Die Fachverbände haben sich in ihren Stellungnahmen sehr detailliert um die Probleme der Neuregelung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge bemüht, allerdings ist das weitere Schicksal dieser Vorlage gegenwärtig höchst unklar. Der ASIP unterstützt das Modell der Regionalisierung, welche von der Annahme ausgeht, dass die Kantone dem Vorbild der Innerschweiz folgen und sich zu regionalen Verbünden zusammen schliessen werden, um so die Professionalisierung und die Effizienz des Systems zu fördern. Allerdings soll es dafür nach Meinung des Bundesrates keinerlei Zwang geben. Dass auch die Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden hinter dem Vorschlag steht, kann nicht überraschen. Die Oberaufsicht soll einer neu zu gründenden Kommission übertragen werden, die sich aus Fachleuten zusammen setzt und einschlägigen Fachrichtlinien zu folgen hätte. Die Stellungnahmen haben hier zu zahllosen Einzelfragen Verbesserungsvorschläge eingebracht. Ob das System aber jemals auch nur in den Grundzügen so umgesetzt wird, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, muss angesichts der Uneinigkeit in den grundsätzlichen Fragen bezweifelt werden.
Stellungnahme ASIP
Stellungnahme Treuhand-Kammer
pwirth
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NZZ: Menu à la carte in der Altersvorsorge
Werner Enz plädiert in der NZZ für verstärkte Flexibilität in der beruflichen Vorsorge.
NZZ Online
Credit Suisse PK-Index: Rückschlag aufgeholt
Der «Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index» (blaue Linie in Abbildung, Vergrösserung durch Anklicken) hat infolge der positiven Marktverfassung den Rückschlag vom zweiten Quartal 2006 sehr gut verkraftet und im Berichtsquartal den Aufwärtstrend auf eindrückliche Weise weitergeführt. Verschiedene positive Faktoren haben dazu geführt, dass der Index, der Anfang des Jahres 2000 bei 100 gestartet worden ist, im dritten Quartal 2006 um 4,59 Punkte oder 3,94% angestiegen ist und per Ende September 2006 den Stand von 121,07 Punkten erreichte. Die Steigerung hat dazu geführt, dass die von Schweizer Pensionskassen verwalteten Vermögen der 2. Säule im Berichtsquartal um knapp CHF 23 Mrd. auf gut 600 Mrd. Fr. zugenommen haben.
Die BVGMindestverzinsung (rote Linie) ist, ebenfalls ausgehend von 100 zu Anfang des Jahres 2000, im Berichtsquartal um weitere 0,76 Punkte (0,62%) von 123,24 auf 124,00 gestiegen. Da sich der Index im dritten Quartal 2006 um 3,32% besser entwickelt hat als die gesetzliche Vorgabe, hat sich die Performancelücke (bezogen auf den Indexstart im Jahr 2000) gegenüber dem Vorquartal merklich verringert. Diese beträgt nur noch 2,93 Punkte (nach 6,80 Punkten gegenüber dem Ende des Vorquartals).
CS PK-Index
Aargauer Gemeinden müssen 282 Mio. Franken nachzahlen
Die Ausfinanzierung der Aargauischen Pensionskasse (APK) kommt die Gemeinden und Gemeindeverbände teuer zu stehen. 108 Gemeinden und 38 Verbände müssen 282 Millionen Franken nachzahlen. Die Leistungen werden 2008 fällig. Die Gelder müssen gemäss Regierung ohne Beschluss des zuständigen Organs, zum Beispiel der Gemeindeversammlung, überwiesen werden. Die Verpflichtung, den Betrag einmal in die Pensionskasse einzuschiessen, sei die Gemeinde oder der Verband mit dem Beitritt zur APK eingegangen. Die Deckungslücke bei der APK entstand durch einen politischen Entscheid des Grossen Rates in den 60-er Jahren. Die Lohnerhöhungen des Personals wurden in den Jahren 1962 bis 1989 nicht mehr in die APK eingekauft. Dies führte zu einem versicherungstechnischen Defizit bei der Pensionskasse.
