Michael Ferber hat in der NZZ die wichtigsten Punkte der laufenden Reform aufgelistet und erläutert.

1. Der BVG-Umwandlungssatz soll endlich sinken

Die BVG-Reform sieht die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent vor. Dieser bestimmt, mit welchem Satz das angesparte Vermögen mindestens in einen jährlichen Rentenanspruch umgewandelt werden muss. Technisch ist er abhängig von der mit dem Kapital einigermassen risikofrei erzielbaren Rendite und der erwarteten Laufzeit. (…)

 

2. Neue Umverteilungen, getarnt als «Kompensationen»

Da die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes Rentenkürzungen mit sich bringen würde, sieht die Reform «Kompensationen» vor. Die 15 Jahrgänge der sogenannten Übergangsgeneration – also die Versicherten, die nach Inkrafttreten der Reform 50 bis 64 Jahre alt sind – sollen lebenslang einen Zuschlag auf ihre Renten aus den Pensionskassen bekommen, dieser soll bei bis zu 2400 Franken pro Jahr liegen und ist abhängig vom angesparten Vorsorgeguthaben.

3. Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug: Teilzeit- und Mehrfach-Beschäftigte sollen besser versichert werden

Als drittes wichtiges Element will die BVG-Reform Personen mit niedrigeren Einkommen und Teilzeitbeschäftigte besser in die berufliche Vorsorge einbinden. Das obligatorische Zwangssparen in der zweiten Säule soll auch für diese ausgebaut werden – schliesslich geht es ja nicht zuletzt darum, dass diese im Alter selber ein genügendes Auskommen haben und unter normalen Umständen nicht der Allgemeinheit zur Last fallen müssen. (…)

4. Weniger starke Staffelung der Altersgutschriften soll ältere Arbeitnehmende weniger «teuer» machen

Das Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge bildet sich aus den jährlichen Altersgutschriften, also Lohnbeiträgen. Derzeit gibt es vier verschiedene Stufen zwischen 7 und 18 Prozent.

Die BVG-Reform sieht nun statt vier neu nur noch zwei Stufen vor: Im Alter von 25 bis 44 Jahren soll der Lohnabzug 9 Prozent betragen, im Alter von 45 bis 65 Jahren sollen es 14 Prozent sein. Die tieferen Altersgutschriften für ältere Erwerbstätige sollen diese auf dem Arbeitsmarkt attraktiver machen, da sie so Unternehmen nicht mehr so viel höhere Lohnnebenkosten verursachen als jüngere. (…)

  NZZ