Unsere Informaitonen über die Besteuerung der beruflichen Vorsorge von Grenzgängern durch den deutschen Fiskus (Kommentare Newsletter 102/103) haben ein breites Echo ausgelöst. Offenkundig besteht bei den Betroffenen erheblicher Unmut über das Vorgehen der Steuerbehörden, das als «dreist» bezeichnet wird. In der Region Basel, Lörrach, Freiburg haben sich gegen 300 in einer Interessengemeinschaft zusammen geschlossen. Aktiv mit regelmässigen Informationen ist auch der Angestelltenverband Roche. Offenbar bestehen die Probleme lediglich mit Deutschland; die anderen angrenzenden Länder anerkennen die berufliche Vorsorge als abzugsfähig. Die unten stehenden Links führen zu weiteren Informationen.
pwirth
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Swiss Institutional Survey: Diversifikation und alternative Anlagen
Der Swiss Institutional Survey hat die 9. Umfrage zu den Themen «Diversifikation und alternative Anlagen» gestartet. Stichtag ist der 30.6.07. Dauer der Umfrage bis 21.9. 2007.
Swiss Institutional Survey
Erich Walser: "An den Grenzen der Politik"
In seiner Kolumne in der Schweizer Versicherung stellt SVV-Präsident Erich Walser fest, dass bei der Diskussion um die richtigen Bestimmungsgrössen in der beruflichen Vorsorge die Politik an ihre Grenzen stösst. Walser: «Die politische Bühne ist nicht der zweckmässige Bestimmungsort für versicherungstechnische Grössen. Das öffentliche Feilschen um Prozentpunkte löst nämlich die zugrundeliegenden Probleme nicht. Bleibt demnach nur die Hoffnung, dass der Nationalrat seine grosse Verantwortung wahrnimmt.»
Beitrag in der Handelszeitung
Global Pensions: Funds skeptical of 130 / 30 funds
The vast majority of pension funds have not invested in 130/30 (and similar) funds and have no plans to, found the results of the latest Global Pensions 100 Panel. Some 68.8% of respondents claimed they had no plans to invest in the strategies, which have been pushed for some time now by certain asset managers and consultants as a new investment paradigm.
Global Pensions
NAFP: Pension funds’ engagement is getting results
The 2007 Shareholder Engagement Survey, published by the National Association of Pension Funds (NAPF), shows that Britain’s largest pension funds (39 Funds with over £1bn in assets) are actively engaging with the companies in which they invest.
Some of the key findings were:
NAFP: Pension funds’ engagement is getting results.
Pension code Invitation to Comment
The CFA Institute Centre for Financial Market Integrity (the «CFA Institute Centre») seeks comment on the proposed Code of Conduct for Members of a Pension Scheme Governing Body (“the Code”) set forth below. Comments must be submitted in writing and be received by CFA Institute no later than 15 October 2007. CFA Institute will accept comments submitted by e-mail, regular mail, or fax. CFA Institute will consider all comments to be public unless the respondent specifically requests the comments be kept private. All public comments and replies will be posted on the CFA Institute website.
The participation of representatives from the following organizations gave the working group a widely divergent perspective:
- Council of Institutional Investors (U.S.)
- Organization for Economic Cooperation and Development
- National Association of Pension Funds (U.K.)
- Swiss Association of Pension Funds
- Hong Kong Retirement Schemes Association
- The Dutch Association of Industry-wide Pension Funds
Pension code Invitation to Comment
NZZaS: Die Verwirrung am Sonntag
Die NZZ am Sonntag spricht von Rentenkürzungen, Umwandlungssatz-Senkungen, 17’000 «verunsicherten Versicherten» und – natürlich – Rentenklau. Anlass ist eine Systemänderung der Swiss Life bei den angeschlossenen halbautonomen Stiftungen. Die Deckung des Umwandlungssatz-Risikos erfolgte bisher aus Stiftungsmitteln, was das BSV jedoch als nicht mehr zulässig erklärte. Neu müssen entweder Prämien entrichtet oder Reserven gebildet werden. Entsprechende Regelungen hat die Konkurrenz schon früher eingeführt. Die NZZaS suggeriert zu den Aenderungen bei der Swiss Life, dass der Umwandlungssatz im Obligatorium unter das gesetzliche Minimum gesenkt würde, was natürlich absurd ist. Eingeführt wurde ein umhüllender Satz, wobei der Kunde auch weiterhin am gesplitteten Umwandlungssatz festhalten kann. Dafür müssen auf Stufe Vorsorgewerk aber Reserven angelegt werden. Der dazu angefragte SGB durfte postwendend seine Standardansicht zur Assekuranz verlauten lassen und einen nicht weiter begründeten Verdacht auf Gesetzesverletzung äussern, und das VZ hat einen unentgeltlichen PR-Auftritt erhalten. Der Rest ist Verwirrung der verärgerten Leserschaft (oder umgekehrt).
