(BR) Das revidierte Kollektivanlagengesetz (KAG) und die angepasste Kollektivanlagenverordnung (KKV) werden per 1. März 2024 in Kraft gesetzt. Damit werden die rechtlichen Grundlagen für den Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) geschaffen. Der L-QIF trägt dazu bei, die Attraktivität und die Innovationsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz zu erhöhen.

Dabei handelt es sich um kollektive Kapitalanlagen, die von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) befreit sind. Der L-QIF steht ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern zur Verfügung und muss von Instituten verwaltet werden, die durch die FINMA beaufsichtigt werden.

  Mitteilung BR / Mitteilung Amas