Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-NR) unterstützt eine Revision des Freizügigkeitsgesetzes, damit niemand zur vorzeitigen Pensionierung gezwungen werden kann, sie will im IVG die Altersgrenze von 20 Jahren für Menschen mit Geburtsgebrechen aufheben oder erhöhen und verschiebt weitere drogenpolitische Entscheidungen auf einen Zeitpunkt nach der Volksabstimmung über die so genannte «Hanfinitiative».
Sie gab der von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer am 6. Juni 2007 eingereichten Pa. Iv. «Keine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer. Änderung des Freizügigkeitsgesetzes» ( 07.436 n) einstimmig Folge. Die Initiative verlangt, dass rechtlich sichergestellt wird, dass niemand bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses kurz vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters gegen seinen Willen zur vorzeitigen Pensionierung gezwungen werden kann, so wie dies heute möglich ist.

Die Forderung nach einem weiteren Ausbau des Sozialstaates verkennt die Fakten und ist völlig verfehlt. Die IV schreibt weiterhin milliardenschwere Defizite, die Frage der demografischen Zusatzkosten in der AHV bleibt ungelöst. Auf die politische Agenda gehören Reformen mit finanz- und sozialpolitischem Verantwortungsbewusstsein. Das Finanzdebakel der IV darf sich nicht wiederholen. 
