Andreas Valda schreibt in der Handelszeitung zum Entscheid des Bundesgerichts zum Frauen-Rentenalter:

Die Wirtschaft kann aufatmen. Es ist kaum vollstellbar, was für ein Chaos ein Urteil zur Aufhebung der Abstimmung verursacht hätte. Warum? Weil es in der Abstimmung nicht nur um die Erhöhung des Frauenrentenalters ging, sondern auch um die Zusatzfinanzierung der AHV über die Mehrwertsteuer.

Seit Anfang Jahr erheben Firmen zusätzliche 0,4 Prozent Mehrwertsteuer der Kaufsumme zur Sanierung der ersten Säule. Das Geld fliesst der AHV zu. Diesen Zuschlag hätten Firmen der Käuferschaft theoretisch zurückerstatten müssen. Unvollstellbar, so sah es auch das Bundesgericht.

Auch haben sich Arbeitnehmerinnen, die bald in Pension gehen, und Firmen, die sie anstellen, auf das neue Rentenalter bereits eingestellt. Unternehmen haben keinen Ersatz rekrutiert, weil sie mit den Frauen, die bis 65 arbeiten, rechnen. Vor der Abstimmung lag das Rentenalter bei 64 Jahren, jetzt ist es 65.

Auch hier befand das Gericht zu Recht: Einen solchen Vorgang per Urteil rückgängig zu machen, dafür müssten sehr wichtige Gründe vorliegen. Das ist natürlich nicht der Fall. Auch da waren sich die Richterinnen und Richter in der mündlichen Beratung einig. (…)

Rückblickend zeigt sich, dass die Stimmrechtsbeschwerde der Gewerkschaften und Linken reines Politmarketing war. Ärgerlich nur, dass etliche Medien die Erwartungen für eine Annullierung geschürt hatten. Gut ist aus der Sicht der Wirtschaft, dass das Bundesgericht die Rechtssicherheit weit höher gewertet hat als alle anderen Argumente.

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