Der Pensionskassenverband hat Presseberichte und -kommentare zur BVG-Reform gesammelt und publiziert.
BVG-Reform
“Versicherer können vorerst aufatmen”
Die Handelszeitung berichtet über Stimmen aus der Assekuranz, die sich insgesamt positiv zum Abschluss der BVG-Reform äussern.
Für die Axa Grund genug, jetzt erst recht die Modernisierung der beruflichen Vorsorge zügig voranzutreiben: «Wir erachten es als wichtig, die berufliche Vorsorge zu modernisieren und der heutigen Realität anzupassen, also Teilzeitpensen, Mehrfachbeschäftigungen sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser gerecht zu werden», sagt Axa-Sprecherin Anna Ehrensperger zu HZ Insurance. (…)
Zufrieden über den Ausgang der Abstimmung im Parlament zeigt sich auch Swiss Life. «Die Revision bringt die längst fällige Anpassung des Mindestumwandlungssatzes an die demographische Entwicklung», sagt Sprecher Tim Hegglin zu HZ Insurance. Dadurch werde die Umverteilung zulasten der aktiven Versicherten endlich spürbar reduziert. (…)
“Die Linke reibt sich schon die Hände”
Die Pensionskassen-Reform hat es durchs Parlament geschafft. Doch das Referendum ist bereits angekündigt. Für die Linke ein «Geschenk» mitten im Wahljahr, meint Fabian Renz im Blick.
Für die SP ist das Referendum ein «Geschenk» mitten im Wahljahr, wie einige Bürgerliche monieren. Bis zu den Sommerferien können die Genossinnen und Genossen damit ihre Vorkampagne führen. «Wer sich für anständige Renten einsetzt und die Kaufkraft stärken will, unterschreibt unser Referendum», sagt SP-Co-Chefin Mattea Meyer (35), schon in Wahlkampfstimmung. «Wir müssen zurück auf Feld eins, um eine anständige Lösung zu finden.»
Der Abstimmungstermin ist jedenfalls so gut wie gesetzt: der 3. März 2024. Dann kommt es zum Showdown. Die Linke reibt sich jetzt schon die Hände. Nach einer knappen Niederlage bei der AHV-Abstimmung hat sie bei der Pensionskassen-Reform einen Sieg in der Rentenfrage vor Augen.
“Die Altersgruppe Ü50 darf sich freuen”
In der NZZ gibt Fabian Schäfer einen bunt bebilderten Ueberblick über Inhalt und Folgen der vom Parlament verabschiedeten BVG-Reform. Er hält fest:
Das Spezielle an der Vorlage ist, dass sie sich während 15 Jahren auf praktisch alle Angestellten und Firmen in diesem Land finanziell auswirken wird, dass gleichzeitig aber die konkreten Folgen sehr individuell sind. Mehr noch: Sie widersprechen teilweise jeder Intuition. Man nehme zwei Personen: Mona und Lisa, beide 55 Jahre alt, beide verdienen gleich viel. Wer meint, sie seien gleich betroffen, irrt. Es kann ohne weiteres sein, dass Mona dank der Reform lebenslang einen Rentenzuschlag von 200 Franken erhält und Lisa nicht.
Oder man nehme Hans und Ueli, beide 25-jährig, beide verdienen 55 000 Franken im Jahr. Gut möglich, dass Hans fortan zusammen mit seinem Arbeitgeber jeden Monat 150 Franken mehr in seine Pensionskasse einzahlen muss als bisher, während Ueli davon verschont bleibt.
“Abstimmungskampf wird extrem schwierig”
Hansueli Schöchli wiegt in der NZZ die Erfolgschancen der BVG-Reform an der Urne ab. Noch unklar ist die Haltung des Gewerbes.
Auch im Gewerbeverband gibt es manche Skeptiker. Der Verbandspräsident und Tessiner Mitte-Nationalrat Fabio Regazzi hat sich am Freitag der Stimme enthalten. Diese Woche zeigte laut Regazzi eine Sitzung des 15-köpfigen Verbandsvorstands, dass die Gewerbevertreter gespalten seien. Die Gegner kritisierten vor allem die höheren Lohnabzüge.
