Allgemein
IZS Jubiläumstagung
NZZ: Generationen-Ungerechtigkeit in der Altersvorsorge
Hansueli Schöchli legt in der NZZ die wachsende Ungleichbehandlung der Generationen in AHV und BVG offen und zeigt auf, weshalb AHVplus diese Tendenz noch verstärken würde.
Schöchli stellt fest: Die Lasten sind hoch. Die AHV ist ein Pyramidensystem: Die Späteren zahlen für die Früheren. Dies funktionierte so lange gut, wie sich das zahlenmässige Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentnern nicht stark verschlechterte. Das Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg i. Br. und die UBS haben Berechnungenvorgelegt. Demnach beläuft sich mit den geltenden Leistungsversprechen der AHV das Ausmass der ungedeckten Checks zulasten der kommenden Generationen auf etwa 1000 Mrd. Fr.
Die im Parlament diskutierten Reformvorschläge würden dieses Finanzloch zwar auf etwa die Hälfte bis zwei Drittel verkleinern, doch auch die Reformvorschläge gehen grossenteils zulasten der Jüngeren. Mit der Reformvariante des Bundesrats müsste laut den Berechnungen jeder Ungeborene immer noch eine Hypothek von kaufkraftbereinigt etwa 80 000 Fr. schultern. Mit der Variante des Ständerats wären es gar etwa 100 000 Fr. Aus Sicht der Politiker ist dies allerdings rational, denn die Hälfte der Wähler ist 54-jährig oder älter, die Jüngeren machen sich noch relativ wenig Gedanken zur Altersvorsorge, und die Kinder und Ungeborenen haben an der Urne noch keine Stimme.
Eine Annahme der AHV-Initiative würde die Generationenungerechtigkeit noch deutlich verschärfen. Die Ausgaben der AHV würden laut Botschaft des Bundesrats ab 2018 um jährlich 4 bis 5 Mrd. Fr. wachsen – was etwa 1000 Fr. pro Erwerbstätigen und Jahr ausmacht. Netto wäre die Zusatzbelastung für die AHV bzw. den Staat wegen der Reduktion der Ergänzungsleistungen um 300 bis 400 Mio. Fr. pro Jahr tiefer. (…)
Das Volk hat bisher die massiven Umverteilungen in der Altersvorsorge gedeckt – nicht weil es mehrheitlich «links» denkt, sondern weil es «hinten rechts» denkt (via Portemonnaie). Viele Stimmbürger waren bisher schlicht nicht bereit, auf eigene Privilegien zu verzichten, um die Hypotheken der jüngeren Generationen zu verkleinern. So ist das Leben.
BZ: Rentenarithmetik mit links
Fabian Schäfer von der Berner Zeitung analysiert die Vorsorgepolitik des Gewerkschaftsbundes und kommt zu bemerkenswerten Ergebnissen:
Im Poker um die Altersvorsorge zählt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) zu den stärksten Spielern. Früh hat er der Debatte mit dem Schlagwort «Rentenklau» den gewünschten Dreh gegeben. Wer immer am gesetzlichen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent rütteln wollte, bekam von links sauber eins auf den Deckel.
Und was macht der SGB nun? Erstens stellte er seine eigene Pensionskasse Anfang Jahr auf den Beitragsprimat um, womit die Angestellten ihre Leistungsgarantien verloren – gemessen an der reinen syndikalistischen Lehre ist das bereits ein Sakrileg.
Damit nicht genug: Obendrein legte der SGB den Umwandlungssatz bei 6,25 Prozent fest – weit unter dem gesetzlichen Minimum. Damit liegt die Gewerkschafterkasse im Mittelfeld aller Vorsorgewerke. Das ist zulässig, da die SGB-Pensionskasse gut ausgebaut ist und das gesetzliche Minimum übertrifft.
Mit diesem Schritt zeigt sich der SGB erstaunlich flexibel. Als das Parlament den Mindestumwandlungssatz schon nur auf 6,4 Prozent senken wollte, ging er auf die Barrikaden. Das Volk lehnte diesen Schritt 2010 denn auch haushoch ab. Der Umwandlungssatz entscheidet über die Höhe neuer Renten. Ein Satz von 6 Prozent ergibt pro 100’000 Franken Alterskapital noch eine Rente von 6000 Franken im Jahr.
