Die OAK BV lädt alle betroffenen Kreise zur Anhörung zum Weisungsentwurf «Bestätigungen des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG sowie Art. 1a BVV 2 (Einhaltung der Grundsätze der beruflichen Vorsorge)» ein. Die Anhörung dauert bis zum 4. März 2022.
Allgemein
Der Staat als Akademiker-Auffangbecken
Claudia Wirz beschäftigt sich im Nebelspalter mit dem teuren und rasant wachsenden Staatsapparat. Neues beschäftigungsintensives Betätigungsfeld ist die PR. Wirz schreibt:
Die Öffentlichkeitsarbeit ist ohnehin ein Boom-Sektor in der Bundesverwaltung. Es sind Stellen, die sich wohl vornehmlich an Hochschulabsolventen (ab Stufe Bachelor) richten. Ein Schelm, der denkt, dass die öffentlichen Verwaltungen zunehmend die «akademische Überproduktion» insbesondere in den Geisteswissenschaften auffangen. Ganz böse Zungen könnten gar von einer versteckten Akademikerarbeitslosigkeit sprechen.
Laut Auskunft des eidgenössischen Personalamtes (EPA) arbeiten gegenwärtig rund 9000 Akademiker allein in der Bundesverwaltung. Darüber, in welchen Lohnklassen diese Personen vorwiegend tätig sind, gibt es laut EPA keine Zahlen.
Man darf aber davon ausgehen, dass sich der Staat gut um seine Angestellten kümmert, insbesondere beim Lohn. Der Bund zahlt gut, und jährliche Lohnerhöhungen sind so gut wie sicher, wenn man eine gute oder sehr gute Beurteilung bekommen hat. Und das haben im Personalreport für das Jahr 2020 in der Bundesverwaltung die allermeisten.
“Inakzeptabler Rentenabbau”
Der Gewerkschaftsbund schreibt zu den Entscheiden des Parlaments bez. AHV-Reform:
Die skandalöse Rentenlücke der Frauen beträgt rund einen Drittel. Anstatt diese Situation endlich zu verbessern, sollen die Frauen nun den Preis der AHV-Abbauvorlage bezahlen – mit einer Rentenkürzung von jährlich rund 1’200 Franken. Gegen die Mogelpackung AHV 21 wird der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB mit einem breiten Bündnis das Referendum ergreifen. Klar ist dabei: AHV 21 ist erst der Anfang. Auch den geplanten Rentenabbau im BVG – bei welchem der Nationalrat die Frauen ebenfalls im Stich lassen will – und weitere Rentenaltererhöhungen werden von den Gewerkschaften vehement bekämpft.
L-QIF Anlagen angenommen
Bern (awp/sda) – Mit dem sogenannten «Limited Qualified Investor Fund» (L-QIF) soll eine neue Fondskategorie geschaffen werden, die qualifizierten Anlegern eine Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bietet. Das Parlament hat nun die rechtlichen Grundlagen dazu bereinigt.
Die neue Fondskategorie soll den Fondsplatz Schweiz und dessen Wettbewerbsfähigkeit stärken. Weiter soll der L-QIF qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern grössere Flexibilität und mehr Innovationen ermöglichen. Als qualifizierte Anleger gelten unter anderen Banken oder Pensionskassen. Dem breiten Publikum soll der neue Fonds nicht zur Verfügung stehen.
Der Nationalrat folgte am Dienstag bei der letzten zuvor noch offenen Differenz dem Ständerat. Demnach können nur professionelle Anleger die neuen L-QIF emittieren. Bundesrat und Ständerat konnten den Nationalrat schliesslich davon überzeugen, dass Vermögensverwalter von der Fondskategorie ausgeschlossen sein sollen. Der Nationalrat stimmte am Mittwoch zu. Die Vorlage zur Änderung des Kollektivanlagengesetzes ist damit bereit für die Schlussabstimmung.
UBS PK-Performance Oktober 2021
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ASIP zum Mindestzins-Entscheid
Der Bundesrat hat beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz bei 1% zu belassen. Der ASIP forderte im Vorfeld eine Senkung des BVG-Mindestzinssatzes. Er setzt sich seit Jahren für die Verwendung einer Formel als Richtschnur ein. Die aktuellen Formeln ergeben Werte weit unter 1% als Mindestzins. In Erinnerung zu rufen ist, dass das Zinsniveau im Vergleich zum Vorjahr weiter gesunken ist. Eine Senkung ist auch real betrachtet durchaus vertretbar. Trotz Senkung wird das Leistungsziel im BVG weiterhin übertroffen.
Mindestzins 2020
An seiner Sitzung vom 6. November 2019 hat der Bundesrat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge bei 1% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.
