An seiner Sitzung vom 14. Mai 2025 hat der Bundesrat die ersten Stossrichtungen der Vorlage AHV2030 festgelegt. Mit der Alterung der Bevölkerung und der Pensionierung der Babyboom-Generation werden die Ausgaben der AHV in den nächsten zehn Jahren stark ansteigen. Der Bundesrat will diesen Anstieg über höhere AHV-Einnahmen aus den bestehenden Finanzierungsquellen auffangen. Zudem will er die AHV an die soziale und wirtschaftliche Entwicklung anpassen und dazu die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des AHV-Referenzalters fördern. In der Mitteilung dazu heisst es:
In den nächsten Jahren werden die jüngsten Babyboomer das Referenzalter erreichen. Aktuell beziehen rund 2,5 Millionen Personen eine AHV-Rente. 2030 werden es schätzungsweise 2,8 Millionen sein, im Jahr 2035 rund 3 Millionen.
Gleichzeitig wächst die Erwerbsbevölkerung kaum. Das Verhältnis zwischen der Anzahl Personen im erwerbsfähigen Alter und jener der Rentnerinnen sowie Rentner wird sich weiter verschlechtern.
Ohne Massnahmen dürfte die AHV nach aktuellen Schätzungen, gemäss Betriebsrechnung 2023, im Jahr 2030 ein Umlagedefizit von rund 2,5 Milliarden Franken und im Jahr 2040 von 5,7 Milliarden Franken ausweisen.
Falls Parlament und Volk die Finanzierung der 13. AHV-Altersrente annehmen, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat, dann sinkt der jährliche Finanzierungsbedarf auf schätzungsweise 500 Millionen Franken im Jahr 2030 und 4 Milliarden im Jahr 2040.
Um die Finanzierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 zu sichern, will der Bundesrat die AHV-Einnahmen über die aktuellen Finanzierungsquellen erhöhen. Dazu beauftragt er das EDI, verschiedene Massnahmen zu prüfen, mit der Möglichkeit, diese zeitlich zu begrenzen, um den kritischen Zeitraum abzudecken, in dem der Druck der Babyboomer auf die AHV-Finanzen am stärksten ist.
Der Bundesrat will überdies einen Interventionsmechanismus prüfen für den Fall, dass sich die finanzielle Situation der AHV verschlechtert oder die politischen Entscheide nicht rechtzeitig vorliegen. Ausserdem will er die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des AHV-Referenzalters fördern.
Zu diesem Zweck beabsichtigt er, das Höchstalter von 70 Jahren in der AHV aufzuheben, den Freibetrag zu erhöhen und die Frühpensionierung weniger attraktiv zu machen. Diese Massnahmen würden dem Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft entgegenkommen und Arbeitsanreize schaffen.
Ein höheres Referenzalter ist für den Bundesrat im Rahmen der Reform AHV2030 hingegen keine Option. Das Stimmvolk hat sich 2024 klar gegen eine Erhöhung ausgesprochen.
Zudem wären für eine generelle Erhöhung des Referenzalters eine lange Übergangsphase sowie Kompensationsmassnahmen nötig. Deshalb würde sich die Erhöhung nicht früh genug auf die AHV-Finanzen auswirken, um die Finanzierung der AHV während der kritischen Phase sicherzustellen.
Der Bundesrat wird sich jedoch noch eingehender damit befassen, unter welchen Bedingungen ein höheres Referenzalters in Betracht gezogen werden könnte und ob eine zivilstandsunabhängige Vorsorge möglich wäre. Er will diese Fragen im Rahmen der nächsten Reform gestützt auf dokumentierte Daten diskutieren.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) schlägt vor, die 13..AHV-Rente und eine mögliche Aufhebung oder Erhöhung des Ehepaarplafonds mit einem Gesamtkonzept zu finanzieren. Dieses Konzept basiert auf einer Erhöhung der Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer in zwei Schritten, um die finanzielle Stabilität der AHV bis zur nächsten umfassenden Reform zu gewährleisten. Der Beitrag des Bundes zur AHV wird nicht gekürzt.