Ist nun also der SGB selber zum «Rentenklauer» geworden? Sprecher Thomas Zimmermann wehrt ab. Der SGB hat als Arbeitgeber genügend Geld in die Pensionskasse eingeschossen, um die älteren Versicherten vor Renteneinbussen zu schützen. Das Personal muss auch keine höheren Lohnabzüge hinnehmen. Glücklich, wer so grosszügige Arbeitgeber respektive Mitglieder hat.
Darf man denn nun annehmen, dass der SGB inzwischen einsichtig ist und die geplante Reduktion des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent unterstützt? Weit gefehlt. Zimmermann sagt, der SGB sehe den tiefen Umwandlungssatz als «hoffentlich kurzfristige» Massnahme wegen der tiefen bis negativen Zinsen. Eine dauerhafte Reduktion lehnt er ab, da es mit den Zinsen sicher wieder aufwärtsgehen werde.
Merke: Eine wichtige Variable gewerkschaftlicher Rentenarithmetik ist das Prinzip Hoffnung.
AV2020: SGB beklagt Rentenmassaker
Der Gewerkschaftsbund äussert sich in seiner Stellungnahme erwartungsgemäss entsetzt über die Beschlüsse der SGK-N und macht gleichzeitig Werbung für AHVplus. In der Mitteilung heisst es u.a:
Die Nationalratskommission veranstaltet zur Reform «Altersvorsorge 2020» ein Rentenmassaker: Die künftigen Rentnergenerationen sollen wegen massiv tieferen Renten Milliardenverluste hinnehmen und bis 67 arbeiten müssen.
- Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6% führt zu einer 12 % tieferen Rente. Diese Rentensenkung will die Kommission nicht ausgleichen. Die beschlossenen Kompensationsmassnahmen sind praktisch wirkungslos und belasten übermässig die Jungen.
- Mit dem Verzicht auf den vom Ständerat beschlossenen AHV-Zuschlag für künftige Rentnerinnen und Rentner sowie die Anhebung der AHV-Ehepaarrenten wird das Rentenniveau aller künftigen Rentnerinnen und Rentner sinken.
- Die Beiträge an die Pensionskasse werden um bis zu 2 Prozentpunkte steigen. Trotzdem erhalten die künftigen Rentnergenerationen weniger Rente aus der Pensionskasse.
- Die Kommission verzichtet auch auf eine echte Besitzstandgarantie für die Übergangsgeneration. Anders als von Bundesrat und Ständerat vorgesehen, soll es keine kollektive, solidarische Lösung geben. Auch die über 50-Jährigen müssen Renteneinbussen hinnehmen. Denn die Besitzstandwahrung bezieht sich nur auf das bisher angesparte Altersguthaben.
- Das generelle Rentenalter wird über einen Automatismus rasch auf 67 angehoben. Als erste werden die heute 62-jährigen Frauen länger arbeiten müssen. Die dafür vorgesehene Kompensation ist mager. Sie bringt den Frauen nur ein paar Franken mehr Rente. Allen verheirateten Frauen bringt diese Massnahme nichts.
- Dazu kommen weitere Kürzungen der Witwen- und Waisenrenten und neu auch bei den Kinderrenten.
FuW: “Vorsorge ist einträglich für Finanzbranche”
Thomas Hengartner schreibt in der Finanz und Wirtschaft über die Vermögensverwaltungskosten in der 2. Säule. Er hält fest:
Beinahe ein Drittel des Bruttoanlageerfolgs der Vorsorgebranche ist im zurückliegenden Jahr durch Verwaltungsgebühren aufgezehrt worden. Die Finanzbranche verdient an der Vermögensbetreuung für die berufliche Vorsorge jährlich rund 4 Mrd. Fr.
Die im Pensionskassengeschäft aktiven Versicherer betreuen in den umfassenden Vorsorgelösungen für KMU-Kunden gut 170 Mrd. Fr. Spargelder. Diesen wurden nach Unternehmensangaben Verwaltungsgebühren von 0,2 bis 0,3% belastet. Die Verwaltung der zuletzt auf 770 Mrd. Fr. veranschlagten Gelder der Pensionskassen verursachte Verwaltungsgebühren von 0,51%, wie die Umfrage der ZKB-Tochtergesellschaft Swisscanto ermittelt hat.