Abendrot limitiert Rentenhöhe
Mit der Revision des Leistungsreglements hat die Stiftung Abendrot u.a. auch eine Limite für die maximale Rentenhöhe eingeführt, als Grund wird die Vermeidung “besonders hoher Pensionierungsverluste” angegeben. Daneben enthält das neue Reglement diverse neue Elemente. Abendrot schreibt dazu:
Wahlmöglichkeit für eine höhere anwartschaftliche Partnerrente:
Stirbt nach der Pensionierung die Person mit der Hauptrente, erhält der/die Hinterlassene von der Pensionskasse nur 60% der Altersrente. Dies kann für die hinterlassene Person finanziell schwierig sein. Das Reglement bietet deshalb neu in Art. 20 Ziff. 4 die Möglichkeit an, eine höhere anwartschaftliche Partnerrente zu wählen. Der Umwandlungssatz wird entsprechend gekürzt.
Stirbt nach der Pensionierung die Person mit der Hauptrente, erhält der/die Hinterlassene von der Pensionskasse nur 60% der Altersrente. Dies kann für die hinterlassene Person finanziell schwierig sein. Das Reglement bietet deshalb neu in Art. 20 Ziff. 4 die Möglichkeit an, eine höhere anwartschaftliche Partnerrente zu wählen. Der Umwandlungssatz wird entsprechend gekürzt.Wahlmöglichkeit für eine AHV-Überbrückungsrente:
Bei der AHV kann die Altersrente maximal zwei Jahre vor dem ordentlichen Altersrücktritt bezogen werden. Damit Versicherte bei einer vorzeitigen Pensionierung die AHV-Altersrente nicht vorzeitig beziehen müssen, besteht neu gemäss Art. 22a des Reglements die Möglichkeit, eine AHV-Überbrückungsrente zu beziehen. Die Finanzierung erfolgt mit dem vorhandenen Altersguthaben oder mittels Einkauf im Zeitpunkt der Pensionierung.Limitierung der Altersrente auf das Vierfache einer maximalen AHV-Rente:
Mit der Einführung einer Limite für die Höhe der Altersrente auf das Vierfache einer maximalen AHV-Rente in Art. 20 Ziff. 3 des Reglements werden besonders hohe Pensionierungsverluste vermieden, welche sich durch den überhöhten Umwandlungssatz ergeben würden. Die Limite ist sehr hoch und wird deshalb nur einzelne, gut abgesicherte Personen betreffen. Der aufgrund der Limitierung nicht benötigte Teil des Altersguthabens wird in Kapitalform ausgerichtet.Unbezahlter Urlaub und Einkauf in vorzeitige Pensionierung:
Die Möglichkeit der Weiterversicherung während eines unbezahlten Urlaubes wurde in Art. 10 Ziff. 4 auf maximal 12 Monate verlängert. Verbessert wurde auch die Möglichkeit eines Einkaufs in die vorzeitige Pensionierung, welcher nun gemäss Art. 24 Ziff. 1 bereits ab Alter 25 möglich ist.
NZZ: “Der Kompromiss ist nicht akzeptabel”
Michael Ferber kommentiert in der NZZ den sog. Sozialpartner-Kompromiss zur BVG-Revision:
Die höheren Lohnprozente würden die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Unternehmen schmälern und Arbeitsplätze kosten. Ausserdem würde die Kaufkraft der Konsumenten geschwächt. Dabei ist zu beachten, dass bereits die am 19. Mai vom Stimmvolk deutlich angenommene AHV-Steuer-Vorlage (Staf) höhere Lohnprozente vorsieht.
Noch schwerer wiegt indessen, dass der Vorschlag das bewährte Schweizer Drei-Säulen-Prinzip in der Altersvorsorge weiter aushöhlen würde. In der kapitalgedeckten zweiten Säule gilt eigentlich das Prinzip, dass jeder für sich selber spart. Durch die genannte Umverteilung von Aktiven zu Rentnern ist dieses bereits stark strapaziert. Der Vorschlag sieht indessen einen «solidarisch finanzierten» neuen Rentenzuschlag in Form eines Lohnbeitrags von 0,5 Prozent auf AHV-pflichtige Einkommen vor. Damit würden zusätzliche Elemente des Umlageverfahrens und eine weitere systemfremde Umverteilung in die zweite Säule eingeführt. Die Grenzen zwischen AHV und beruflicher Vorsorge würden weiter verschwimmen. Der Gewerbeverband sieht dadurch bereits das Tor hin zur Volksrente geöffnet – einem alten Ziel der Gewerkschaften.
