Das Bundesamt für Statistik hat die neusten demographischen Indikatoren publiziert. Höchst aufschlussreich. Wir lassen die Grafiken sprechen.
Aktuarielles
100 ist das neue 80
Von 1950 bis 2010 hat sich die Zahl der hundertjährigen und älteren Personen in der Schweiz alle zehn Jahre nahezu verdoppelt. Seit 2012 ist die Zahl stabil. Mittlerweile entfallen zwischen 1500 und 1600 Personen in der Schweiz auf diese Altersgruppe, 80% davon sind Frauen. Ende 2018 war die älteste Person in der Schweiz 110 Jahre alt.
2018 lebten in der Schweiz pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner 18 Hundertjährige und Ältere. Die höchsten Quoten weisen die Kantone Basel-Stadt, Jura und Tessin auf. Dort entfallen auf 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner über 30 Hundertjährige und Ältere. Am tiefsten ist die Quote hingegen in den Kantonen Aargau und Obwalden mit einem Verhältnis von weniger als 10 zu 100 000.
COVID-19: Auswirkungen der Übersterblichkeit auf die PKs
Viele Pensionskassenverantwortliche fragen sich zurzeit, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die Pensionskassen haben wird. Das Bundesamt für Statistik (BfS) publiziert wöchentlich die Anzahl der eingetretenen Todesfälle bei der Altersgruppe ab Alter 65 und vergleicht diesen Wert mit dem langjährigen Durchschnitt.
Aktuell ist eine verlässliche Prognose der effektiven Übersterblichkeit aufgrund COVID-19 nicht möglich. Daher haben wir anhand von drei denkbaren Szenarien versucht, die Effekte der Übersterblichkeit im Jahr 2020 auf die Pensionskassen abzuschätzen. Libera hat folgende drei Szenarien betrachtet:
- Kurz: Sterblichkeit normalisiert sich schnell und entspricht ab Mitte Mai dem langjährigen Durchschnitt.
- Mittel: Sterblichkeit bleibt für rund drei Monate auf dem aktuellen Niveau und normalisiert sich ab Mitte Juli.
- Lang: Sterblichkeit bleibt für rund sechs Monate auf dem aktuellen Niveau und normalisiert sich ab Mitte Oktober.
Die Berechnungen zeigen, dass bei den drei Szenarien die Anzahl Todesfälle im Jahr 2020 bei den Personen 65+ um rund 3.5% (kurz), 12% (mittel) und 29% (lang) über dem langjährigen Durchschnitt liegen wird.
PKBS senkt den technischen Zinssatz von 2.5 auf 2.25Prozent
In ihrem steten Bemühen, durchgreifende Massnahmen wenn immer möglich zu vermeiden, hat die Basler kantonale PK den technischen Zins minim gesenkt, allerdings liegt er weiterhin über den Vorgaben gemäss FRP4. In einer Mitteilung heisst es:
Letztmals hatte die Pensionskasse Basel-Stadt mit Wirkung auf den 1. Januar 2019 den technischen Zinssatz von 3.0 auf 2.5 Prozent gesenkt, die versicherungstechnischen Grundlagen von VZ 2010 (Periodentafel) auf VZ 2015 (Periodentafel) aktualisiert und den Umwandlungssatz im Alter 65 von 5.80 auf 5.44 Prozent mit einer dreijährigen Übergangsregelung gesenkt.
Die Senkung per 1. Januar 2020 um die nächsten 0.25 Prozentpunkte führt zu einem entsprechenden Anstieg der Rentenkapitalien, welcher durch die bisher gute Performance finanziert ist.
Die Obergrenze für den technischen Zins gemäss neuer Fachrichtlinie 4 beträgt bei der Verwendung von Periodentafeln aktuell 1,83%.
CERN Pension Fund Reappoints Buck as Actuary
The CERN Pension Fund, which is based in Geneva, reappointed New York-based Buck (also known as Buck Consultants) as the pension’s actuary for an additional 4-year period. CERN Pension Fund provides pension and social security benefits for staff based at the European Organization for Nuclear Research (CERN). Buck will continue to provide its services to CERN from their offices in central London.
Bestimmung der erwarteten Nettorendite nach FRP 4
Gemäss der neuen Richtlinie muss die erwartete Nettorendite der Anlagestrategie bei der Bestimmung des technischen Zinssatzes explizit berücksichtigt werden. Eine Anwendungshilfe sowie weitere Informationen dazu finden sich in der Präsentation von Alfred Bühler und Oliver Dichter von PPCmetrics und auf deren Webpage in kompakter Form. Zur Anwendung kommen das “PPCmetrics Fundamentalmodell” sowie das “Regulatorische Modell”.
Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung
Auf den 1. Januar 2020 werden verschiedene Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Für die Renten, die 2016 zum ersten Mal ausgerichtet wurden, beträgt der Anpassungssatz 1,8%. Um 0,1% werden die Renten der Jahre 2010, 2013 und 2014 angepasst.
Bedeutung der überarbeiteten Fachrichtlinie FRP 4
Martin Hänggi und Samuel Blum von Libera haben in Expert Focus einen Beitrag zum Thema der Fachrichtlinie 4 – technischer Zins – verfasst. Sie schreiben dazu: “Neue Rahmenbedingungen für die Festlegung des technischen Zinssatzes und Umverteilung in der 2. Säule – ein Labyrinth ohne Ausweg?“ Nun ganz so schlimm scheint es nicht zu sein. Jedenfalls die Gefahr, in die Fänge eines Minotaurus zu geraten scheinen gering. Im Fazit ihres Beitrags heisst es:
Die neue FRP 4 bestimmt die Grundsätze, Prinzipien und Rahmenbedingen für die Empfehlung des Experten für den technischen Zinssatz. Dabei muss der Experte die in der FRP 4 festgelegte Obergrenze bei seiner Empfehlung zum technischen Zinssatz beachten. Die Obergrenze selbst ist nicht als empfohlener technischer Zinssatz der SKPE zu verstehen. Mit der FRP 4 werden dem Experten einerseits klare Vorgaben gemacht, andererseits wird ihm ein beträchtlicher Spielraum bei der Interpretation und der Umsetzung offengelassen.
Dies zeigt sich exemplarisch darin, dass sogar die formelbasierte Obergrenze für die Empfehlung des Experten zum technischen Zinssatz in vom Experten begründeten Ausnahmefällen überschritten werden darf. In diesem Sinne spiegelt die neue FRP 4 gut die Landschaft in der Schweiz wider, mit über 1600 Vorsorgeeinrichtungen, die jede ihre individuellen Merkmale und eigenen Strukturen aufweisen. Es ist zu hoffen, dass die neue FRP 4 den Risikodialog zwischen dem Experten und den Vorsorgeeinrichtungen weiter fördert und damit die zweite Säule langfristig gesichert bzw. gestärkt werden kann.
Obergrenzen für den technischen Zins gemäss FRP 4
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) hat in der revidierten Fachrichtlinie 4 eine Obergrenze für den technischen Zinssatz definiert. Empfiehlt der Experte ausnahmsweise einen technischen Zinssatz der über der Obergrenze liegt, muss er dies sachlich begründen.
Berechnung der Obergrenze gemäss Art. 3 der FRP 4: Die Obergrenze wird gerechnet als durchschnittlicher Kassazinssatz der 10-jährigen CHF Bundesobligationen der letzten 12 Monatswerte, erhöht um einen Zuschlag von 2.5% und vermindert um einen Abschlag (mindestens 0.3% Punkte) für die Zunahme der Langlebigkeit. Die Obergrenze gilt für alle Abschlüsse ab dem 31. Dezember 2019.
Die revidierte Fachrichtlinie FRP 4 zum technischen Zinssatz einer Vorsorgeeinrichtung ist am 20. Juni 2019 von der Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge (OAK-BV), für allgemeinverbindlich erklärt worden. Sie ist von allen von der OAK zugelassenen Pensionskassen-Experten in der Schweiz verbindlich einzuhalten.
Details zur Berechnung und der Höhe der Obergrenze finden sich in der Fachrichtlinie 4 (FRP 4) der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten.
Mitteilung d / f /
FRP 4
Schwerer werdende Rentnerlast
Michael Ferber geht in einem Artikel der NZZ auf die schwierige Situation der Vorsorgeeinrichtungen mit hohen Rentnerbeständen ein. Es besteht die Gefahr, dass Kapital nachgeschossen werden muss.
Besonders grosse Probleme könnten Vorsorgeeinrichtungen mit einem ungünstigen Verhältnis zwischen aktiven Erwerbstätigen und Rentnern bekommen. «Die Gefahr, dass Rentner nachfinanziert werden müssen, ist mit dem jüngsten Zinsrutsch nochmals gestiegen», sagt Peter Zanella vom Beratungsunternehmen Willis Towers Watson. Über die berufliche Vorsorge hinweg dürften laut ihm 120 Mrd. Fr. oder mehr an Geldern fehlen. Die «Japanisierung» der Märkte in Richtung immer niedrigerer Zinsen erfordere extrem niedrige Bewertungsdiskontsätze, sagt Zanella. Diese wiederum machen es nötig, dass die Pensionskassen mehr Kapital für ihre Rentenbestände reservieren. (…)
Die FRP-4-Richtlinie ist ab Ende 2019 für alle Experten verbindlich anzuwenden. Pensionskassen mit vielen Rentnern müssen diese danach am risikoarmen Diskontsatz, also praktisch risikolos, bewerten. Es sei davon auszugehen, dass Kassen mit vielen Rentnern im Anschluss Kapital nachschiessen müssten, heisst es in der Branche. Kassen mit weniger Rentnern hingegen dürfen weiterhin einen höheren Diskontsatz anwenden, der sich nach der erwarteten Nettorendite richtet.
