Am 22. Oktober 2019 fand im Renaissance Zurich Tower Hotel die jährliche ASSURINVEST Weiterbildungstagung für Stiftungsräte statt. Rund 130 Teilnehmer von mehr als 40 Pensionskassen verfolgten die Referate zu unterschiedlichen Themen der beruflichen Vorsorge. Diese reichten von Erläuterungen zu unterschiedlichen ALM-Studien Modellen, über die gerechte Verteilung von Überschüssen, die juristischen Herausforderungen von 1e Plänen bis hin zu neuen Altersrentenmodellen und einem Ausblick auf die Finanzmärkte und Weltwirtschaft. Das Thema Abgabe von Rentnerbeständen wurde ebenso gestreift, wie auch die politischen Herausforderungen von Rentnern in der beruflichen Vorsorge, welche im Rahmen einer hochkarätig besetzten, von Franz Fischlin moderierten Podiumsdiskussion mit Experten der beruflichen Vorsorge und Vertretern aus Politik diskutiert wurden.
Dienstleister
Ethos lanciert zweiten Index
Aufbauend auf den im Januar 2017 lancierten ESCGI, bietet Ethos ab 2.12.2019 einen neuen Index an, der es Anlegern ermöglichen soll, diejenigen Unternehmen zu bevorzugen, welche sich an die Best-Practice im Bereich Corporate Governance und Umweltverantwortung halten. Der in Zusammenarbeit mit SIX erstellte neue Index fokussiert sich auf die 20 grössten börsenkotierten Unternehmen der Schweiz.
Assurinvest Herbsttagung
Am 22. Oktober 2019 fand im Renaissance Zurich Tower Hotel die jährliche ASSURINVEST Weiterbildungstagung für Stiftungsräte statt. Rund 130 Teilnehmer von mehr als 40 Pensionskassen verfolgten die Referate zu unterschiedlichen Themen der beruflichen Vorsorge. Diese reichten von Erläuterungen zu unterschiedlichen ALM-Studien Modellen, über die gerechte Verteilung von Überschüssen, die juristischen Herausforderungen von 1e Plänen bis hin zu neuen Altersrentenmodellen und einem Ausblick auf die Finanzmärkte und Weltwirtschaft. Das Thema Abgabe von Rentnerbeständen wurde ebenso gestreift, wie auch die politischen Herausforderungen von Rentnern in der beruflichen Vorsorge, welche im Rahmen einer hochkarätig besetzten, von Franz Fischlin moderierten Podiumsdiskussion mit Experten der beruflichen Vorsorge und Vertretern aus Politik diskutiert wurden.
Bestimmung der erwarteten Nettorendite nach FRP 4
Gemäss der neuen Richtlinie muss die erwartete Nettorendite der Anlagestrategie bei der Bestimmung des technischen Zinssatzes explizit berücksichtigt werden. Eine Anwendungshilfe sowie weitere Informationen dazu finden sich in der Präsentation von Alfred Bühler und Oliver Dichter von PPCmetrics und auf deren Webpage in kompakter Form. Zur Anwendung kommen das “PPCmetrics Fundamentalmodell” sowie das “Regulatorische Modell”.
Allvisa: Neue operative Leitung, Fusion mit BvGe Management
Tobias Billerbeck übernimmt per 01.01.2020 als Geschäftsführer die operative Leitung der Allvisa Services AG. Roger Bergmann wird sich in Zukunft auf das Verwaltungsratspräsidium konzentrieren.
Tobias Billerbeck (43) ist eidg. dipl. Pensionskassenleiter und hat 20 Jahre praktische Erfahrung in der beruflichen Vorsorge, wovon 12 Jahre bei der Allvisa. Er ist langjähriger Geschäftsführer mehrerer (teil-) autonomer Vorsorgeeinrichtungen und seit 2017 Partner der Allvisa Services AG. Tobias Billerbeck ist verheiratet, hat 3 Kinder und lebt in Binz ZH.