Die Befürworter betonten laut Regazzi, dass bei einem Scheitern die nächste Reform nicht besser werde, sondern noch schlechter kommen könne. Persönlich sei er zurzeit auch gespalten, ergänzt der Gewerbechef: «Ich bin nicht begeistert von der Reform, aber ich kann auch die Argumente der Befürworter verstehen.»
Die Parole des Gewerbeverbands wird laut dem Präsidenten diesen Herbst durch die Gewerbekammer gefasst. Jeder Ausgang sei möglich: Ja, Nein, Stimmfreigabe. Eines ist aber für Regazzi schon heute ziemlich klar: «Ich sehe nicht, dass wir uns massiv für die Vorlage engagieren.»
“Es ist ein gelungener Kompromiss”
Die bürgerlichen Parteien plus der Arbeitgeberverband geben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme auf der Website von Economiesuisse stolz und glücklich über die vom Parlament verabschiedete BVG-Reform.
Es ist ein gelungener Kompromiss: Beide Kammern haben sich mit der Senkung der Eintrittsschwelle darauf geeinigt, künftig deutlich mehr Menschen einen Zugang zur zweiten Säule zu ermöglichen. All jene, die bis anhin nicht versichert waren, werden nicht nur von besseren Renten profitieren, sondern auch gegen Tod oder Invalidität versichert sein.
Für Menschen, die bereits BVG-versichert sind, bedeutet die Reform ebenfalls ein Grund zur Freude: Die Senkung des Koordinationsabzugs wird besonders bei Menschen mit tiefen Einkommen oder Teilzeitarbeitenden zu deutlichen Verbesserungen bei den Renten führen (bis zu 340 Prozent). Auch Mehrfachbeschäftigte profitieren vom neuen prozentualen Koordinationsabzug.
“Linke nicht zu Kompromiss fähig”
Arno Schmocker sieht in der Finanz und Wirtschaft nicht nur Mängel bei der BVG-Reform, sondern auch ungenügende Unterstützung auf bürgerlicher und Wirtschaftsseite, um sie durch die Abstimmung zu bringen.
Bis 2039 werden 11,3 Mrd. Fr. Ausgleichsgelder ausbezahlt. Die nationalrätliche Variante wäre 2,5 Mrd. Fr. günstiger gewesen. De facto ist es ein Leistungsausbau, den die Erwerbstätigen und vor allem die Jungen via Lohnprozente mitfinanzieren. Das eigentliche Ziel der Reform, die Lasten gerechter zwischen den Generationen zu verteilen, wird nur ansatzweise erreicht.
“Eine Rentenreform, die zu viele verprellt”
“Das Parlament verordnet der beruflichen Vorsorge eine Kur, die an der Urne scheitern wird. Das Interesse an einer echten Lösung scheint gering”, schreibt Fabian Renz im Tages-Anzeiger und gibt der BVG-Reform geringe Chancen.
Wie wollen die Befürworter etwa die 25-jährige Teilzeitangestellte mit 40’000 Franken Jahreslohn überzeugen? Diese könnte zwar, dank besserer Versicherung des Tieflohnbereichs, mit einer etwas höheren Rente rechnen. Doch käme sie dieses Versprechen teuer zu stehen: Von ihrem ohnehin kleinen Lohn würde ihr künftig ein massiv höherer Betrag abgezogen.
Oder wie will man einen 50-jährigen Mann mit einem Einkommen von 88’000 Franken zu einem Ja motivieren? Stimmt er zu, muss er – pro Monat! – mit 270 Franken weniger Rente auskommen. Dass es nicht gelungen ist, die Senkung des Umwandlungssatzes durch Ausgleichsmassnahmen für alle abzufedern, gehört zu den hässlichen Pferdefüssen der Vorlage.
“Rentenerhalt im Parlament gescheitert”
Der Gewerkschaftsbund sieht als einzigen Gewinner der BVG-Reform die Finanzindustrie. In der Stellungnahme schreibt Gabriela Medici:
Nach dem Scheitern von AV 2020 wurden die Sozialpartner vom Bundesrat beauftragt, einen Lösungsvorschlag für die drängendsten Probleme in der 2. Säule zu erarbeiten. Denn es sind die Sozialpartner, welche die Verantwortung für die 2. Säule tragen, sie finanzieren und gestalten.