Barbara Zimmermann schreibt auf der Website des Arbeitgeberverbands zur Initiative der Mitte für die Abschaffung der Rentenplafonierung für Ehepaare in der AHV:
Um die eigene Initiative zur Abschaffung der Rentenplafonierung für Ehepaare voranzutreiben, scheint der Mitte vieles recht. Anstatt für langfristige, generationengerechte Finanzierungsmöglichkeiten der AHV einzustehen, verkauft Mitte-Fraktionschef Matthias Bregy die Vorlage als Massnahme, die eine vermeintliche «Ungerechtigkeit» abschaffen soll.
Doch in Tat und Wahrheit sind Verheiratete heute in vielen Bereichen bessergestellt, was die Rentenplafonierung aufwiegt. Störend ist zudem, dass die kostengenerierende Abschaffung der Plafonierung sowie andere massive Ausbauwünsche auch mit Lohnprozenten auf dem Buckel der erwerbstätigen Bevölkerung und der Unternehmen gestemmt werden sollen.
Die Juso wollen die zweite Säule abschaffen. Für Experten eine ganz schlechte Idee. Denn im Vergleich mit der Pensionskasse schneidet die AHV zunehmend schlechter ab. Albert Steck schreibt über eine Analyse von Roger Baumann, c-alm.
An der jüngsten Jahresversammlung haben die Juso eine Resolution unter dem Titel «Auf zur Volkspension» verabschiedet. Alle Rentner sollen in der AHV eine Mindestrente von 5000 Franken erhalten.
«Allein schon mit der Überführung der gesamten Pensionskassenvermögen von rund 1000 Milliarden Franken in die erste Säule sollte die Finanzierung der Volkspension zu guten Teilen gedeckt werden», heisst es im Beschluss. (…)
Die AHV geniesst eine enorme Popularität. Doch ist sie der zweiten Säule tatsächlich überlegen, wie es linke Politiker gerne darstellen? Diese Frage hat der Vorsorgespezialist Roger Baumann, Gründer der Firma C-alm sowie Hochschuldozent, untersucht.
In einem Leistungsvergleich stellt er fest, dass sich die beiden Säulen seit der Gründung der AHV 1948 ein Kopf-an-Kopf-Rennen geliefert haben. Beide haben im Schnitt eine jährliche Nettorendite nach Kosten von 2,6 Prozent erzielt (vgl. Grafik).
Für die Zeit bis zur Einführung des BVG-Obligatoriums 1985 stützt sich die Rechnung auf Näherungswerte.
Bei der beruflichen Vorsorge bestimmen die Erträge an den Finanzmärkten, wie hoch die Rendite ausfällt. Dagegen sind es bei der AHV die Lohnabzüge der aktiven Bevölkerung, die die Renten finanzieren.
Dieser Betrag ist umso höher, je mehr Menschen erwerbstätig sind und je mehr sie verdienen. Ökonomen sprechen daher von der «biologischen Rendite».
Was die Grafik verdeutlicht: Ihre beste Phase hatte die AHV bis in die 1980er Jahre, als ihre Rendite doppelt so hoch lag wie bei der zweiten Säule. «Das Sozialwerk profitierte vom grossen Aufschwung nach dem Krieg und dem Eintritt der Babyboomer ins Erwerbsleben», erklärt Baumann.
Danach flachte die Rendite deutlich ab, wobei die Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt sowie die kräftige Zuwanderung durch Ausländer weiter für ein wachsendes Lohnvolumen sorgten.
Umgekehrt verlief die Entwicklung an den Finanzmärkten: Nach einer Baisse in den 1970er Jahren haben sie in letzter Zeit die klar bessere Rendite erwirtschaftet. «Dieser Vorteil zugunsten der zweiten Säule wird sich auch in Zukunft zeigen», ist Baumann überzeugt. Denn der demografische Rückenwind der letzten Jahrzehnte hat nun gedreht.
Konkret erwartet der Ökonom, dass die «biologische Rendite» auf etwa 1 Prozent sinkt, während er für die Kapitalanlagen der Pensionskassen mit einer Nettorendite von gut 2 Prozent rechnet.
