Die Fachrichtlinie FRP 5 (Mindestanforderungen an die Prüfung der Vorsorgeeinrichtung) wurde von der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) revidiert. In diesem Zusammenhang hat die OAK BV die Weisungen W – 03/2014 «Erhebung von Fachrichtlinien der SKPE zum Mindeststandard» angepasst. Mit diesem Entscheid der OAK BV wird die neue Fassung der FRP 5 für alle zugelassenen Expertinnen und Experten zum Mindeststandard erklärt.
Aktuarielles
Flexible Renten unvermeidlich
Werner Rutsch, Geschäftsleitungsmitglied der Axa kommentiert die Entwicklung der technischen Zinsen und die anhaltende Umverteilung.
Die Behauptung sei erlaubt, dass längerfristig mit einem intelligenten Anlagemix – vor allem aus Aktien und Immobilien – die Sollrendite, die bei den meisten Schweizer Stiftungen zwischen 1 und 2,5 Prozent liegt, durchaus erzielt werden kann. Wahrscheinlicher ist aber, dass in einigen Jahren die Empfehlung beziehungsweise der Mindestzins bei null liegen könnte, wie dies einige Aktuare bereits heute fordern. Eine Legitimation der Nullverzinsung von Alterskapital hätte dramatische Folgen. Die aktiven Erwerbstätigen würden doppelt verlieren: Verlust von Zinseszinseffekten und laufend weiter sinkende Umwandlungssätze. Umgekehrt würden die Aktiven das volle Anlagerisiko tragen, während die Renten unverändert bleiben. Pro memoria: Heute schon sind Nullverzinsungen möglich, einerseits im überobligatorischen Bereich und anderseits wenn sich eine Stiftung im Sanierungsmodus befindet.
Rekordzahl an Todesfällen 2020
BFS. 2020 verzeichnete die Schweiz 76 200 Todesfälle; das sind 12,4% mehr als 2019. In den Monaten März und April starben im Vergleich zur entsprechenden Vorjahresperiode rund 1700 mehr Menschen (+14%), von Oktober bis Dezember wurden sogar fast 7800 bzw. 45% mehr Todesfälle registriert als in den gleichen Monaten des Jahres 2019.
Unabhängig von der Staatsangehörigkeit nahm die Anzahl Todesfälle bei den Männern stärker zu als bei den Frauen. In der Schweizer Bevölkerung stieg sie um 13,7% bei den Männern und um 9,3% bei den Frauen, in der ausländischen Bevölkerung lagen diese Werte bei +22,8% bzw. +20,4%. Personen ab 80 Jahren waren zudem stärker betroffen (+15,5%) als die anderen Altersklassen. Ende 2019 hatten die Todesfälle von Betagten im Vergleich zum Vorjahr lediglich um 1,5% zugenommen.
Mit mehr als zehn Todesfällen pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner verzeichnen die Kantone Tessin, Jura, Basel-Stadt, Glarus, Neuenburg und Schaffhausen die anteilsmässig meisten Todesfälle. Zug weist mit 7‰ die tiefste rohe Sterbeziffer auf. Der gesamtschweizerische Wert liegt bei 9‰.
Corona: “Keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen”
Susanne Kapfinger hat für AWP-Soziale Sicherheit Benno Ambrosini, Geschäftsführer
Libera, zu den Konsequenzen der Pandemie für die Pensionskassen befragt.
Susanne Kapfinger: Was sind die kurzfristigen Konsequenzen der Covidkrise?
Einerseits dürfte 2020 die Sterblichkeit der Rentner aus- geprägter sein als in früheren Jahren – insbesondere bei Pensionskassen mit einem hohen Durchschnittsalter des Rentnerbestandes. Das könnte zu einem Risikogewinn bei den Rentnern führen. Andererseits könnte bei manchen Pensionskassen die Sterblichkeit bei den aktiven Versicherten höher als erwartet ausfallen. Das würde zu einer höheren Schadenbelastung durch Todesfälle und allenfalls zu einem Risikoverlust bei den aktiven Versicherten führen. Wir erwarten allerdings keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf die Pensionskassen, da die älteren Rentner weniger Kapital benötigen als die jüngeren.
