Der Dachverband der Schweizerischen Pensionskassen-Consultants (SWIC) hat im Rahmen einer empirischen Untersuchung die Rolle der Vermögensverwaltungskosten analysiert.
Die Querschnittsanalyse kommt zum Schluss, dass die Höhe der Vermögensverwaltungskosten über den 10-jährigen Betrachtungszeitraum 2013 bis 2023 keinen Zusammenhang mit der erzielten Nettorendite der Vorsorgeeinrichtungen (weder positiv noch negativ) aufweist. In seinem Analysepapier schreibt der Verband:
Gemäss der Pensionskassen Studie von Swisscanto war der Mittelwert der Vermögensverwaltungskosten im Jahr 2023 bei 0.48%, was einem Rückgang im Vergleich zu 2022 und 2021 entspricht. Im Vergleich dazu lagen die Vermögensverwaltungskosten 2015 gemäss Swisscanto bei 0.51%. Somit resultiert in 8 Jahren sogar ein leichter Rückgang. (…)
Gemäss der Risiko Check-up Studie 2023 von Complementa sind die Kostentreiber nicht einzelne Umsetzungen, sondern vor allem die Wahl der Anlageklassen. (…)
Die Kernaufgabe der Pensionskassen ist es eine möglichst hohe Rendite unter einem vorgegebenen Risiko zu er-wirtschaften. Daher dürfen die Kosten allein nicht im Vordergrund stehen. Ob das Kapital günstig oder teuer an-gelegt wird, ist nicht die Kernfrage, sondern ob der Nettoertrag genügend hoch ist.
Die Höhe der Kosten der Vermögensverwaltung ist also eine Folge der Allokation in komplexeren und Aufwand-intensiveren Anlageklassen und nicht von ungenügender Verhandlung der Pensionskassen mit Banken oder Vermögensverwaltern. (…)
Mit dem obligatorischen, jährlichen TER-Kostenvergleich erhalten die Pensionskassen viel Transparenz. Die Ver-mögensverwaltungskosten sind damit nicht nur bekannt, sondern bewusst gewählt als Folge der Anlagestrategie, basierend auf der individuellen Struktur und Verpflichtung der spezifischen Pensionskasse sowie deren Risikon-eigung, bzw. Möglichkeiten.
Diese werden regelmässig überprüft. Die pauschalisierte Kritik der generell zu hohen Vermögensverwaltungskosten wird durch die beiden obenerwähnten Studien nicht bestätigt. Vielmehr zeigen sie auf, dass Pensionskassen umsichtig geführt und dem fiduzi-arischen Auftrag gerecht werden.
Zur bevorstehenden Abstimmung über die BVG-Reform hält der SWIC fest:
Hinsichtlich der am 22. September 2024 anstehenden Volksabstimmung zur BVG-Reform hat der Dachverband der Schweizerischen Pensionskassen-Consultants (SWIC) weder eine JA- noch eine NEIN-Parole beschlossen.
SWIC / Kosten-Analyse