Der Tages-Anzeiger ist der Meinung, Stéphane Rossini, Direktor des BSV, muss wegen der AHV-Fehlprognosen seinen Stuhl räumen. Der Vorfall sei für die zuständige Bundesrätin, Elisabeth Baume-Schneider, peinlich.
Peinlich für seine Chefin war aber vor allem auch, dass der Berechnungsfehler am 22. Mai 2024 innerhalb des Amts schon bekannt war. Das war der Tag, als der Bundesrat die Vorschläge zur Finanzierung der 13. AHV-Rente in die Vernehmlassung schickte.
Dabei ging es um zwei Varianten für Mehreinnahmen, die 2030 rund 4 Milliarden einbringen sollten. Die braucht es aber so nicht, wie sich jetzt zeigt, denn nach neuer Berechnung beträgt das Defizit dann nur gut 2 Milliarden Franken. Dafür, dass für die höheren Einnahmen eine Mehrheit im Bundesrat zustande kam, war die Prognose des BSV ausschlaggebend.
Für Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, die die bürgerlichen Bundesrätinnen Karin Keller-Sutter und Viola Amherd überreden musste, ist es natürlich sehr peinlich, dass sie falsch informierte. Nun hat man im Innenministerium offensichtlich Angst, dass Rossini bei künftigen Diskussionen nicht mehr ernst genommen wird. Darum wird ernsthaft erwogen, ihn in absehbarer Zeit zu ersetzen, wie gut informierte Quellen sagen.
Beim BSV wird inzwischen gemauert, und Anfragen darüber, wann genau der Amtsdirektor vom Rechenfehler wusste, werden mit dem Hinweis auf die laufenden Untersuchungen nicht beantwortet.
Doch die Beamten werden nicht die Zeit haben, die Ergebnisse der Administrativuntersuchung abzuwarten, denn die laufenden Stimmrechtsbeschwerden – sie betreffen die ganz knapp beschlossene Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre – erfordern raschere Antworten.
Die Beschwerde der SP ist bereits fertiggestellt und liegt der SonntagsZeitung vor. Darin wird moniert, dass, «über 10 Jahre betrachtet, sich der Fehler auf den Finanzierungsbedarf mit rund 13,144 Milliarden Franken auswirkt und sich die vom Bundesrat während der Kampagne angekündigte Finanzierungslücke um 50 Prozent reduziert».
Überdies sei dieser Fehler doppelt so hoch wie der erwartete «Gewinn» der AHV-Reform 21. Man sprach damals von 4,9 Milliarden Franken, die der AHV zugutekämen.
Die Grünen und die SP-Frauen fechten die Abstimmung zum Frauenrentenalter 65 an. Betroffen ist auch die MWSt-Erhöhung. Ein Verfassungsartikel fordert zudem ein einheitliches Rentenalter. Was heisst das nun, fragt der Tages-Anzeiger?
Weil der Bund sich bei den Prognosen zu den AHV-Finanzen massiv verrechnet hat, fordern die SP-Frauen und die Grünen, dass das Stimmvolk nochmals entscheidet. Die SP-Frauen haben am Freitag ihre Beschwerde veröffentlicht.
Sie fechten nur die Abstimmung zum Rentenalter an. Doch geht das überhaupt angesichts dessen, dass die beiden Vorlagen verknüpft waren?
Die Frage ist zentral. Müsste auch die Abstimmung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer wiederholt werden, würde es kompliziert. Denn dieser Teil der Reform ist bereits in Kraft. Eine Aufhebung der Abstimmung könnte gar zu Rückzahlungsforderungen führen.
Fest steht: Bleibt die Erhöhung der Mehrwertsteuer bestehen, muss das Rentenalter von Männern und Frauen trotz Aufhebung der Abstimmung zum Frauenrentenalter angeglichen werden.
Im Verfassungsartikel steht, die Mehrwertsteuer werde erhöht, sofern das Rentenalter von Frauen und Männern gesetzlich vereinheitlicht werde.
