über die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der
Vorsorgeeinrichtungen, insbesondere auch der Sammelstiftungen. Sie
behandelt Themen, die in der Praxis wichtig sind.
Die berufliche Vorsorge im Überblick
Wie schon in den beiden Vorjahren verzeichnete das Schweizer Leben-Geschäft (Einzel und Kollektiv) im Jahr 2006 einen Rückgang der Prämieneinnahmen. Mit geschätzten minus 1,8% über das ganze Geschäft fällt der Rückgang aber moderater aus als in den Jahren zuvor. Mehr als zwei Drittel des gesamten Prämienvolumens entfällt auf das Kollektivgeschäft, das nach Schätzungen des SVV um 1,2% zurückgegangen ist.
Albert Lauper beabsichtigt, an der Generalversammlung Anfang Juni 2007 vom Amt des Präsidenten des Schweiz. Versicherungsverbands SVV zurückzutreten. Der Vorstand wird der GV Erich Walser als Nachfolger vorschlagen. Walser ist seit Januar 2006 Vizepräsident. Ende August 2007 tritt er als CEO der Helvetia Gruppe zurück und führt sein Amt als Verwaltungsratspräsident der gleichen Gruppe weiter.
Schweizerischer Versicherungsverband SVV
Die privaten Schweizer Lebensversicherer haben für das Jahr 2005 erstmals eine vollständige Betriebsrechnung für die berufliche Vorsorge vorgelegt. Das Bundesamt für Privatversicherungen BPV publiziert dazu eine Gesamtübersicht sowie die BVG-Zahlen der einzelnen Versicherungsunternehmen. Von den gesamten Erträgen aus Spar-, Risiko- und Kostenprozess im Betriebsjahr 2005 flossen den Versicherten 92% in Form von Versicherungsleistungen, Erhöhung der technischen Rückstellungen und Überschussbeteiligung zu.
Mitteilung BPV
Gleich drei heisse Eisen griff der Versicherungsverband anlässlich einer Medienveranstaltung auf: die neuerliche Anpassung des Umwandlungssatzes, den angeblichen "Rentenklau" durch eine nicht gesetzeskonforme Durchsetzung der "Legal Quote-Vorschriften" und die Neuordnung der Aufsicht. Vor allem die ersten beiden Themen sind anforderungsreich und für pauschale Vorwürfe und knallige Schlagzeilen wenig geeignet. Beim Umwandlungssatz, der 2007 vom Parlament zu behandeln sein wird, geht es primär um die Anpassung an das gesunkene Zinsniveau. Die Tatsache, dass hier äusserst langfristige Prognosen zugrunde gelegt werden müssen, macht das Unterfangen nicht einfacher. Der Versicherungsverband argumentiert zurecht, dass ohne Anpassung es zu einer laufenden Umverteilung von den Aktiven zu den Rentnern kommt, welche sozialpolitisch unhaltbar ist.
Nicht weniger komplex ist die Anwendung der Vorschriften zur Mindestausschüttung, welche durch eine Medienveranstaltung der SP vor kurzem in die Schlagzeilen geraten ist. NR Rudolf Rechsteiner (BS) wirft sowohl den Versicherern wie dem Bundesamt für Privatversicherung vor, die AVO-Vorschriften nicht gesetzeskonform umzusetzen, was sowohl vom Bundesamt wie der Assekuranz vehement abgestritten wird. Dass man bei der SP glaubt, diese Diskussion mit dem Begriff "Rentenklau" mediengerecht aufblasen zu müssen, trägt wenig zur Glaubwürdigkeit ihrer Argumentation bei. Die Unterlagen des SVV (Referate Schneiter und Bättig, weitere Infos) können mit unten stehendem Link herunter geladen werden.
SVV Medienseminar
Im Rahmen der Konkretisierung des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG hat das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) eine Richtlinie zu Corporate Governance, Risikomanagement und Internes Kontrollsystem erlassen. Die Richtlinie definiert prinzipienbasierte Anforderungen für die dem BPV unterstellten Versicherungsunternehmen, Versicherungsgruppen und -konglomerate. Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2007 in Kraft und muss bis spätestens 31. Dezember 2007 umgesetzt sein.
BPV-Info
Verwaltungsratspräsident und CEO Erich Walser tritt auf Ende August 2007 als CEO der Helvetia Gruppe zurück. Zu seinem Nachfolger ernennt der Verwaltungsrat Stefan Loacker, heutiger CEO der Helvetia Österreich. Roland Geissmann, CFO und stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsleitung Gruppe, tritt auf eigenen Wunsch per Mitte Jahr von seinen Funktionen zurück. Damit vollzieht die Helvetia einen von langer Hand geplanten Generationenwechsel auf oberster operativer Führungsebene.