Die Geschäftsleitung besteht neu ab 01.01.2020 aus Tobias Billerbeck (CEO), Franziska Heuberger Schanz (Leiterin Verwaltung), Aurelio Lemm (Leiter Geschäftsführung) und Sadri Sengör (Leiter IT).
Integration der BvGe Management AG
Der Verwaltungsrat der Allvisa Services AG hat beschlossen, die Tochterfirma BvGe Management AG rückwirkend per 1. Juli 2019 in die Allvisa Services AG zu fusionieren.
Sämtliche Mitarbeiter und Verträge werden übernommen. Der Standort Wil wird als Zweigniederlassung der Allvisa Services AG weitergeführt. Die betroffenen Kunden werden weiterhin durch die ihnen bekannten Personen betreut.
AHV 21 – Auswirkungen auf das BVG
Ab Inkrafttreten der Reform (vorgesehen 1.1.2022) wird das Referenzalter für Frauen und Männer sowohl für die 1. wie auch für die 2. Säule auf 65 Jahre festgesetzt. Die Reform führt zudem zu einer grossen Flexibilität für den Übergang in die Pensionierung und bietet gleichzeitig klare gesetzliche Grundlagen für den Aufschub und den Teilbezug der Altersleistungen. Die Details werden ausführlich dargestellt in einem Betrag von Willis Towers Watson.
Mercer: Dan Tonks für PKs
Mit Stichtag 19. August wird Dan Tonks als neuer Leiter das Retirement Business bei Mercer Schweiz übernehmen. Dies teilte die zum US-Konglomerat Marsh & McLennan Companies gehörende und in 44 Ländern tätige Beratungsfirma mit. In der neuen Position wird Tonks von Zürich aus hiesige Pensionskassen und internationale Grosskonzerne unterstützen.
Der Brite rapportiert dabei an den Länderchef und schweizerisch-südafrikanischen Doppelbürger Samuel Lisse. Der studierte Physiker Tonks hatte zuvor für die Big-Four-Beratungsfirma KMPG Schweiz gearbeitet. In deren Diensten hatte er über acht Jahre hinweg Schweizer Vorsorgewerke begleitet.
AHV-Sanierung mit SNB-Mitteln
Gemäss den Berechnungen von Wechsler und Thommen könnte mit den Kapitalerträgen aus dem SNB-Sondervermögen die AHV langfristig saniert werden. Das Betriebsergebnis würde zwar auch in diesem Szenario erstmals im Jahr 2039 ein Minus ausweisen. Weil jedoch der AHV-Ausgleichsfonds dann über CHF 130 Mrd. aufweisen wird, könnte das Defizit noch weitere Jahre durch das Fondskapital gedeckt werden. Damit bliebe genügend Zeit, neue Finanzierungswege für die Zeit nach 2050 zu finden.
Der Bundesrat hat seine Vorgaben für die Botschaft zur AHV-Revision präsentiert. Mehr als eine kurzfristige Verschnaufpause gibt das dem Sozialwerk nicht. Die PK-Experten Martin Wechsler und Fabian Thommen von legen ein Alternativprojekt vor. Es geht aus von der Überlegung, dass weder eine Erhöhung des Rentenalters noch höhere Beiträge das Finanzierungsproblem lesen können. Die Gutverdienenden suchen die Frühpensionierung, nur eine Minderheit muss oder will länger arbeiten. Höhere Beiträge in Form von Lohnprozenten belasten die Wirtschaft. Der Ausweg: Die AHV wird mit dem Ertrag von Devisenreserven der Nationalbank gesichert. Dazu könnten von den bestehenden Devisenreserven 500 Mrd. in einen speziellen AHV-Fonds übertragen werden, dessen Substanz nicht angegriffen wird, dessen Erträge aber voll der AHV zugute kämen. Wechsler rechnet bei einer Rendite von 2% mit jährlich 10 Milliarden. Zusammen mit den STAF-Milliarden und aufgrund des wachsenden Ausgleichsfonds wäre die AHV damit bis ca. 2050 saniert.
