imageEric Breval, Direktor von Compenswiss, hat gegenüber der NZZ dargelegt, was die Annahme der SGB-Initiative für die AHV-Finanzen bedeuten würde. Ohne dass die Finanzierung geregelt wäre, müsste die Zusatzrente spätestens 2026 ausbezahlt werden.

Bei einer Annahme der Initiative müssten Bundesrat und Parlament entscheiden, wer für den AHV-Ausbau aufkommen muss. Viel Zeit bliebe nicht: Der Initiativtext legt verbindlich fest, dass die zusätzliche Rente spätestens ab 2026 ausbezahlt werden muss. Ob Bundesbern bis dahin eine mehrheitsfähige Vorlage zustande bringen würde, ist ungewiss. Normalerweise brauchen solche Reformen mehr Zeit. Zudem müsste die Vorlage nicht nur die Finanzierung der dreizehnten Rente festlegen, sondern auch der Fehlbeträge, die schon heute – ohne Ausbau – absehbar sind.

Und damit nicht genug: Gegen die Vorlage könnte das Referendum ergriffen werden. Es gäbe eine erneute Volksabstimmung. Je nach Ausgang wären längere Verzögerungen denkbar. Die AHV aber wäre derweil verpflichtet, die höheren Renten auszuzahlen. Keine einfachen Aussichten für die AHV-Vermögensverwalter. Es sei seine Pflicht, alle Szenarien durchzuspielen, sagt Eric Breval.

«Unsere Sorge ist, dass die Zusatzeinnahmen erst nach einigen Jahren kommen.» Die Erfahrung lehre, dass politische Prozesse hierzulande oft länger dauerten als angenommen, gerade wenn es um die AHV gehe. Breval hält deshalb ein Szenario für plausibel, in dem das Sozialwerk die zusätzlichen Renten in den ersten Jahren auszahlen muss, ohne im Gegenzug höhere Einnahmen zu erhalten. In diesem Fall würde die AHV vom ersten Jahr an mehr ausgeben als einnehmen, die Defizite würden in den folgenden Jahren rasch zunehmen. Die Reserven würden schrumpfen, laut dem Bund von 2026 bis 2033 von 47 auf 29 Milliarden Franken (AHV-Vermögen ohne Schulden der IV).

In diesem Fall müsste Compenswiss handeln, müsste dazu übergehen, Aktiven des AHV-Fonds zu verkaufen, um weiterhin immerwährende Liquidität garantieren zu können. Breval spricht von einem Volumen von mehreren hundert Millionen Franken im Monat. In diesem Umfang müssten die Fondsverwalter Wertpapiere veräussern, auch wenn der Zeitpunkt dafür womöglich nicht optimal wäre.

  NZZ