Was geschieht, wenn sich die Übersterblichkeit fortsetzt?
Vergangene Phasen von Übersterblichkeit haben gezeigt, dass auf diese oft eine Phase der Untersterblichkeit folgt. Es ist also nicht auszuschliessen, dass die von Covid-19 verursachte Übersterblichkeit zu einer etwas geringeren Sterblichkeit in den Folgejahren führen wird.
Wird die aktuelle Situation in der Rentenberechnung nicht berücksichtigt?
Die Übersterblichkeit im Jahr 2020 ist nicht in den im Dezember 2020 publizierten technischen Grund- lagen BVG 2020 berücksichtigt, da sich die Grundlagen BVG 2020 auf die Sterblichkeitsdaten der Jahre 2015 bis 2019 beziehen. Dafür wird die Übersterblichkeit im Jahr 2020 in den kommenden technischen Grundlagen BVG 2025 mit der Beobachtungsperiode 2020 bis 2024 berücksichtigt.
Man tut also als wäre nichts geschehen?
Kurzfristige Schwankungen der Sterblichkeit können Konsequenzen für Pensionskassen haben. Für die Festlegung ihrer Leistungen und Finanzierung sollten sich Pensionskassen aber auf die mittel- und langfristigen Sterblichkeitsprognosen stützen und nicht auf kurzfristige Schwankungen in der Vergangenheit.
Sinkende Lebenserwartung, Übersterblichkeit
BFS. Zwischen 2019 und 2020 sank die Lebenserwartung der Männer bei Geburt von 81,9 auf 81,1 Jahre (–0,8 Jahre), jene der Frauen von 85,6 auf 85,2 Jahre (–0,4 Jahre). Diese Abnahmen lassen sich mehrheitlich mit den steigenden Sterberaten im hohen Alter erklären. So ging die verbleibende Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren bei den Männern um 0,7 Jahre (von 20,0 auf 19,3 Jahre) und bei den Frauen um 0,5 Jahre zurück (von 22,7 auf 22,2 Jahre).
Auf kantonaler Ebene verringerte sich die Lebenserwartung der Männer bei Geburt in den Kantonen Obwalden (–2,5 Jahre), Tessin (–2,3) sowie Genf (–2,2) am stärksten, diejenige der Frauen in den Kantonen Jura (–1,8), Genf (–1,5) und Schwyz (–1,4).
Im Jahr 2020 kam es im Verlauf der ersten Welle der Covid-19-Pandemie vom 16. März 2020 (Woche 12) bis zum 19. April 2020 (Woche 16) zu einer Übersterblichkeit; in der Altersgruppe von 65 Jahren und älter starben rund 1500 Personen (26%) mehr als erwartet, in der Altersgruppe unter 65 Jahren rund 100 Personen (12%) mehr.
In der zweiten Welle der Covid-19-Pandemie kam es vom 19. Oktober 2020 (Woche 43) bis zum 31. Januar 2021 (Woche 4) zu einer weiteren Periode mit Übersterblichkeit. Von Woche 43 bis einschliesslich der letzten Woche des Jahres 2020 (Woche 53) starben in der Altersgruppe 65 Jahre und älter rund 7300 Personen (56%) mehr als erwartet und in der Altersgruppe unter 65 Jahren rund 200 Personen (11%) mehr (Stand 9. März 2021).
Die Übersterblichkeit entwickelte sich in beiden Wellen der Covid-19-Pandemie regional unterschiedlich. In der ersten Welle zeigte sich 2020 die Übersterblichkeit besonders ausgeprägt in der Genferseeregion und im Kanton Tessin. Demgegenüber ging die zweite Welle in allen sieben Grossregionen mit einer deutlichen und anhaltenden Übersterblichkeit einher, die sich bis in den Januar des Jahres 2021 fortsetzte.