Modell Wechsler / Bericht auf SRF 3
Vorgaben Bundesrat für AHV 21
BVG-Reform: Die Kostenfrage
Keller Experten, Frauenfeld, haben die Modelle der Sozialpartner und des Gewerbeverband unter die Kostenlupe genommen. Sie schreiben in einer Mitteilung:
Die Sozialpartner schlagen deutliche Verbesserungen für Personen mit tieferen Löhnen vor, indem der Koordinationsabzug (also der nicht-versicherte Teil des Lohns) von derzeit 24’885 Fr. auf 12’443 Fr. halbiert wird. Zudem wird für die Übergangsgeneration ein Rentenzuschlag von anfänglich 200 Fr. pro Monat eingeführt, der über einen Beitrag von 0.5% aller AHV-pflichtigen Einkommen finanziert wird.
Für die einzelnen Pensionskassen bzw. deren angeschlossene Arbeitgeber und Versicherte führt dies zu Mehrkosten, wie unsere Berechnungsbeispiele zeigen.
Bei beiden Vorschlägen kann in der Regel nur mit Erhöhung von Sparbeiträgen sichergestellt werden, dass die Altersgutschriften immer das BVG-Minimum erreichen. Sollen zudem keine Versichertengruppen gegenüber dem heutigen Reglement Einschränkungen erleiden, führt dies zu markanten Mehrkosten von bis zu knapp 25% bei einer von uns analysierten Musterkasse.
Anlageberater: “Die unbekannte Macht”
Erich Gerbl hat sich in der Bilanz 7/19 der Anlageberater angenommen, die sich in eine starke Position zwischen Pensionskassen und Vermögensverwalter geschoben haben. Ihre Vertreter sind zwar laufend präsent bei Tagungen und in den Medien, über die Firmen selbst und ihren Einfluss ist in der Öffentlichkeit aber wenig bekannt. Der Bilanz-Beitrag versucht etwas Licht ins Dunkel zu bringen, mit dem für die Zeitschrift üblichen Hang zur Aufregung. Aber zweifellos lesenswert für alle am Thema Interessierten. Auszüge:
Berater wie PPCmetrics, C-alm, Complementa und Ecofin dominieren den Markt. Die niederländische Ortec ist einer der wenigen ausländischen Anbieter, die sich in der Schweiz etablieren konnten. Mit Dienstleistungen wie Asset-Liability-Management- Studien, Investment Controlling oder eben den Managersearches sind sie mit Pensionskassen permanent im Geschäft.
«Consulants kontrollieren immer grössere Teile unserer Arbeit. Das ist ihr Geschäftsmodell », sagt ein in Zürich stationierter Direktor einer bekannten Schweizer Privatbank, der dort fürs Pensionskassengeschäft verantwortlich ist. Mit Namen genannt werden will er auf keinen Fall. Die Angst, es sich mit diesen Gatekeepern zu verscherzen, ist einfach zu gross. «Es wird sich kein Vermögensverwalter öffentlich kritisch zu Investment Consultants äussern. Es steht zu viel auf dem Spiel», sagt der Chef einer PR-Agentur.
Riskiert werden die eigene Karriere und viel Geld. Pensionskassen sind für die Geldmanager die grössten Auftraggeber der Welt. Kassengelder im Umfang von mehr als 800 Milliarden Franken – der grösste Teil der Vorsorge – werden in der Schweiz mit Hilfe der Consultants in verschiedene Anlagegefässe wie Aktienfonds gelenkt.
Der Frust unter Vermögensverwaltern über die Macht der Consultants scheint gross. Anonym haben Vermögensverwalter vor einigen Jahren eine über 50-seitige Kampfschrift gegen die Investmentberater verfasst und breit an die Pensionskassen verschickt. Als «Independent Watch Organisation for Swiss Pension Funds» polterte man gegen die mächtigen Consultants.
