Allvisa. Die Allvisa Services AG haben mit der AXA Schweiz per 1.1.2022 eine Partnerschaft im Bereich der Dienstleistungen für autonome Pensionskassen vereinbart. Die Allvisa Services übernimmt dabei das Geschäft für autonome Pensionskassen von der AXA Pension Solutions.
Die seit 1984 in der beruflichen Vorsorge tätige Allvisa ist spezialisiert auf die Geschäftsführung und Administration von firmeneigenen Stiftungen und wird im Zuge der neuen Partnerschaft per Anfang 2022 einen Grossteil der Kundenverträge und Mitarbeitenden der AXA Schweiz in diesem Bereich übernehmen. Zudem werden sie eng im Bereich von neuen Angeboten zusammenarbeiten.
Über die finanziellen Rahmenbedingungen haben die beiden Partnerinnen Stillschweigen vereinbart.
“Die Vollversicherung in der beruflichen Vorsorge wird vermehrt zum Auslaufmodell. Den Versicherern kann man dafür keinen Vorwurf machen. Dem Staat, der ihnen die Rahmenbedingungen vorgibt, schon”, schreibt André Müller in der NZZ.
Die Zinsen bleiben tief, und die Probleme mit der beruflichen Vorsorge in der Schweiz ungelöst. Die Bâloise setzt deswegen im Kollektiv-Leben-Geschäft zusehends auf ihre Sammelstiftung «Perspectiva». Mit Erfolg: Die Zahl der angeschlossenen Firmen hat seit Jahresbeginn von 2895 auf 3323 zugenommen. Die Sammelstiftung bietet Kunden Aussicht auf Anlageerfolg, aber weniger Sicherheit als die klassische Vollversicherung.
Die Nachfrage nach dieser bleibe hoch, sagte Bâloise-Chef Gert de Winter. Allerdings sei die Bâloise selektiv bei der Auswahl der Kunden. Gefragt sind – wie bei der Konkurrenz – Bestände mit jungen und gut verdienenden Versicherten.
Für manche KMU ist diese Selektion bitter: Sie wählten lieber die Vollversicherung, finden aber keinen Anbieter mehr. Unter den staatlich vorgegebenen Rahmenbedingungen wären diese KMU für die Versicherer schlicht ein Verlustgeschäft. Die Politik bereitet nun, zum wiederholten Mal, eine Reform der zweiten Säule vor. Diese wäre dringend nötig; der Status quo bleibt ein Armutszeugnis für die Schweiz. Aber zumindest die Versicherer können sich damit arrangieren.
pw. Kurz vor der entscheidenden Sitzung in der SGK-N bei der Behandlung der BVG-Revision bringen sich die diversen Interessengruppen in Stellung. Dabei tun sich diverse Gräben auf. Der klassische zwischen links und rechts wird überlagert von kommerziellen Überlegungen, die im Gewand sozialer Forderungen daherkommen. Dazu werden auch die Medien eingespannt, die noch so gerne mitmachen. Im Zentrum steht dabei jetzt die Finanzierung der Massnahmen für den Leistungsausgleich für die UWS-Senkung, wo plötzlich die Gewerkschaften auf Seite der Versicherer kämpfen. In der NZZ wird dazu ausgeführt:
Der Verband der Pensionskassen wirft den grossen Lebensversicherern vor, sie wollten bei der geplanten BVG-Reform ebensolche Windfall-Profite erzielen – und dies auf Kosten der Allgemeinheit. Die Versicherungen widersprechen vehement.
Politischen Gegenwind sind die Lebensversicherer wie Swiss Life oder Helvetia gewohnt – aber nicht aus dieser Richtung. Normal ist, dass die linken Parteien und die Gewerkschaften versuchen, ihnen das Leben schwerzumachen. Aus deren Sicht ist es grundsätzlich verdächtig, dass private Firmen mit einer obligatorischen Sozialversicherung Geld verdienen.