Weniger verheiratete Rentner
Die Wahrscheinlichkeit von Männern im Rentenalter verheiratet zu sein, ist in der letzten Dekade gesunken ist, was einen direkten Effekt auf die anwartschaftlichen Leistungen hat, die zu berappen sind. Die Kasse kann mit weniger Rentenfällen mit Hinterlassenschaften rechnen. Im Schnitt ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Vorsorgefall eine Partnerrente auslöst, bei Männern zwischen Alter 65 und 90 von 75% bei BVG 2015 auf 66% bei BVG 2020 gesunken.
Die Veränderung dieses Werts bei den Frauen (links) ist vergleichsweise gering. Er stieg sogar leicht von 21 auf 22%. Die Frauen fallen bei dieser Rechnung jedoch aus mehreren Grün den weniger stark ins Gewicht. Erstens sind sie im BVG per se untervertreten und haben auch viel weniger hohe Renten.
Weiter har der Umstand, dass Frauen oft ihre Gatten überleben und auch jünger sind als ihre Ehemänner, einen doppelten Effekt auf die Bedeutsamkeit dieser Statistik für Pensionskassen. Das sieht man auch in den Grafiken: Es ist viel weniger wahrscheinlich, dass eine Rentnerin stirbt und einen Witwer mit Rentenanspruch hinterlässt als umgekehrt.
(Quelle Schweizer Personalvorsorge, 21-2)
Die Rentenboomer werden zum Medienthema
Michael Ferber greift in der NZZ das Thema “Rentenboomer” auf. In seinem Beitrag heisst es:
Der Aon-Experte [Willi Thurnherr] macht auch etwas Hoffnung. Es sei zu berücksichtigen, dass ein grosser Teil der Babyboomer-Jahrgänge bereits in Pension gegangen sei. In diesem Jahr erreicht schliesslich der Jahrgang 1956 bei den Männern und 1957 bei den Frauen das ordentliche Rentenalter. «Ein Teil des Rentenboomer-Problems ist also schon abgewickelt», sagt er.
Auch Pascal Renaud [Toptima] erwartet trotzdem, dass der Druck auf die Umwandlungssätze der Pensionskassen weiter zunimmt – zumal nicht davon auszugehen sei, dass die Zinsen in absehbarer Zeit stiegen. Niedrigere Umwandlungssätze bedeuten geringere Renten aus der beruflichen Vorsorge für die Versicherten. Damit würde sich der Trend der vergangenen Jahre fortsetzen. Aktive Erwerbstätige können sich davon mit einem Blick auf den Pensionskassen-Ausweis überzeugen, dieser gibt hier einen – oftmals ernüchternden – Überblick.
BFS: Mortalität 2020
BFS.Die Übersterblichkeit entwickelt sich wie die Epidemie regional unterschiedlich. Während der zweiten Welle von Covid-19 zeigen sich gegenüber den erwarteten Werten erhöhte Todesfallzahlen in den Wochen 44-51, 2020 in der Genferseeregion, von Woche 43, 2020 bis Woche 01,2021 im Espace Mittelland, seit Woche 43, 2020 in der Zentralschweiz, in den Wochen 45 sowie 47, 2020 bis 1, 2021 in der Nordwestschweiz, seit Woche 45, 2020 im Kanton Zürich, seit Woche 44, 2020 in der Ostschweiz, sowie seit Woche 44, 2020 im Kanton Tessin.
In der ersten Welle von Covid-19 zeigte sich 2020 die Übersterblichkeit in der Genferseeregion in den Wochen 11-18, im Espace Mittelland in den Wochen 14 und 16, in der Nordwestschweiz in den Wochen 13 und 14, in Zürich und der Ostschweiz in Woche 14, in der Zentralschweiz in Woche 16 sowie im Tessin in den Wochen 11 bis 16.
Zu einem bestimmten Zeitpunkt kann sich eine stark erhöhte lokale Sterblichkeit unter Umständen im gesamtschweizerischen oder regionalen Durchschnitt verbergen. Aus technischen Gründen werden nur die Daten der 18 grössten Kantone in der CSV-Tabelle dargestellt.
