Die AXA Winterthur erhält einen neuen Leiter Einzelleben: Fabian Rupprecht übernimmt diese Aufgabe per 1. Mai 2008 von Cyrille de Montgolfier, der von der AXA Gruppe zum neuen CEO Central & Eastern Europe berufen wurde. Zudem bündelt die AXA Winterthur mit dem neuen Bereich «Risk Management und Aktuariat» die Kompetenzen innerhalb des CFO-Ressorts. Weiter hat die Geschäftsleitung der AXA Winterthur per 1. März 2008 eine organisatorische Änderung in den Ressorts CFO und Aktuariat umgesetzt. Um dem steigenden Bedürfnis nach einer integrierten Risikosicht gerecht zu werden, bündelt die AXA Winterthur ihre Risk Management- und Aktuariats-Kompetenzen im neuen Bereich «Risk Management und Aktuariat». Andreas Kull, der Leiter des neuen Bereichs, rapportiert direkt an den CFO Thomas Gerber. Mit dieser organisatorischen Änderung entfällt die Funktion des Chef-Aktuars in der Geschäftsleitung, weshalb Marc Chuard (Bild) die AXA Winterthur verlässt. Chuard ist Präsident der Schweiz. Aktuarvereinigung. Er ist seit 2006 bei der Winterthur tätig (vorher «Zürich»).
Assekuranz
Berechnungsgrundlage der Legal Quote: Bundesrat nimmt Stellung zu GPK-Bericht
Der Bundesrat hat sich den Schlussfolgerungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates GPK-N vom 23. November 2007 zur Untersuchung der Berechnungsgrundlage der Legal Quote (Mindestausschüttungsquote bei Lebensversicherungsgesellschaften) angeschlossen. Eine Änderung der Aufsichtsverordnung (AVO) lehnt er jedoch ab. Er ist zudem der Auffassung, dass der im Gesetz eingeräumte Ermessensspielraum nicht einseitig zugunsten der Versicherungsunternehmen ausgeschöpft worden ist.
Der Rückgang der Anzahl Versicherungsunternehmen, die in der beruflichen Vorsorge tätig sind, belege vielmehr, dass dieser Geschäftszweig unter den vorherrschenden Bedingungen wenig attraktiv ist. In Ihrer Stellungnahme hat die GPK die Meinung vertreten, dass der Bundesrat den vorhandenen gesetzlichen Spielraum zugunsten der Lebensversicherer «bis an den Rand» ausgeschöpft habe.
Die GPK-N wünschte im Weiteren eine Präzisierung in Bezug auf die beiden Methoden zur Festlegung der Überschussbeteiligung (ertragsbasierte und ergebnisbasierte Methode). Zu diesem Zweck wollte sie eine Präzisierung von Art. 147 Abs. 3 AVO. Es sollten Kriterien formuliert werden, die festlegen, wann die Aufsichtsbehörde eine von diesen beiden Methoden abweichende Regelung verfügen kann. Der Bundesrat vertritt der Ansicht, dass eine solche Regulierung den Handlungsspielraum der Aufsichtsbehörde in besonderen Situationen einschränkt.
Der Bundesrat ist weiter der Überzeugung, dass erst eine länger dauernde Erfahrung mit der Mindestquote zeigen kann, ob sich eine Praxis der Aufsichtsbehörde entwickelt, die sich für eine Regelung auf Verordnungsstufe eignet. Der Bundesrat hat daher auch in seinen früheren Antworten auf verschiedene parlamentarische Vorstösse stets ausgeführt, dass er eine Änderung des heutigen Systems der Mindestquote als noch nicht vertretbar hält.
EFD – Berechnungsgrundlage der Legal Quote / Stellungnahme GPK
SVV: Berufliche Vorsorge und Legal Quote
Der Schweizerische Versicherungsverband setzt sich in der neusten Ausgabe seiner Publikationsreihe «Positionen» mit dem Thema «Legal Quote» auseinander. Er hält fest: «Die Überschussverteilung beziehungsweise die Mindestquote (die sogenannte Legal Quote) in der beruflichen Vorsorge sind Gegenstand von Vorstössen im Parlament. Die Legal Quote tangiert unter anderem die berufliche Vorsorge der kleinen und mittleren Unternehmen. Diese wollen ihre Mittel in aller Regel nämlich lieber in ihr Kerngeschäft investieren, als sie für Eventualverpflichtungen in der Personalvorsorge zu reservieren.» Im Hintergrund steht die anhaltende Diskussion um die Interpretation der Vorschriften, ob die Legal Quote auf Brutto- oder Nettobasis zu berechnen sein. Kritiker der Assekuranz werfen den Versicherern, dem Bundesamt für Privatversicherung und dem Bundesrat vor, die parlamentarischen Beschlüsse eigenmächtig uminterpretiert zu haben (eine Analyse der GPK kam zu anderen Schlussfolgerungen). Die Broschüre stellt die Materie gut verständlich dar und erläutert die Argumentation der Versicherer.
