Wichtige Details waren bis jetzt aber nicht bekannt – so blieb etwa offen, ob diese Schranke nur für nach dem gesetzlichen Obligatorium angesparte Pensionskassengelder gilt oder auch für darüber hinausgehende Leistungen. Wäre dieses überobligatorische Kapital weiterhin vor 63 verfügbar, könnten Erwerbstätige mit grossem Pensionskassenkapital weiter ab 58 in Rente gehen, wie das heute zulässig ist.
Doch der Bundesrat will keine Zweiklassengesellschaft bei der Frühpensionierung. Die höhere Hürde für Frühpensionierungen soll für alle gelten, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen auf Anfrage bestätigt. Sowohl Leistungen aus obligatorisch angesparten Geldern wie auch aus überobligatorischem Kapital sollen erst ab 63 bezogen werden dürfen. (…)
Anders sieht es bei Umstrukturierungen in Firmen aus, bei denen es zu Entlassungen kommt. In solchen Fällen gibt es heute im Rahmen von Sozialplänen oft die Möglichkeit einer Frühpensionierung, meist mit abgefederten Rentenkürzungen. Solche entlassungsbedingten Frühpensionierungen will der Bundesrat auch künftig zulassen. Dies zeigen interne Dokumente zur Ämterkonsultation, die diese Redaktion gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz erhalten hat.
Allerdings will der Bundesrat auch für diese Fälle das Mindestbezugsalter auf 60 erhöhen. Gemäss dem geltenden Gesetz sind entlassungsbedingte wie auch freiwillige Frühpensionierungen meistens ab 58 möglich, bei Personalabbau in Ausnahmefällen sogar früher. Weiterhin zulassen will der Bundesrat auch Regelungen wie im Baugewerbe, wo Frühpensionierungen mit 60 erfolgen.
Gleichzeitig mit der Erschwerung von Frühpensionierungen will der Bundesrat das freiwillige Weiterarbeiten nach 65 fördern. Wer über das Rentenalter hinaus arbeitet, soll sich in der zweiten Säule weiter versichern können. Heute ist das nur bis 70 möglich und wenn dies das Reglement der Pensionskasse vorsieht. Der Bundesrat will die Pensionskassen nun verpflichten, über 65-Jährige zu versichern, wenn diese das wollen.
Während die Erhöhung des Frühpensionierungsalters bei den bürgerlichen Parteien auf Widerstand stossen dürfte, rennt der Bundesrat mit der Weiterversicherung für über 65-Jährige offene Türen ein. So verlangt FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt mit einem Vorstoss vom Bundesrat eine Gesetzesreform, die in die gleiche Richtung geht.
Tages-Anzeiger / Motion Silberschmidt