Die SP-Frauen stellen sich laut Co-Präsidentin Tamara Funiciello vor, dass der Bundesrat dem Parlament einen neuen Vorschlag unterbreiten würde. Dieser müsste aber nicht zwingend eine Erhöhung des Frauenrentenalters beinhalten.
Es wäre auch möglich, das Rentenalter der Männer auf 64 Jahre zu senken, sagen die SP-Frauen. Alternativ könnte die Verfassung geändert und die Verknüpfung der Mehrwertsteuer mit dem Rentenalter aufgehoben werden. Oder die Mehrwertsteuer könnte wieder gesenkt werden.
(BSV) Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat bei Kontrollarbeiten in den AHV-Finanzperspektiven festgestellt, dass die AHV-Ausgaben langfristig unplausibel hoch erscheinen. Grund sind zwei fehlerhafte Formeln im Berechnungsprogramm.
2033 dürften die AHV-Ausgaben rund 4 Milliarden Franken oder rund 6 Prozent tiefer ausfallen, als bisher berechnet. Das Umlagedefizit wächst bis 2033 auf rund 4 Milliarden Franken (bisher über 7 Milliarden) an.
Das BSV hat umgehend zwei alternative Modelle zur Berechnung erstellt und zwei Forschungsinstitute damit beauftragt, bis Ende August je ein unabhängiges Modell zu entwickeln. Mit diesen können die neu berechneten Finanzperspektiven validiert und im September publiziert werden. (…)
Die Finanzierung der 13. AHV-Rente wird zum Grabenkrieg zwischen Links und Rechts. Dass die Initiative ohne Finanzierung verkauft wurde, war – zurückhaltend formuliert – unverantwortlich. Jetzt liegen sich Sozialpartner und Parteien deswegen in den Haaren. Die Vorlage des Bundesrats stösst praktisch durchweg auf Ablehnung. Der Tages-Anzeiger schreibt:
Der Bundesrat will die 13. AHV-Rente vor allem mit höheren Lohnbeiträgen finanzieren und stellt auch eine Mehrwertsteuererhöhung zur Diskussion. Damit findet er kaum Anklang. Bürgerliche Parteien wollen von beidem nichts wissen. Linke und Gewerkschaften fordern vom Bund, seinen finanziellen Beitrag voll zu leisten.
Die SVP erklärt in ihrer Vernehmlassungsantwort, das Finanzierungsdebakel hätten die Initianten des erfolgreichen Volksbegehrens angerichtet. Sie lehnt höhere Lohnbeiträge und eine höhere Mehrwertsteuer entschieden ab.
Stattdessen müsse der Bundesrat zügig eine umfassende AHV-Reform mit der 13. Rente anpacken. In einer separaten Vorlage lasse sich ein Thema von derart grosser Tragweite nicht übers Knie brechen. Die AHV müsse nachhaltig saniert werden.
Ehemalige Bundesratsmitglieder sollen für ihr Engagement gegen die 13. AHV-Rente büssen. Die Hälfte ihrer Ruhegehälter soll in die allgemeine AHV-Kasse fliessen, fordert die SVP. Die Landesregierung will davon nichts wissen, schreibt der Blick.
Der Schuss ging nach hinten los. Gleich mehrere ehemalige Bundesräte hatten im Abstimmungskampf die Schweizer Rentnerinnen und Rentner mit einem adressierten Brief von einem Nein zur 13. AHV-Rente überzeugen wollen.
Das Volk aber sagte Anfang März nicht nur deutlich Ja zur Vorlage. Adolf Ogi (81, SVP), Doris Leuthard (61, Mitte) oder Johann Schneider-Ammann (72, FDP) kassierten auch einen gehörigen Shitstorm. Schliesslich bekommen die alt Bundesräte nach dem Rücktritt weiter die Hälfte ihres Jahresgehalts. Aktuell ergibt das eine Rente von über 230’000 Franken.
