avenir suisseAvenir Suisse schreibt: Nachgelagerte Studiengebühren verbessern die Kostenwahrheit im Bildungssystem und können positive Effekte auf die Löhne haben. Davon würde auch das Vorsorgesystem profitieren. Dazu wird ausgeführt:

Auf dem Schweizer Arbeitsmarkt zahlt sich Bildung aus: Personen mit Lehrabschluss verdienen üblicherweise mehr als jene, die nur die obligatorische Schule absolviert haben – und wer ein Studium abschliesst, kann mit einer deutlich besseren Entlohnung rechnen. Der Lohnzuschlag, die sogenannte Bildungsrendite, beträgt mit einem Universitäts-, ETH- oder Fachhochschulabschluss im Vergleich zum Lehrabschluss im Durchschnitt 53 Prozent.

Die Wissensgesellschaft zeigt sich allerdings nicht nur in hohen Bildungsrenditen, sondern auch in rasch wachsenden öffentlichen Bildungsausgaben. Diese sind in der Schweiz seit der Jahrtausendwende inflationsbereinigt um 67 Prozent gestiegen, deutlich stärker als die gesamten Staatsausgaben. So hat sich ihr Anteil an den öffentlichen Ausgaben von 14,8 Prozent im Jahr 2000 auf 16,2 Prozent im Jahr 2020 erhöht. Dabei fliesst rund ein Viertel der Bildungsausgaben in die Tertiärbildung.

Angesichts der hohen privaten Erträge einer universitären Ausbildung (in Form der angesprochenen individuellen Bildungsrendite) und der steigenden Kosten für die Öffentlichkeit stellt sich die Frage, ob diese Mittel effizient und fair eingesetzt werden. Studierende an Schweizer Hochschulen – damit sind die zehn kantonalen Universitäten, die beiden ETH, aber auch die stark expandierenden Fachhochschulen gemeint – zahlen für ihr Studium wenig aus eigener Tasche. Gemäss Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) werden heute nur rund 10 Prozent der Studienkosten privat von den Studenten (oder ihren Eltern) getragen.

Im Frühling 2023 hat Avenir Suisse deshalb ein alternatives Modell der Studienfinanzierung vorgestellt. Es handelt sich um nachgelagerte Studiengebühren, also Gebühren, die erst nach Abschluss der Ausbildung bezahlt werden müssen. Das von uns bevorzugte Modell sieht vor, eine vom Einkommen abhängige, progressive nachgelagerte Studiengebühr zu erheben, die ab einem bestimmten Mindesteinkommen greift. Wie funktioniert unser Vorschlag konkret? Wir gehen von einer Studiendauer von fünf Jahren aus, und es wird ein Darlehen in Höhe von 78’000 Franken angenommen. Dieser Betrag ergibt sich aus den nach der Studierendenzahl gewichteten jährlichen Ausbildungskosten pro Fachbereich. Er sollte bis zum Eintritt ins Rentenalter zurückbezahlt sein, andernfalls werden die restlichen Kosten abgeschrieben.

Ab einem Einkommen von 72’000 Franken pro Jahr wird eine Rückzahlung fällig. Dieser Betrag entspricht rund 90 Prozent des Medianlohns aller Erwerbstätigen. Basierend auf dem tatsächlichen jährlichen Lohn wird jeweils die Höhe der Rückzahlung bestimmt. Mit einem höheren Lohn zahlt man das Darlehen entsprechend schneller zurück.In diesem Szenario bezahlen Schweizer Universitätsabgänger mit einem universitären Medianlohn ihr Darlehen innerhalb von 20 Jahren zurück, wenn sie Vollzeit arbeiten und die Rückzahlungsrate analog zum australischen System gesetzt wird. Personen mit einem Lohn an der Grenze des ersten Quartils, was für universitäre Verhältnisse tief ist, begleichen ihre Schuld mit rund 53 Jahren, etwa sechs Jahre später als diejenigen mit Medianlohn.

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