Die Versicherer können entgegnen, dass die Nachfrage nach ihren Diensten gross sei, weil sich gerade kleine und mittlere Firmen keine eigene Pensionskasse (PK) leisten könnten. Zudem haben sie dieses Geschäft schon betrieben, bevor der Staat die zweite Säule für obligatorisch erklärte. Nun aber kämpft die Linke ausnahmsweise Seite an Seite mit den Versicherern. (…)
An seiner Sitzung vom 1. Juli 2021 hat der Vorstand des SVV Urs Arbter, bisher stellvertretender Direktor und Ressortleiter Versicherungspolitik und Regulierung, per 1. Januar 2022 zum Direktor ernannt. Er folgt auf Thomas Helbling, der auf Ende 2021 zurücktritt.
Urs Arbter erwarb nach einer kaufmännischen Banklehre das Lizentiat in Betriebswirtschaft an der Universität St. Gallen und ist Absolvent des Stanford Executive Program. Seit 1998 ist Urs Arbter für die Versicherungswirtschaft tätig: Nach ersten Jahren bei der heutigen Allianz Suisse (1998–2004) war er Mitglied der Geschäftsleitung Schweiz von Swiss Life (2004–2010) und Mitglied der Geschäftsleitung von Helsana (2010–2015). Danach war er bis zu seinem Eintritt in den SVV (2018) Partner des international tätigen Strategieberaters Roland Berger. Er ist verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder.
Nur noch fünf Anbieter führen in der beruflichen Vorsorge in der Schweiz die sogenannte Vollversicherung: Swiss Life, Helvetia, Bâloise, Allianz Suisse und Pax. Dabei handelt es sich um eine Art «Rundum-sorglos-Paket», das vor allem KMU gerne nutzen. Hier übernimmt der Versicherer nämlich nicht nur die Vorsorgerisiken wie Tod oder Invalidität, sondern auch die Anlagerisiken. Aber die Vollversicherung verliert für die Anbieter an Attraktivität, die Axa hat sich ganz zurückgezogen, die übrigen werden immer restriktiver bei der Annahme neuer Vorsorgewerke und forcieren teilautonome Lösungen. Michael Ferber und André Müller schreiben dazu in der NZZ:
Angesichts des Umfelds mit ultraniedrigen Zinsen hätten die Garantien der Vollversicherung einen gewissen Preis, sagte Hans-Jakob Stahel, Leiter des Unternehmenskundengeschäfts bei Swiss Life Schweiz. Aus Sicht der Unternehmenskunden sei die Vollversicherung in den Jahren 2000 bis 2015 unglaublich attraktiv gewesen. Jetzt sehe man den Preis der Garantien stärker. Diese Entwicklung dürfte unter anderem dazu geführt haben, dass mehr KMU bei Swiss Life in der beruflichen Vorsorge teilautonome Lösungen abgeschlossen haben. Der Neugeschäftsanteil in diesem Bereich betrug im letzten Jahr 48%, 2019 waren es noch lediglich 19% gewesen.
Bei den Unternehmen, die die Vollversicherung nachfragen, zeigen sich laut Stahel oftmals gewisse Muster. Firmen, die ein riskantes Geschäft betreiben, seien im Bereich der beruflichen Vorsorge oftmals sicherheitsorientiert und wollten mit einer möglichen Nachfinanzierung auf keinen Fall etwas zu tun haben. Auch für KMU aus wirtschaftlich schwächeren Branchen sei die Vollversicherung oftmals wichtig. (…)
Nur mit einer Anpassung der Rahmenbedingungen wie des BVG-Mindestumwandlungssatzes und des BVG-Mindestzinssatzes könne die Systemkrise in der zweiten Säule überwunden werden, sagte Anja Göing-Jaeschke, Leiterin Aktuariat Leben Schweiz bei Helvetia. Das anhaltend hohe Niveau der Umverteilung in der zweiten Säule zeige, dass eine Reform der beruflichen Vorsorge nach wie vor zwingend und dringend sei.
