Die “Frühstücksveranstaltung 2020” der c-alm fand umständehalber digital und also ohne Verpflegung der Teilnehmer statt. Das hat zumindest den Vorteil, dass die auf(s)gezeichneten Präsentationen nun für ein grösseres Publikum zugänglich sind.
Neben einer aktuellen Einschätzung der Lage mit den Folgen der Coronakrise auf AHV, BVG und Krankenkassen werden in den vier Referaten auch grundsätzliche Themen auf mehr theoretischer Basis behandelt wie Prognose-Voraussetzungen und Einschätzung der Risikofähigkeit einer Pensionskasse.
Die Videos haben zusammen eine Länge von rund 90 Minuten. Die Zuschauer sind also gut beraten, selbst und vorausschauend für Kaffee und Gipfeli besorgt zu sein.
Die Rückforderung ausländischer Quellensteuern durch Schweizer Vorsorgeeinrichtungen ist ein offensichtlich nicht ganz trivialer Vorgang und für die Kassen mit einigem Aufwand verbunden. Stefan Illmer von der IIPC hat in einer Umfrage bei 29 grossen Vorsorgeeinrichtungen die Situation näher untersucht.
Ziel der Benchmark-Studie war es, die aktuelle Rückforderungspraxis von ausländischen Quellensteuern (QST) bei Schweizer Vorsorgeeinrichtungen aufzunehmen, einen entsprechenden Benchmark-Vergleich zu ermöglichen und das Potenzial für Verbesserungen aufzuzeigen.
Die Studie wurde im Februar bis April 2020 mit Daten per Ende 2019 durchgeführt. Erfasst wurde die aktuelle Praxis im Rahmen der QST-Rückforderung bei Dividenden- und Zinsertragen auf Länderstufe im Rahmen von direkt und indirekt verwalteten Vermögensverwaltungsmandaten.
Nicht angesprochen wurde die Praxis der QST-Rückforderung bei öffentlichen oder pensionskassen-spezifischen Anlagefonds, sondern diejenige bei den von der Vorsorgeeinrichtung oder Dritten getätigten direkten Kapitalanlagen.
Als Schlussfolgerung wird u.a. festgehalten:
Es besteht ein erhebliches Verbesserungspotenzial für Vorsorgeeinrichtungen, das genutzt werden sollte => insbesondere durch das Aufsetzen von Relief-at Source.
Descartes Vorsorge bietet ab 8. Juni ihre neuen Freizügigkeitskonten an. Die Kunden können zwischen fünf Basisprodukten wählen, die von OLZ AG bezogen werden. Als Depotbank fungiert die Privatbank Lienhardt & Partner Zürich.
Descartes sieht die Vorteile ihrer Vorsorge-Lösung in einer ESG-konformen Nachhaltigkeit und in Gebühren, die bei insgesamt 0,60 bis 0,80 Prozent pro Jahr liegen. Zudem haben die Kunden die Möglichkeit, in 100 Prozent Aktien anzulegen. Ein hoher Aktienanteil eignet sich gemäss Mitteilung von Descartes “insbesondere für die Generation gutverdienender Millennials, die dank ihrem Alter über einen langen Anlagehorizont verfügen”.
Technisch gesehen können die Kunden mit wenigen Klicks Konten für die Vermögensverwaltung und die Vorsorge eröffnen, die Strategie auswählen und sie jederzeit auch verändern, je nach angestrebter Aktienquote. Ein Renditerechner bietet Entscheidungshilfe an.
PPCmetrics hat eine Reihe von Präsentationen zu den Folgen der Coronakrise und den verhängten Schutzmassnahmen auf die Pensionskassen publiziert.
Die jüngsten Entwicklungen auf den Finanzmärkten hatten auch einen erheblichen Einfluss auf die Struktur des CHF Obligationenmarkts. Im Vergleich zu Ende Januar 2020 wiesen CHF Obligationen per Mitte April 2020 deutlich höhere Verfallsrenditen über alle Duration- und Kreditsegmente aus. Die Präsentation «Strukturanalyse CHF Obligationenmarkt seit dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie» zeigt im Detail, wie sehr sich der CHF Obligationenmarkt in den letzten Monaten verändert hat.