D: Betriebsrenten sollen weiter gefördert werden

Betriebsrenten werden in Deutschland weiter durch die Befreiung von Sozialabgaben gefördert. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Direktversicherungen und Pensionskassen bleiben damit finanziell attraktiv. Sozialminister Müntefering hatte sich allerdings bis vergangenen Herbst gegen die Änderung gestellt.
tagesschau.de
PKE: Ueber dem Durchschnitt
Die Performance auf den Vermögensanlagen der PKE lag im Geschäftsjahr 2006/2007 (per 31.3.) bei 7,3% (Vorjahr: 20,5%). Im Kalenderjahr 2006 betrug die Rendite 9,7%. Der vom ASIP veröffentlichte Vergleich zeigt für das Jahr 2006 eine mittlere Performance von 6,9%. Im Durchschnitt der letzten fünf Geschäftsjahre erreichte die PKE eine Rendite von 6,7%.
Im letzten Geschäftsjahr zeigten speziell die indirekten Immobilienanlagen (Rendite Schweiz 20%, Ausland 18%) und die Aktien (Rendite 11%) eine überdurchschnittlich gute Performance. Knapp die Hälfte ihrer Anlagen tätigt die PKE in Aktien. Dank der guten Rendite steigerte die PKE Pensionskasse Energie den Deckungsgrad auf 125% (Vorjahr 121%). Die Wertschwankungsreserve verbesserte sich bis Ende März 2007 auf 20% (17%) der gesamten Vermögensanlagen.
PKE – Pensionskasse Energie
Mitteilung PKE
Postulat Robbiani: Temporärarbeit und berufliche Vorsorge
Text des Postulats: Ich beauftrage den Bundesrat, in einem Bericht detailliert aufzuzeigen, welche Auswirkungen die gegenwärtige Zunahme der Temporärarbeit und der atypischen Arbeitsformen überhaupt auf die berufliche Vorsorge hat. Der Bericht soll ebenfalls darlegen, wie das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge dahingehend geändert werden kann, dass entsprechende Lücken im Vorsorgeschutz verhindert oder zumindest verringert werden können.
07.3461 – Curia Vista – Geschäftsdatenbank
Postulat Heberlein: Flexibilisierung des Pensionsalters. Einführung einer Zusatzrente im Rahmen eines Drei-Stufen-Modells
Der Bundesrat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der parlamentarischen Diskussion über die Flexibilisierung des Pensionierungsalters die Einführung einer Zusatzrente (im Rahmen eines Drei-Stufen-Modells) zu prüfen, die möglichen Finanzierungsmodalitäten, sowie deren finanziellen Auswirkungen auf die bestehenden Sozialversicherungen (namentlich die AHV) aufzuzeigen und dem Parlament einen entsprechenden Bericht zu unterbreiten.
Die Zusatzrente ergänzt die reguläre Altersrente und ist für Personen vorgesehen, welche über das Renten-Regelalter (von bspw. 65 Jahren) hinaus erwerbstätig bleiben und bis zu einem maximalen Rentenalter (von bspw. 68 oder 70 Jahren) Lohnbeiträge zahlen, sowie während dieser Zeit auf den regulären Rentenanspruch verzichten. Bei der Berechnung der für die Finanzierung der Zusatzrente notwendigen finanziellen Mittel sind die im Rahmen der zweiten Säule (BVG und BVV3) bereits getroffenen Massnahmen für ältere Arbeitnehmende zu berücksichtigen.
07.3325 – Curia Vista – Geschäftsdatenbank
Interpellation Heberlein: Legal Quote. Unstimmigkeiten zwischen BVG und Versicherungsrecht
Text der Interpellation:
1. Ist es richtig, dass nach Abzug der Legal Quote durch die Versicherer die für die Versicherten verbleibenden Überschüsse einen Überschussfonds zugewiesen werden, der nur zu zwei Dritteln ausgeschüttet werden kann, der Versicherung als Solvenzkapital zur Verfügung steht und nicht vorsorgekonform verzinst wird?