Diese Kostenlast ist indes im Vergleich mit den Gebühren für Anlagen von Privatpersonen nicht sonderlich hoch. Anlagefonds, die ausgewogen auf Aktien und Anleihen diversifiziert sind, verrechnen Jahresgebühren von teils mehr als 1%.
Die in Pensionskassen versicherten Personen haben gemäss Swisscanto im Schnitt jährlich Kosten von 1100 Fr. zu tragen – das bei einem durchschnittlich anteiligen Vermögen von 170 000 Fr.
In der Kostensumme eingeschlossen ist ein Anteil für Administration und Betrieb, der je nach Grösse der Kasse recht unterschiedlich ausfällt. Der Skaleneffekt begünstigt in dieser Hinsicht die Vorsorgeeinrichtungen von Grossunternehmen und der öffentlichen Hand.
Den rund 4 Mrd. Fr., die Versicherer und Banken auf den Geldern der beruflichen Vorsorge verdienen, steht die Anlageleistung gegenüber. Die grosse Mehrheit der Pensionskassen erreichte im vergangenen Jahr gemäss Swisscanto-Umfrage eine Nettoperformance zwischen 0 und 2%. Der Mittelwert steht auf 1,1%.
In der Assekuranzbranche führend im BVG-Geschäft sind Swiss Life, AXA Winterthur, Baloise, Helvetia und Allianz Schweiz. Sie weisen für 2015 in diesem Geschäftsfeld eine Nettoperformance zwischen 1,2 und 2,9% aus.
VPS-Preis für Pensionskassen
Abbau der Vollversicherung, Steigende Umverteilung
Axa Winterthur schreibt in einer Medienmitteilung zum Geschäft in der Kollektivversicherung für 2015:
Seit einigen Jahren setzt die AXA in der beruflichen Vorsorge vermehrt auf teilautonome Lösungen, während sie in der Vollversicherung bewusst eine selektive Zeichnungspolitik verfolgt. Für das Jahr 2015 verzeichnete die AXA bei der Vollversicherung einen Neugeschäftsrückgang von 32 Prozent bei gleichzeitig hoher Kontinuität bei den Bestandeskunden. Im teilautonomen Geschäft bestätigt die Zunahme von 8 Prozent im Neugeschäft die steigende Kundennachfrage. Insgesamt sanken die Prämieneinnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 160 Millionen Franken (-2,1 Prozent). Die Einmaleinlagen, welche ausschliesslich aus dem Vollversicherungsgeschäft stammen, gingen um 3,8 Prozent auf 4,2 Milliarden Franken zurück. Die Jahresprämien in der Vollversicherung und im teilautonomen Geschäft blieben mit 3,3 Milliarden Franken konstant.
D: Pensionskassen in Bedrängnis
Die Welt berichtet über die Situation der deutschen Pensionskassen.
Den Pensionsverpflichtungen von 364 Milliarden Euro stand im Dax Ende 2015 ein Pensionsvermögen in Höhe von 235 Milliarden Euro gegenüber. Damit waren im Dax rund 65 Prozent aller Verpflichtungen direkt mit Kapital gedeckt. Reicht das Kapitalpolster nicht mehr aus, müssen Unternehmen ihre Aktionäre um frisches Geld bitten. Das belastet die Unternehmen.
Kommt es dann sogar zur Insolvenz, springt der aus den Beiträgen von Mitgliedsunternehmen unterhaltene Pensionssicherungsverein (PSV) ein und übernimmt die Zahlung der Betriebsrenten. Eines der Unternehmen, für das der PSV bereits einspringen musste, ist der Strumpfhersteller Kunert. Für wankende Pensionskassen, die als Aktiengesellschaft organisiert sind, springt in der Regel Protektor ein. Eine von der Versicherungsbranche ins Leben gerufene und finanzierte Auffanggesellschaft, die bereits die Verträge der 2003 zusammengebrochenen Mannheimer Leben übernommen hat. Möglicherweise kann es aber in bestimmten Fällen auch zu Leistungskürzungen kommen.