(BR) Der Bundesrat hat seine Vorschläge zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente anlässlich seiner Sitzung vom 22. Mai 2024 in die Vernehmlassung geschickt. Die Eckwerte hatte er bereits im März festgelegt: Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 einmal jährlich ausbezahlt und nachhaltig finanziert werden.
Die zusätzlichen Ausgaben steigen bis 2030 auf rund 4.7 Milliarden Franken jährlich. Um diese zu finanzieren und ein rasch wachsendes Defizit bei der AHV zu vermeiden, sieht der Bundesrat zwei Varianten vor: erstens eine Erhöhung der Lohnbeiträge, zweitens eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer.
Um eine zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts zu vermeiden, soll zudem der Bundesanteil temporär reduziert werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Juli 2024.
Die Initianten haben den Termin für die erstmalige Auszahlung der 13. AHV-Rente mit der Abstimmung gleich festgelegt, aber die Finanzierung offengelassen. Weil nun die SGK-N andere Vorstellungen hat als die Linke, gibt diese sich empört. NR Andri Silberschmidt macht mit seinem Vorstoss Druck auf die Finanzen und den Bundesrat. Fabian Schäfer schreibt in der NZZ:
Die Sozialkommission des Nationalrats hat am Freitag bekanntgegeben, dass sie ungewöhnlich früh bei Baume-Schneider intervenieren will – und dies gleich zweifach. Zum einen spricht sie sich grundsätzlich gegen eine separate und einseitige Finanzierungsvorlage für die 13. Rente aus.
Zum anderen lehnt sie ganz konkret eine Reduktion des Bundesbeitrags ab. Hinter den beiden Anträgen, über die separat abgestimmt wurde, stehen unterschiedliche Mehrheiten.
Die erste Forderung geht dem Vernehmen nach auf den FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt zurück, was dieser auf Anfrage bestätigt. Offenbar gibt es eine bürgerliche Mehrheit, die in der AHV vorübergehend Defizite in Kauf nehmen will, um zu verhindern, dass die Probleme des Sozialwerks weiterhin vor allem mit höheren Steuern und Beiträgen gelöst werden.
Die 13. AHV-Rente wird im Jahr 2026 Realität. Dabei gibt es einige Auswirkungen für die 2. und 3. Säule, die erst ansatzweise geklärt sind. Cash schreibt:
Eine grössere Problemzone tut sich indessen bei den Leistungen der 2. Säule auf. Diese könnten wegen der 13. AHV-Rente sinken. Das hängt mit der Berechnung des BVG-Koordinationsabzugs zusammen, bei dem die inflationsbedingten Anpassungen der Altersrenten bis 2025 noch nicht berücksichtigt sind. Der Abzug beträgt derzeit 7/8 der maximalen AHV-Rente.
Bei einer höheren AHV-Rente würde der Koordinationsabzug von 25’725 auf 27’869 Franken erhöht. Bei PK-Versicherungslösungen, die relativ häufig nur das AHV-Gehalt abzüglich des Koordinationsabzugs versichern, würde der versicherte Lohn und damit die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden sinken.
«Durch eine allfällige Reduktion des versicherten Lohnes sinken auch die Sparbeiträge. Dies führt letztlich zu tieferen zukünftigen Leistungen aus der 2. Säule. Die konkreten Folgen, nämlich Leistungseinbussen, dürften bei einer Person, die kurz vor der Pensionierung steht, eher vernachlässigbar sein», sagt Pius Baumgartner, Steuerexperte bei PensExpert. Bei jüngeren Personen, welche noch länger in der 2. Säule versichert sein werden, können die Leistungseinbusse aber signifikant ausfallen.
Der Arbeitgeberverband kommentiert die Vorschläge des Bundesrats zur Finanzierung des milliardenteuren AHV-Ausbaus. Am fairsten wäre die Finanzierung über die MWSt und eine Rentenaltererhöhung. Letztere soll Bestandteil der nächsten AHV-Revision sein. Barbara Zimmermann-Gerster schreibt:
Der pro Jahr mehrere Milliarden kostende AHV-Ausbau würde – anders als von den Initiantinnen und Initianten behauptet – auch den Mittelstand belasten, beziehungsweise besonders ihn, wenn es nach dem Bundesrat geht. Das ist spätestens seit Bekanntwerden seiner Finanzierungsvorschläge allen klar, auch wenn die Gegner der Initiative im Vorfeld der Abstimmung wann immer möglich darauf hingewiesen hatten.