Die Präsentation «Einfluss von Mietausfällen auf das Immobilienportfolio» geht im Rahmen einer Szenario-Analyse der Frage nach, wie die vom Bundesrat angeordnete Schliessung von Geschäften und die damit verbundenen Mietausfälle die Preise von Immobilienfonds in der Schweiz beeinflussen könnten.
Die Präsentation «Einfluss des Coronavirus auf die Finanzmärkte: Private Equity» zeigt Herausforderungen von Private Equity Anlagen im aktuellen Umfeld.
Aon said on 27 April it was cutting salaries of its executives and most of its employees, and suspending its stock repurchase programme, as it looks to preserve financial flexibility amid the Covid-19 pandemic.
In a letter to employees, chief executive Greg Case said effective 1 May, the professional services company’s named executives will take a 50% salary cut, while 70% of employees will take a 20% salary reduction.
The company said it has also curtailed spending on contractors and third-party vendors and has reduced discretionary expenses related to client service. Aon said it intends to preserve its dividend.
The stock, which was still inactive in premarket trading, has dropped 17.2% over the past three months, while the S&P 500 has lost 12.5%.
Nachdem die Zürcher Kantonalbank vor fünf Jahren bereits das Experten-Beratungsgeschäft der Swisscanto an die neue Prevanto resp. deren Partner verkauft hatte, werden nun auch die Pensionskassenverwaltung incl. die Flex-Sammelstiftungen verkauft. Diese gehen an die PFS Pension Fund Services in Glattbrugg. In der Pressemitteilung der ZKB heisst es:
Die Zürcher Kantonalbank verkauft das BVG-Verwaltungsgeschäft der Swisscanto Vorsorge AG (SVAG) an die PFS Pension Fund Services AG (PFS), einer führenden Anbieterin im Bereich Pensionskassenverwaltung. Gleichzeitig beteiligt sich die Zürcher Kantonalbank mit 20% an der PFS und bleibt mit dem Geschäft eng verbunden. Die Transaktion wird per Ende Juni 2020 abgeschlossen werden. Über die finanziellen Details der Transaktion wurde Stillschweigen vereinbart.
Heinz Kunz, Verwaltungsratspräsident der SVAG, sagte zum Verkauf: «Das BVG Verwaltungsgeschäft ist in einem sich konsolidierenden Markt stark im Umbruch. Die Grösse und damit Skaleneffekte spielen für künftige, noch attraktivere digitale Verwaltungslösungen eine zentrale Rolle. (…)
Urs Ackermann, CEO der PFS, meinte: «Das BVG-Verwaltungsgeschäft der SVAG und unser Portfolio ergänzen sich ideal. Während die PFS eine moderne IT-Architektur einbringt und ein starkes Standbein im Management von autonomen Pensionskassen hat, ist die SVAG im Bereich Sammelstiftungen gut positioniert. Mit dem Zusammengehen stossen wir unter die Top 5 im Markt vor und sind für künftiges Wachstum in einem sich konsolidierenden Markt optimal aufgestellt. Davon profitieren nicht zuletzt unsere Kunden.»
Im Zuge der Transaktion wird auch Zurich als strategischer Partner der PFS ins Aktionariat der konsolidierten Gesellschaft mit einem Anteil von rund 8% aufgenommen. Damit verfügt die PFS über zwei starke Ankeraktionäre. Die Aktienmehrheit bleibt im Besitz der geschäftsführenden Partner und Mitarbeitenden.
Nicht Teil der Transaktion ist der Bereich der SVAG, der Dienstleistungen für Vorsorgestiftungen der Säule 3a und Freizügigkeitsstiftungen erbringt. Im Besonderen sind dies die Depotverwaltung und die Administration von Versicherungspolicen. Dieser Teil verbleibt im Konzern der Zürcher Kantonalbank. Zudem bleibt die Swisscanto-Pensionskassenstudie in der Swisscanto, was das weiterhin hohe Commitment der Zürcher Kantonalbank und Swisscanto für den gesamten Vorsorgebereich unterstreicht.
Einer der grössten Anbieter im Bereich Pensionskassenmanagement entsteht Durch das Zusammengehen des BVG-Verwaltungsgeschäfts der SVAG und der PFS können Skaleneffekte realisiert werden und es entsteht mit rund 80 Mitarbeitenden ein führender Anbieter im Markt, der 60 Vorsorgeeinrichtungen mit über 65’000 Destinatären und einem Vorsorgevermögen von CHF 15 Mrd. zu seinen Kunden zählt.