PPCmetrics, Complementa, Ecofin und Coninco bezeichneten die Autoren als machthungriges, Interessenkonflikte nicht scheuendes und sogar gefürchtetes Kartell. Da Elemente des Schriftstücks aus echten Managersearches stammten, machten sich Investmentberater einen Spass daraus, herauszufinden, wer hinter den Anschuldigungen steckt.
Dass die Consultants angeschwärzt werden, verwundert nicht. «Wir haben die Spiesse zwischen Pensionskassen und Banken gleich lang gemacht. Für die teilweise selbstherrliche Finanzbranche war das eine ungewohnte Situation», erzählt Hansruedi Scherer, Gründungspartner beim führenden Berater PPCmetrics. In der Vergangenheit seien gerade kleine Pensionskassen einem übermächtigen Goliath gegenübergestanden – den Banken mit ihren unzähligen Finanzexperten und riesigen juristischen Abteilungen.
Die Macht der Consultants, meist als Spin-off einer Universität gegründet, beruht auf ihrem Wissen. Akademische Titel von Wirtschaftsuniversitäten zählen bei den Mitarbeitenden zur Grundausstattung. Als Theoretiker, die selbst nie Geld verwaltet haben, werden sie von manchem Vermögensverwalter gering geschätzt. Selbst pocht man auf die Unabhängigkeit und die Freiheit, anders als die Banker nichts verkaufen zu müssen, zu dem man gar nicht steht. Tiefere Gehälter werden in Kauf genommen.
«Im Dienst der Allgemeinheit – das ist unsere Mission», sagt Scherer von PPCmetrics. Er selbst hat mehrere lukrative Angebote von Banken ausgeschlagen. «Wir schaffen für die Pensionskassen Transparenz und stellen ihnen eine Entscheidungsgrundlage zur Verfügung», sagt Stephan Skaanes von PPCmetrics und spricht damit für die gesamte Branche. Doch hier stapelt man tief. Da das Knowhow bei den Consultants grösser ist, haben ihre Vorschläge einen hohen Stellenwert und werden von Stiftungsrat und Anlageausschuss gerne berücksichtigt.
«Es ist paradox.Innerhalb des Stiftungsrates gibt es oft keine Diskussionen. Dabei ist es seine Aufgabe, zu hinterfragen, ob die Empfehlung des Consultants gut ist», sagt der anonyme Zürcher Banker, der regelmässig vor Stiftungsräten präsentiert.
KGAST erleichtert über ASV-Revision
Die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen zeigt sich befriedigt über die Revision der Verordnung über die Anlagestiftungen, obwohl diese unverständlich viel Zeit erforderte. In ihrer Mitteilung heisst es:
Die Verordnung über die Anlagestiftungen ASV trat im Rahmen der Strukturreform per 1. Januar 2012 in Kraft. Schon bei der erstmaligen Vernehmlassung zur Einführung der Verordnung 2011 wurden viele Bestimmungen hinterfragt, da sie teilweise nicht konsistent mit den Vorschriften fürs andere Vorsorgeeinrichtungen waren und die Anlagestiftungen über Gebühr einschränkten. Die Kritik der KGAST-Mitglieder an der Verordnung betraf vor allem die Diversifikationsbestimmungen bei den Anlagen. Diese werden neu mit der Änderung der ASV um einiges zweckmassiger ausgestaltet.
Die wenig nachvollziehbare Benachteiligung der Anlagestiftungen, die als Selbsthilfeorganisationen von Vorsorgeeinrichtungen Anlagen für Vorsorgeeinrichtungen tätigen, gegenüber den Anlagemöglichkeiten ihrer eigenen Anleger, wird nun zum Grossteil korrigiert. Ebenfalls wird neu berücksichtigt, dass die Mischvermögen der Anlagestiftungen auch als Bausteine eingesetzt werden dürfen und nicht nur als Gesamtlösungen mit sehr engen Beschränkungen wie bis anhin.