Mitteilung Helvetia
Es dürfte wohl eher die Ausnahme darstellen, wenn ein Wirtschaftszweig sich voll Lob über das neue Aufsichtsinstrument einer Behörde zeigt. Genau das aber ist mit dem Solvency-Test des BPV bei der hiesigen Assekuranz geschehen. Präsentiert wurde er an einer Pressekonferenz des SVV, an welcher Herbert Lüthy (BPV), eigentlicher Initiator des Projekts, mit hörbarem Stolz das Erreichte präsentierte. Bereits als Vorbild für das gleiche Vorhaben in der EU akzeptiert, dürfte damit die Schweiz ihr um Jahre voraus sein. Bruno Pfister (Swiss Life, Präsident des Ausschusses Wirtschaft & Finanzen des SVV) bestätigte: "Der SST ist ein modernes, alle wesentlichen Risiken eines Versicherers einbeziehendes Regelwerk, welches das Geschäftsmodell unterstützt und somit auch ein taugliches Instrument der Geschäftsführung darstellt". Die Aussagekraft des Modells, welches auf Prinzipien statt auf starren Regeln basiert und den beteiligten Gesellschaften viel Raum für individuelle Anpassungen erlaubt, zeigt sich insbesondere an einem Vergleich der Resultate von "Solva 1" und "Solva 2" anlässlich zweier Testläufe, welche klar machten, dass zwischen den beiden Systemen keine Korrelation besteht und die massgeblichen wirtschaftlichen Risiken mit dem bisherigen Instrumentarium nicht wirklich erfasst werden.
Mit dem offenkundigen Nutzen von SST 2 stellt sich natürlich sofort die Frage, ob ein solcher, natürlich an die besonderen Verhältnisse adaptierter Solvabilitätstest sich nicht auch für Vorsorgeeinrichtungen aufdrängt. Laut Lüthy wäre er von offenkundigem Nutzen und bereits hätten grosse Kassen sich bei ihm auch erkundigt, welche Möglichkeiten dazu bestünden. Ein interessanter Nebeneffekt eines solchen Instrumentes dürfte sein, dass es weitere Regulierungen zu Kapitalanlagen grundsätzlich überflüssig macht.
Infos zum Solvency-Test
NZZaS: Die unabhängigen Sammelstiftungen sind zum Schluss gekommen, dass man den Umwandlungssatz vorläufig auf 6,8% belassen könnte. Wieso eilt es den Versicherern so sehr?
Walser: Weil wir glauben, dass selbst 6,4% noch immer weit über dem liegen, was die Demographie vorgibt. Wenn wir so tun, als wäre alles in Ordnung, geht das zulasten der jüngeren Generation. Wer hohe Garantien gibt, ist dafür verantwortlich, dass ein grösserer Teil der Kapitalmarktrendite zu den Neurentnern fliesst. Je länger wir den Umwandlungssatz auf zu hohem Niveau belassen, desto mehr Rentner mit zu hohen Renten haben wir.
Interview mit Erich Walser in der NZZaS
Die vom Bundesrat vorgesehene Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent bis 2011 geht nach Ansicht des Schweiz. Versicherungsverbands SVV zu wenig weit. Die steigende Lebenserwartung und die gesunkenen langfristigen Renditeerwartungen an den Finanzmärkten verlangen nach seiner Ansicht eine Reduktion auf 6,0 Prozent. Nur so könnedie systemfremde Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentnern gestoppt und die Stabilität der zweiten Säule gewährleistet werden.
Finanzökonomisch und biometrisch betrachtet müsste laut SVV der Umwandlungssatz sogar unter 6 Prozent liegen. Mit der steigenden Lebenserwartung muss einerseits das angesparte Kapital für eine immer längere Zeit ausreichen. Andererseits sind die langfristigen Renditeaussichten an den Finanzmärkten gesunken, womit auch die Erträge auf dem angesparten Alterskapital tiefer ausfallen. Der SVV geht von einem technischen Zinssatz von 3,35 Prozent aus.