Trotz der großen Schwierigkeiten der Pensionskassen will die Politik die Betriebsrente fördern und plant, einen neuen staatlichen Zuschuss für Geringverdiener einzuführen.
Und auch die Unternehmen selbst wollen nicht auf die betriebliche Altersvorsorge verzichten. Die Verantwortlichen sind sich zwar bewusst, dass in den kommenden Jahren möglicherweise noch höhere Kosten auf sie als Arbeitgeber zukommen. Doch sie wissen auch, dass für viele wichtige Angestellte eine betriebliche Altersvorsorge ein wichtiges Auswahlkriterium ist.
Artikel Die Welt / Bericht Bafin
OAK: Finanzierungssituation 2015, Warnsignal für die Zukunft
Die Oberaufsichtskommission schreibt in ihrem Bericht zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2015:
2015 war finanziell betrachtet ein eher schwieriges Jahr für die Vorsorgeeinrichtungen: Die durchschnittliche Netto-Vermögensrendite betrug 0.8% (gegenüber 6.4% im Vorjahr). Der nach Vorsorgekapital gewichtete durchschnittliche Deckungsgrad mit einheitlichen Grundlagen der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie betrug Ende 2015 105.1% (Vorjahr: 108.5%). Bei den Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie sank der Deckungsgrad mit einheitlichen Grundlagen von 77.8% auf 76.1%.
Per Ende 2015 wiesen damit 87% (Vorjahr: 89%) der privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie einen Deckungsgrad von mindestens 100% aus. Der entsprechende Anteil bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie betrug lediglich 14% (Vorjahr: 27%). Diejenigen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie im System der Teilkapitalisierung, die den vom Gesetz verlangten Zieldeckungsgrad von 80% noch nicht erreicht haben, werden ihre Planungsgrössen anpassen müssen.
FuW: Stimmrechtsberater im Fokus
Finanz und Wirtschaft hat die Stimmrechtsberater einer kritischen Prüfung unterzogen. Anspruch und Realität passen vielfach nicht zusammen. Die Minder-Initiative hat ihnen nicht nur ein lukratives Geschäftsmodell, sondern nicht zuletzt bei Pensionskassen auch viel Macht und Einfluss verschafft. Die FuW stellt in einem Beitrag die wichtigsten Player vor.
Druck auf Bilanzen der Pensions-Pläne
Das Jahr 2016 endete mit schlechten Nachrichten für die Unternehmensbilanzen. Die Diskontierungssätze sind seit Ende 2015 um rund 40 Basispunkte gefallen. Dazu kommt, dass auch die Anlagerenditen meist negativ waren. Insgesamt sank der Deckungsgrad um rund 6 Prozentpunkte, wie aus dem Willis Towers Watson Pension Index hervorgeht, der von 94,8 per 31. Dezember 2015 auf 88,9 per 31. März 2016 fiel. Das ist der tiefste Wert, den dieser Index seit 30. September 2012 verzeichnete.
Der Pensionsplanindex wird vierteljährlich von Willis Towers Watson in deren Swiss Pension Finance Watch veröffentlicht und basiert auf den International Accounting Standards (IAS). Der Index stellt die quartalsweise Entwicklung des Ausfinanzierungsgrads dar, statt den sonst typischen Deckungsgrad der schweizerischen Pensionspläne anzugeben.
Seit Anfang 2016 sind die Anleiherenditen in der Schweiz (wie auch in anderen Ländern) signifikant, um nahezu 40 Basispunkte, gefallen. Dies hat zu einer erheblichen Zunahme der Pensionsverpflichtungen geführt. Gleichzeitig sank der Anlagewert des Benchmark-Portfolios, sodass die Anlagerenditen im Quartalsverlauf negativ waren. Die Rendite der von den Schweizer Pensionskassen üblicherweise gehaltenen Anlageklassen lag 0,5% unter dem Vorquartal (gemäss BVG-40 plus Index von Pictet). Insgesamt schwächte sich dadurch die Bilanzposition der Unternehmen.
