis zum 30. Juni 2015 über den Erfolg der getroffenen Massnahmen zu berichten. Dann werde der Stadtrat über das weitere Vorgehen entscheiden.
Öffentliche Kassen und ihr Primat
Die Schweizer Personalvorsorge hat in ihrer Ausgabe 8/2014 eine informative Übersicht über die Primate bei den kantonalen Kassen publiziert. Detailliert werden die Daten der Wechsel – so stattgefunden – für alle Kassen aufgelistet. Deutlich wird, dass auch bei den Kantonen das Leistungsprimat für die Altersleistung ein Auslaufmodell darstellt und lediglich noch bei einigen wenigen Vorsorgeeinrichtungen in der Romandie geführt wird.
BVK wird privatrechtliche Stiftung, Klage wegen Retros
Die Verselbstständigung der kantonalzürcherischen BVK in eine privatrechtliche Stiftung ist mit dem Eintrag ins Handelsregister nun auch rechtlich vollzogen. Damit ist die BVK vollständig aus der kantonalen Verwaltung herausgelost, schreibt die Kasse in einer Medienmitteilung. Neu ist der aus gleich vielen Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammengesetzte Stiftungsrat das oberste Organ der BVK. Rechtlich wurde die Verselbstständigung durch die Fusion der bestehenden öffentlich-rechtlichen BVK mit der neuen BVK-Stiftung abgewickelt. Die Fusion wurde per 6. August 2014 im Handelsregister eingetragen. Damit wurde die bereits 2003 vom Kantonsrat beschlossene Änderung der Rechtsform der BVK in eine privatrechtliche Stiftung umgesetzt und die BVK vollständig aus der kantonalen Struktur herausgelöst.
Die BVK konnte als erste grosse öffentlich-rechtliche Pensionskasse in der Schweiz in eine privatrechtliche Stiftung überführt werden. Erstmals hat damit in der Schweizer PK-Landschaft eine als kantonales Amt geführte öffentlich-rechtliche Pensionskasse mit einer Stiftung fusioniert, sagt Stiftungsratspräsident Bruno Zanella.
Bislang wurden die von der BVK direkt gehaltenen Immobilien im Kanton Zürich durch die Kantag Liegenschaften AG bewirtschaftet. Diese ist voll im Besitz das Kantons Zürich, für den sie ebenfalls Liegenschaften bewirtschaftet. Die Herauslösung der BVK aus der kantonalen Verwaltung bewirkt, dass das Verhältnis zwischen der BVK und der Kantag gemäß Bundesgesetz über die Berufliche Vorsorge (BVG) als Rechtsgeschäft mit Nahestehenden qualifiziert wird. Die Kantag und die BVK haben deshalb vereinbart, dass das für die BVK-Liegenschaften zuständige Personal per 1. Oktober 2014 zur BVK wechseln kann. Durch diese Integration steigt der Personalbestand der BVK von 70 auf 120 Vollzeitstellen und die BVK-Geschäftsleitung wird auf diesen Zeitpunkt um Hansjörg Felix, den ehemaligen Geschäftsführer der Kantag, erweitert.
Per Mitte 2014 stieg der provisorische Deckungsgrad auf 98,8 %. Mit einer TER von 0,19 % und einer Kostentransparenzquote von 100 % schneidet die BVK gut ab. Gemäß Swisscanto PK-Studie 2014 betragen diese branchenweit im Durchschnitt 0,37 % resp. 97,1 %.
Die BVK ist daran, die Offenlegung und Herausgabe von Retrozessionen zu erwirken. Sie hat bei 16 grossen Vermögensverwaltungen, Beratern und Depotbanken Verjährungsverzichts-Erklärungen eingeholt. Insgesamt wurden Retrozessionen von rund zwei Mio. Franken offengelegt. Die BVK hat mit dem Ziel der Rückforderung im laufenden Jahr erste Klagen eingereicht. Falls nötig folgen weitere Klagen.