Der nach intensiven Verhandlungen erreichte Reformvorschlag wurde vom Bundesrat übernommen und dem Parlament vorgelegt. Er hätte das BVG modernisiert, die Renten stabilisiert und jene von Teilzeitbeschäftigten und tiefen Einkommen umgehend verbessert.
Die heute vom Parlament in der Schlussabstimmung verabschiedete Vorlage hat damit nichts mehr zu tun. Das Parlament hat sie für Arbeitnehmende aller Generationen zum teuren und willkürlichen Abbauprojekt verhunzt. Nicht nur werden die Rentensenkungen des letzten Jahrzehnts mit der Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent weitergeführt.
Arbeitgeberverband: “Zielsetzung erfüllt”
Der Arbeitgeberverband zeigt sich befriedigt mit dem Resultat der BVG-Reform und sieht die Zielsetzung “insgesamt erfüllt”. Der Verband schreibt:
In der Schlussabstimmung haben die eidgenössischen Räte die Reform der zweiten Säule angenommen. Damit geht ein zäher und langandauernder politischer Prozess zu Ende, den auch die Arbeitgeber stark mitgeprägt haben. Nun steht fest: Man mag sich über den Weg gestritten haben, die Zielsetzungen der Reform sind aber allesamt erfüllt.
Bei einem Marathon sind bekanntlich die letzten Kilometer die schlimmsten. Ähnlich zäh gestalteten sich auch die finalen Diskussionen zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG). Nach über zweijähriger Beratung in den eidgenössischen Räten war am Ende gar eine Einigungskonferenz notwendig, um die verbleibenden Differenzen aus dem Weg zu räumen. Mit der Schlussabstimmung am letzten Tag der Frühjahrssession hat das Leiden aber ein Ende gefunden: National- und Ständerat haben die Vorlage mit deutlicher Mehrheit angenommen.
“Mehr Nach- als Vorteile”
Der Pensionskassenverband äussert seine Bedenken gegen die jetzt vom Parlament verabschiedete BVG-Reform, will eine abschliessende Gesamtwürdigung aber erst nach Konsultation seiner Mitglieder vornehmen. Der Verband schreibt:
Der ASIP hat als Fachverband zu Beginn der Beratungen mit einer eigenen Vorlage den Weg für eine BVG-Reform aufgezeigt. Wir haben den parlamentarischen Prozess mit zahlreichen Vorschlägen intensiv begleitet. Unser Ziel war und ist es, mit einer fairen Lösung die langfristige Sicherung der BVG-Renten der unmittelbar betroffenen 14% der Versicherten im Kapitaldeckungsverfahren zu gewährleisten, ohne die Generationensolidarität überzustrapazieren.
Dafür sollten vor allem die Umverteilung für Jüngere deutlich reduziert und eine zu hohe finanzielle Belastung der Versicherten und der Arbeitgebenden vermieden werden. Zudem sollte die Reform für alle Versicherten und Arbeitgebenden finanziell tragbar und durch die Pensionskassen möglichst effizient, unter Vermeidung unnötiger Verwaltungskosten umsetzbar sein.
Positiv kann immerhin festgehalten werden, dass das Parlament den Sozialpartner-Kompromiss zu Recht deutlich abgelehnt hat.
Reform verdient Chance
Fabian Schäfer, Bundeshausredaktor der NZZ, unterstützt in seinem Kommentar den Entscheid des Parlaments zur BVG-Reform.
Vor vier Jahren sah die Welt anders aus, da strahlten mächtige Männer in Bern um die Wette. In diskreten Vorgesprächen zur Pensionskassen-Vorlage kam der Arbeitgeberverband den Gewerkschaften derart weit entgegen, dass manche Kritiker spöttisch fragten, ob bald die Fusion bevorstehe. Die Verbände einigten sich tatsächlich darauf, im BVG systemfremde Milliardentransfers à la AHV einzuführen: dauerhaft, ungezielt, zulasten der Jungen. Logisch, dass Bundesrat Alain Berset den Steilpass freudig aufnahm. Der Sozialdemokrat hätte kaum je eine solche Umverteilungsparty durch den Bundesrat gebracht, wären nicht die Arbeitgeber an Bord gewesen.