«Als Folge der Entwicklung droht eine Zweiteilung der Vorsorge-Welt in der Schweiz», sagt Zanella. Arbeitnehmer, die bei Kassen mit vielen Rentnern versichert sind, werden voraussichtlich noch über viele Jahre hinweg die Nachfinanzierung der Rentnerverpflichtungen über geringere Verzinsungen tragen müssen. Diese Entwicklung sei bereits in den vergangenen Jahren zu beobachten gewesen. Im Gegensatz dazu sei zu erwarten, dass Versicherte in Kassen mit weniger Rentnern die erwarteten Vermögenserträge grosso modo voll gutgeschrieben bekämen. Laut Zanella stellt sich die Frage, ob diese Ungleichbehandlung wirklich gewollt ist.
Todesfallstatistik und Lebenserwartung
Urs P. Gasche zweifelt die anhaltende Steigerung der Lebenserwartung an. Auf infosperber schreibt er:
Sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern flacht sich die Kurve der Lebenserwartung seit 2011 ab. 65-jährige Frauen konnten im Jahr 2018 durchschnittlich noch 22,7 Jahre von Pensionskassen- und AHV-Renten profitieren (im Jahr 2011 22,2 Jahre), 65-jährige Männer durchschnittlich 19,9 Jahre lang (im Jahr 2011 19,2 Jahre). (…)
Fälschlicherweise wird davon ausgegangen, dass sich die Tendenz der Todesfall-Statistik in Zukunft mit wenigen Abstrichen fortsetzt. In einem «Referenzszenario» gehen das Bundesamt für Statistik BFS sowie auch das Bundesamt für Sozialversicherungen BFS davon aus, dass 65-jährige Frauen im Jahr 2035 durchschnittlich noch 24,91 Jahre leben und 65-jährige Männer noch 22,44 Jahre. Das entspricht gegenüber heute einer zusätzlichen Renten-Lebenszeit von 2,2Jahren für Frauen und von 2,54 Jahren für Männer. (..)
Pensionskassenrenten: Für deren Finanzierung ist praktisch allein entscheidend, wie lange die Frauen und Männer nach der Pensionierung noch leben. Denn die Höhe der Renten richtet sich danach, für wie viele Jahre die verzinsten Pensionskassenbeiträge im Durchschnitt reichen müssen. Die apodiktische Behauptung verschiedener Parlamentarier, «die Leute werden immer älter», dient der Stimmungsmache und berücksichtigt den Trend der letzten sieben Jahre nicht.
Deckungsgrad und Aussagekraft
Michael Ferber befasst sich in der NZZ mit dem Deckungsgrad und was er aussagen soll und kann. Eine wichtige Rolle dabei spielt der technische Zinssatz. Ferber schreibt:
Vielbeachtete Anhaltspunkte für Stiftungsräte zum Ansetzen des technischen Zinses publiziert die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE). Per Ende September 2018 hat sie den technischen Referenzzinssatz wie im Vorjahr bei 2% festgelegt.
Nicht wenige Kassen rechnen aber weiterhin mit höheren technischen Zinssätzen. Der Spielraum sei enorm, sagt Lukas Riesen. Laut PPCmetrics hat die Heterogenität der von den Schweizer Vorsorgeeinrichtungen verwendeten technischen Zinssätze in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Berücksichtigt man Extrembeispiele an beiden Enden, dann lag die Spanne der technischen Zinssätze bei Schweizer Pensionskassen per Ende 2017 zwischen –0,75% und 4%, wie die Beratungsgesellschaft mitteilt. Liegen zwei Pensionskassen so weit auseinander, lassen sich ihre technischen Deckungsgrade praktisch nicht vergleichen. Doch selbst wenn man die Extrembeispiele beiseitelässt, gibt es eine gewisse Spannbreite. Laut Riesen dürften zwei Drittel der Schweizer Pensionskassen mit technischen Zinssätzen von zwischen 1,5% und 2,75% rechnen. (…)
Als Alternative zum gesetzlichen Deckungsgrad hat PPC dazu den risikotragenden DG entwickelt. Ueli Mettler von c-alm ist skeptisch:
Ueli Mettler, Partner bei dem St. Galler Beratungsunternehmen c-alm, weist indessen auf Tücken beim ökonomischen und risikotragenden Deckungsgrad hin. Bei diesen Berechnungen gehe man quasi davon aus, dass die Pensionskasse von einem auf den anderen Tag liquidiert werden müsse – es handle sich um eine «Worst-Case-Perspektive». (…)
Sollten die Pensionskassen flächendeckend und undifferenziert dazu verpflichtet werden, ihre Rentenverpflichtungen mit Marktzinssätzen zu diskontieren, so bestehe die Gefahr einer Kaskade: Um ein Bewertungs- sprich Deckungsgradrisiko zu vermeiden, würden die Rentenverpflichtungen vergleichbar mit den privaten Lebensversicherern in ein Anleihen-Portfolio mit passender Fälligkeitsstruktur investiert. Es stelle sich sogar die Frage, warum dann die Rentenverpflichtungen nicht direkt den Lebensversicherern verkauft werden sollten, sagt Mettler. Für das Leistungsvolumen der zweiten Säule sei diese absehbare Wirkungskette fatal.
