2021 gab es laut Angaben des Bundes gut 1900 Kapitalbezüge von über einer Million Franken – wohl grösstenteils Bezüge aus Pensionskassen. In rund 500 Fällen lagen die Kapitalbezüge über 2 Millionen, und 74 Bezüge überstiegen 5 Millionen.
Laut Daten der Beratungsfirma VZ Vermögenszentrum von rund 2200 Kunden aus dem «Mittelstand» mit Jahrgang 1956 bis 1964 betrug das mittlere erwartete Pensionskassenkapital bei der Pensionierung rund 600’000 Franken (Median). Bei einem Viertel waren es über 830’000 Franken.
Das VZ Vermögenszentrum führte einen eigenen Steuervergleich zwischen Kapitalbezug und Rente durch. Dies im Unterschied zu den Bundesrechnungen einschliesslich der Kantons- und Gemeindesteuern für die Städte Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich.
Beim untersuchten Falltyp mit 800’000 Franken Pensionskassenvermögen übersteigt die Steuerbelastung der Rentenbezüger jene der Kapitalbezüger nach etwa 16 bis 17 Jahren, wie der VZ-Berater Karl Flubacher sagt. Mit dem Vorschlag des Bundesrats würden sich die Linien laut Flubacher nach etwa 18 bis 19 Jahren kreuzen.
Auch dies lässt mutmassen, dass bei hohen Pensionskassenvermögen Kapitalbezüger steuerlich mit dem Reformvorschlag im Vergleich zu Rentenbezügern immer noch eher besser fahren würden. Denn die durchschnittliche Restlebenserwartung im Alter 65 ist höher als 18 bis 19 Jahre.
Laut einer Datenreihe der Bundesstatistiker dürften Personen, die heuer 65-jährig sind, im Mittel beider Geschlechter noch 23 bis 24 Jahre leben. Dies beruht auf Kohortentafeln, die berücksichtigen, dass es während der Restlebenszeit der Betroffenen weitere Fortschritte geben dürfte.
Schöchli ist auch den Vorschlag von Spring/Leibundgut für eine gleich hohe Pauschalbesteuerung von Renten und Kapital beim Leistungsbeginn eingegangen und hat dabei das Haar in der Suppe gefunden:
Der Pensionskassenexperte Reto Leibundgut von der Beratungsfirma C-alm hat jüngst zusammen mit einem Kollegen einen anderen Ansatz empfohlen: Man passe die Besteuerung der Renten an jene der Kapitalbezüge an.
Die Grundidee: Bei der Pensionierung werde das Pensionskassenvermögen der Versicherten zu einem Kapitalbezugssatz besteuert, und die Pensionskasse bezahle die Steuer vorab mit dem Vorsorgevermögen des Versicherten. Dessen Bruttorente verkleinert sich dadurch, dafür ist die Rente steuerfrei.
Damit liesse sich im Prinzip eine Gleichbehandlung von Kapital- und Rentenbezug realisieren. Wie jedes Modell hat auch dieses Nachteile. Es wäre zum Beispiel eher schwierig zu erklären, weshalb ein Rentner, der nur ein Jahr nach der Pensionierung stirbt, trotzdem faktisch eine Steuer für zwanzig oder mehr Jahre Rente bezahlen müsste.
Ein Bundesvertreter sagt es wie folgt: Rentner mit unterdurchschnittlicher Lebenszeit wären überbesteuert, und solche mit überdurchschnittlicher Lebenszeit wären unterbesteuert.
NZZ / Vorschlag Spring/Leibundgut