Die rund 900 Millionen Franken im Überschussfonds der zweiten Säule gehören den Versicherten. Trotzdem muss ihnen dieses Kapital nicht verzinst werden, schreibt die NZZ am Sonntag.
Assekuranz
Swiss Life steigert Reingewinn auf 954 Millionen
Die Swiss Life-Gruppe steigerte 2006 den Reingewinn gegenüber dem Vorjahr um 9% auf CHF 954 Millionen und erzielte eine Eigenkapitalrendite von 12,2%. Dazu trug vor allem der um 23% höhere Betriebsgewinn in Höhe von CHF 1258 Millionen bei. Die Brutto-Prämieneinnahmen von CHF 22,1 Milliarden bedeuten ein Wachstum von 9%. Der Betriebsaufwand ging um 5% auf CHF 3,2 Milliarden zurück.
Neu besetzte Kaderstellen beim BPV
Das Bundesamt für Privatversicherungen BPV hat zwei bedeutende Kaderstellen neu besetzt: Kurt Schneiter, Leiter Internationales, geht Ende April in Pension und wird durch Michael Mayer vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ersetzt. Auf Philipp Leonard Keller, der als Leiter Aufsichtsentwicklung massgeblich an der Entwicklung des Schweizer Solvenztest (SST) beteiligt war, folgt per 1. April 2007 René Schnieper, bisher Leiter Rückversicherung.
Winterthur wieder mit Vollversicherung im Kollektivgeschäft
In einer Medienmitteilung mit Angaben zum Geschäftsjahr 2006 informiert die Winterthur, dass sie in der Beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2008 die BVG-Mindestzinsgarantie auf den obligatorischen Altersguthaben wieder einführt . Gleichzeitig senkt sie in der Beruflichen Vorsorge die Prämien im Risiko- und Kostentarif um je rund 10 Prozent. Damit will sie gemäss eigener Formulierung «die Effizienz-Vorteile den Kunden weitergeben und ihre starke Stellung im Markt nachhaltig ausbauen».
Im Kollektivleben-Geschäft Schweiz hat die Winterthur für das Jahr 2006 vom Bruttoertrag von 2’002 Millionen Franken Leistungen in der Höhe von 1’832 Millionen Franken (inklusive Überschussbeteiligung) an die Versicherten weitergegeben. Dies entspricht einer Quote von 91.5 Prozent. Die durchschnittliche Gesamtverzinsung der Altersguthaben entspricht 2.7%. Die Anlagerendite der Winterthur Leben Schweiz betrug für 2006 3.2% (2005: 3.7%). Der Rückgang der Anlagerendite resultiert aus einer Reduktion der realisierten Gewinne.
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Session: Antwort des Bundesrates auf Motion "Legal Quote"
In einer Motion der SP wird der Bundesrat aufgefordert, die AVO dahingehend zu ändern, dass sich die Legal Quote im Kollektivgeschäft der Lebensversicherer auf auf die eigentlichen Ueberschüsse beschränkt (Nettoprinzip) und sich nicht auf den Gesamtumsatz bezieht (Bruttoprinzip). «Der Wille des Gesetzgebers ist sofort und rückwirkend für das Rechnungsjahr 2005 zu korrigieren», heisst es in der Motion.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort u.a. fest: «Der Text der Verordnung lag bei der parlamentarischen Beratung von Artikel 37 vor und die Definition der Mindestquote wurde ausgiebig, zum Teil kontrovers diskutiert. Der Nationalrat hat an seiner Sitzung vom 17.03.2004 darauf verzichtet, zur Frage der Überschussbeteiligung eine Differenz zum Ständerat zu schaffen, jedoch festgehalten, dass diese Frage auch ohne Divergenz nochmals aufgegriffen werden könne. Dies ist aber in der Folge nicht geschehen.
Der Bundesrat sieht zurzeit keinen Handlungsbedarf, die Regelung zur Mindestquote zu ändern. Die in der Aufsichtversordnung AVO zu Artikel 37 Absatz 4 VAG festgehaltenen Grundsätze tragen den Forderungen nach mehr Wettbewerb und Transparenz und einer möglichst hohen Beteiligung der Versicherten an den Erträgen Rechnung. Gleichzeitig wird ermöglicht, dass die Lebensversicherungsunternehmen weiterhin Garantien anbieten können.» Der Bundesrat beantragt Ablehnung der Motion.