Michael Heim vergleicht in der Handelszeitung die Vollversicherer in der 2. Säule:
Welche Versicherungsgesellschaft verdiente 2020 am meisten Geld mit dem Pensionskassengeschäft? Wer bezahlte den Kunden die besten Zinsen? Und zu welchen Kosten? Die «Handelszeitung» hat die Betriebsrechnungen der Vollversicherer verglichen. Als Vollversicherer gelten Versicherungsgesellschaften, die das ganze Anlage- und Langlebigkeitsrisiko übernehmen. Dies im Gegensatz zu autonomen und teilautonomen Pensionskassen, bei denen sich im Krisenfall die Versicherten und Arbeitgeber an einer Sanierung beteiligen müssen.
Insgesamt verdienten die Versicherer 2020 weniger mit dem Kollektiv-Vorsorgegeschäft. Über alle fünf Vollversicherer hinweg – Swiss Life, Baloise, Helvetia, Allianz und Pax – nahmen die Betriebsergebnisse von 285 auf 260 Franken ab. Pro Kunde entspricht das rund 216 Franken pro Jahr. 1,8 Millionen Schweizer und Schweizerinnen waren im vergangenen Jahr über ihre Arbeitgeber bei einer der grossen Versicherungsgesellschaften versichert, wobei in diesem Vergleich immer nur die fünf Vollversicherer berücksichtig werden. Die Axa ist aus dem Geschäft ausgestiegen und verwaltet nur noch einen Restbestand an vollversicherten Kunden.
Die Helvetia schreibt zu ihrem Ergebnis 2020 im Geschäft mit der 2. Säule:
Helvetia Versicherungen verzeichnete im Geschäft mit der Beruflichen Vorsorge im vergangenen Jahr ein Prämienvolumen von CHF 2068.2 Mio. und damit einen Rückgang im Vergleich zu 2019 von 22 Prozent (Prämien 2019: CHF 2663.0 Mio.). Grund für den Rückgang ist der per Anfang 2020 eingeführte Kollektiv-Lebentarif.
«Die Einführung des neuen Kollektiv-Lebentarifs war eine strategische Entscheidung, mit der wir unseren Handlungsspielraum zur Reduzierung der systemfremden Umverteilung innerhalb der zweiten Säule nutzten. Davon profitieren auch unsere Kunden. Gleichzeitig stärkten wir die zukünftige Profitabilität des Schweizer Kollektiv-Lebensgeschäft», erklärt Hedwig Ulmer, Leiterin Vorsorge und Mitglied der Geschäftsleitung Schweiz von Helvetia.
Die periodischen Prämien gingen um 16 Prozent auf CHF 1091.5 Mio. zurück. Die Einmaleinlagen verzeichneten einen Rückgang von 28 Prozent auf CHF 976.7 Mio. (…)
Die gesetzlichen Vorgaben in der 2. Säule zwingen alle Anbieter unverändert zu einer hohen, systemfremden Umverteilung von den aktiv Versicherten zu Rentenbezügern. Mit der Einführung des neuen Kollektiv-Lebentarifs auf Anfang 2020 hat Helvetia daher den eigenen Handlungsspielraum genutzt und verschiedene Massnahmen zur Reduktion der Umverteilung umgesetzt.
Wichtige Elemente des neuen Tarifs sind die schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes mit Anrechnungsprinzip und selektive Prämienerhöhungen. Der neue Tarif wirkt sich positiv auf die SST-Quote von Helvetia aus. Dank des neuen Tarifs ist es Helvetia gelungen, die Umverteilung im eigenen Bestand zu reduzieren. Diese bleibt mit insgesamt CHF 119 Mio. jedoch auf einem hohen Niveau (2019: CHF 185 Mio.).
