Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) schlägt vor, die 13..AHV-Rente und eine mögliche Aufhebung oder Erhöhung des Ehepaarplafonds mit einem Gesamtkonzept zu finanzieren. Dieses Konzept basiert auf einer Erhöhung der Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer in zwei Schritten, um die finanzielle Stabilität der AHV bis zur nächsten umfassenden Reform zu gewährleisten. Der Beitrag des Bundes zur AHV wird nicht gekürzt.