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Session: Antwort des Bundesrates auf Interpellation "BVG Kollektivgeschäft"
In einer von der SP eingereichten Interpellation wurde um die Publikation einer Reihe im Jahresbericht des BPV nicht vorhandener Angaben gebeten. Das BPV hat jetzt für die Antwort des Bundesrates die entsprechenden Zahlen aufbereitet.
Gemäss diesen Zahlen belief sich das Bruttoergebnis der Betriebsrechnung für das Kollektivgeschäft der Lebensversicherer 2005 auf 1,95 Mrd. Fr., davon gingen 1,35 Mrd. Fr. an die Versicherten. Für die Bildung zusätzlicher Rückstellungen wurden davon 0,66 Mrd. verwendet, 0,69 Mrd. sind zugewiesene Ueberschussanteile. Die davon den Versicherten 2005 zugeteilten Überschussanteile aus dem Überschussfonds betragen 0.37 Mrd. Fr.
Insgesamt betrugen die Verwaltungskosten (ohne Vermögensverwaltungskosten) für das Jahr 2005 1’080 Millionen Fr. Pro Versicherten ergibt dies 502 Fr. Die Vermögensverwaltungskosten für das Kollektivgeschäft betrugen für das Jahr 2005 365 Millionen. Der Nettokapitalertrag erreichte 4,45 Mrd., was einer Rendite auf Buchwerten von 3.74 % entspricht.
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SR: Ueberschussverteilung und Aufsicht bei Lebensversicherungen
Der Ständerat hat am 6.3. die Interpellation Berset über «Unrechtmässige Ueberschussverteilung und fehlende Aufsicht über die Lebensversicherungen» behandelt. Bundesrat Merz hat in seiner ausführlichen Antwort die Elemente der Ueberschussverteilung vor dem Hintergrund der gesetzlichen Legal Quote erläutert und die Arbeit des BPV verteidigt. Gleichzeitig machte er den Vorschlag, die Details anlässlich einer Präsentation in der WAK zu überprüfen, damit für die beiden «unterbittlich» sich gegenüberstehenden Meinungen ein gemeinsamer Nenner gefunden werden könnte.
Prämieneinnahmen der Versicherer 2006
Der Schweizerische Versicherungsverband hat eine Hochrechnung für die Prämieneinnahmen der Lebens- und Schadenversicherer für das Jahr 2006 erstellt – basierend auf einer Umfrage bei Mitgliedgesellschaften. Die Ergebnisse und ein Vergleich zu vergangenen Jahren sind auf der Website des SVV abrufbar. In der Kollektivversicherung ergibt sich dabei ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 1,88%.
Link to Schweizerischer Versicherungsverband SVV
«Le lobby des assurances torpille le deuxième pilier»
Spécialiste du dossier, Jacques Grivel estime que certains assurés soumis au régime minimal ont été piégés par le système. Il explique pourquoi.
Bilanz beklagt "doppelten Rentenklau"
P.W. Als ob Rentenklau nicht schon genügen würde, kritisiert die amtierende Nationalratspräsidentin in einem Beitrag der «Bilanz» gleich den doppelten Rentenklau. Die Rede ist von den Versicherern, die angeblich das Parlament bei der ersten BVG-Revision «übertölpelt» hätten. Anstelle des vom Parlament bei Einführung der Legal Quote eigentlich gewollten Nettoprinzips (Anteil an den Ueberschüssen) sei das Bruttoprinzip (Anteil am Umsatz) eingeführt worden. Weder von Egerszegi noch von dem in der Bilanz zitierten «unabhängigen Berater» Werner Hug wird auf die Antwort des Bundesrates und dessen Ueberlegungen zur Interpellation der SP zur «Ueberschussbeteiligung» hingewiesen. Aus dieser geht hervor, wie Gesetz und Verordnung zustande kamen und wie sie zu interpretieren sind.
Unbestritten ist, dass die von den Sammelstiftungen der Versicherer abgegebenen Garantien teuer sind und die Struktur der angeschlossenen, meist kleinen Vorsorgewerke die Kosten in die Höhe treibt. Entsprechendes kann bei der Auffangeinrichtung festgestellt werden. Würde die Legal Quote aber nach den Wünschen Egerszegis umgestellt, verbliebe den Versichern nach Berechnungen des SVV ungefähr noch ein Zehntel des jetzigen Ueberschusses. Das aber würde das Ende des Kollektivgeschäfts bei der Assekuranz bedeuten, was gewissen Kritikern der Versicherer wohl noch so recht wäre. Was es für die gesamte 2. Säule bedeuten müsste, steht auf einem anderen Blatt.