Positionen der Versicherungswirtschaft / Bericht des BPV / Info BPV Nr. 12 / GPK zur Legal Quote
Individualisierte Lösungen bei Sammelstiftungen?
Zurich möchte beim Individualisierungstrend nicht nur im Einzelleben die Nase vorn haben, sondern auch im Kollektivgeschäft. Ivo Furrer (CEO Zurich Life Switzerland) will im Bereich der Pensionskassen die individuellen Vita-Invest-Lösungen für Arbeitgeber ausbauen. Und: «Wir arbeiten auch an möglichen Angeboten, bei welchen die Arbeitnehmer im gesetzlichen Rahmen bei der Anlagestrategie mitbestimmen können, wie es in den USA der Fall ist.» Damit wagt sich Zurich als erster Versicherer auf dieses Terrain. Bâloise bezeichnet eine solche Mitsprache «als aktuell nicht marktüblich», auch wegen der zu gewährenden Sicherheiten. Auch Nationale Suisse und Axa bieten dies nicht an. Und Swiss Life-Sprecher Frank Keidel sagt: «Der Gesetzgeber erlaubt seit kurzem, dass Arbeitnehmer für Lohnanteile über 120000 Fr. bei der Anlagestrategie mitbestimmen können. Swiss Life biete derzeit kein solches Produkt an», heisst es in der Handelszeitung.
Handelszeitung
BPV-Info Nr. 15: Konkretisierung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen
Das Bundesamt für Privatversicherungen BPV hat am 21. November 2007 die Rahmenrichtlinie zur Tätigkeit der externen Revisionsstelle bei Versicherungsunternehmen in Kraft gesetzt. Die Rahmenrichtlinie Revisionstätigkeit bezweckt die Konkretisierung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zu den Prüfungsaufgaben der externen Revisionsstelle nach Art. 29 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
BPV – BPV-Info
SVV: Umwandlungssatz – Das Parlament ist gefordert
Die Lebenserwartung ist weiterhin am Steigen begriffen und nichts deutet darauf hin, dass sich eine Abschwächung abzeichnen könnte. Im Gegenteil, viele Experten erwarten in naher Zukunft noch eine Verstärkung des Trends.
Adrian Groebli – seit Oktober 2007 Leiter des Ressort Personenversicherung beim SVV – legte an der Medienveranstaltung des Versicherungsverbands die Haltung der Versicherer zum Umwandlungssatz dar. Aus seinen Ausführungen ging hervor, dass die Versicherer zwar die vom Bundesrat anvisierte Senkung des Satzes auf 6,4% akzeptieren, allerdings um den Preis, dass im Ueberobligatorium auch künftig ein anderer, sprich tieferer Satz zur Anwendung kommt. Nach Meinung des SVV würde ein Satz von 6,0% den Gegebenheiten noch am ehesten entsprechen. Der technisch korrekte Umwandlungssatz beträgt laut Gröbli aktuell, ausgehend von den Generationentafeln GRM/F 95 und einem technischen Zinssatz von 3,5 Prozent, 5,835 Prozent (Männer, Alter 65) bzw. 5,574 Prozent (Frauen, Alter 64). Durch den überhöhten BVG-Mindestumwandlungssatz resultiert eine unerwünschte und systemfremde Quersubventionierung der Rentenbezüger zulasten der aktiv versicherten Personen. Dieser Effekt wird umso stärker, je langsamer und weniger weitgehend der BVG-Mindestumwandlungssatz reduziert wird.
Gegenwärtig beträgt gemäss GRM95 die Restlebenserwartung eins 65jährigen 20,5 Jahre, das Altersguthaben inkl. Zinsen ist aber mit dem geltenden Umwandlungssatz auf 18 Jahre ausgerichtet, womit sich eine Finanzierungslücke für die Differenz von zweieinhalb Jahren ergibt. Diese Lücke ist von den aktiven Beitsgszahlern zu decken was eine unerwünschte und intransparente Solidarität zwischen den Generationen bedeutet.
SVV – Umwandlungssatz: Das Parlament ist gefordert
Versicherer: Rückblick auf erfolgreiches Jahr
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hat an der traditionellen Jahresmedienkonferenz das vergangene Jahr Revue passieren lassen und seine Standpunkte zu aktuellen Fragen vertreten. Insgesamt sind die Versicherer zufrieden mit 2007. Besonders erfreut zeigte sich Verbandspräsident Erich Walser mit der Trendwende im wichtigen Bereich der Lebensversicherung. Nach dem Rückgang von 2003 bis 2006 hat sich im Berichtsjahr erstmals wieder ein Wachstum eingestellt, wovon auch das Kollektivgeschäft profitiert. Als «Wachstumsmotor» haben sich die «Fondspolicen» erwiesen. Das Kollektivgeschäft nahm um 1,5% zu, wobei allerdings bei den periodischen Prämien erneut ein kleines Minus (von 9,36 auf 9.26 Mrd. Fr.) hingenommen werden musste; die Einmalprämien stiegen auf 10,4 (10,0) Mrd. Fr. Rund 70 Prozent des Prämienvolumens der Lebensversicherer entfallen auf das Kollektivgeschäft.