APK: Geld noch längst nicht in der Kasse
Das Bundesgerichtsurteil gegen Rudolfstetten heisst noch nicht, dass die Aargauische Pensionskasse APK bei allen Gemeinden, die 2008 die Vorsorgeeinrichtung gewechselt haben, widerstandslos Millionen nachfordern kann schreibt Urs Moser in der Aargauer Zeitung.
Gleich nach Bekanntwerden des Urteils machte zum Beispiel Zofingen geltend, dass man sich in einer besonderen Situation befinde: Die Stadt war der APK-Vorgängerin 1984 voll ausfinanziert beigetreten, einem neuen Rechnungslegungsmodell, auf dem die Forderungen von 15 Millionen gegenüber Zofingen beruhen, habe man aber nie zugestimmt. Die Stadt dürfte sich somit in einer anderen rechtlichen Position befinden als Rudolfstetten, sagte Ammann Hans-Ruedi Hottiger.
Die vom Bundesgericht – im Gegensatz zum Aargauer Versicherungsgericht – nun bejahte volle Nachschusspflicht für die Unterdeckung zum Zeitpunkt des Austritts kommt die betroffenen Gemeinden teuer zu stehen.
Die Forderung gegenüber Wohlen zum Beispiel beläuft sich auf gut 7 Millionen, inklusive Zinsen auf rund 9,5 Millionen Franken. Vizeammann Paul Huwiler hütet sich aber, diese Zahl bzw. eine entsprechende Verpflichtung gegenüber der APK zu bestätigen.
Auch er stellt sich auf den Standpunkt, dass zuerst aufgrund der Begründung des Bundesgerichtsurteils analysiert werden müsse, ob der Fall in seiner Gemeinde gleich gelagert ist wie in Rudolfstetten. Weitere Gerichtsverfahren seien zum jetzigen Zeitpunkt nicht auszuschliessen, meint Huwiler.
Muss Wohlen zahlen, wird das für die Gemeinde zum finanziellen Kraftakt: Man hat keine Rückstellungen getätigt. Flattere eine 9-Millionen-Rechnung ins Haus, habe das zwar noch keinen unmittelbaren Einfluss auf die Erfolgsrechnung, weil man die entsprechenden Rückstellungen mit der Aufwertungsreserve gemäss dem neuen Rechnungslegungsmodell verrechnen könne.
32 Gemeinden sind im Zug des Wechsels vom Leistungs- zum Beitragsprimat und der Ausfinanzierung aus der Aargauischen Pensionskasse ausgetreten und haben ihr Personal bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung versichert. Die APK hat die vollen Vorsorgekapitalien an die neuen Vorsorgeeinrichtungen überwiesen, obwohl eine Unterdeckung vorlag. Im Streit vor Bundesgericht ging es um die Frage, wie sich der Fehlbetrag berechnet, für den die ausgetretenen Arbeitgeber eine Nachschusspflicht haben. Das Aargauer Versicherungsgericht stützte die Auffassung der Gemeinden, dass der BVG-Deckungsgrad von 100 Prozent massgebend ist. Das Bundesgericht gab nun aber der APK recht, deren Reglemente eine zusätzliche Wertschwankungsreserve vorsehen. Insgesamt geht es um einen Betrag von rund 60 Millionen Franken.