Die PK Rück Lebensversicherungs-gesellschaft für die betriebliche Vorsorge AG ernennt Regina Knöpfel per 1. Dezember 2021 zur Vorsitzenden der Geschäftsleitung (CEO). Sie tritt die Nachfolge von Dr. Hanspeter Tobler an, der Ende Jahr in den Ruhestand treten wird. Um eine reibungslose Übergabe zu ermöglichen, wird Regina Knöpfel bereits ab 1. September 2021 übergangsweise mit einem Teilzeitpensum bei der PK Rück beginnen und mit Hanspeter Tobler zusammenarbeiten.
Knöpfel arbeitete unter anderem in Führungsfunktionen bei verschiedenen Sozialversicherern, Swiss Re und Continget. In ihrer Beratungsfirma Knöpfel Life Consulting AG wird sie ihre Mandate noch bis zur Übergabe fortführen.
Dr. Hanspeter Tobler wird Ende Jahr nach über 14 Jahren bei der PK Rück in den Ruhestand treten. Er hat in den vergangenen Jahren die Erfolgsstrategie des Unternehmens massgeblich geprägt.
Swiss Life schreibt in einer Medienmitteilung zu den Geschäftsergebnissen 2020:
Im Heimmarkt Schweiz erzielte Swiss Life Prämieneinnahmen von CHF 4,30 Milliarden (Vorjahr: CHF 5,63 Milliarden). Der Rückgang (-24%) ist vor allem auf tiefere Einmalprämien im Vollversicherungsgeschäft zurückzuführen.
Das teilautonome Geschäft, welches grösstenteils nicht in den Prämieneinnahmen ausgewiesen wird, konnte weiter ausgebaut werden: Die verwalteten Vermögen erhöhten sich per Ende März auf CHF 5,2 Milliarden (Vorjahr: CHF 4,2 Milliarden).
Die versicherungstechnischen Rückstellungen zugunsten der Versicherten in der Vollversicherung sind ebenfalls leicht gestiegen. Insgesamt konnte dank der disziplinierten Zeichnungspolitik die Qualität des Bestandes bewahrt werden. Im Fee-Geschäft erhöhten sich die Erträge in der Schweiz um 12% auf CHF 82 Millionen.
Michael Ferber hält dazu in der NZZ fest:
[Finanzchef Matthias] Aellig gab derweil in der Telefonkonferenz an, Swiss Life werde die BVG-Vollversicherung auch in Zukunft anbieten. Der Ausstieg von Axa Schweiz aus der Vollversicherung hatte im Jahr 2019 grosse Wellen geschlagen. Allerdings setzt auch Swiss Life verstärkt auf das Geschäft mit teilautonomen Lösungen anstatt auf die Vollversicherung.
Bei diesen trägt der Kunde die Anlagerisiken selber. Dieses Geschäft sei weiter ausgebaut worden, teilte der Finanzchef mit. Es werde allerdings grösstenteils nicht in den Prämieneinnahmen ausgewiesen. So erklärte Aellig, dass diese in der Schweiz im ersten Quartal um rund 1,3 Mrd. Fr. auf 4,3 Mrd. Fr. gesunken seien. Die verwalteten Vermögen im teilautonomen Geschäft sind derweil um 1 Mrd. Fr. auf 5,2 Mrd. Fr. gestiegen.
Die Anzahl der Versicherten der PK Rück erreichte im Geschäftsjahr 2020 mit 234’000 einen neuen Rekordwert (+ 5’000 Versicherte). In der Folge stiegen die Prämieneinnahmen um 4,1 % auf 168,7 Mio. Franken. Der Marktanteil beläuft sich mittlerweile auf 18 %. Das Eigenkapital stieg um 6,2 % auf 82,9 Mio. Das Berichtsjahr wurde erfreulich beendet, dennoch erreichte das Anlageergebnis nicht das Vorjahresergebnis. Das kommt in der Folge im Jahresgewinn zum Ausdruck, der auf 4,8 Mio. (– 23,1 %) sank.