Die Nachzahlungen würden für die Gemeinden einen Aufwand darstellen, der in der laufenden Rechnung zu verbuchen sei, hält die Regierung fest. Dies beschere den Gemeinden «teilweise massive Defizite» und löse einen Druck auf eine Steuererhöhung aus. Wegen einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren würden die Gemeinden aber nicht in Liquidationsprobleme kommen. Die Gemeinden sollen beim Kanton auch Geld ausleihen können. Mit der Anpassung des kommunalen Finanzrechts will die Regierung eine Aushöhlung des Finanz- und Lastenausgleichs zwischen den Gemeinden vermeiden.
azonline.ch
Sozialpartner uneins über Strukturreform
Die beiden Stellungnahmen des Schweiz. Gewerkschaftsbundes und des Arbeitgeberverbands differieren grundsätzlich in der massgeblichen Frage der Organisation der Aufsicht (regional oder zentral). Der SAV befürwortet das Konzept einer fachlich verstärkten kantonalen, mehrheitlich regionalisierten direkten Aufsicht, ohne die Zentralisierungsvariante. Eine zusätzliche Ausstandsregel soll aber in Zukunft sicherstellen, dass eine kantonale Aufsicht bei kantonseigenen Vorsorgeeinrichtungen nicht in einen Interessenkonflikt gerät.
Der SGB lehnt hingegen das dezentrale Modell ab. In der Stellungnahme heisst es: "Wir fordern deshalb die Schaffung einer einheitlichen, für die ganze Schweiz zuständigen Aufsichtsbehörde. Eine solche Behörde würde die eingangs erwähnten Anforderungen an eine Reform der Aufsichtsstruktur erfüllen, ohne die mit einem zweistufigen System verbundenen Nachteile. Sie wäre „schlanker“, wesentlich effizienter und deshalb auch kostengünstiger. Die durch die Vereinfachung der Strukturen und Abläufe frei werdenden Ressourcen könnten für eine bessere und reaktionsfähigere Aufsicht eingesetzt werden. Allerdings müsste auch eine solche Behörde bestimmte qualitative Anforderungen erfüllen".
Auch bei den Fachverbänden herrscht in dieser Frage keine Einigkeit. ASIP und die Kammer der PK-Experten befürworten das Regionalmodell des Bundesrates, für den Versicherungsverband stellt es bestenfalls einen Zwischenschritt in Richtung einer zentralen Behörde dar.
Stellungnahme Gewerkschaftsbund
Stellungnahme Arbeitgeberverband
Vernehmlassung zur Strukturreform: Kritik der Parteien
In der soeben abgelaufenen Vernehmlassung zur Strukturreform (Organisation der Pensionskassen-Aufsicht) war von den Parteien die Kritik der SVP am schärfsten. Sie lehnt den Vorschlag rundweg ab, die gegenwärtig 27 Aufsichtsbehörden durch 7 oder 8 regionale Gremien und eine eidgenössische Oberaufsichtskommission zu ersetzen. Die Beschäftigung einer mehr oder weniger nebenamtlichen Kommission sei inakzeptabel, wenn es darum gehe, rasch zu handeln, um Verluste bei den Versicherten zu verhindern.
Die SVP schlägt stattdessen vor, die Aufsicht über die teilautonomen Vorsorgeeinrichtungen weiterhin bei den Kantonen zu belassen sowie Sammel- und Anlagestiftungen durch eine neu geschaffene professionelle Aufsicht zu überwachen. Auch die SP ist mit dem bundesrätlichen Vorschlag nicht zufrieden. Es gebe keine sachliche Begründung für eine föderalistische Lösung, schreibt die SP. Mit ihr bestehe auch in Zukunft das Risiko, dass sich die einzelnen Behörden in der Aufsichtsintensität und -qualität unterscheiden würden. Die SP fordert die Schaffung einer einzigen Aufsichtsbehörde mit regionalen Zweigstellen.