SO: Abstimmen über die eigene Altersvorsorge
Am 24 und 25. Juni 2014 entscheidet das Solothurner Parlament darüber, wie die Kantonale Pensionskasse ausfinanziert werden soll. Die Solothurner Zeitung wollte wissen, wer von den 100 Ratsmitgliedern selbst ein Konto bei der PKSO hat. Die Zeitung stellte die Frage allen 100 Ratsmitgliedern. Nachdem die Antworten eingetroffen sind, liegt das Ergebnis vor: 11 Kantonsräte und 4 Kantonsrätinnen, also 15 von 100 Mitgliedern des Parlaments, erklärten, dass sie persönlich bei der PKSO versichert sind. Es handelt sich um 7 Volksschullehrer, 2 Lehrer von kantonalen Schulen, 4 Gemeindepräsidenten und 1 Gemeindeschreiber sowie 2 Geschäftsführer von der PKSO angeschlossenen Organisationen, wobei Michael Ochsenbein gleichzeitig Lehrer und Gemeindepräsident ist. In der Zahl 15 mitberücksichtigt ist Rechtsanwalt Manfred Küng, der anmerkte, dass er mit einer sehr tiefen Altersleistung der PKSO als nebenamtlicher Gemeindepräsident von Kriegstetten materiell nur sehr beschränkt betroffen sei. Manfred Messmer hatte im vergangenen Jahr für seinen Blog eine Recherche zu dieser Frage für den Kanton Baselland durchführt und auch indirekte Beteiligungen (über Ehepartner etc.) einbezogen.
GR: Revision des PK-Gesetzes
Der Grosse Rat des Kantons Graubünden will die Leistungen der kantonalen Pensionskasse verbessern. Gegen den Willen der FDP stimmt er einer Revision des Gesetzes zu. Faktisch werden die Renten allerdings nicht erhöht, sondern lediglich weniger stark gesenkt.
BS: Teurer PK-Kompromiss
Der Kanton Basel-Stadt leistet sich einen weiteren, überaus teuren Sanierungsschritt bei seiner Pensionskassen. Positiv zu werten ist der Wechsel zum Beitragsprimat, die Senkung des technischen Zinses von 4 auf 3 Prozent und die Erhöhung des Rentenalters von 63 auf 65 Jahre. Gleichzeitig wird aber auf die Vollkapitalisierung verzichtet und eine lange Besitzstandgarantie gegeben. Fünf Jahre die voll Garantie, die über weitere fünf Jahre gestaffelte abgebaut wird. Die volle Deckung ist für 2024 angestrebt. Das Paket kostet den Kanton eine Milliarde, wovon 600 Mio., welche die Kasse dem Kanton noch von der letzten Sanierung schuldet, die der Kasse erlassen werden und zusätzlich 400 Mio. Bürgerliche und Linke lobten sich gegenseitig für den Kompromiss. Kritik kam lediglich von den Grünliberalen, welche feststellten, das Vorgehen sei mutlos und biete kein nachhaltiges Fundament. Zu befürchten ist in der Tat, nachdem nun vom Kanton bereits 2,5 Milliarden bezahlt wurden, dass damit noch kein Ende der Sanierungen absehbar ist.
Artikel BaZ
PKBS: Knapp über 100
Die Pensionskasse Basel-Stadt schreibt in einer Mitteilung: “Aufgrund der Entwicklung an den Finanzmärkten hat sich der Deckungsgrad der Pensionskasse im Jahr 2013 um 0,9 Prozentpunkte auf 100,3 % erhöht. Die Performance auf dem Anlagevermögen betrug 5,5 % und überstieg damit die Sollrendite von 4,6%. Die auf den 1. Januar 2013 erfolgte Umstellung auf die neuen versicherungstechnischen Grundlagen VZ 2010 trug dazu bei, dass die Deckungsgraderhöhung gedämpft wurde. Der Deckungsgrad im Bereich Staat beträgt per Ende 2013 99,0 % (Vorjahr 98,7 %), der durchschnittliche Deckungsgrad der angeschlossenen Institutionen 102,2 % (Vorjahr 100,5 %).
Der Vorschlag für die im Vorjahr angekündigte Revision des Pensionskassengesetzes wurde im Januar 2013 in die Vernehmlassung gegeben. Im September 2013 hat der Regierungsrat den Ratschlag dem Grossen Rat übergeben. Mit diesem Gesetzesvorhaben werden u.a. die Rahmenbedingungen für die Senkung des technischen Zinssatzes und der damit zusammenhängenden Senkung der Sollrendite für die Anpassung der Vorsorgelösung des Personals des Kantons Basel-Stadt und seiner Unternehmungen geschaffen, welche einen wesentlichen Teil des Bestandes der PKBS umfassen. Am 7. Mai 2014 hat die Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rates ihren Bericht zum Ratschlag an den Grossen Rat abgegeben. Der Grosse Rat hat das Gesetzesvorhaben für seine Sitzung vom 4. Juni 2014 traktandiert.