Im Hinblick auf die momentan vorliegenden Finanzierungsoptionen des Bundesrates sprechen sich die Arbeitgeber, wenn, dann für eine Finanzierung der 13. AHV-Rente mittels Mischfinanzierung aus Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen aus. Mit der Mehrwertsteuer kann auf ein bereits bestehendes Instrument zurückgegriffen werden.
Zudem ist diese Finanzierungslösung fair, indem alle einen Beitrag leisten und damit – im Gegensatz zu nur zusätzlichen Lohnabgaben – auch die vom Ausbau profitierenden Rentnerinnen und Rentner. Eine Überwälzung der Kosten ausschliesslich auf die erwerbstätige Bevölkerung wäre dagegen unsolidarisch und einseitig. Es gilt zu bedenken, dass die Stimmbevölkerung unter 50 Altersjahren die 13. AHV-Initiative deutlich abgelehnt hat.
Ueberraschend hat der Bundesrat angekündigt, dass er vorsieht, die vom Volk beschlossene 13. AHV-Rente in der Tat als 13. Rente auszuzahlen und nicht als monatlichen Zuschlag von 8,3 Prozent. Das ist durchfühungstechnisch knifflig. Hansueli Schöchli listet die Probleme in der NZZ auf.
Bundesrat und Parlament müssen einen Zielkonflikt lösen. Was ist wichtiger – eine administrativ möglichst einfache Umsetzung (via Erhöhung der AHV-Monatsrente um 8,3 Prozent) oder eine Umsetzung gemäss Wortlaut der neuen Verfassungsnorm (Rentenzuschlag einmal pro Jahr)?
Der Bundesrat sprach sich vergangene Woche überraschend für eine verfassungsnahe Umsetzung in Form eines Rentenzuschlags einmal pro Jahr aus. Die haarigen Details liess er dabei offen. Die Kernfrage dabei: Wie geht man mit Mutationen während des Jahres um? Versicherte sterben, Partner von Versicherten sterben, und auch andere Änderungen, die Einfluss auf den monatlichen Rentenanspruch haben, kommen immer wieder vor.
Es geht nicht um Kleinkram. Die AHV zahlt jeden Monat etwa 2,5 Millionen Renten, und laut Praktikern fallen im Mittel rund 60’000 Mutationen pro Monat an. Hier einige der Knackpunkte:
Arno Schmocker kommentiert in der Finanz und Wirtschaft die Finanzierungsvorschläge des Bundesrats für die 13. AHV-Rente.
Höchst bedenklich ist der Umstand, dass die Erhöhung der Jahresrente um 8,3% auf jeden Fall per Anfang 2026 gesichert ist, notfalls via Verordnung des Bundesrats – aber die Finanzierung nicht. Diese wird mit grosser Wahrscheinlichkeit durch Volksabstimmungen oder Referenden verzögert werden. Das hiesse, dass der AHV-Fonds für einige Zeit geradestehen müsste.
Schon heute betragen die verlusttragenden Aktiven bloss 80% der Jahresausgaben, zieht man ein Darlehen von 10 Mrd. Fr. an die IV ab (gesetzlich erforderlich wären 100%). Mit einer Verzögerung der Finanzierung müsste Compenswiss, der Ausgleichsfonds der AHV, beginnen, Aktiven auf dem Fondsvermögen abzustossen, um die Renten zu begleichen.
Gleich, welche Variante am Schluss zum Zug kommt: Jede muss finanziert werden, die Milliarden sind noch nie vom Himmel gefallen. Am Schluss stellt sich auch die Frage: Müssten Initiativen wie diese, die riesige Ausgaben verursachen, aber keine Vorschläge zur Gegenfinanzierung enthalten, nicht für ungültig erklärt werden?