BGer bestätigt Urteil im Fall First Swiss
Der Tages-Anzeiger berichtet über das Urteil des Bundesgerichts gegen Stiftungsräte des First Swiss Pension Fund.
Unter der Ägide der beiden Stiftungsräte beziehungsweise Geschäftsführer der liquidierten Zuger BVG-Sammelstiftung «First Swiss Pension Fund» sind Vorsorgegelder von rund 34 Millionen Franken unrechtmässig verwendet worden. Sie bereicherten sich persönlich im Umfang von 1,8 Millionen beziehungsweise 900’000 Franken.
Dafür müssen sie nun Freiheitsstrafen von vier Jahren und zehn Monaten, respektive vier Jahren und vier Monaten absitzen. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil die Entscheide des Obergerichts Zug vom Juli 2015 bestätigt.
Zudem haben die Lausanner Richter eine Beschwerde der liquidierten Sammelstiftung abgewiesen, soweit sie darauf eingetreten sind. Damit ist die Beschlagnahme von 2,3 Millionen Franken definitiv aufgehoben.
Das Geld stammt aus der Verwertung einer Liegenschaft, Parkplätzen und eines Grundstücks der First Swiss Immobilien AG, die ebenfalls auf Geheiss der Behörden aufgelöst worden ist. (…)
Die Strafuntersuchung in diesem Fall wurde im August 2006, also vor rund zehn Jahren aufgenommen. Damals existierte der First Swiss Pension Fund seit erst zweieinhalb Jahren.
Weil die Sammelstiftung Ende 2005 trotz mehrfacher Aufforderungen keinen Vermögensnachweis und keine Jahresabrechnung vorlegen konnte, schalteten sich die Behörden ein.
In der Folge wurden die Stiftungsräte suspendiert und schliesslich abgesetzt. Die Sammelstiftung wurde liquidiert. (Urteile 6B_846/2015, 6B_908/2015 und 6B_928/2015 vom 31.03.2016).
TA / Urteil BGer / Urteil Bger / Urteil BGer
SO: “Verhältnismässig gute Stimmung”
Das gab es noch nie in der Geschichte des Kantons Solothurn: In der Staatskasse klafft für 2015 ein Rekordloch von 1,1 Milliarden Franken. Und trotzdem herrschte bei der Präsentation des Geschäftsberichts am Mittwochmorgen keine Weltuntergangsstimmung, schreibt die Solothurner Zeitung. «Wir sind zufrieden», sagte Finanzdirektor Roland Heim.«Ich habe bewusst auf das Tragen einer roten Krawatte verzichtet», scherzte Beat Loosli, Präsident der Finanzkommission. «Die Rechnung ist besser als budgetiert», meldete Andreas Bühlmann, Chef des Amtes für Finanzen.
Die verhältnismässig gute Stimmung hat einen Hauptgrund: Die einmalige Ausfinanzierung der Pensionskasse des Kantons Solothurn schlug nämlich mit über einer Milliarde Franken auf das Ergebnis durch. Überraschend sei das nicht, denn das Stimmvolk habe seinerzeit Ja gesagt zur Sanierung der Pensionskasse, erklärte Roland Heim. Und neu sei das Loch auch nicht, es sei einfach bislang nur im Anhang der Staatsrechnung aufgeführt gewesen. «Jetzt wird es sichtbar.»
Solothurner Zeitung / Mitteilung SO
SVP-Referendum gegen BS Uni-PK steht
Mit 1755 gültigen Unterschriften ist das von der SVP Baselland initiierte Referendum gegen die geplante Sanierung der Uni-Pensionskasse zustande gekommen. Bereits 1500 Unterschriften hätten dazu gereicht.
Am 3. Dezember 2015 beschloss der BL-Landrat, die Vorlage betreffend der Sanierung der Pensionskasse der Universität Basel anzunehmen. Diese ist Bestandteil des zwischen den Regierungen beider Basel verhandelten 80-Millionen-Deals.
Dagegen richtet sich das Referendum der SVP Baselland, welches nach Prüfung der eingereichten Unterschriften durch die Gemeinden für gültig erklärt wurde. Zur Abstimmung über das Referendum kommt es am 5. Juni 2016.