Kritisch fällt die Stellungnahme auch bei der CVP aus. Der «staatliche Interventionismus» werde die Versicherungsaufsicht nicht sicherer machen, es sei denn, die vorgesehene Aufsichtsinstitution übernehme die materielle Verantwortung für die Anlagerisiken. Nur die FDP steht hinter den Vorschlägen aus dem Departement ihres Bundesrats. Die Freisinnigen fordern den Bundesrat aber auf, dafür zu sorgen, dass die Unabhängigkeit und Professionalität der Aufsichtsbehörden garantiert sei. Auf grundsätzliche Zustimmung stösst die BVG-Reform bei den Wirtschaft. Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse und der Arbeitgeberverband begrüssen in einer gemeinsamen Stellungnahme die vorgeschlagenen Massnahmen. Die Reform verursache zwar Mehrkosten, stärke aber das System der Zweiten Säule.
Die Wirtschaftsverbände machen aber ergänzende Vorschläge: Eine zusätzliche Ausstandsregel soll sicherstellen, dass eine kantonale Aufsicht bei kantonseigenen Vorsorgeeinrichtungen nicht in Interessenkonflikte gerät. Zudem sollen in der Oberaufsichtskommission auch die Vertreter der Sozialpartner als Sachverständige Einsitz nehmen.
Diese Forderung stellt auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund. Analog zur SP fordert er aber eine für die ganze Schweiz zuständige Aufsichtsbehörde. Anderer Ansicht ist der Pensionskassenverband (Asip). Er begrüsst den Vorschlag des Bundesrats einer dezentralen über kantonale Konkordate geführten Aufsicht mit einer Oberaufsichtskommission. Der Verband verlangt jedoch vom Bundesrat, dass diese keine gesetzgeberische Funktion wahrnehmen dürfe. Sie soll nur über Weisungskompetenzen verfügen.
NZZ Online
Hervorragendes 3. Quartal für die Kapitalanlagen
Von den Rekordwerten an den Schweizer und internationalen Börsen profitieren auch Schweizer Pensionskassen. Nach dem empfindlichen Rückgang der Rendite im zweiten Quartal ergaben sich gemäss Erhebung der WM Performance Services für das dritte Quartal 2006 +5.2 %. Für das gute Resultat verantwortlich waren Investitionen in Schweizer und globale Aktien, aber auch die Obligationenmärkte entwickelten sich erfreulich. Über die ersten neun Monate betrachtet beträgt die Rendite + 4.1%, was für viele Pensionskassen eine Entspannung gegenüber der Situation nach dem ersten Halbjahr 2006 bedeutet.
Ebenfalls publiziert wurden die Resultate der Transaktionskosten-Analyse für das dritte Quartal 2006. Diese Analyse untersucht die Kommissionen, Gebühren und Opportunitätskosten, die beim Aktienhandel entstehen. Im dritten Quartal reduzierten sich diese um 5.1% auf 25.97 Basispunkte. Dazu beigetragen hat vor allem die Reduktion beim Kostenpunkt «Opportunitätskosten» (s. Grafik). Damit entwickeln sich die Schweizer Transaktionskosten leicht stärker rückläufig als die globalen Werte, die bei 43.1 Basispunkten liegen. Transaktionskosten entstehen beim Wertschriftenhandel an den Aktienbörsen und machen rund zwei Drittel der gesamten Vermögensverwaltungskosten aus.
Mitteilung WM Services
BR beantwortet Postulat Rennwald: Keine Zunahme der «prekären Arbeitsverhältnisse»
Der Bundesrat hat am 1. November 2006 in Beantwortung des Postulats Rennwald einen Bericht zu den «prekären Arbeitsverhältnissen» in der Schweiz verabschiedet. Aufgrund der vorliegenden Informationen erachtet der Bundesrat die Bestimmungen im Arbeitsrecht sowie die geltende Gerichtspraxis als hinreichend, um die Arbeitnehmer vor den negativen Folgen «prekärer Arbeitsverhältnisse» zu schützen.
