Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2020 die Botschaft für eine Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verabschiedet. Das Gesetz regelt die Aufsicht über Versicherungsunternehmen sowie Versicherungsvermittlerinnen und vermittler. Es schützt insbesondere die Versicherten vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen und vor Missbräuchen. In der Vernehmlassung stiess die Vorlage auf insgesamt positive Resonanz.
Assekuranz
Versicherungen kaum in den sozialen Medien
Viele Schweizer Versicherungsgesellschaften sind kaum auf Social-Media-Plattformen aktiv. Das zeigt eine Studie der Hochschule Luzern, welche die Technologie-Trends der Branche analysiert hat. Keines der untersuchten Unternehmen konnte mit einer überdurchschnittlichen Leistung auf sich aufmerksam machen. Im Bereich der Krankenversicherer schneidet SWICA am besten ab. Bei den Lebens- und Schadensversicherern zeigt im Untersuchungszeitraum Ende 2019 Zurich die beste Social-Media-Performance.
Top-5 bei den Lebens- und Schadensversicherern:
1. Zurich Insurance Group
2. Allianz Suisse
3. SC, Swisscaution SA
4. AXA Schweiz
5. Generali (Schweiz) Holding AG.
SVV Sicherheitsmonitor: In Erwartung sinkender Renten
Wo fühlen sich die Menschen in der Schweiz sicher, wo sehen sie Risiken: Die im Juni 2020 erhobenen Daten des dritten SVV Sicherheitsmonitors zeigen, dass drei Viertel der Schweizer Bevölkerung sinkende Renten erwarten. Damit ist die Besorgnis über den Zustand der Altersvorsorge im Vergleich mit dem Vorjahr weiter angestiegen. Auch punkto Klimawandel geben sich die Schweizerinnen und Schweizer besorgt. 80 Prozent der Bevölkerung schätzt die Auswirkungen des Klimawandels als grosses Risiko ein.
Ein Viertel der Schweizerinnen und Schweizer möchte, dass Versicherer und Pensionskassen ihr Kapital in jedem Fall nachhaltig anlegen, selbst wenn dies eine geringere Rendite zur Folge hätte. Weitere 46 Prozent stimmen dieser Zielsetzung zumindest teilweise zu. Dagegen sehen 19 Prozent den Fokus klar auf der Rendite. Diese Ergebnisse stammen aus dem SVV Sicherheitsmonitor 2020. Zum dritten Mal hat die Forschungsstelle sotomo zusammen mit der Militärakademie (MILAK) an der ETH Zürich im Auftrag des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV die Bevölkerung zu Sicherheit und Stabilität der Gesellschaft befragt.
Trotz der vom Volk gutgeheissenen und anfangs 2020 in Kraft getretenen AHV-Steuervorlage (STAF) ist die Besorgnis der Bevölkerung über den Zustand der Altersvorsorge weiter gestiegen. Drei von vier Befragten erwarten sinkende Renten. Als Ursache sehen 68 Prozent eine Finanzierungslücke in der AHV. Gar 77 Prozent befürchten, dass die Pensionskassen ihre Leistung nicht erbringen können. Ginge es nach der Mehrheit, sollte die Last zur Behebung des Finanzlochs auf die ganze Bevölkerung – und nicht allein auf die arbeitende Bevölkerung – verteilt werden. Michael Hermann sagt:
Axa: Austritt aus dem SVV, Update
Inside Paradeplatz berichtet über den (geplanten) Austritt der AXA aus dem Schweizerischen Versicherungsverband:
Die in französischer Hand befindliche Ex-Winterthur hat per Ende 2020 ihren Austritt beim Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) gegeben. Gestern Abend bestätigte eine SVV-Sprecherin per Email den Austritt.
„Der Vorstand des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV ist von der AXA am 27. Mai 2020 schriftlich über deren Kündigung der Mitgliedschaft im Branchenverband per 31. Dezember 2020 informiert worden“, meinte sie.