Schweizerischer Versicherungsverband SVV | Mitteilung
NZZ: Teil-Entwarnung der Schweizer Assekuranz
Der Präsident des SVV und Verwaltungsratspräsident der Helvetia, Erich Walser, legte an einer Medienveranstaltung des Schweiz. Versicherungsverbandes dar, die meisten Unternehmen der Branche seien aus verschiedenen Gründen diesmal nicht in jene Falle getreten, die ihnen im Zeitraum 2001–2003 einen substanziellen Aderlass beschert hatte.
Teil-Entwarnung der Schweizer Assekuranz (Kultur, Aktuell, NZZ Online)
NZZ: Gehrig zum Kauf von AWD durch Swiss Life
Bruno Gehrig, Präsident der Swiss Life, und CEO Rolf Dörig verteidigen den Kauf des Finanzberaters AWD. Die Verbreiterung der Spitze des Versicherungskonzerns halten sie für notwendig.
«Gemischtes Doppel» (Startseite, NZZ Online)
BPV-Info Nr. 14
Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) setzt neu zwei Self Assessment Tools ein, um die Corporate Governance sowie das Risikomanagement und Interne Kontrollsystem der Versicherungsunternehmen zu erfassen. Die beiden Instrumente sind Teil des Swiss Quality Assessment (SQA).
BPV – BPV-Info Nr. 14
Schweizer Personalvorsorge: Kollektivversicherung
Die Schweizer Personalvorsorge Nr. 12-07 beschäftigt sich mit dem Thema «Kollektivversicherung». Ausgehend von der Tatsache, dass rund die Hälfte der Destinatäre in der 2. Säule bei Sammelstiftungen versicherten sind, sollen die damit verbundenen Fragen vertieft behandelt werden, wobei hier die Lösungen und Probleme der Assekuranz im Vordergrund stehen. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass nach einhelliger Ansicht die Pensionskassen sehr viel grössere Reserven anlegen müssten, wenn auch für sie der neue Solvency-Test zur Anwendung gelangen würde, wie dies (und auch in der EU) bereits vorgeschlagen wurde. Allerdings lässt Olivier Deprez in einem Interview durchblicken, dass in einer «abgespeckten» Form der SST auch für die Vorsorgeeinrichtungen durchaus Sinn machen und das Bewusstsein für die bestehenden Risiken stärken könnte. Die Frage wird gegenwärtig von einer Arbeitsgruppe der Experten-Kammer behandelt.
Schweizer Personalvorsorge / Prévoyance Professionnelle Suisse
Gehrig und Dörig verteidigen Kauf der AWD durch die Swiss Life
Bruno Gehrig, Präsident der Swiss Life, und CEO Rolf Dörig verteidigen in einem Interview in der NZZ am Sonntag den Kauf des Finanzberaters AWD. Die Verbreiterung der Spitze des Versicherungskonzerns halten sie für notwendig-
«Gemischtes Doppel» (Wirtschaft, Aktuell, NZZ Online)
Handelszeitung: Helvetia pocht auf Eigenständigkeit
Stefan Loacker, CEO der Helvetia, ist überzeugt, dass der Konzern eigenständig bleibt und eine langfristige Überlebenschance hat – allen Übernahmegerüchten zum Trotz, schreibt die Handelszeitung.
Handelszeitung – Der Versicherer pocht auf seine Eigenständigkeit
Axa Winterthur: Vorsorge 03_07
Nr. 3 (2007) des Magazins «Vorsorge» von Axa Winterthur beschäftigt sich mit dem Thema «Leistung» aus unterschiedlichen Perspektiven. So wird u.a. gefragt «Wieviel Leistung will der Kunde?» oder «Lohnt sich Leistung in der Schweiz?» Erläutert wird aber auch, wie ein PK-Ausweis zu lesen ist.
pdf-vorsorge_2007-3.pdf (application/pdf-Objekt)
Swiss Life plant Übernahme von AWD
Swiss Life wird im Januar 2008 allen Aktionären der deutschen AWD Holding ein Kaufangebot zum Preis von EUR 30 je Aktie unterbreiten. Das Angebot wird vom AWD-Vorstand unterstützt. Die Familie des Unternehmensgründers Carsten Maschmeyer unterstützt das Angebot ebenfalls und wird es mit 20% des Aktienkapitals annehmen. Gemeinsam halten die Familie Maschmeyer und Swiss Life schon über 35% der Aktien von AWD.