Sotomo. Die zweite Studie von Vita und Zurich zum Thema «Fairplay in der beruflichen Vorsorge» zeigt auf, warum das BVG in der Debatte zur Altersvorsorge im Vergleich zur AHV oft im Hintergrund steht und warum die anhaltende Erosion des Kapitaldeckungsprinzips respektive die Verwendung von Milliarden Schweizer Franken aus den Anlageerträgen der Aktivbevölkerung für laufende Renten nicht zu mehr Widerstand führt.
Ausgangslage der Studie bildet die Haupterkenntnis der ersten Fairplay- Studie von 2021. Diese hatte gezeigt, dass 56% der Erwerbsbevölkerung das BVG-Vorsorgekapital nicht zum eigenen Vermögen zählen. Die aktuelle Studie untersucht die Gründe für dieses mangelnde Bewusstsein und zeigt, dass die Bindung zum eigenen Altersguthaben gestärkt werden könnte, wenn dessen Sichtbarkeit erhöht würde und/oder wenn die Bevölkerung bei BVG-Anlagen mehr mitbestimmen könnte.
Zum Thema Umverteilung heisst es in der Studie:
Nur ein Drittel der Befragten ist sich bewusst, dass ein Teil der Kapitalerträge der Erwerbstätigen heute für die Finanzierung der aktuellen Renten verwendet wird. Werden Personen im Erwerbsalter, die Beiträge ins BVG leisten, jedoch über diese Umverteilung informiert und gefragt: «Finden Sie es unfair, wenn ein Teil der Performance bzw. der Zinsen Ihres BVG-Vorsorgekontos für die Rentenleistung der aktuellen Rentnergeneration verwendet wird?» erachten 63 Prozent dies als unfair.
Noch mehr, nämlich 78 Prozent der Befragten, würden es unfair finden, wenn ein Teil der Erträge ihres Vorsorgekontos der Säule 3a für aktuelle Renten verwendet würde. Dies zeigt, dass die persönliche Bindung zum Vorsorgekapital entscheidend dafür ist, dass die Verwendung von Erträgen für andere als unfair und systemfremd wahrgenommen wird.