Und sie schickt einem die Begründung, welche die Axa-Zuständigen dem SVV für diesen überraschenden Entscheid gegeben habe. Diese lautet:
„Im Rahmen der Weiterentwicklung ihrer Unternehmensstrategie überdenkt die AXA derzeit ihre Rolle im politischen und gesellschaftlichen Diskurs und ist daran, ein neues Verständnis als politischer Akteur zu entwickeln.“
„In diesem Zusammenhang prüft die AXA insbesondere auch, ob sich ihr neues Rollenverständnis mit einer Mitgliedschaft im Schweizerischen Versicherungsverband in seiner heutigen Form weiterhin vereinbaren lässt.“
Lukas Hässig kommentiert:
Die Axa-Chefs sagen nichts weniger, als dass sie sich durch den Versicherungsverband nicht mehr genügend repräsentiert fühlten.
Warum sonst spricht der Versicherer, der mit der Zurich und der Swiss Life zu den grossen Drei der Branche zählt, von neuem „Rollenverständnis“?
Die grossen Vorsorgeeinrichtungen
Thomas Hengartner schreibt in der FuW über die Bedeutung der grossen Vollversicherer und Sammelstiftungen für die berufliche Vorsorge.
Swiss Life steht für die berufliche Vorsorge einer halben Million Beschäftigter von 47 000 kleineren und mittleren Unternehmen grad. Axa stellt die zweite Vorsorgesäule für 330 000 Arbeitnehmende. Baloise und Helvetia zusammen für weitere 360 000 Beschäftigte. Jeder dieser Versicherer «versorgt» jeweils mehr Erwerbstätige als KMU-Sammelpensionskassen wie Asga oder die grössten Einzelpensionskassen. Die Publica des Bundespersonals führt die Vorsorgekonten von 65 000 Angestellten, die Migros Pensionskasse von 52 000.
Das Produktsortiment der beruflichen Vorsorge ist für die Versicherungsunternehmen lukrativ. Aus diesem Geschäftszweig stammt ein Drittel des knapp 60 Mrd. Fr. grossen jährlichen Prämienvolumens aller Segmente des Schweizer Assekuranzmarkts. Weil die obligatorische berufliche Vorsorge Teil der Sozialversicherungen ist, haben die Behörden den daraus erzielbaren Gewinnanteil für die Versicherer gedeckelt. Jährlich mehr als 500 Mio. Fr. Ergebnisanteil können Swiss Life, Axa, Baloise, Helvetia, Allianz und Pax zusammen dennoch herausnehmen.
AXA: BVG-Geschäft 2019
AXA hat in einer Medienmitteilung die Eckwerte ihrer Betriebsrechnung im BVG-Geschäft 2019 zusammengefasst:
- Die Versicherten der neuen teilautonomen Sammelstiftungen erhielten für 2019 eine Verzinsung ihrer Altersguthaben von durchschnittlich 3,5 %
- Der durchschnittliche Deckungsgrad beträgt per Ende April 2020 mehr als 107 %
- Das Betriebsergebnis 2019 in der beruflichen Vorsorge reduziert sich infolge des Wechsels von Vollversicherung auf teilautonome Lösungen um 33,5 % auf CHF 127 Mio.
- CHF 1,1 Mrd. bzw. 90,1 % des Umsatzes im der Mindestquote unterstellten Geschäft kommen den Versicherten in Form von Leistungen, Rückstellungen und Zuweisungen in den Überschussfonds zugute
- Starke Vertriebsleistung 2019 führt gemessen an der Anzahl Versicherter zu fünfmal höherem Neugeschäft im ersten Quartal 2020 (+442 % gegenüber dem Vorjahr), wodurch das verwaltete Altersguthaben der Stiftungen für 2020 um über 9 % steigt.
Swiss Life 2019 als Vollsortimenter
Swiss Life meldet in ihrer Medienmitteilung zum Geschäftsjahr 2019:
Swiss Life konnte die massgebenden periodischen Prämien in der Kollektivversicherung im vergangenen Jahr auf CHF 3661 Mio. steigern (2018: CHF 3323 Mio.). Die gesamten Prämieneinnahmen stiegen von CHF 7797 Mio. auf CHF 11’540 Mio. Die Anzahl Verträge hat gegenüber dem Vorjahr um 6,2% auf 46’983 markant zugenommen.