Mitteilung KGAST / ASV-Revision
Gute Broker und andere
Die Sonntags-Zeitung schreibt über das Broker Thema und die umstrittenen Provisionen. Am Beispiel von zwei Pensionskassen (Sammelstiftungen) – einer schnellwachsenden (mit Broker und hohen Verwaltungskosten) und einer stagnierenden (Symova, ohne Broker, mit tiefen Kosten) – sollen die Konsequenzen des Provisionsmodells aufgezeigt werden.
«Als Pensionskassenberater, der im Auftrag einer Firma Vorsorgeeinrichtungen vergleicht, würde ich einen derartigen Unterschied bei den Kosten als gewichtiges Argument für die Symova auslegen», sagt Marco Jost, Experte bei der Pensionskassenberaterin PPC Metrics. Direkte Vergleiche von Pensionskassen sind zwar schwierig, da sie verschieden strukturiert sind. Doch wenn eine Pensionskasse stark wächst, obwohl wichtige Kennzahlen für Versicherte keine guten Bedingungen verheissen, während andere mit guten Werten verlieren, so spricht das nicht für einen ausschliesslich fairen Wettbewerb. (…)
Die Broker selber bestreiten, dass es einen Fehlanreiz gibt. Der Bundesrat habe sich von einer Kampagne beeinflussen lassen, sagt Markus Lehmann, Präsident der Swiss Insurance Brokers Association (Siba). Hinter der Kampagne stünden der Verband PK-Netz und die Führung des Pensionskassenverbands Asip, der sich aber intern nicht einig sei. Vergleiche mit einem Kartell und den Vorwurf der Marktineffizienz bezeichnet er als «Schlagworte». Kritik von Pensionskassen, die trotz guter Bedingungen für Versicherte nicht wachsen, weist er zurück: Sie müssten halt aktiver auf Broker zugehen.
Broker in Bewegung
Das Thema Broker (und ihre Entschädigung) hat in letzter Zeit in der 2. Säule grosse Wellen geworfen. Aber viel bekannt ist über die Branche nicht. Die Schweizer Versicherung hat in Ausgabe 6/19 etwas Licht ins Dunkel gebracht, nachdem hier mit Fusionen und Übernahmen einiges in Bewegung geraten ist. Chefredaktor Werner Rüedi schreibt dazu im Editorial:
Die Bedeutung der Broker hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Genau 17’050 Versicherungsvermittler sind inzwischen im Register der Finanzmarktaufsichtsbehörde Finma eingetragen (Stand Mai 2019). Davon sind 2050 juristische und 15’000 natürliche Personen. 9375 sind gebundene Vermittler, stehen also als Agenten oder Vertreter in den Diensten einer Versicherungsgesellschaft. 7675 sind ungebunden, also klassische Versicherungsbroker.
Die wachsende Bedeutung hat zugleich aber auch dazu geführt, dass der Markt der Versicherungsvermittler äusserst kompetitiv geworden ist. Inzwischen herrscht ein eigentlicher Verdrängungswettbewerb mit Zusammenschlüssen und Übernahmen, wie wir in unserer Titelgeschichte aufzeigen. Auch haben viele Broker ihr Angebot stark ausgebaut und sich von reinen Versicherungsvermittlem hin zu Allround-Anbietem in den Bereichen von Risiko- und Vorsorgeberatung weiterentwickelt.
Doch wer spielt in der ersten Liga mit? Das zu eruieren, ist nicht so einfach, denn weil es sich vorwiegend um nichtkotierte Privat unternehmen oder Tochtergesellschaften internationaler Anbieter handelt, hält sich der Auskunftswille in engen Grenzen. Wir haben es versucht und präsentieren Ihnen die Liste der 25 grössten Brokeruntemehmen der Schweiz. Das Ranking basiert grundsätzlich auf einer Umfrage bei den Brokern selbst. Dort, wo wir keine Auskunft erhielten, haben wir mit Branchenbeobachtern primär von Erstversicherem gesprochen und dann Schätzungen vorgenommen.
