Bislang ist es der EU nicht gelungen, den Ausbau der zusätzlichen Altersvorsorge, die die gesetzliche Rente ergänzen soll, sodass EU-Bürger im Alter ein angemessenes Einkommen haben, wirksam voranzutreiben. Dies geht aus einem aktuellen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor.
Vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung sei es der EU-Kommission und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) nicht gelungen, die Rolle der betrieblichen Altersversorgung in den EU-Ländern zu stärken oder der sogenannten Europarente (PEPP) zum Durchbruch zu verhelfen.
Der Bericht wird mit Blick auf Pläne der EU-Kommission veröffentlicht, vor dem Hintergrund einer künftigen Spar- und Investitionsunion die rechtlichen Rahmenbedingungen für Betriebsrentenfonds und europaweite Rentenfonds zu überprüfen, um sie effizienter und attraktiver zu machen.
Trotz mehrerer Initiativen der EU-Kommission spielen den EU-Prüfern zufolge derzeit weder grenzüberschreitende betriebliche noch europaweite Rentenprodukte eine ernstzunehmende Rolle auf dem EU-Markt für Zusatzrenten.
Die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung verwalteten Vermögenswerte in Höhe von schätzungsweise rund 2,8 Billionen Euro und sicherten rund 47 Millionen Arbeitnehmer und Rentner ab. Allerdings seien sie grenzüberschreitend nach wie vor nur in jenen wenigen Ländern aktiv, in denen arbeitgebergeförderte Renten traditionell schon immer eine Rolle gespielt hätten.
Dies sei in erster Linie auf Faktoren zurückzuführen, auf die die EU keinen Einfluss habe. Die EU-Prüfer weisen jedoch darauf hin, dass die EU für grenzüberschreitende Fonds zusätzliche Anforderungen eingeführt habe, wodurch diese noch stärker benachteiligt würden.
Europ. Rechnungshof / Sonderbericht