Es ist keine Lösung, die Schieflage der beruflichen Vorsorge dadurch zu beheben, dass man sie Schritt für Schritt aushöhlt und letztlich auf ihre Abschaffung hinarbeitet. Realistisch gesehen ist die BVG-Reform wohl nur machbar, wenn man die durch die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes entstehenden Renteneinbussen ausgleicht. Folglich wird es ohne finanzielle Mehrbelastungen kaum gehen. Ein Teil einer wirklichen Lösung wäre allerdings eine Erhöhung des Rentenalters.
Parl. Initiative Weibel zu flexiblen Renten vom NR abgelehnt
(sda) Mit 138 zu 37 Stimmen bei 4 Enthaltungen folgte die grosse Kammer am Dienstag [11.6.19] ihrer Sozialkommission und lehnte eine parlamentarische Initiative von Thomas Weibel (GLP/ZH) ab. Diese ist damit vom Tisch.
Nach Meinung der Mehrheit würde es für die Versicherten eine grosse Unsicherheit bedeuten, wenn laufende Renten gekürzt werden dürften. Zudem arbeiteten die Sozialpartner derzeit an der nächsten grösseren Reform der beruflichen Vorsorge. Dieser Arbeit sei nicht mit einem derart grundsätzlichen Anliegen vorzugreifen, sagte Barbara Gysi (SP/SG).
Weibel argumentierte vergeblich, die Flexibilisierung der Renten in beide Richtungen würde das Kapitaldeckungsverfahren stärken und die Gerechtigkeit erhöhen. Die Umverteilung von jüngeren Versicherten zu Rentnern sei unfair. Der Handlungsbedarf sei klar ausgewiesen.
Hypos: Schon wieder Rekord
Die NZZ berichtet über die Entwicklung auf dem Hypothekarmarkt.
Allein seit Jahresbeginn sind die Richtsätze im Mittel um gut 0,3 Prozentpunkte gesunken. Eine Hypothek von 1 Mio. Fr. ist damit um 3000 Fr. pro Jahr günstiger geworden. Die günstigsten Anbieter im zehnjährigen Bereich sind Anbieter von Online-Hypotheken. Homegate und Hypomat verlangen 0,85%. Nur unwesentlich teurer sind e-Hypo und die Pensionskasse der SBB mit 0,86%.
Wenn alle Parameter stimmen, ist es also möglich, Hypotheken nochmals spürbar günstiger abzuschliessen. Ab einem gewissen Kreditvolumen ist ein Versicherer derzeit bereit, zehnjährige Hypotheken für 0,64% zu vergeben, sagt Florian Schubiger von den Vermögenspartnern. Dann müssten aber Kriterien wie die Tragbarkeit und die Belehnung in einem äusserst konservativen Bereich liegen.
Etwas weniger Bewegung gibt es bei kürzeren Laufzeiten. Mit einem durchschnittlichen Richtsatz von 0,94% sind fünfjährige Hypotheken heute 11 Basispunkte günstiger als zu Jahresbeginn. Laut dem Hypothekarvergleich der Vermögenspartner bietet hier die Pensionskasse der SBB mit 0,53% die günstigsten Konditionen an.
NZZ / Vermögenspartner (Tagesaktuelle Hypothekarzinsen) / NZZaS
Strahm kennt das wahre Problem
pw. Rudolf Strahm, ehemaliger Preisüberwacher, weiss um das wahre Problem der Pensionskassen. Er weiss es schon lange. Natürlich ist es nicht die Umverteilung von Jung zu Alt. Nein, es sind die “Sickerverluste”. Und Josef Bachmann, der einen vorsichtigen Vorschlag für eine Rentenflexibilisierung in einer Volksinitiative vorschlägt, ist Teil der Finanzmafia, die sich an der 2. Säule bereichert. Soll man auf die Details eingehen? Es ist einfach zu viel Humbug dabei. Wen es noch interessiert, hier ein Zitat:
Ausserhalb dieses vertraulichen Aushandlungsprozesses [Arbeitgeber / Gewerkschaften] lärmen Banker, Anlagemanager, Beratungsagenten und Vermögensverwalter mit fiktiven, interessenorientierten Rechenmodellen für Rentensenkungen. Sie alle reiten auf der Meinungswelle von der «Umverteilung von den Jungen zu den Alten». In der Realität sind es aber gerade nicht die jungen Versicherten, sondern die älteren Arbeitnehmer vor der Pensionierung, die mit ihrem viel höheren angesparten Vermögen die Zinsverluste tragen. Effektiv findet eine Umverteilung zwischen den 50- bis 64-jährigen Arbeitnehmern und den Rentnern statt, nicht zwischen jung und alt.
Das wahre Problem sind die Milliarden an Sickerverlusten, die vom Finanzsektor abgezweigt werden.
ZKB-Chef Scholl zum Immobilien-Markt
In einem Interview mit der FuW äussert sich Martin Scholl u.a. zur Situation auf dem Markt für vermietete Immobilien:
Wieso vergaloppieren sich die Investoren?