Wenn aus Babys Rentner werden
Die Generation der Babyboomer, je nach Definition die zwischen ca. 1945 und 1965 Geborenen, geht in wachsender Zahl in Pension. Die Babyboomer werden zu Rentenboomern, wie es Pascal Renaud, Partner Toptima, an der diesjährigen BVS-Tagung formulierte. Das wird in den nächsten 10 – 15 Jahren erhebliche Konsequenzen auf die berufliche Altersvorsorge haben.
Renaud untermauerte seine Aussagen mit zahlreichen Grafiken und Tabellen und forderte die Verantwortlichen der Pensionskassen nachdrücklich dazu auf, sich mit dem Thema intensiv auseinanderzusetzen, am besten schon heute. Absehbar sind zwei Pensionierungswellen, welche die einzelnen Kassen je nach Branche und Struktur unterschiedlich treffen werden, aber betroffen sind praktisch alle mittleren und grösseren Vorsorgeeinrichtungen, einfach früher oder etwas später.
Die Form der Pyramide lässt erkennen, wann in welchem Ausmass die Pensionierungen zunehmen werden. Die beiden rot gestrichelten Linien zeigen, dass die Zahl der 65-Jährigen noch fast genau gleich gross ist wie jene der 20-Jährigen, aber 2019 gab es erstmals mehr Personen, die 65 wurden als 20. Die Differenz wird sich bis 2029 auf 28’000 pro Jahr erhöhen.
Die kumulierte Lücke zwischen Aktiven und Neurentnern von 2020 bis 2030 beträgt rund 200’000. Das Umlagesystem der AHV ist davon direkt noch stärker betroffen, aber der altersmässige Strukturwandel trifft auch die Pensionskassen. Die Zuwanderung kann das etwas abfedern, aber die Entwicklung nicht stoppen. Es ist eine deutlich stärkere Zunahme der Rentner als der Aktiven absehbar.
Gesundheit und Geschlecht
Frauen und Männer haben eine unterschiedlich hohe Lebenserwartung bei Geburt. Frauen leben im Durchschnitt vier Jahre länger, ihre gesundheitsbezogene Lebensqualität ist jedoch weniger gut. Zahlreiche Ergebnisse der Schweizerischen Gesundheitsbefragung (SGB) deuten auf Unterschiede in der Gesundheit von Frauen und Männern hin. Aus verschiedenen Studien geht hervor, dass die Gesundheit und das Gesundheitsverhalten weitgehend durch gesellschaftliche Normen wie Geschlechterrollen und -beziehungen geprägt und beeinflusst werden. Eine geschlechtsspezifische Analyse der Gesundheit fördert das Verständnis der gesundheitlichen Unterschiede zwischen Frauen und Männern und ermöglicht es, auf dieser Basis spezifische Präventions- und Gesundheitsförderungsstrategien zu entwickeln, die der Gesellschaft als Ganzes zugutekommen.
Technische Grundlagen BVG 2020
Aon und Libera haben die technischen Grundlagen BVG 2020 vorgestellt, welche in Zusammenarbeit mit fünfzehn grossen Vorsorgeeinrichtungen entwickelt wurden. Es handelt sich dabei um die fünfte Generation der BVG-Grundlagen.
Vor nunmehr über 20 Jahren haben die grössten autonomen Pensionskassen der Schweiz eingewilligt, den beiden Autoren Aon und Libera ihre Versichertenbestände zum Zwecke der Erstellung technischer Grundlagen zugänglich zu machen. Per Ende 2019 wurden die BVG-Grundlagen von nahezu 1100 Vorsorgeeinrichtungen verwendet und zur Bewertung von ca. zwei Drittel der Vorsorgekapitalien aller Vorsorgeeinrichtungen genutzt.
Lebenserwartung
Die neuen technischen Grundlagen BVG 2020 bestätigen, dass die in der beruflichen Vorsorge in der Schweiz versicherten Personen immer länger leben, wobei aber die Zunahme weniger stark als in der Vergangenheit ist. Parallel dazu bestätigt sich die Tendenz, dass signifikant weniger neue Invaliditätsfälle beobachtet werden.