Keine Zunahme der «prekären Arbeitsverhältnisse»
Die demographische Zukunft von Europa
Europa unterliegt gegenwärtig einem massiven demographischen Wandlungsprozess. Die grundlegendsten Veränderungen sind ein längerfristiger Bevölkerungsrückgang und eine zunehmende Alterung der Bevölkerung. Schätzungen zur Folge wird die arbeitsfähige Bevölkerung im EU-Raum bis 2030 um über 20 Millionen zurückgehen. Eng verbunden mit diesem Rückgang ist ein massiver Produktivitätsrückgang: Es wird davon ausgegangen, dass das potenzielle BIP-Wachstum bis ins Jahr 2040 um die Hälfte auf etwa 1.25% schrumpfen wird. Diese Fakten verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf, schreibt economiesuisse in einer Darstellung des Demographieberichts der EU.
economiesuisse
Initiative Fetz: Besteuerung von Teilbezügen
Ständerätin Fetz hat am 2004 eine parlamentarische Initiative (Pa.Iv. 04.447 ) eingereicht, welche verlangt, dass Teilbezüge von beruflichen Vorsorgeleistungen im Zeitpunkt der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder später nur in der Höhe des tatsächlichen Bezugs und nicht etwa das gesamte Vorsorgeguthaben besteuert werden. An der Sitzung der WAK-N wurde von Vertretern der Verwaltung erläutert, dass tatsächlich ein erster Teilbezug nur in der Höhe des effektiven Bezugs besteuert wird. Weitere Teilbezüge nach Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit sind vom Gesetz über die Berufliche Vorsorge nicht vorgesehen. In diesen Fällen wird steuerlich über das gesamte Freizügigkeitsvermögen abgerechnet. Die Kommission erachtet diese Regelung als reichlich undurchsichtig und missverständlich. Sie befürchtet, dass Personen, welche eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, fälschlicherweise aus steuerlichen Überlegungen ihr gesamtes Vorsorgekapital beziehen und dieses damit einem höheren Risiko aussetzen.
Die Kommission beschloss deshalb einstimmig, der Initiative Folge zu geben. Sie fordert damit ihre Schwesterkommission auf, eine Vorlage auszuarbeiten, welche klare vorsorge- und steuerrechtliche Regelungen vorsieht, die nicht falsche Anreize schaffen.
Medienmitteilung Wak
WAK-N: PKs nicht in Finma
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates führte eine ausführliche Diskussion über
eine allfällige Integration der Aufsicht über die
Pensionskassen in die FINMA (Finanzmarktaufsicht). Die Aufsicht über
Vorsorgeeinrichtungen ist heute beim Bundesamt für
Sozialversicherungen beziehungsweise bei den zuständigen
Behörden in den Kantonen angesiedelt und nicht beim Bundesamt
für Privatversicherungen. Aus diesem Grund werden die
Pensionskassen nicht vom FINMAG erfasst. Im Sinne einer Nutzung der
Synergien wäre jedoch die Ausübung der Aufsicht über die
Pensionskassen durch die FINMA unter Umständen sinnvoll. Die
Kommission nahm jedoch zur Kenntnis, dass sich eine Vorlage über
die Verbesserung der Aufsicht über die Pensionskassen zurzeit in
der Vernehmlassung befindet. Ein Integration dieser Instrumente in das
FINMAG hätte jedoch eine Verzögerung der Einführung der
FINMA von bis zu zwei Jahren zur Folge. Die Kommission beschloss
deshalb, vorerst davon abzusehen, schliesst aber eine Integration zu
einem späteren Zeitpunkt, insbesondere nach Abschluss der
Beratungen über die Vorlage des Bundesrates über die
Strukturreform in der beruflichen Vorsorge, nicht aus.