Die Rangliste selber haben wir aufgrund der (geschätzten) Umsatz zahlen erstellt. Selbstverständlich ist uns bewusst, dass es auch andere Kriterien gäbe. Der Umsatz ist in dieser verschwiegenen Branche aber im Gegensatz zum Prämienvolumen einfacher schätzbar. Was auch mir absolut klar ist: Umsatz sagt nur bedingt etwas über Qualität und Kundenzufriedenheit aus. Aber er ist ein starker Hinweis auf möglichen Markterfolg.
Provisionen: Bundesrat will Verbot prüfen
Mathias Reynard (NR SP) hat in einer Interpellation das Thema Maklerprovisionen in der beruflichen Vorsorge aufgegriffen. In einer Interpellation stellt er dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Erachtet der Bundesrat den heutigen Mechanismus der Entschädigung von Versicherungsmaklern nicht als undurchsichtig und problematisch?
2. Versicherungsmakler unterstützen die Arbeitgeber in deren Auftrag dabei, eine gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, nämlich sich einer Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen. Hält es der Bundesrat für statthaft, dass sie dafür indirekt letztlich von den versicherten Angestellten entschädigt werden?
3. Zieht der Bundesrat eine Änderung von Artikel 48k BVV 2 in Betracht, um die Entschädigung durch Prämien oder Kommissionen zu begrenzen oder ganz zu untersagen?
4. Sieht der Bundesrat die Einführung spezifischerer Sanktionen für den Fall vor, dass Makler ihrer Pflicht nicht nachkommen, die sie beauftragenden Arbeitgeber schriftlich über die Art und Weise ihrer Entschädigung zu informieren?
Der Bundesrat scheint mit der Stossrichtung des Fragestellers voll einverstanden und lässt in seiner Antwort verlauten:
1. und 2. (…) Solche Zahlungen sind nicht im Interesse der Destinatäre und nicht mit dem Vorsorgeziel vereinbar. Im Gegensatz zu anderen Versicherungsbranchen sind die in der beruflichen Vorsorge an Versicherungsmakler gezahlten Kommissionen tatsächlich problematisch. Denn dadurch können auch Fehlanreize entstehen, die die bestehenden Verzerrungen (Risikoselektion) in der beruflichen Vorsorge noch verstärken.
3. und 4. Nach Ansicht des Bundesrates ist die aktuelle Situation unbefriedigend und es besteht Anpassungsbedarf. Fachleute aus der Praxis schlagen unter anderem ein Verbot von volumenabhängigen Entschädigungen oder ein allgemeines Verbot von Kommissionen zulasten der Vorsorgeeinrichtungen vor, wenn ein Versicherungsmakler im Namen des Arbeitgebers handelt. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, wie und auf welcher rechtlichen Ebene Änderungen angezeigt sind.
Jacqueline Jacquemart nimmt das in Radio SRF auf und beginnt ihre Sendung gleich mit der falschen Zahl von 300 Mio. Franken p.a., welche an Provisionen angeblich ausbezahlt würden. Hinter der bundesrätlichen Stellungnahme wie auch der SRF-Sendung steht die scheinbar sichere Annahme, dass Provisionen in jedem Fall verwerflich und die Abgeltung nach Aufwand besser und billiger sei. Der ASIP teilt diese Meinung und schreibt in einer Mitteilung:
Das heutige Entschädigungsmodell mit erfolgs- und volumenabhängigen Provisionen und jährlich wiederkehrenden Courtagen durch Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der zweiten Säule führt aber dazu, dass der Wettbewerb zwischen diesen Einrichtungen über die Höhe dieser Zahlungen geführt wird, und nicht über die unabhängige Beurteilung der Leistungen dieser Einrichtungen. Das ist vorsorgerechtlich problematisch.
Die potentiellen Interessenkonflikte können, wie u.a. auch eine Studie von c-alm zeigt, zu Nachteilen für die Arbeitgeber und die betroffenen Versicherten führen. Trotz Transparenzpflichten können weder Interessenkonflikte noch überhöhte Zahlungen ausgeschlossen werden.