Sämtliche 35 Mitarbeitenden des BVG-Verwaltungsgeschäfts der SVAG werden von der PFS übernommen. Der bisherige Geschäftsführer der SVAG, Reto Siegrist, tritt in die Geschäftsleitung der PFS ein.
Jackie Bauer hat für die UBS eine Darstellung der denkbaren Auswirkungen der Coronakrise auf die öffentliche und persönliche Vorsorge verfasst. Zusammengefasst heisst es:
Die aktuelle Gesundheits- und Wirtschaftskrise wirkt sich auf das Schweizer Vorsorgesystem auf verschiedene Weise aus. Ob es bleibende oder nur vorübergehende Auswirkungen sein werden, hängt von der Dauer der Krise und der Stärke des Aufschwungs ab.
Der demografische Einfluss dürfte trotz erhöhter Anzahl Sterbefälle gering sein und damit die Ausgabenseite nicht dauerhaft verändern.
Der wirtschaftliche Einfluss wirkt sich auf die Beiträge und auf das investierte Kapital der drei Säulen aus und dürfte grösser sein.
Diese Krise verdeutlicht die Notwendigkeit einer Vorsorgereform und unterstreicht den Nutzen eines persönlichen Finanzplans einmal mehr.
Das VZ Vermögenszentrum legt eine neue Untersuchung zum Ausmass der Umverteilung bei der 2. Säule vor. In einer Mitteilung heisst es dazu:
Pensionskassen müssen Milliarden umverteilen. Grund ist der toxische Mix aus steigender Lebenserwartung, tiefen Zinsen, fixem Rentenalter und zu hohen Renten.
Schweizer Pensionskassen haben in den letzten zehn Jahren über 65 Milliarden Franken umverteilt. Das zeigt eine neue Studie des VZ VermögensZentrums, die das Ausmass und die Mechanismen der Umverteilung in der beruflichen Vorsorge untersucht. Während 2009 rund 4,8 Milliarden umverteilt wurden, waren es 2018 bereits 7,2 Milliarden Franken. Das entspricht einer Zunahme von knapp 50 Prozent (Grafik).
Dieses Geld wird in zwei Richtungen umverteilt:
1. Von Jung zu Alt: Die grösste Umverteilung findet von den aktiven Versicherten zu den Pensionierten statt. Pensionskassen müssen Erträge auf den Guthaben der Aktiven abzwacken, um die Renten der Pensionierten zu subventionieren. Denn gemessen an der Lebenserwartung und der Anlagerendite ist ein grosser Teil der ausbezahlten Renten zu hoch.
2. Von oben nach unten: Auch im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge werden Anlageerträge abgezweigt, um damit die Leistungen im Obligatorium zu finanzieren. Das führt zu einem Abbau der Leistungen im Überobligatorium. Dieser Abbau betrifft alle, die bessere Leistungen haben als gesetzlich vorgesehen.
Die Umverteilung wird ungebremst weitergehen, bis der gesetzliche Umwandlungssatz von heute 6,8 Prozent an die steigende Lebenserwartung angepasst wird. Während die Lebenserwartung für einen 65-Jährigen seit 1985 um rund 40 Prozent gestiegen ist, wurde der Umwandlungssatz nur um 5 Prozent reduziert. Und solange die Zinsen sehr tief bleiben, werden die Pensionskassen ihren technischen Zinssatz weiter senken müssen, was die Umverteilung weiter anheizen wird.
Cash hat Hansruedi Scherrer, VR-Präsident und Partner von PPCmetrics, zu den Folgen der Corona-Krise für die Pensionskassen befragt. Auszüge:
cash: Wie tangiert die Krise die Pensionskassen? Hansruedi Scherer: Der offensichtlichste Einfluss zeigt sich bei den Anlagen. Die meisten Pensionskassen haben zwischen 25 und 45 Prozent Aktienanteil und noch weitere risikobehaftete Anlagen. Nach dem Absturz und der teilweisen Erholung am Aktienmarkt liegen die Renditen nun zwischen minus 5 und minus 10 Prozent. Nach einer Reihe von guten Jahren mit guten Renditen können dies die meisten Pensionskassen noch verkraften.
