"Die 2. Säule ist eine Fehlkonstruktion: Bleiben die Zinsen tief, werden die Beitragszahler enteignet. Steigen sie, wackeln die Versicherungen. Ein Bericht des zuständigen Bundesamts enthüllt die Schwächen unseres Rentensystems", schreibt Werner Vontobel im Blick.
Blick Online.
Allgemein
Massnahmenpaket zu Gunsten der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Der Bundesrat hat ein Massnahmenpaket beschlossen, das mit drei konkreten Zielsetzungen die Arbeitsmarktbeteilung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhöhen will. Zum einen soll die Sozialversicherungsgesetzgebung so angepasst werden, dass sich Reduktionen des Beschäftigungsgrades und Funktionswechsel sowie die Weiterführung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter nicht nachteilig auswirken. Es soll sich künftig lohnen, länger zu arbeiten. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) sind beauftragt worden, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Zum andern sollen mit weiteren Massnahmen des EVD die Arbeitsmarktchancen der älteren ArbeitnehmerInnen verbessert und die Arbeitsbedingungen deren veränderten Bedürfnissen angepasst werden.
BSV- Medienmitteilung
Treuhänder: PK-Experten über den technischen Zinssatz
Die volatile Entwicklung der vergangenen Jahre an den Kapitalmärkten hat in der beruflichen Vorsorge in mehreren Schritten zu einer Anpassung des BVG-Mindestzinssatzes geführt. Gleichzeitig ist die Frage über die richtige Höhe des technischen Zinssatzes für Vorsorgeeinrichtungen in den Vordergrund gerückt. Wie hoch der technische Zinssatz sein soll, ist nicht eindeutig bestimmbar. Bleiben die Zinsen auf dem derzeitig tiefen Niveau, so ist eine Senkung des technischen Zinssatzes unausweichlich, schreiben Jürg Walter (Präsident der Kammer der PK-Experten) und Dominique Walter (Sekretär der Kammer) in ihrem Beitrag im "Treuhänder" 12/05.
Artikel im Treuhänder
Revidierte Swiss GAAP FER 16 Vorsorgeverpflichtungen ab 1.1.06 in Kraft
Die Fachkommission der Swiss GAAP FER hat an der Sitzung vom 11. November 2005 die neu gefasste Swiss GAAP FER 16 Vorsorgeverpflichtungen per 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Angesichts des möglichen Einflusses der bisherigen Fassung dieser Fachempfehlung auf die Rechnungslegung der Anwender für das Jahr 2005 ist eine frühere Anwendung erlaubt. Swiss GAAP FER 16 bringt wesentliche Erleichterungen, dadurch dass neu auf den Jahresabschluss der Vorsorgeeinrichtung Bezug genommen werden darf. Im Rahmen der Vernehmlassung sind verschiedene wichtige Anregungen in die definitive Fassung eingeflossen. Der nachstehende Artikel zeigt diese auf und geht auf zentrale, den verschiedenen Stellungnahmen entnommene Fragen bzw. Unklarheiten ein.
Pressemitteilung der FER
Ausführungen zur neuen Fassung von FER 16
Fachempfehlungen und Erläuterungen
Bundesgericht: Ex-Swissair-Töchter müssen für Frühpensionierte zahlen
Die früheren Swissair-Töchter SR Technics und Gate Gourmet werden vom Bundesgericht zur Kasse gebeten. Sie müssen Frühpensionierte entschädigen, die nach dem Zusammenbruch der Luftverkehrsholding SAirGroup vor vier Jahren einen Teil ihrer Renten nicht erhielten.
NZZ Online
Bundesrat befürwortet einheitliche Altersgutschriften
Der Bundesrat hat ohne weitere Begründung die Annahme eines Postulat der CVP beantragt, mit welchem für die Arbeitgeber im BVG einheitliche Altersgutschriften für alle Altersstufen eines Arbeitnehmers vorgeschrieben werden sollen. Die Altersgutschriften des Arbeitnehmers würde allerdings weiterhin mit höherem Alter ansteigen. Der Zweck der Uebung ist die Verbesserung der Anstellungschancen älterer Arbeitnehmer. Die CVP hat in ihrem Postulat zwei unterschiedlich steile Abstufungen entwickelt, welche beide von einem konstanten Beitragssatz des Arbeitgebers von 6,25% ausgehen.
Postulat der CVP
Bericht NZZ Online
Antwort des BR auf Motion Hochreutener
In seiner Motion hat Norbert Hochreutener (CVP) den Bundesrat aufgefordert, eine Vorlage zu unterbreiten, die den Sparprozess für das Alter im BVG früher beginnen lässt. Der Bundesrat äussert sich in seiner Antwort ablehnend. Er verweist auf die Tatsache, dass viele Jugendliche vor dem Alter 25 sich noch in Ausbildung befinden, die Arbeitgeber ev. davon abgehalten würden, junge Arbeitskräfte einzustellen und es in dieser Altersgruppe viele Stellenwechsel gibt, was zu grösserem Administrativaufwand für kleine Guthaben führen müsste. Er empfiehlt Ablehnung der Motion.
05.3615 Mo. Hochreutener Norbert
Neue technische Grundlagen «BVG-2005» und der Umwandlungssatz
Hewitt Associates und LCP Libera haben die neuen technischen Grundlagen "BVG-2005" auf der Basis von 14 grossen Pensionskassen mit 1,2 Mio. Aktiven und 640’000 Rentnern errechnet. Sie stehen den Aktuaren und Pensionskassen für die Berechnung der Leistungen in der beruflichen Vorsorge ab sofort zur Verfügung. Die wichtigsten Parameter der Grundlagen "BVG 2005" wie z.B. Zinssatz oder Schlussalter können entsprechend den kassenspezifischen Gegebenheiten variiert werden. Dadurch eignen sich die "BVG 2005" auch für die Berechnungen der Vorsorgeverpflichtungen nach internationalen Rechnungslegungsstandards wie z.B. IFRS/IAS 19 oder US-GAAP. Hewitt und Libera haben mit der ersten Version ihrer Grundlagen "BVG 2000" neben der EVK und der VZ erstmals neue Grundlagen errechnet. Jetzt ist bereits die Fassung "BVG 2010" in Planung.
Auf den neuen demographischen Grundlagen wurde der heute notwendige Umwandlungssatz errechnet. Wird dafür gemäss den Empfehlungen der Kammer der Pensionskassen-Experten ein technischer Zinssatz von 3,5% zugrunde gelegt, so ergibt sich ein Satz von 6,69%. Gemäss BVG ist hingegen derzeit ein Umwandlungssatz von mindestens 7,1% anzuwenden. Er beruht auf einem technischen Zins von 4%. Wird ein technischer Zins von 3% genommen, ergibt sich ein Umwandlungssatz von lediglich 6,35%. Dieser liegt noch unter dem vom Bundesrat für 2011 vorgeschlagenen Satz von 6,4%. Er muss aber noch vom Parlament in einer neuerlichen Revision der entsprechenden Artikel des BVG genehmigt werden.
Mitteilung von Hewitt und LCP Libera
Website BVG 2005