Dieser ausserordentlich starke Anstieg des Prämienvolumens und der Verträge ist primär auf den Rückzug eines Mitbewerbers aus dem Vollversicherungsgeschäft zurückzuführen. Besonders hervorzuheben ist, dass dabei die Verwaltungskosten dank konsequenten Effizienzsteigerungsmassnahmen um 4,5% auf CHF 211 Mio. gesenkt werden konnten (2018: CHF 221 Mio.).
Mit einer Ausschüttungsquote von 94,8% erfüllte Swiss Life die gesetzlichen Vorgaben. Die zusätzlichen Rückstellungen erhöhten sich um CHF 254 Mio. Dem Überschussfonds konnten 2019 CHF 148 Mio. zugewiesen werden (2018: CHF 245 Mio.). Die Netto-Anlagerendite betrug 2,16% (2018: 2,22%).
SVV: 5 Punkte zur BVG-Reform
Der Versicherungsverband hat auf seiner Website 5 Punkte zur BVG-Reform aufgelistet und seine Meinung dazu formuliert:
1. Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent
Der SVV begrüsst die Senkung des Mindestumwandlungssatzes gemäss BVG auf 6,0 Prozent in einem einzigen Schritt als zwingende Massnahme hin zur finanziellen Stabilisierung der beruflichen Vorsorge.
2. Beitrag zur Finanzierung der Rentenumwandlungsgarantie
Die Einführung eines Beitrags zur Finanzierung der Rentenumwandlungsgarantie ermöglicht es den Vorsorgeeinrichtungen, die aufgrund des auch nach der Reform überhöhten Mindestumwandlungssatzes von 6,0 Prozent auftretenden Rentenumwandlungsverluste transparent zu finanzieren.
Rolf Dörig: Es wird viel Geld fehlen
In einem Interview mit der Aargauer Zeitung äussert sich Swiss Life-Präsident Rolf Dörig zu den Folgen der Corona-Krise, zum Rentenalter, dem Umwandlungssatz, Mieterlassen und mehr. Auszüge.
Mit einer Begrenzung der Hilfe ist es nicht getan?
Der Staat wird mit einer zusätzlichen Verschuldung von bis zu 100 Milliarden Franken aus dieser Krise kommen. Diese Schulden müssen wieder abgebaut werden. Das geht nicht ohne die Schuldenbremse. Und es braucht eine Verzichtsplanung. Wir müssen – wie nach einem Gewitter – die Schäden besichtigen und uns dann fragen: Worauf müssen wir in Zukunft verzichten, damit nicht spätere Generationen die Zeche zahlen?
Heisst das, dass vor der Krise aufgegleiste Vorhaben – etwa der Vaterschaftsurlaub – gestoppt werden sollten?
Sicher. Angesichts des Schuldenberges sollte die Sicherung der sozialen Errungenschaften im Zentrum stehen und kein weiterer Ausbau. So ist nicht nur der Vaterschaftsurlaub, sondern insbesondere auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Überbrückungsrente nicht opportun. Wir müssen – ganz generell– wieder bescheidener werden. Auch das lehrt uns diese Krise.
Auch die Altersvorsorge ist von den Turbulenzen betroffen. Swiss Life ist einer der grössten Akteure in der zweiten Säule. Wie beurteilen Sie deren finanzielle Lage?
Sie hat sich nochmals verschärft. Die Altersvorsorge leidet unter der demografischen Alterung, die Schere zwischen den Aktiven und den stark zunehmenden Rentnern öffnet sich immer mehr. Auch die Lebenserwartung steigt weiter. Pensionskassen kämpfen zudem mit fallenden Anlageerträgen und tiefen Zinsen. Zusätzlich wird nun die Rezession und die steigende Zahl der Arbeitslosen dazu führen, dass die Prämienbeiträge sinken. Das wird die AHV besonders hart treffen, aber auch in der zweiten Säule wird insgesamt noch viel mehr Geld fehlen als bisher schon.