Also stellt der Absturz der Aktienmärkte von den Rekordhochs im Februar kein fundamentales Problem dar? Die Vermögensverwaltung ist in solchen Phasen deutlich erschwert. Bei der hohen Volatilität mit Aktienindexbewegungen von bis zu 10 Prozent an einem einzelnen Tag war es zum Teil schwierig, Investitionsentscheidungen umzusetzen. Viele Marktteilnehmer übersehen zudem, dass nicht nur die Aktienkurse nach unten gestürzt, sondern auch die Risikoprämien nach oben gegangen sind. Mit High-Yield-Anleihen konnte man in den vergangenen Wochen ähnlich viel verlieren wie mit Aktien. Auch die Spreads bei Unternehmensanleihen sind gestiegen und die Liquidität vieler Märkte war extrem tief.
Wie trifft die Krise die Pensionskassen ausserhalb der Anlagethematik? Unterschätzt wird der so genannte Zweitrunden-Effekt. Restrukturierungen und Entlassungen in den Unternehmen können zu Strukturveränderungen bei den Pensionskassen führen. Die Altersstruktur, also das Verhältnis von Versicherten zu Rentenbezügern, kann dadurch für die Pensionskasse ungünstiger werden. Deswegen kann die eine oder die andere Vorsorgeeinrichtung an Risikofähigkeit einbüssen. Dies würde bedeuten, dass etwa die Aktienanteile gesenkt werden müssten.
Werner Enz kommentiert in der NZZ den Kauf von WTW durch Aon. Enz schreibt:
Den Führungsverantwortlichen der Brokerunternehmen Aon und Willis Towers Watson kann man Wagemut wahrlich nicht absprechen, denn mitten in einem die Finanzmärkte rund um den Globus treffenden Orkan wollen sie sich zusammenschliessen. Aon bietet den Aktionären von Willis Towers Watson 1,08 eigene Titel an, was die Zielgesellschaft – nach Massgabe des am vergangenen Freitag noch geltenden Aktienkurses – mit rund 30 Mrd. $ bewerten würde.
Würde die Transaktion plangemäss über die Bühne gehen, wären die Aon-Aktionäre mit 63% und die Investoren der übernommenen Gesellschaft mit 37% am neuen Unternehmen mit einem Börsenwert von rund 75 Mrd. $ beteiligt. Weil ein reiner Aktientausch vorgeschlagen wird, könnte sich die Rechnung in einigen Tagen aufgrund einbrechender Kurse in einem ganz anderen Licht präsentieren.
Aus einer betriebswirtschaftlichen Warte betrachtet, ergeben die Aon-Avancen viel Sinn. Die Branche steckt mitten in einer Konsolidierung. Vor anderthalb Jahren hatte Marsh & McLennan, also der grosse Gegenspieler von Aon, für den Broker Jardine Lloyd Thompson 5,6 Mrd. $ und damit das 27-Fache des Jahresgewinns bezahlt.
Aon möchte mit der Integration der selber aus mehreren Firmen zusammengeschmiedeten Firma Willis Towers Watson Synergiegewinne von 800 Mio. $ nach drei Jahren realisieren. Das wird Aon-Konzernchef Greg Case aber nur erreichen können, wenn er im Falle von Überlappungen Personal abbaut.
PPCmetrics hält in ihrem Research Paper zu den Anlagestrategien und ihren Resultaten für 2019 einleitend fest:
Während das Jahr 2018 geprägt war von Verlusten, sticht das Anlagejahr 2019 als ein überdurchschnittlich gutes Anlagejahr heraus. Getrieben durch die positive Marktentwicklung war in erster Linie die Wahl der Aktienquote entscheidend für das Anlageresultat. Die Strategie mit einer Aktienquote von 50% erzielte mit 15.5% die höchste Rendite, während die Strategie mit einer Aktienquote von 15% mit 6.9% die tiefste Rendite erzielte.
In einem Umfeld mit sinkenden Zinsen war es von Vorteil, in Anleihen mit langer Laufzeit zu investieren. Das Eingehen von Kreditrisiken wurde, insbesondere bei Schuldner mit tiefer Bonität (Rating Baa), mit einer Mehrrendite entschädigt. Die Aktien von Schwellenländern entwickelten sich hingegen weniger gut als jene von Industrieländern.