Der Verwaltungsrat hat entschieden, den technischen Zinssatz von 4% auf 3% auf den 1. Januar desjenigen Kalenderjahres zu senken, auf welchen das Vorsorgewerk des Kantons Basel-Stadt die Vorsorge für sein Personal an die neuen Rahmenbedingungen anpassen wird.
SO: Gemeinden wollen sich nicht an der PK beteiligen
An der Generalversammlung spricht sich der Verband der Solothurner Einwohnergemeinden mit 123:28 Stimmen für die vom Vorstand beantragte «Nullvariante» zur Ausfinanzierung der Kantonalen Pensionskasse aus.
BE: Stimmbürger wählen teurere Variante
Das Berner Stimmvolk befürwortet die Sanierung der beiden staatlichen Pensionskassen. Die Hauptvorlage erhielt 61,7 Prozent Ja-Stimmen, der Eventualantrag des Grossen Rats 61,4 Prozent. Das Stimmvolk gab in der Stichfrage der Hauptvorlage den Vorzug: 60,5 Prozent der Stimmen gingen an die Hauptvorlage, 39,5 Prozent an den Eventualantrag.
Die Bernische Lehrerversicherungskasse (BVLK) und die Bernische Pensionskasse (BPK) der Kantonsangestellten weisen beide eine Unterdeckung auf und müssen bis in 20 Jahren saniert werden. Abgestimmt wurde über das neue Gesetz und über den Eventualantrag, den das Kantonsparlament verabschiedet hat.
Das neue Gesetz, das nun auf Anfang 2015 in Kraft tritt, sieht einen Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat vor. Der Kanton zahlt eine Übergangseinlage von 500 Millionen Franken an die Erwerbstätigen, um den Wechsel abzufedern. Zudem leistet der Kanton einen einmaligen Betrag, um die Deckungslücke der Pensionskassen aufzufüllen – rund 1,7 Milliarden Franken.
Arbeitgeber und Personal müssen bis ins Jahr 2034 Finanzierungsbeiträge zahlen, damit der Deckungsgrad von 100 Prozent erreicht wird – zusätzlich zu den ordentlichen Beiträgen. Der Kanton als Arbeitgeber zahlt rund 1,1 Milliarden Franken
Beim Eventualantrag – einem Vorschlag aus dem Kantonsparlament – hätte sich das Staatspersonal finanziell stärker an der Sanierung der Pensionskassen beteiligen müssen. Der einmalige Kantonsbetrag hätte 1,3 Mrd. statt 1,7 Milliarden Franken betragen. Die Lohnabzüge für das Staatspersonal wären gut ein halbes Prozent höher gelegen.
BL: Zustimmung zum PK-Gesetz
71,68 Prozent der Stimmbürger stimmen der Änderung des basellandschaftlichen Pensionskassengesetzes zu. Damit werden die Gemeinden bei den Sanierungskosten um 276 Millionen Franken vom Kanton entlastet. Der beschlossene Kompromiss sieht folgende Elemente vor (bz):
- Die Regierung bietet allen Arbeitgebern ein Pooling an, damit gemeinsam günstiger Geld am Markt aufgenommen werden kann. Zudem muss der Kanton gegenüber der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) für alle 236 Arbeitgeber garantieren, dass die Forderungen erfüllt werden.
- Der Kanton muss à fonds perdu die Deckungslücke der kommunal angestellten Lehrer von 243 Millionen Franken übernehmen. Hinzu kommen 33,5 Millionen Franken für die Besitzstandsregelung, total also rund 276 Millionen Franken.
