«Was für ein Fiasko», so beginnt Fabian Schäfer in der NZZ seinen Artikel zu den Konsequenzen des Neins zur BVG-Reform und er fragt, «wie geht es jetzt weiter, geht es überhaupt weiter?»
Dass der Bundesrat oder das Parlament in absehbarer Zeit einen neuen Anlauf nehmen werden, ist nicht zu erwarten. Vor allem von SVP und FDP kommen Signale, dass man keine Lust hat und auch keine Berechtigung sieht, nach der erneuten Ablehnung wieder in diese Richtung tätig zu werden.
Vielmehr ist mit dem Szenario zu rechnen, das der Direktor des Pensionskassenverbands im Fall eines Neins befürchtet hatte: «Dann stellt sich die Grundsatzfrage, ob das gesetzliche Minimum im BVG überhaupt reformierbar ist.» (…)
Die Alternative dazu wäre eine abgespeckte Variante der abgelehnten BVG-Reform: Sie würde nur jene Elemente umfassen, die auf einen Ausbau für tiefe Einkommen und Teilzeitpensen abzielten.
Hingegen liesse man den politisch explosiven Teil mit dem Umwandlungssatz weg. Doch eine solche Vorlage stiesse im bürgerlichen Lager und in grösseren Teilen der Wirtschaft, vor allem beim Gewerbe, auf Widerstand.
Auch rein logisch liesse sich ein solches Vorhaben nicht leicht begründen. Nachdem man es zum wiederholten Mal nicht geschafft hat, für das gesetzliche BVG-Obligatorium eine saubere Finanzierung festzulegen, die ohne Quersubventionierungen auskommt, drängt es sich nicht auf, dieses Obligatorium jetzt auch noch auszubauen. (…)
In der Realität ausserhalb des Bundeshauses wird sich die zweite Säule weiter entwickeln, die Richtung ist laut vielen Fachleuten absehbar: Das gesetzliche Obligatorium wird wohl an Bedeutung verlieren, weil es mit der Realität nicht mehr viel zu tun hat.
Weder bei der Lebenserwartung noch bei den Renditen hat das Gesetz mit der Wirklichkeit Schritt gehalten. Schon heute gibt es nicht mehr viele Pensionskassen, die Vorsorgepläne anbieten, die genau dem gesetzlichen Minimum entsprechen oder nur leicht darüber hinausgehen. Mittel- bis langfristig dürften sie komplett verschwinden.
Diese Kassen dürften gezwungen sein, stärker in den überobligatorischen Bereich auszuweichen. Das bedeutet in den meisten Fällen, dass sie freiwillig einen grösseren Teil des Einkommens versichern und höhere Lohnbeiträge erheben, als vom Gesetz vorgeschrieben. Oder sie ziehen für Risiken wie Invalidität überhöhte Beiträge ein, um die Renten auf diesem Weg querzufinanzieren.
NZZ
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