Schweizerischer Versicherungsverband SVV
Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) hat in einer Mitteilung auf die Vorwürfe der SP an die Adresse der Versicherer sowie der Verwaltung reagiert und die Grundlagen der von ihm ermittelten Daten aufgezeigt. Das BPV schreibt: "Tatsächlich enthalten die vom BPV am 27. Oktober 2006 auf seiner Website publizierten Jahresrechnungen keine Angaben zu den BVG-Vermögen. Die Publikation einer separaten BVG-Betriebsrechnung auf den gleichen Zeitpunkt war nicht möglich, da der damit verbundene, erstmals für das Geschäftsjahr 2005 applizierte Prozess, dies nicht erlaubte.
Das BPV wird eine Gesamtdarstellung der entsprechenden Zahlen – die bereits von externen Revisionsfirmen auf ihre Richtigkeit überprüft sind – bis Ende Jahr liefern. Das Amt hat dazu ein Offenlegungsschema für jedes Versicherungsunternehmen definiert. Wie erwähnt, verfügen die Vorsorgeeinrichtungen aber bereits jetzt über die nötigen Angaben seitens der Versicherungsunternehmen und sind damit in der Lage, die geforderten Transparenzbestimmungen zu erfüllen."
BPV – BPV-Info
Dokument: Umsetzung der Transparenzvorschriften durch die Versicherer in der BV
Die SP Schweiz hat schwere Vorwürfe an die Adresse der Lebensversicherer gerichtet und die Branche des «Rentenklaus» bezichtigt. Die Pauschalangriffe entbehren jeglicher Grundlage, schreibt der Versicherungsverband in einer Mitteilung. Weiter heisst es: "Die Versicherer halten sich zweifelsfrei an die gesetzlichen Bestimmungen und haben gerade im Jahr 2005 insgesamt mehr als die gesetzlich vorgesehene Ausschüttungsquote von 90% der Erträge im BVG an die Versicherten weitergegeben.
Wie die Erträge aus der beruflichen Vorsorge auf Versicherte und Versicherer aufzuteilen sind, ist in der Aufsichtsverordnung klar geregelt. Die Lebensversicherer halten sich an diese gesetzlichen Grundlagen und werden dabei auch von der Aufsichtsbehörde (Bundesamt für Privatversicherungen) streng überwacht. Die Betriebsrechnungen werden zudem von Revisionsgesellschaften abgenommen."
Schweizerischer Versicherungsverband SVV
Die SP fordert den Bundesrat auf, "das neue Versicherungsaufsichtsgesetz endlich korrekt umzusetzen, die zu unrecht einbehaltenen Gewinne der Lebensversicherungen den Versicherten gutzuschreiben und auf eine weitere Herabsetzung des Umwandlungssatzes zu verzichten." Weiter heisst es in der Mitteilung der SP: "Bei den Lebensversicherungen ist die Transparenz nicht gegeben. Der gesetzlich vorgeschriebene Ausweis getrennter Bilanzen und Erfolgsrechnungen für das BVG-Vermögen, die saubere Trennung der Verwaltungskosten und die Weitergabe von 90% der Überschüsse wie in Versicherungsaufsichtsgesetz, Artikel 37, vorgeschrieben, werden keineswegs umgesetzt."
SP fordert Verzicht auf weitere Reduktion des Umwandlungssatzes
Artikel R. Rechsteiner
Medienmappe SP
Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) hat keine Einwände gegen den Kauf der Winterthur durch die französische AXA: Die intensive Überprüfung der Transaktion ergab keine Tatbestände, welche die Solvenz oder die einwandfreie Geschäftsführung der Winterthur gefährden könnten.
BPV – BPV-Info
Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) begrüsst grundsätzlich eine Reform zur nachhaltigen Sicherung der zweiten Säule. In seiner Antwort zum Bericht «Strukturreform in der beruflichen Vorsorge» kritisiert er jedoch, dass die vorgeschlagenen Massnahmen nicht für eine starke und unabhängige Aufsicht ausreichten.
Eine starke, schweizweit ausgerichtete und unabhängige Aufsichtsbehörde wäre nach Ansicht des SVV nötig, um diese Ziele zu erreichen. Es sei denkbar, diese Aufsichtsbehörde in die künftige eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) zu integrieren, in welcher die Versicherungs- und Bankenaufsicht sowie die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei zusammengeführt werden. Das Vernehmlassungsverfahren sieht lediglich eine Regionalisierung der bisher auf kantonaler Ebene geregelten Aufsicht für die Vorsorgeeinrichtungen vor. Zudem sei die geplante Oberaufsicht gemäss SVV zu schwach ausgestaltet.
Schweizerischer Versicherungsverband SVV