- Damit muss der Kanton von der 2,2-Milliarden-Sanierungslast der BLPK nun 1,6 Milliarden Franken übernehmen. Die restlichen rund 600 Millionen Franken zahlen die 236 angeschlossenen Arbeitgeber – rund die Hälfte entfällt dabei auf die 86 Gemeinden.
Vor der Berner Abstimmung: “Faire Lösung”
Die Berner Zeitung hat Werner Hertzog zu der vorgeschlagenen Lösung für die Sanierung der Berner Pensionskassen befragt. Der frühere Chef der Publica ist des Lobes voll. Die Zeitung schreibt: “Sind die Vorlagen gegenüber dem Personal zu grosszügig? «Es kommt darauf an, mit wem man vergleicht», sagt Hertzog. Im Vergleich mit anderen Kantonen sei die Berner Vorlage «solider Durchschnitt, sicher nicht übermässig grosszügig». Anders sehe es aus, wenn man zum Vergleich die Pensionskassen der KMU heranziehe, der kleinen und mittleren Unternehmen. Diese versicherten ihre Angestellten in der Regel nahe am gesetzlichen Minimum (BVG-Obligatorium), während staatliche Kassen meist weit darüber hinausgingen. Sprich: Wer die Vorlage aus KMU-Sicht beurteilt, findet sie wohl grosszügig und würde eher einen Leistungsabbau verlangen, um die Steuerzahler zu schonen.
Zweite grosse Frage: Ist die Kassensanierung in der vorgesehenen Form vernünftig? «Unbedingt», sagt Hertzog und gerät fast ins Schwärmen. Er spricht von einer «sehr intelligenten Vorlage», die nicht nur technisch gut gemacht sei, sondern in den Unterlagen auch vorbildlich erklärt werde. Der Kanton gibt sich zwanzig Jahre Zeit, um auf 100 Prozent Deckungsgrad hinzuarbeiten. «Für einen Kanton, der finanziell nicht auf Rosen gebettet ist, ist das eine clevere Variante.»
PKBS: Wechsel zum Beitragsprimat, Rückschritt zur Teilkapitalisierung
Die Basler Zeitung berichtet über die Vorschläge der Wirtschaftskommission WAK für das neue Basler PK-Gesetz. Die Zeitung schreibt: “Die Wirtschafts- und Abgabenkommission (WAK) des Grossen Rates, die seit Mitte Oktober des letzten Jahres über dem Pensionskassengesetz gebrütet hat, übernimmt im Wesentlichen die Vorschläge des Regierungsrates, mit einer gewichtigen Ausnahme: Die Kommission will den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat.
Die Finanzierungsbeiträge sollen gleich hoch bleiben wie bisher, was heisst, dass der Arbeitgeber (Kanton) 20 Prozent der versicherten Lohnsumme beisteuert, die Arbeitnehmenden 9,5 Prozent des versicherten Lohns. Der Technische Zinssatz wird von heute 4 Prozent auf maximal 3 Prozent gesenkt. Das Rücktritts- oder Rentenalter wird von 63 auf 65 Jahre erhöht. Es ist eine Uebergangsregelung vorgesehen.
Für die Pensionskasse, die heute einen Deckungsgrad von 103 Prozent aufweist, ist das System der Teil-Kapitalisierung vorgesehen. Auf die Gelder, die derzeit von der Arbeitnehmerseite immer noch in die laufende Sanierung fliessen, verzichtet der Kanton – sie werden stattdessen zur Stärkung des Deckungsgrads eingesetzt. Das kostet den Kanton 600 Mio. Franken, und diese waren schon im regierungsrätlichen Ratschlag enthalten. Dazu kommen weitere 400 Millionen, die es grösstenteils zur Wahrung der Besitzstände braucht. Insgesamt wird die Revision des Pensionskassengesetzes die Kantonsrechnung 2016 mit einer Milliarde Franken belasten und entsprechend die Schulden vermehren.