Pressemitteilung WAK
Merkwürdige Transaktionen der Siemens-PK
Die Siemens-Pensionskasse hat das Geld ihrer Versicherten unvorsichtig eingesetzt und allein beim Mystery Park gegen 7 Millionen Franken verloren, schreibt die NZZ am Sonntag.
NZZ Online
Versicherungsmarkt 2005: Verbesserung der Solvenz, Stabilisierung der Prämieneinnahmen
Die Eigenmittelhinterlegung der Schweizer Versicherungsbranche gemäss Solvenz I hat sich zum dritten Mal in Folge deutlich verbessert. Ein Befund, der auch durch die Ergebnisse des zweiten Feldtests des risikobasierten Schweizer Solvenztests (SST) gestützt wird. Gleichzeitig hat sich der Rückgang der Prämieneinnahmen im vergangenen Jahr stark verlangsamt: Insgesamt wurden im Jahr 2005 50.6 Mrd. Franken eingenommen (50.7 Mrd. Franken im Vorjahr). Dies zeigen die Statistiken im Bericht über den Versicherungsmarkt Schweiz 2005 des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV), die in diesem Jahr erstmals vollständig auf der BPV-Website verfügbar sind.
www.news.admin.ch – Versicherungsmarkt 2005
Pensionskassen setzen auf alternative Anlagen
Die Schweizer Pensionskassen investieren verstärkt in Private Equity, Hedge- Funds und Rohstoffe. Davon versprechen sich die Vorsorgewerke höhere Renditen und eine verbesserte Risikostreuung. Die Lusenti-Umfrage ergab, dass die Vorsorgewerke im Zeitraum Juli 2004 bis Juni 2006 den Anteil ihres Vermögens, der in Private Equity, Hedge-Funds und Rohstoffen angelegt ist, von 2,3% auf 4% fast verdoppelt haben. Eine Studie von Adheq in Zusammenarbeit mit der Universität St. Gallen hat gezeigt, dass 44% der schweizerischen institutionellen Investoren in Private Equity anlegen. Insgesamt gesehen verstärken die Pensionskassen ihr Engagement in alternativen Anlagen, weil sie nach neuen Rendite-Quellen suchen.
Laut der Lusenti-Umfrage lag die Netto-Performance der Schweizer Pensionskassen im ersten Halbjahr 2006 bei durchschnittlich gerade 0,6%. Gleichzeitig zeigen Research-Studien von Adveq, dass sich internationale institutionelle Investoren von Private-Equity-Anlagen eine Prämie von 3% bis 5% über den Renditen der Aktienindizes versprechen. Als noch wichtigerer Grund für die neue Offenheit gegenüber alternativen Anlagen gilt aber die verbesserte Risikostreuung im Portfolio, die solche Investitionen ermöglichen.
NZZ Online
Basler PK-Revision nimmt erste Hürde im Parlament
Die Sanierung der maroden Pensionskasse des Basler Staatspersonals (PKBS) ist einen Schritt weiter: Der Grosse Rat hat am Mittwoch Eintreten auf eine Revisionsvorlage beschlossen, die die Ausfinanzierierung auf Staat und Versicherte verteilt. Nach der Ausfinanzierung der Deckungslücke von 1,3 Milliarden Franken (Stand Ende 2005) soll die bisherige Staatsgarantie der PKBS wegfallen. Die Vorlage sieht unter anderem auch vor, das Leistungsprimat beizubehalten, den Staatsbeitrag zu plafonieren und die Rententeuerung bis zu einer Limite zu garantieren. Im Parlament war Eintreten unbestritten. Das Grüne Bündnis wollte die PK-Revision aber an die Regierung zurückweisen, weil den Personalverbänden Zeit für sorgfältige Diskussionen fehle und Rentenabbau drohe. Dieser Antrag scheiterte mit grossem Mehr gegen 12 Stimmen; nun berät eine Spezialkommission die Vorlage.
baz.ch – Basler Zeitung Online