Der ASIP will die Leistung der Broker keineswegs in Abrede stellen. Die Tätigkeit einzelner Broker zeigt auch bereits heute, dass eine aufwandbasierte Entschädigung durch den Auftraggeber durchaus funktionieren kann. Um die Grundlage für einen echten und fairen Wettbewerb zu schaffen, sind daher regulatorische Anpassungen nötig – im Interesse der betroffenen Betriebe und der Versicherten.
Interpellation Reynard / SRF / Mitteilung ASIP / Studie c-alm
Courtagen ja oder nein, das ist die Frage
Die Schweizer Personalvorsorge hat in vier Kurzinterviews Meinungen zum Thema Courtagen für Broker gesammelt. Auszüge:
Eine Transparenzpflicht löst die Problematik nicht, dass der Vermittler seinem Kunden nur diejenigen Angebote zur Auswahl unterbreitet, die auch für ihn selber attraktiv sind. Ein radikalerer Lösungsweg wäre, gesetzlich vorzuschreiben, dass Broker nur vom Kunden, sprich dem Arbeitgeber, entschädigt werden dürfen. Allfällige weitere Entschädigungen müssen dem Kunden gutgeschrieben werden. Ein guter Weg?
Sergio Bortolin, Präsident inter-pension
Bereits heute sind Kunden und Broker frei in der Entscheidung, wie die Entschädigung geregelt werden soll. Wie erwähnt, bevorzugen eine deutliche Mehrheit von KMU-Entscheidungsträgern das Courtagen-Modell gegenüber dem Honorar-Modell. Diese KMU, von denen 90 Prozent lediglich maximal zehn Versicherte zählen, würden bei einem Courtagenverbot nicht mehr von der Betreuung der Broker profitieren. Die Anbieter müssten entsprechende Kapazitäten für die Direktbetreuung zur Verfügung stellen. Inwiefern also die bestehende Wahlfreiheit eingeschränkt werden soll, muss letztlich in einem übergeordneten Kontext beurteilt werden.
Markus Lehmann, Präsident Broker-Verband
Ein gut gemeinter Weg – aber falsch, denn genau dies würde dazu führen, dass die Arbeitgeber alleine den Anbieter der beruflichen Vorsorge bestimmen. Anzumerken ist, dass es die PVK zum Abschluss wie auch zur Kündigung eines Anschlussvertrags braucht. «Wer zahlt, befiehlt» ist hier nicht im Sinne der Angestellten. Eine Gutschrift der Courtagen müsste zwingend den Destinatären zukommen, und eine solche Kontrolle bei den Arbeitgebern durchzuführen gestaltet sich schwer. Zudem verursacht dies wieder zusätzliche Kosten, was nicht zielführend ist.
Thomas Helbling, Direktor Versicherungsverband
Der Versicherungsverband setzt sich da für ein, dass der Kunde das ihm zusagende Entschädigungsmodell wählen kann. Ein Verbot des Courtagen-Modells würde diese Wahlfreiheit verunmöglichen und damit den Kundeninteressen zuwiderlaufen. Dahingehend haben sich auch die von Ihrer Fachzeitschrift in der letztjährigen Sonderausgabe «Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen 2018» befragten Broker geäussert. Demnach bevorzugen KMU-Kunden mehrheitlich das Courtagen- Modell – notabene in Kenntnis der Höhe der Courtage.
Urban Hodel, Geschäftsführer PK-Netz
Wieso sollen weitere Entschädigungen fliessen? Die Pensionskassen sollen den Wettbewerb nach dem Angebot (Leistung, Kosten, Kultur, Tradition, spezielle Angebote und so weiter) führen, nicht über Zahlungen. Ja, ein Systemwechsel ist unausweichlich. Mit erheblichen Vorteilen für die Betriebe, die versicherten Arbeitnehmenden und auch die Pensionskassen. Es sind ja die Geschäftsführer unzähliger Vorsorgeeinrichtungen, die auf uns zugekommen sind und gesagt haben: «So kann es nicht mehr weitergehen.» Es muss endlich etwas passieren.