NZZ Online: Bundesrat will Zinsarbitrage Riegel schieben
Mit seiner begrüssenswerten Initiative nimmt der Bundesrat Bezug und Rücksicht auf die vom Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) schon mehrfach geäusserten Bedenken wegen der immanenten Bedrohung der Solvenz von Lebensversicherungsgesellschaften. Das Aufsichtsamt pocht darauf, dass der Zinsrisikoabzug seit Jahrzehnten ein versicherungsmathematisch begründetes, international anerkanntes und regulatorisch erwünschtes Instrument ist, um die negativen Folgen aussergewöhnlicher Zinsänderungen zu begrenzen. Das BPV legt dazu in einem Positionspapier offen, was unter dem Begriff «ausserordentliche Zinssituation» verstanden werden kann. Eine solche Konstellation läge etwa vor, wenn die Rendite von Bundesobligationen mit einer Laufzeit von 7 Jahren am Ende des Kalenderjahres um mehr als 1 Prozentpunkt über dem gleitenden Mittel des Referenzzinssatzes (beispielsweise 7-jährige Laufzeit von Staatspapieren, gleitend über 7 Jahre) zu liegen käme. Der Ball liegt jetzt beim Parlament, schreibt Werner Enz in der NZZ.
Link to NZZ Online
Bericht des Bundesrates
Bundesrat will Lücke beim Zinsrisikoabzug schliessen
Der Bundesrat hat die Problematik von möglichen Missbräuchen bei der Mitnahme von Vertragsdeckungskapitalien in der beruflichen Vorsorge im Lichte von aussergewöhnlichen Zinsänderungen vertieft analysiert. Sein an der Sitzung vom 14.2.07 verabschiedeter Bericht schlägt vor, Artikel 53e Absatz 3 BVG mit einer Bestimmung für ausserordentliche Situationen zu ergänzen. So soll sichergestellt werden, dass die Interessen der Versicherten weder durch ein einseitiges Ausnützen von Zinsdifferenzen noch durch eine unnötige Einschränkung der Mobilität der Arbeitgeber beeinträchtigt werden.
EFD – Bundesrat
Bericht des Bunderates
Tages-Anzeiger: «Nur wer sehr lang lebt, bekommt bei Leibrenten genügend zurück»
Leibrenten von Versicherungen sind in den wenigsten Fällen finanziell interessant und oft sogar ein Verlustgeschäft, schreibt Hansruedi Berger im Tages-Anzeiger.
tagesanzeiger.ch | Geld | Sparen
Antwort des Bundesrates auf Interpellation SP: Unrechtmässige Überschussverteilung und fehlende Aufsicht über Lebensversicherungen
Im November 2006 hatte die SP einen angeblichen «Rentenklau» publik gemacht: Allein im Jahr 2005 hätten die Lebensversicherungen zusätzlich zu den bereits hohen Verwaltungskosten unrechtmässig Gewinne von rund 400 Millionen Franken einbehalten, statt sie an die Versicherten weiterzugeben.
In seiner Antwort auf gleichlautende SP-Interpellationen in beiden Räten weist der Bundesrat diese Vorwürfe zurück. Der Text der Verordnung habe dem Parlament bereits bei der Beratung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) vorgelegen. Die Definition der Mindestquote sei damals ausgiebig diskutiert worden.
Der Verdacht, das BPV setze die gesetzlichen Bestimmungen nicht regelkonform um, ist laut Bundesrat nicht berechtigt. Die «technische Zerlegung» des Ergebnisses der Lebensversicherer im Geschäft der beruflichen Vorsorge sei vielmehr «exakt dem Wortlaut der Verordnung nachgebildet».
Curia Vista – Geschäftsdatenbank – 06.3644
Colette Nova: Senkung Umwandlungssatz
Colette Nova, geschäftsführende Sekretärin des Schweiz. Gewerkschaftsbundes, kritisiert im Newsletter des SGB die Forderung der Versicherer nach einer stärkeren Senkung des Umwandlungssatzes.
Newsletter SGB