2. Unterliegt der Überschussanteil der Versicherungsgesellschaften gemäss Legal Quote denselben Restriktionen?
3. Wird Artikel 39 VAG in dieser Form nicht viel zu einschränkend angewendet, wonach Versicherungen zumindest die gesetzlichen Mindestleistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge erbringen müssen sofern ihnen das Eigentum an den Vermögenswerten der von ihnen errichteten und wirtschaftlich oder organisatorisch abhängigen Vorsorgeeinrichtungen übertragen worden ist?
4. Wird damit den Versicherten im Quervergleich das Anrecht auf einen der Alters- und Hinterlassenenvorsorge der 2. Säule angemessenen Kapitalertrag bzw. eine angemessene Freizügigkeitsleistung gewährt?
07.3310 – Curia Vista – Geschäftsdatenbank
Motion Robbiani: System zur Quellenbesteuerung der Zweiten Säule
Text der Motion: Anlässlich der Beratungen über die parlamentarische Initiative 04.440 betreffend die Quellenbesteuerung der Vorsorgeleistungen wurde fast einhellig anerkannt, dass die Überlegungen, die dieser Initiative zugrundeliegen, begründet sind. Diejenigen, die sich unschlüssig oder ablehnend äusserten, führten in erster Linie den administrativen Mehraufwand an, den die Umsetzung der Initiative verursacht hätte.
Angesichts der breiten Zustimmung zur Zielsetzung der Initiative und der deutlichen Unterstützung im Nationalrat und in den vorberatenden Kommissionen beider Räte beauftrage ich den Bundesrat, ein vereinfachtes Verfahren für die Rückerstattung der Quellensteuer an die Kantone, in denen die versicherte Person erwerbstätig war, auszuarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten. Ich ersuche insbesondere darum, dass die Möglichkeit geprüft wird, die erhobenen Steuerbeträge dem Bund zuzuleiten; dieser wird sie dann nach einem Verteilschlüssel, der die durchschnittliche Anzahl Fälle pro Kanton berücksichtigt, auf die Kantone verteilen. Sollte auch diese Lösung nur schwer umsetzbar sein, so ersuche ich den Bundesrat, ersatzweise eine Kompensationslösung zugunsten derjenigen Kantone in Betracht zu ziehen, die unter dem geltenden Modell der Quellenbesteuerung von Vorsorgeleistungen besonders zu leiden haben.
07.3454 – Curia Vista – Geschäftsdatenbank
Anfrage Rechsteiner: Temporärarbeit. Umgehung des BVG
Text der Anfrage Rechsteiner Paul:
Die soziale Sicherheit von Temporärbeschäftigten (im Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenfall) wird empfindlich beeinträchtigt, wenn die Unterstellung unter das BVG fehlt. Nach Gesetz ist diese erst nach einem Arbeitsverhältnis von drei Monaten unabdingbar. Das BSV hat auch diesen Schutz offenbar auf Betreiben der Temporärbranche weiter eingeschränkt, als bei wiederholten Temporäreinsätzen dann auf eine Unterstellung unter das BVG verzichtet wird, wenn zwischen den einzelnen Einsätzen zwei Wochen liegen. Das widerspricht nicht nur den sozialen Schutzbedürfnissen, sondern auch der Intention des Gesetzes. Die künstliche Verbilligung der Temporärarbeit durch das Vorenthalten der sozialen Schutzbestimmungen schadet zudem den regulären Arbeitsverhältnissen.
Ich frage den Bundesrat:
1. Ist er nicht der Ansicht, dass auch die Temporärbeschäftigten dem BVG unterstellt sein sollen?
2. Ist er bereit, die ihrem Sinn nach gesetzwidrige Weisung vom 6. April 2006 zu widerrufen?
3. Welche Massnahmen können darüber hinaus getroffen werden, um den sozialen Schutz der Temporärbeschäftigten zu gewährleisten?
07.1077 – Curia Vista – Geschäftsdatenbank
Pension Funds influence Indian decision against Novartis
Pharmaceutical firm, Novartis, has lost a legal battle against the Indian government partly because pension funds protested against the firm’s actions labelling it «unfair». The argument arose after Novartis challenged a provision in Indian law stating patent monopolies would be awarded only for truly innovative medicines, rather than for minor modifications of existing medicines. In response, an Oxfam and FairPensions’ campaign against the pharmaceutical giant drew support from pension funds whose assets totalled £1.7trn. A spokesman for FairPensions said it was encouraging that pension fund members and trustees were getting more involved in such issues.