Allianz Suisse senkt die reglementarischen Umwandlungssätze (UWS) in der Vollversicherung ab 1. Januar 2022 in drei Schritten. Ab 2024 wird der UWS für das minimale BVG-Altersguthaben (Männer und Frauen) noch 6.2% betragen, der UWS für das überobligatorische Altersguthaben 4.33% (Männer) bzw. 4.29% (Frauen).
Thomas Hengartner befasst sich in der Finanz und Wirtschaft mit den aktuellen Senkungen der Umwandlungssätze bei Swiss Life und Allianz. Er schreibt dazu:
Das teilautonome Vorsorgemodell ist von Jahr zu Jahr beliebter geworden, wie die Statistik der Finanzmarktaufsicht illustriert. Dies, obschon das Potenzial der grösseren Vermögensrendite mit dem Engagement einhergeht, dass nach dauerhaften Werteinbussen der Vorsorgevermögen Firmen und Beschäftigte Sanierungsbeiträge leisten müssten. Schwerer als diese Gefahr wiegt jedoch, dass zur Finanzierung laufender Renten die Erwerbstätigen jedes Jahr einen Teil des ihnen zustehenden Vermögensertrags an die Pensionierten abtreten müssen. Diese Umverteilung von Anlageerträgen bleibt so lange, wie der gesetzlich bestimmte BVG-Umwandlungssatz eine längst überholte Lebenserwartung der Rentner spiegelt.
Nun handeln in dieser Sache der Branchenführer Swiss Life und die Allianz Schweiz. Sie senken gemäss aktuellen Mitteilungen in ihren Angeboten den Rentenumwandlungssatz für die künftigen Neurentner. Die Wettbewerber Baloise und Helvetia haben dieselbe Umstellung bereits zu einem früheren Zeitpunkt kommuniziert.
Die Versicherungsunternehmen neh- men mit diesen Anpassungen eine Re- form des Berufliche-Vorsorge-Gesetzes BVG vorweg. Die Beratungen im Parlament für Gesetzesänderungen sind angelaufen, doch weit divergierende Vorstellungen über Ausmass und Finanzierung flankierender Massnahmen lassen ein Scheitern der politischen Reform befürchten.
In einer Medienmitteilung beschreibt die Pax Versicherung ihr neuartiges Vorsorgemodell:
Als erste Vorsorgeversicherung der Schweiz lanciert Pax eine neuartige Lösung, welche die Vorteile der Vollversicherung mit den Vorzügen der teilautonomen Versicherung verbindet und in einer einzigen Vorsorgelösung zusammenführt. Damit bietet Pax einen Ausweg aus dem Spannungsfeld der bisher eingeschränkten Wahl zwischen nur zwei Vorsorgemodellen. Mit Pax DuoStar profitieren Firmenkunden neu von einem Vorsorgeangebot, das die Garantie der Vollversicherung mit den Renditechancen einer teilautonomen Lösung verbindet und damit das Beste aus beiden Welten in sich vereint.
Pax DuoStar spricht alle Unternehmen und deren Mitarbeitende an, die eine sichere, aber auch renditeorientierte Vorsorgelösung für die 2. Säule suchen. Dabei werden die Sparbeiträge zu je 50 Prozent dem vollversicherten und dem renditeorientierten Sparanteil zugeführt. Im Vergleich zur Vollversicherung reduzieren sich so die Beiträge bei gleichzeitiger Partizipation an der Rendite. Und im Vergleich zur teilautonomen Lösung bietet der Garantieteil einen 100-prozentigen Kapitalschutz.
Eine nachhaltige Stabilisierung der beruflichen Vorsorge steht seit Längerem auf der politischen Agenda. In der aktuellen bundesrätlichen Botschaft zur BVG-Reform ist die Senkung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes auf sechs Prozent vorgesehen – diese Anpassung ist dringend und zwingend. Zusätzliche Schritte sind seitens der Anbieter erforderlich: Die Anpassung der Umwandlungssätze ist bei allen Pensionskassen unumgänglich geworden, weil die Lebenserwartung zunimmt und somit eine Altersrente für mehr Lebensjahre reichen muss.