Gemäss den technischen Grundlagen BVG 2020 hat sich die Lebenserwartung der Rentner im Verlauf der letzten fünf Jahre verlängert. Jene der 65-jährigen Männer hat um 0.65 Jahre auf 20.42 Jahre zugenommen, jene der Frauen um 0.27 Jahre auf 22.20 Jahre. Während die Lebenserwartung der Männer sich wie erwartet entwickelt hat (erwartet worden waren 20.38 Jahre) hat diejenige der Frauen etwas weniger stark als erwartet zugenommen (erwartet worden waren 22.47 Jahre).
Für das Referenzjahr 2021 (Periodentafeln mit Projektion bis ins Jahr 2021) ergeben sich bei einer Anwartschaft von 60 % für eine Ehegatten-/Partnerrente und 20 % für die Waisenrente und abhängig vom technischen Zinssatz die in Tab. 4 angegebenen Umwandlungssätze.
Dokumentation Aon / Documentation f /
Website BVG2020 / Medienmitteilung
Häufigste Todesursachen nach Alter
Krebs ist die zweithäufigste Todesursache in der Schweiz. Er stellt sogar die häufigste Todesursache bei Männern zwischen 45 und 84 Jahren und bei Frauen zwischen 25 und 84 Jahren dar.
BVG-Mindestzins bleibt bei 1%
pw. Entgegen der Empfehlung der BVG-Kommission, welche eine Senkung auf 0,75% empfohlen hatte, belässt der Bundesrat den BVG-Mindestzins für 2021 bei 1%. Es ist äusserst selten, dass der Bundesrat bei der Festlegung des Zinssatzes sich um die Vorgabe der Kommission foutiert. Damit wird deren Arbeit desavouiert und man fragt sich, was ihr Zweck überhaupt noch sein soll.
Nicht sonderlich elegant beruft sich der Bundesrat auf Art. 15 BVG, der eine Überprüfung des Mindestzinses mindestens alle zwei Jahre vorschreibt. Offenbar fand letztes Jahr eine Überprüfung statt, weshalb sie dieses Jahr unterbleiben durfte, was scheinbar ein Argument für die Beibehaltung des in jeder Beziehung zu hohen Satzes darstellt. Jedenfalls hinterlässt der entsprechende Passus einen absonderlichen Eindruck. In der Mitteilung des BSV steht u.a.
Die Rendite der Bundesobligationen ist weiterhin tief. Die Verzinsung der 10-jährigen Bundesobligationen lag Ende 2019 bei minus 0.46% und per Ende September 2020 bei minus 0.50%. Anderseits war die Performance von Aktien, Anleihen und Liegenschaften 2019 ausserordentlich positiv. Im aktuellen Jahr sind die Märkte trotz vorübergehend hohen Schwankungen insgesamt stabil. Bei den Aktien wurde die leicht ungünstige Entwicklung des aktuellen Jahres durch die ausgezeichnete Rendite des letzten Jahres mehr als kompensiert.
2019 legte der Swiss Performance Index 30.6% zu. 2020 lag die Performance bis Ende September bei minus 0.9%. Auch die Performance der Anleihen und der Immobilien ist weiterhin positiv. In Anbetracht dieser Verhältnisse drängt sich somit keine Anpassung des Mindestzinssatzes auf. Der Bundesrat wurde darüber informiert, dass eine Überprüfung des Satzes in diesem Jahr nicht notwendig ist. Er wird diese im nächsten Jahr vornehmen.
Todesfallstatistik im Schatten der Pandemie
Covid-19 und die Pensionskassen
Mehrere neuere Veröffentlichungen im Zusammenhang mit COVID-19 oder der Anpassung der Gesetzgebung an finanzielle und versicherungsmathematische Entwicklungen betreffen Vorsorgeeinrichtungen. Die wichtigsten davon hat Aon in einer Mitteilung zusammengefasst.