Darum wollen Sie alte Forderungen durchbringen: Tieferer Umwandlungssatz, höheres Rentenalter?
Gerade wegen der Krise ist die Reform der Altersvorsorge noch wichtiger und dringlicher geworden. Es ist breit anerkannt, dass für Frauen und Männer dasselbe Rentenalter von 65 gelten soll– diesen Schritt muss man nun endlich vollziehen. Bald werden wir zudem nicht mehr um eine generelle Erhöhung des Rentenalters herumkommen.
Pan- oder Epidemie und die Haftung der Versicherer
Es geht möglicherweise um viel Geld. Die Frage lautet: sind die Versicherer verpflichtet, Betriebe zu entschädigen, die wegen des Coronavirus schliessen mussten. Der Ombudsman der Privatversicherung und der Suva hat dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben um abzuklären, ob eine Pandemie als Ausschlusskriterium im vorliegenden Fall Anwendung finden kann.
Der Gutachter, Prof. Walter Fellmann von der Universität Luzern, kommt zum Schluss, dass die Feststellung der Weltgesundheitsorganisation WHO, dass es sich bei der Ausbreitung des Coronavirus um eine Pandemie handle, keine Auswirkungen in der Schweiz habe. Die Pandemie sei hierzulande letztlich nur ein Anwendungsfall der Epidemie. Und:
Mehr Prämien und Gewinn
2019 stiegen die Prämieneinnahmen der PK-Rück um 10 % auf CHF 162 Mio. Die Anzahl der Versicherten erhöhte sich auf 229f000 Personen (+16 %). Damit erhöhte die PK-Rück erneut ihren Marktanteil auf nunmehr 18 (Vorjahr: 17) %.
Das Geschäftsjahr wird mit einem deutlichen Gewinn in der Höhe von CHF 6,3 Mio. (+64 %) und einem erneuten Anstieg des Eigenkapitals auf CHF 78,1 Mio. (+9 %) abgeschlossen.
Weiter heisst es in der Mitteilung: “Wir sind aktiv daran, die Folgen von COVID-19 fur unsere Kunden und deren Versicherten einzuschätzen und potenzielle Schaden so weit wie möglich zu begrenzen.
Finma sondiert bei Grossversicherungen
Die Handelszeitung schreibt über Kontakte der Finma mit grossen Versicherungsgesellschaften zur Überprüfung der Auswirkungen des Coronavirus auf ihre Finanzierungssituation.
Die führenden Versicherungsgesellschaften befinden sich in Gesprächen mit der Finanzaufsicht Finma, Thema: Die Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs auf ihre Kapitalpuffer und Geschäftsaktivitäten. Dies meldet «Bloomberg» unter Berufung auf «unterrichtete Kreise».
Die Aufsichtsbehörde habe Swiss Re, Zurich, Swiss Life und andere heimische Versicherer kontaktiert, um Kapital- und Liquiditätsfragen nach dem Markteinbruch und vor einer erwarteten Welle von Ansprüchen im Zusammenhang mit Coronavirus-Todesfällen zu erörtern.
Die Finma stehe wie in solchen Situationen üblich mit den Beaufsichtigten in «engem Kontakt», kommentierte ein Sprecher. Die Behörde beobachte die Situation und mögliche Auswirkungen genau beobachte. Tendenziell seien die Versicherungsunternehmen stärker von Finanzmarktkorrekturen betroffen als von Schadensfällen.
Stellungnahme der Versicherer zur BVG-Revision
Der Versicherungsverband schreibt in einer Mitteilung zu seiner Stellungnahme im Rahmen der BVG-Revision:
Die Vorschläge des Bundesrates zur Reduktion des Koordinationsabzuges und die neuen Ansätze für die Altersgutschriften zielen richtigerweise darauf ab, das Leistungsniveau des BVG bei voller Beitragsdauer trotz Senkung des Umwandlungssatzes zu erhalten. Der SVV begrüsst diese Zielsetzung ausdrücklich. Er sieht jedoch Optimierungsbedarf bei der Ausgestaltung der Ausgleichsmassnahmen.