Verschärft wird diese demografische Realität durch das anhaltende Tiefzinsumfeld. In Kombination führen diese Faktoren dazu, dass die systemfremde Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentenbezügern stetig zunimmt. Mit der Anpassung der Umwandlungssätze reduziert Swiss Life die ungewollte Querfinanzierung in Zukunft substanziell.
Werner Enz hält dazu in der NZZ fest:
Manche fragen sich, warum Lebensversicherer im Obligatorium schon ab 2022 Sätze von 6,5% (Swiss Life) oder gar 6,0% (Helvetia) anbieten, wenn das Gesetz eine andere Sprache spricht. Das ist möglich, weil es unter Einrechnung der im Überobligatorium gebildeten Sparkapitalien gelingt, die gesetzlich nach BVG vorgeschriebenen Mindestleistungen jederzeit einzuhalten. Die Swiss Life garantiert genau dies und ergänzt noch, dass bestehende Renten unverändert ausbezahlt würden. Dass neu zu fixierende Renten tendenziell sinken, ist natürlich auch den Kunden bekannt. Stahel weist darauf hin, auch 2020 hätten Versicherte oft individuell Einkäufe vorgenommen, um von sich aus etwas dagegen zu unternehmen.
Die Swiss Life gab weiter auf Anfrage bekannt, dass in der Vollversicherung kapitalgewichtet zurzeit ein Umwandlungssatz von rund 5,9% zu Buche steht. Das ist vor allem im Vergleich mit Schweizer Pensionskassen ein hoher Satz. Seinen Kunden schrieb der Lebensversicherer für 2020 im Obligatorium 1% und im Überobligatorium unter Einrechnung von Überschüssen dank dem soliden Anlageergebnis 0,74% gut. Wer Leistungsvergleiche auch mit halb oder ganz autonomen Vorsorgeeinrichtungen anstellt, muss all diese Komponenten im Auge behalten. Was wirklich zählt, ist am Ende des Tages die Höhe der Rente und ob sie auch sicher ist.
Swiss Life hat eine ausführliche Studie zum Thema der Scheidungsfolgen für die Vorsorge von Frauen publiziert. Als die neun wichtigsten Erkenntnisse werden bezeichnet:
Die Konsequenzen einer Scheidung für die Altersvorsorge werden sehr häufig unterschätzt: Nur gut ein Fünftel der befragten Frauen hat sich während der Scheidung ernsthaft damit auseinandergesetzt. Fast die Hälfte hat sich gar nicht oder kaum mit diesem Thema beschäftigt. Nur 14 % haben sich vor der Scheidung zu deren Auswirkungen auf die Alters-vorsorge beraten lassen.
Zwei Drittel aller Scheidungen finden vor dem 50. Altersjahr statt – zu einem Zeitpunkt also, in dem in der zweiten Säule typischerweise weniger als die Hälfte des künftigen Altersguthabens angespart wurde. Entscheidend für den Gender Pension Gap unter Geschiedenen ist also vor allem auch, was nach der Scheidung passiert.
Geschiedene Frauen arbeiten in durchschnittlich tieferen Pensen als geschiedene Männer. Ein wichtiger Grund hierfür ist die Kinderbetreuung, die nach der Scheidung in 77 % der Fälle hauptsächlich der Mutter zufällt.
Kann die kinderbetreuende Ex-Partnerin nach der Scheidung nicht Vollzeit arbeiten, kommt theoretisch der erwähnte Vorsorgeunterhalt zur Anwendung. Dieser soll helfen, die pensumsbedingte Vorsorgelücke, die nach der Scheidung entsteht, durch individuelles Alterssparen auszugleichen.