Von solchen Ideen ist man heute zum Glück weit entfernt. Das Ergebnis des Prozesses ist wesentlich besser als sein Ursprung, auch wenn es immer noch einiges auszusetzen gibt. Die Vorlage geht in zwei zentralen Fragen sehr weit: Erstens sieht sie bewusst «Ausgleichsmassnahmen» auch für Angestellte vor, bei denen es gar nichts auszugleichen gibt. In der 15-jährigen Übergangsgeneration erhalten Personen Rentenzuschläge, die durch die Reform keine Nachteile erleiden.
inter-pension zur BVG-Reform: Übers Ziel hinaus geschossen
inter-pension schreibt in einer Stellungnahme zu den Entscheiden der Eidg. Räte:
National- und Ständerat haben nach dreijähriger Beratung mit 113 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen und 15 Enthaltungen bzw. 29 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen einen mühsam erarbeiteten Kompromiss zur Reform der beruflichen Vorsorge angenommen.
Das Hauptziel, die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent, sowie die Anpassung der beruflichen Vorsorge an die neue Arbeitswelt wird mit der Reform erreicht. Mit dem Einbezug der Teilzeitbeschäftigten, der kleinen Einkommen, insbesondere jene der Frauen, wird die 2. Säule modernisiert. Die getroffenen Ausgleichsmassnahmen und die Senkung der Eintrittsschwelle schiessen allerdings über das gesetzte Ziel hinaus.
BVG-Reform: Annahme in der Schlussabstimmung
Der Ständerat hat die BVG-Reform, Geschäft 20.089, in der Schlussabstimmung mit 29 gegen 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.
Der Nationalrat stimmte mit 113 gegen 69 Stimmen zu, 15 Enthaltungen.
Kammer der PK-Experten nimmt Stellung
Einen Tag vor der Schlussabstimmung zur BVG-Revision richtet sich die Kammer der Pensionskassen-Experten in einer unmissverständlichen Stellungnahme an die Parlamentarier:
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten SKPE und ihre Mitglieder haben sich in den letzten Jahren intensiv mit der BVG-Reform auseinandergesetzt. Eine Reform der beruflichen Vorsorge ist wichtig und soll folgende Ziele erreichen:
– Einschränkung der Umverteilungen
– Finanzielle Sicherung der Renten
– Absicherung der Teilzeitbeschäftigten
– Stärkung der Transparenz und Verständlichkeit der beruflichen VorsorgeUm die finanzielle Sicherung der Renten nicht zu gefährden, muss eine Abfederung der durch den tieferen Mindestumwandlungssatz verursachten Leistungseinbussen effizient sein. Das heisst, sie darf nur für die betroffenen Versicherten erfolgen und nicht nach dem Giesskannenprinzip. Sie erfolgt am besten nach dem sogenannten Anrechnungsprinzip, bei dem bisherige und neue Leistungen verglichen werden und die Differenz teilweise oder ganz ausgeglichen wird.
Beim vorliegenden Rentenzuschlag ist dies nicht der Fall. Gewisse Versicherte werden überkompensiert, andere gar nicht. Das System des Ausgleichs verfehlt deshalb sein Ziel. Die getroffene Lösung muss zudem in wesentlichen Punkten durch den Bundesrat präzisiert werden.
Für den Versicherten ist die zu erwartende Pensionskassenleistung nur noch schwer nachvollziehbar. Entscheide wie der zwischen Kapital und Rente werden so unnötig kompliziert und das Vertrauen in die zweite Säule schwindet. Zudem werden bei den Pensionskassen erhebliche zusätzliche Verwaltungskosten für die konkrete Umsetzung verursacht.
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) fordert das Parlament auf, die vorliegende BVG-Reform abzulehnen und eine neue anzupacken.
Wir unterstützen gerne mit unseren Fachkenntnissen.
Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten SKPE