imagePensexpert-CEO Rafael Lötscher macht im Interview mit HZ Insurance Vorschläge, wie die berufliche Vorsorge modernisiert werden könnte. Auszüge:

Wie könnte die Situation verbessert werden?
Erstens sollten diejenigen, die nach der Pension weiterarbeiten, von einem höheren Rentnerfreibetrag bei der AHV profitieren können. Ausgenommen ist aktuell lediglich ein Freibetrag von 16’800 Franken, welcher auf einer Logik aus dem Jahre 1979 fusst und seltsamerweise nie mehr angepasst wurde. Eigentlich müsste diese Grenze der damaligen Logik folgend heute 22’050 Franken betragen.


Wieso bezahlen Pensionierte eigentlich weiterhin AHV-Beiträge?

Im Rahmen der Diskussionen rund um die gescheiterte 11. AHV-Revision wurde 2005 davon ausgegangen, dass arbeitstätige Rentner nicht aus finanzieller Notwendigkeit, sondern aus Freude weiterarbeiten. Die AHV-Beiträge würden die «Spassarbeiter» verkraften, war der Konsens.

Für mich war und ist das nicht nachvollziehbar, aber wenigstens wurde bei der letzten AHV-Abstimmung eine Anpassung vorgenommen, seither wird unter Umständen eine Rentenaufbesserung als Lohn für die Weiterarbeit nach der Pensionierung gewährt. Es wird geschätzt, dass die Arbeitstätigen über 65 jährlich rund 600 Millionen Franken in die AHV einzahlen. Das Sozialwerk will auf diese Geldquelle selbstverständlich nicht verzichten.


Und zweitens?

Die Rente aus der zweiten Säule sollte bei unvorhergesehener Wiederaufnahme einer Tätigkeit im Rentenalter sistiert werden können, damit diese Einkünfte nicht zu einer Steuerprogression führen.
Würde eine Änderung der heutigen Praxis nicht zu unnötigem bürokratischen Aufwand führen?

Eine kleine Anpassung des Reglements bei der jeweiligen Pensionskasse würde genügen. Und bezüglich der AHV würde eine Erhöhung des Rentnerfreibetrages die Administration nicht tangieren und zusätzlich Arbeitgebende finanziell entlasten.


Wo sehen Sie weiteres Anpassungspotenzial?

Die Versicherten verstehen oft nicht wirklich, welche Rentenleistungen sie im Ruhestand kriegen. In unserem digitalen Zeitalter sollten Vorsorgecockpits Standard sein. Solche Tools würden das Verständnis für die individuellen Rentenleistungen deutlich erhöhen. In einer idealen Welt hätten alle Versicherten Zugang zu einem digitalen Vorsorgecockpit, wo alle Leistungen aus der ersten, zweiten und dritten Säule übersichtlich und abschliessend dargestellt sind. Hier sind uns verschiedene EU-Länder bereits deutlich voraus und bieten solche Cockpits an. Bestrebungen in diese Richtung sind in der Schweiz zwar endlich breit abgestützt lanciert, aber wir müssen uns wohl noch einige Zeit gedulden.


Diese Idee klingt vielversprechend. Können Sie sie noch ein wenig ausführen?

Wenn eine im BVG versicherte Person heute ihre Arbeitsstelle wechselt, muss in allen Fällen der Eintrittsfragebogen von A bis Z erneut ausgefüllt werden. Mit einer zentralen Plattform soll erreicht werden, dass hier in der Administration eine wesentliche Entlastung und Automatisierung umgesetzt wird, indem längst bekannte Daten automatisch von der bisherigen zur neuen Pensionskasse weitergegeben werden.

Was heute bei der AHV schon über eine zentrale Datenbank funktioniert, soll also auch bald im BVG möglich sein. Generell sehe ich gerade in diesem Bereich rund um einen Stellenwechsel enormes Entlastungspotenzial für alle Involvierten. Ich würde mir wünschen, dass die bestehende zentrale Plattform beispielsweise rund um Kinderzulagen noch deutlich stärker ausgebaut würde. Diese wird heute vor allem zur Kontrolle eingesetzt, damit keine Mehrfachbezüge für ein Kind stattfinden. Dass ich aber bei einem Stellenwechsel regelmässig die Daten zu meinen Kindern aufs Neue dokumentieren muss, macht wenig Sinn.

  HZ Insurance