Markus Brotschi bringt im Tages-Anzeiger Details zum Vorhaben des Bundesrats, für die Frühpensionierung ein Mindestalter 63 vorzuschreiben. 

Wichtige Details waren bis jetzt aber nicht bekannt – so blieb etwa offen, ob diese Schranke nur für nach dem gesetzlichen Obligatorium angesparte Pensionskassengelder gilt oder auch für darüber hinausgehende Leistungen. Wäre dieses überobligatorische Kapital weiterhin vor 63 verfügbar, könnten Erwerbstätige mit grossem Pensionskassenkapital weiter ab 58 in Rente gehen, wie das heute zulässig ist.

Doch der Bundesrat will keine Zweiklassengesellschaft bei der Frühpensionierung. Die höhere Hürde für Frühpensionierungen soll für alle gelten, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen auf Anfrage bestätigt. Sowohl Leistungen aus obligatorisch angesparten Geldern wie auch aus überobligatorischem Kapital sollen erst ab 63 bezogen werden dürfen. (…)

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