Die vorgesehene Halbierung des Koordinationsabzuges würde bei den Arbeitnehmenden und den Betrieben im Niedriglohnbereich überdurchschnittlich hohe Mehrbelastungen verursachen, was volkswirtschaftlich schädlich wäre. Der SVV schlägt deshalb eine weniger starke Reduktion des Koordinationsabzuges, eine moderatere Glättung der Altersgutschriften sowie den früheren Beginn des Alterssparens vor.
Die vorgeschlagene Massnahme für die Übergangsgeneration in Form eines Rentenzuschlages lehnt der Branchenverband der Privatversicherer ebenso ab wie die dafür angedachte Finanzierung. Gemäss Bundesrat soll der lebenslänglich zahlbare Rentenzuschlag pauschal, das heisst ohne Rücksicht darauf, ob ein Neurentner oder eine Neurentnerin von der Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes betroffen ist, ausgerichtet werden.
Solche nach dem Giesskannenprinzip und über die Übergangsgeneration hinaus gewährten Zuschläge hätten massive Mehrkosten zur Folge. Weiter würde damit in der zweiten Säule ein im Umlageverfahren organisiertes, systemfremdes Element eingeführt – und die bestehende implizite Umverteilung würde durch eine explizite Umverteilung abgelöst und ausgebaut.
Ständerat bereinigt Revision des Versicherungsvertragsgesetzes
(SDA) Die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes ist bereit für die Schlussabstimmung. Die Ausmarchung zwischen den Interessen der Versicherern einerseits und der Konsumentinnen und Konsumenten andererseits hatte hitzig begonnen und endet nun einigermassen versöhnlich.
Einige Elemente der Reform des über 100 Jahre alten Versicherungsrechts waren von Anfang an nicht oder kaum bestritten. Dazu gehören die Einführung der Rückwärtsversicherung, die gesetzliche Grundlage für die vorläufige Deckungszusage oder die Vorschriften zur Mehrfachversicherung. Der elektronische Geschäftsverkehr wird erleichtert, indem neben der einfachen Schriftlichkeit ein anderer Nachweis durch Text erlaubt ist.
Neu ist das 14-tägige Widerrufsrecht beim Vertragsschluss. Ein Widerrufsrecht bei wesentlichen Vertragsänderungen wurde im Zug der Differenzbereinigung fallengelassen. Bei obligatorischen Haftpflichtversicherungen soll die geschädigte Person künftig auch dann von der Versicherung entschädigt werden, wenn die schadensverursachende Person die Prämie nicht bezahlt hat.
Verbessert wird auch die Transparenz: Der Versicherer wird verpflichtet, über die wesentlichen Kostenarten zu informieren, die mit einem Rückkauf einer Lebensversicherung verbunden sind. Dabei geht es nicht um konkrete Beträge, weil diese bei Vertragsschluss noch nicht bekannt sind.
In der kollektiven Taggeldversicherung kann nicht nur der Versicherte, sondern im Schadenfall auch die Versicherung den Vertrag kündigen. Krankenzusatzversicherungen hingegen können nur von den Versicherten gekündigt werden.
“Die BVG-Vollversicherung hat viele Totengräber”
Werner Enz beklagt in einem Kommentar den Zustand der Vollversicherung. In seinem Kommentar zur Einführung eines neuen Tarifs im Schweizer KL schreibt er:
Nachdenklich stimmt nun, dass die Helvetia auf Anfang Jahr in der Vollversicherung neue Tarife verrechnet im Bestreben, eine einigermassen zufriedenstellende Verzinsung des von Aktionären zur Verfügung gestellten Risikokapitals zu erreichen. Mit der Anwendung des sogenannten Anrechnungsprinzips wird der astronomische Mindest-Umwandlungssatz von 6,8% gesetzeskonform umgesetzt, wobei Kunden im Obligatorium neu noch 6,0% und im Überobligatorium 4,4% in Aussicht gestellt werden. Was ober- und ausserhalb des BVG-Obligatoriums angespart wird, muss herhalten zur Erfüllung der von der Politik diktierten Leistungsziele.