Die Umsetzung der Immobilienanlagen hatte einen spürbaren Einfluss auf das Anlageresultat: Während die börsenkotierten Immobilienanlagen im Vorjahr schlechter waren als die nicht kotierten Anlagen, war im Jahr 2019 die Rendite der kotierten Anlagen deutlich höher.
pw. Im März letzten Jahres haben Roger Baumann und Livio Forlin, beide c-alm, eine Studie mit dem Titel «Wettbewerb in der beruflichen Vorsorge» publiziert, welche ungeahnte Aufmerksamkeit finden sollte. Auslöser war ein Kapitel, das der Rolle der Broker gewidmet war und dazu erstmals Zahlen an die Öffentlichkeit brachte. Auf insgesamt 309 Mio. Franken wurden die Aufwendungen für die Vermittler beziffert, was für den Kassensturz Anlass zu einer Sendung und heftiger Kritik am Gewerbe war. Gewerkschaften und ASIP forderten unisono Verbot von Courtagen, der Bundesrat versprach, aktiv zu werden und ein Verbot zu prüfen.
Eine genauere Lektüre der c-alm Studie hätte die Fussnoten miteingeschlossen, in welcher die Autoren die Summe aufschlüsselten und die Anteile der Assekuranz mit gesamthaft 230 Mio. angaben. Auf die Broker entfielen damit noch 176 Mio. Aber die medial wirksameren 309 Mio. dominieren die Diskussion weiterhin. Sie finden sich auch in der NZZ, wo Werner Enz eine Studie des Brokerverbands Siba vorstellt und in seinem Artikel Baumann und Forlin implizit vorwirft, sie hätten «falsch gerechnet», was auch ohne Berücksichtigung der Fussnote problematisch erscheint, wenngleich die brisanten Zahlen bei der c-alm eine detailliertere Präsentation verdient hätten. Roger Baumann, schon länger in der Kritik von Seite der Broker, die um ihr Geschäftsmodell fürchten, hat zum Artikel der NZZ u.a. folgendes festgehalten:
Es wurde nicht «falsch gerechnet» wie die Siba-Auftragsstudie suggeriert und im NZZ-Artikel dann als Überschrift prominent erscheint. Für die Aussage über die Kosten des Vertriebs in der beruflichen Vorsorge, die uns interessierten, haben wir bewusst entschieden, die Kosten für gebundene Vermittler (Aussendienst der Versicherer und Abschlussaufwendungen) dazu zu rechnen. In allen anderen Aussagen und in den Graphiken unserer Studie wurden die Beträge zwischen Versicherer und Vorsorgeeinrichtungen sowie zwischen ungebundenem und gebundenem Vertrieb getrennt.
Die Höhe der Kosten wurde in unserer Studie auch nicht kritisiert. Es wurde darauf hingewiesen, dass diese Wettbewerbskosten im Entscheidungsprozess eines Anschlusses oder Anbieterwechsels zu berücksichtigen sind. Auch die Dienstleistungen der Vermittler wurden nicht in Frage gestellt. Kritisch beleuchtet wurden die Anreize im Einzelfall. Es wurde nicht zum ersten Mal dargestellt, dass im Courtagen-Modell unabhängig von der Kostentransparenz ein Anreizproblem auf verschiedenen Ebenen besteht, weil der Auftraggeber nicht die zahlende Partei ist. Die Siba-Auftragsstudie vertritt nun die Gegenthese, dass die Anreize im Courtagen-Modell unproblematisch sind und das Honorar-Modell problematischer ist.
Die Diskussion, ob in der beruflichen Vorsorge ein Honorar-Modell oder ein Courtagen-Modell richtiger ist, möchten wir der Politik überlassen. Über die apodiktische Verneinung eines Anreizproblems seitens des Siba können wir allerdings nur staunen.