FRP4 auf bewährten Pfaden
Benno Ambrosini und Matthias Wiedmer (Libera) erläutern in einem Beitrag für die Schweizer Personalvorsorge die neue Fachrichtlinie 4 für die Festsetzung des technischen Zinssatzes und zeigen die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung auf.
Die bisherige FRP 4 hat den technischen Referenzzinssatz als «Maximalbetrag » für die Höhe des technischen Zinssatzes vorgesehen. Der technische Referenzzinssatz wurde mit einer von der Vorsorgeeinrichtung unabhängigen Formel definiert. Die neue FRP 4 unterscheidet sich in den Grundsätzen nicht wesentlich von der bisherigen Version. So liegt die neue Obergrenze unter Verwendung von Periodentafeln retrospektiv gesehen auf einem ähnlichen Niveau wie der bisherige technische Referenzzinssatz, wie die Grafik zeigt.
Die FRP 4 sieht vor, dass die Obergrenze in Ausnahmefällen überschritten werden kann. In diesem Fall muss der PK-Experte explizite Gründe liefern, die eine Überschreitung rechtfertigen. Die FRP 4 führt aus, dass ein hoher Umwandlungssatz, die aktuelle finanzielle Situation oder ein Wettbewerbsvorteil aufgrund eines hohen technischen Zinssatzes nicht als Begründung für die Überschreitung gelten. (…)
Die überarbeitete FRP 4 stützt sich auf den bewährten Grundsatz, dass der technische Zinssatz mit einer angemessenen Marge unterhalb der erwarteten Nettorendite der Anlagestrategie einer Vorsorgeeinrichtung liegen soll. Die von der SKPE mit grosser Mehrheit angenommene neue FRP 4 behält diesen Grundsatz bei und ersetzt die vielfach kritisierte Berechnung des technischen Referenzzinssatzes der bisherigen FRP 4 mit einer Obergrenze.
Bislang ist die FRP 4 von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) nicht zum Mindeststandard erhoben worden. Es ist zu hoffen, dass die neue Version der FRP 4 von der OAK BV als verbindlich erklärt wird und damit die Unterstützung der OAK BV erhält.
KPMG registriert sinkende Lebenserwartung in UK
Der umfangreiche KPMG Pensions Accounting Survey 2019, beruhend auf den Daten von 212 Pension Funds in Grossbritannien per 31.12.18, fasst die wichtigsten Trends zusammen. Darunter auch der auffallende Rückgang der Lebenserwartung im vierten aufeinanderfolgenden Jahr.
KPMG’s Pensions Accounting Survey 2019 key headlines are:
- Median real discount rates are still negative, with discount rates at 2.9% and assumed RPI inflation at 3.3%.
- Median life expectancy assumptions have reduced for the fourth consecutive year. With the publication of CMI (Customer Managed Inventory) 2018 in March 2019, we can now anticipate a ‹lost decade› of life expectancy improvements between 2009 and 2019.
- The landmark judgment on Guaranteed Minimum Pension (GMP) equalisation impacted many companies in 2018. Around 70% of companies have reported an impact of 1% or less of total liabilities.
- Following the House of Lords’ inquiry into RPI inflation, it is expected that RPI inflation could fall by up to 0.3%.
Partnerschaft von PK Expert und Dipeka
PK Expert AG und Dipeka AG treten künftig in der Region Bern gemeinsam auf. PK Expert und Dipeka beschäftigen in den Büros Münsingen und Bern, sowie Basel und Zürich sechs diplomierte Pensionsversicherungsexperten und vier weitere BVG-Spezialisten. Beide Firmen sind zu 100% im Besitz der Partner.