Jahrelang war der Markt für selbstbewohntes Wohneigentum für Promotoren sehr attraktiv. Die verschärfte Regulierung mit strengeren Eigenmittelvorschriften für die Banken und tieferen Limiten für die Finanzierung mit Pensionskassenkapital hat dazu geführt, dass das Angebot deutlich gesunken ist.
Die Investoren sind weitergezogen?
Die Promotoren sind aus dem Markt für selbstbewohnte Liegenschaften ausgestiegen und auf Renditeobjekte ausgewichen. Infolgedessen werden jetzt zu viele Mietobjekte gebaut und zu wenig Stockwerkeigentum. Deshalb steigen die Preise für selbstbewohntes Eigentum, und es sinken die Mieten.
Inwiefern ist die Situation mit den Neunzigerjahren vergleichbar, als eine Immobilien- und Bankenkrise ausbrach?
Die Situation ist nicht vergleichbar. Damals gab es einen Zinsschock. Betroffen vom Preiseinbruch waren primär Bauland und Büroliegenschaften. Die Banken sind heute völlig anders aufgestellt als in den Neunzigerjahren, insbesondere punkto Kapitalausstattung und Risk Management. Das ist so, wie wenn Sie ein heutiges Auto mit Mehrfachairbag, Bremsassistenten und Spurhalteassistenten mit einem Fahrzeug von vor dreissig Jahren vergleichen.
Sie schliessen eine Krise aus?
Es wird systematisch an der Nachfrage vorbei produziert. Das Risiko einer Korrektur steigt. Mit Verlusten ist zu rechnen. Aber die Verluste werden nicht die Banken tragen müssen, sondern die Investoren.
Was sind das für Investoren?
Infolge der Regulierung der Banken hat sich der Markt teilweise in Richtung Schattenbanken verlagert. Aktiv sind vermehrt semiprofessionelle Investoren wie Hypothekenplattformen und kleine
Pensionskassen.
“Immobilienrenditen überstrahlen alles”
Die NZZ schreibt zum Höhenflug der Immobilien bei der Kapitalanlage:
Seit Jahren erwarten eingefleischte Immobilienexperten, dass die Renditen für Schweizer Liegenschaften spürbar sinken. Gemäss den Daten der Beratungsfirma Iazi ist das im vergangenen Jahr tatsächlich eingetreten. Nach 6,2% für 2017 wurde für 2018 eine durchschnittliche Gesamtrendite von nur noch 5,2% ermittelt. Das ist aber nur ein Teil der Geschichte, denn der Mitbewerber Wüest Partner (WP) hat gemeinsam mit dem Datenanbieter MSCI für 2018 eine Performance von 6,1% berechnet und damit sogar mehr als im Jahr zuvor (5,8%). (…)
Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass die direkten Immobilienanlagen 2018 zu den besten Investments überhaupt zählten. Deutlich geschlagen wurden auch die indirekten Immobilienanlagen (Aktien und Fonds), die kurzfristig stärker vom Geschehen an den Börsen beeinflusst werden und negative Renditen von rund –2 bzw. –5% aufwiesen. Innerhalb der Segmente hatten wie zumeist in den Vorjahren die Mehrfamilienhäuser die Nase vorn, vor den Büro- und den Verkaufsflächen.
Im laufenden Jahr ist es denkbar, dass Büroliegenschaften, wo sich die Nachfragesituation seit geraumer Zeit wieder aufhellt, den Wohnimmobilien den Rang ablaufen können. Da sich die NCF-Renditen nur langsam verändern, werden die Wertveränderungen für die Gesamtrenditen wieder ausschlaggebend sein. Angesichts des Zinsumfelds, das die Nachfrage nach Immobilienanlagen künstlich stimuliert, ist zumindest kaum vorstellbar, dass es hier systematisch zu stärkeren Einbussen kommen wird.
Führungswechsel bei der BBSA
Susanne Schild wird am 1. Oktober neue Geschäftsleiterin der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA). Die 39-jährige Berner Oberländerin ersetzt Geschäftsleiter Hansjörg Gurtner, der in Pension gehen wird.
Wie die BBSA mitteilte, hat der Aufsichtsrat die in Rapperswil wohnhafte Betriebsökonomin FH zur neuen Chefin ernannt. Schild war Financial Accountant & Controller bei der BKW und arbeitet heute bei der comPlan, der Pensionskasse der Swisscom. Sie verfügt über einen Master of Advanced Studies in Pensionskassen-Management.
Die BBSA beaufsichtigt 1270 Institutionen mit einem Gesamtvermögen von 204 Mrd. Franken. Seit 2012 beaufsichtigt die BBSA auch im Kanton Freiburg die Vorsorgeeinrichtungen.