Werner Enz schreibt in der NZZ zum Thema Broker und Courtagen: “Bundesrat Alain Berset und die Sozialdemokraten kämpfen unbeirrt für ein Verbot von Courtagen im Vorsorgegeschäft. Doch ein derartiger Markteingriff hätte auch seine Tücken” und bezieht sich dabei auf eine an der Universität St.Gallen erstellte Studie. Erwähnung findet im Artikel von Enz auch die Tatsache, dass in der Botschaft zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Artikel 69E-BVG Aufnahme gefunden hat. Mit diesem sollen die Spielregeln zur Vermittlung von Geschäften der zweiten Säule festgelegt werden. Enz hält fest:
Nun ist bekannt, dass die Sozialdemokraten und die Gewerkschaften, aber auch der Schweizerische Pensionskassenverband Asip, Courtagen rundweg verbieten und lediglich eine Verrechnung von Honoraren zulassen möchten. Im Courtage-Modell lässt der Leistungserbringer (Versicherung oder eine Bank) dem Broker eine Kommission zukommen, dies im Wissen des Auftraggebers.
Im Modell Honorarberatung dagegen entschädigt der Auftraggeber (in der Regel ein KMU) den Broker direkt für seine Dienste. In diesem Zusammenhang bietet eine soeben publizierte Studie der Universität St. Gallen über Schweizer Versicherungsbroker eine Orientierungshilfe: Die Professoren Hato Schmeiser und Martin Eling bemängeln in der laufenden Debatte die verengende Sichtweise auf die Kosten, statt den Nutzen ins Kalkül einzubeziehen.
Weiter wird resümiert, die ausschliessliche Umstellung auf Honorarberatung scheine mit Blick auf ausländische Erfahrungen als nicht sinnvoll, weil dies unter anderem eine Beratungslücke erwarten lasse. (…)
Die Professoren Hato Schmeiser und Martin Eling haben im Auftrag des Brokerverbands Siba die “Nutzen und Kosten der unabhängigen Versicherungsvermittlung (Versicherungsbroker) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der beruflichen Vorsorge” untersucht. Das vom Bundesrat und Pensionskassenverband geforderte Verbot von Courtagen lehnen sie ab. Im Summary halten sie fest:
Die aktuelle Diskussion mit ihrer Fixierung auf die unabhängige Versicherungsvermittlung (Versicherungsbroker) in der beruflichen Vorsorge erscheint uns vor dem Hintergrund des hohen Stellenwerts der gebundenen Vermittlung und der (deutlich geringen) Bedeutung des direkten Vertriebs sehr verengend.
Eine Beurteilung von Beratungsqualität muss immer anhand des erzeugten Kundennutzens im Vergleich zu den vorhandenen Alternativen beurteilt werden. In diesem Sinne leidet die aktuelle Diskussion zur Vergütung des Vertriebs im Allgemeinen und der unabhängigen Versicherungsvermittlung (Versicherungsbroker) im Speziellen an einer ausschliesslichen Fokussierung auf Kosten.
Ein Entscheidungskriterium, dass sich nur nach den Transaktionskosten (insbesondere Betriebs] und Vertriebskosten) des Anbieters richtet, ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Leistungen aller am Markt angebotenen Produkte (inklusive der eingeschlossenen Beratungs- und Serviceleistungen) völlig identisch sind. Dies ist in dem betrachteten Sektor offensichtlich nicht der Fall. Die vorliegende Studie entwickelt daher einige allgemeine Kriterien zur Kosten- / Nutzenabwägung und diskutiert die Risiken von Fehlberatungen. (…)
Mit ihrer neuen App stellt Aon Profis und übrigen Interessierten kostenlos ein umfassendes Nachschlagewerk zur beruflichen Vorsorge zur Verfügung. Die Applikation bietet ein breites Angebot an Informationen zu aktuellen Themen und Hinweise zu Studien.
Die Nutzer erhalten relevante Artikel aus den Medien und Wissenswertes aus der Branche und der Politik. Die App bietet zudem nützliche Daten zur Gesetzgebung, Kennzahlen der beruflichen Vorsorge, Weisungen der Oberaufsichtskommission, Verbandsrichtlinien und Rechnungslegung, in Anlehnung an das erfolgreiche Praktikerhandbuch berufliche Vorsorge von Aon.
Ebenfalls sind sämtliche BSV-Mitteilungen und die wichtigsten Gerichtsurteile zur Vorsorge in der Schweiz aufgelistet und verlinkt. Ein Kalender mit den wichtigsten Events der Branche runden das Angebot ab. Die Anwendung gibt es in deutscher und französischer Sprache.