imagepw. Den 1e-Plänen galt der neuste IZS-Dialog. Referenten auf Teams waren Simon Tellenbach (VZ Zentrum) und Lukas Riesen (PPCmetrics). Tellenbach zeigte Grundlagen, Entwicklung und Stand der Dinge auf; Riesen ging auf Vor- und Nachteile ein. Grundlegendes Merkmal der Pläne sind ihre Einfachheit: kein Umwandlungssatz, kein Mindestzins, keine Umverteilung, keine Garantien – all das, was die 2. Säule so schwerfällig und kompliziert macht, fehlt hier. Dafür haben die Benützer (man kann kaum von Versicherten sprechen) viel Freiheit bei der Wahl ihrer Anlagestrategien.

Bekanntlich sind sie nur für Bezüger von Einkommen über 132’000 Franken vorgesehen, also einer Minderheit. Gemäss Angaben des BSV sind dies rund 305’000 Destinatäre im BVG, davon derzeit 42’000 mit 1e-Plänen, also eine noch geringe Zahl. Auch ihr angespartes Vermögen von 8 Mrd. Franken ist verglichen mit den mittlerweile 1,2 Billionen in der 2. Säule bescheiden. Das hängt auch damit zusammen, dass viele Pläne erst seit Kurzem bestehen und entsprechend noch wenig angespart werden konnte. Laut Tellenbach entfällt jeweils die Hälfte auf firmeneigene Pensionskassen und die 16 Sammelstiftungen, die sie anbieten.

Weitere Details in den Ausführungen Tellenbachs bezogen sich auf die 1e-Stiftung des VZ. Es zeigt sich, dass die Mehrheit der Destinatäre einen hohen Aktienanteil wählt, im Durchschnitt sind es gut 50 Prozent. Die Vermögensverwaltung ist aufwändiger, sprich teurer als bei der normalen Vorsorge aufgrund der Flexibilität. Sie beläuft sich auf 60 Basispunkte, verglichen mit 56 bei der Basisvorsorge. Dafür liegt die Risikoprämie tiefer. Wer zur betreffenden Einkommenskategorie gehört ist weniger Unfällen ausgesetzt und die Lebenserwartung ist höher; wegen der Kapitalauszahlung besteht aber kein Langleberisiko.

Diese strukturellen und technischen Aspekte wurden von Lukas Riesen ergänzt mit einer Darstellung der Vor- und Nachteile aus verschiedenen Blickwinkeln. Die Einführung eines 1e-Plans hat Auswirkungen nicht nur für die Versicherten der Kasse (jene mit und ohne 1e-Plan), sondern auch auf die Kasse selbst und den Arbeitgeber. Die Pläne kennen keine Nominalwertgarantie, sie weisen auch nur aktiv Versicherte auf. Dafür liegt der Deckungsgrad stets bei 100 Prozent und die Äufnung von Wertschwankungsreserven erübrigt sich.

Für die Betroffenen ist positiv, dass keine Quersubventionierung (Umverteilung) besteht, persönliche Risikopräferenzen umgesetzt werden können und an der erzielten Rendite wird direkt partizipiert.
Auf der Negativliste stehen, dass der Kapitalbezug zu einem Leistungsabbau führen kann und das Risiko eines schlechten Timings besteht. Die von den Räten angenommene Motion Dittli soll dieses Problem entschärfen.

Riesen erwähnte auch, dass bei einem Wechsel der neue Arbeitgeber möglicherweise (oder sogar wahrscheinlich) keine 1e-Pläne in seiner Vorsorge kennt. Man ist hier an die Situation bei der Übernahme der CS durch die UBS erinnert.
Der Arbeitgeber profitiert davon, dass die Pläne als defined contribution schemes gelten, was sich positiv auf die Rechnungslegung auswirkt. Ob die Versicherten das Angebot attraktiv finden – was Riesen ebenfalls zu den Pluspunkten zählt – ist diskutabel.

Auf die Kasse bezogen muss erwähnt werden, dass diese Sanierungssubstrat verliert und allenfalls die strukturelle Risikofähigkeit sinkt. Andererseits fallen Pensionierungsverluste weg, was allerdings auch mit entsprechenden Vorgaben für einen vorgeschriebenen Kapitalbezug erreicht werden kann.

Noch nicht abschliessend geklärt ist die Wertung des Wechsels bei Einführung eines 1e-Plans. Handelt es sich um eine Teilliquidation, sollte laut Riesen dies auf Basis einer ökonomischen Bewertung der Renten in der Basiskasse geschehen. Eine von der OAK kürzlich in die Anhörung geschickte Mitteilung befasst sich mit Aspekten der Übertragung der Guthaben.

Die höchst aufschlussreiche Veranstaltung der IZS wird am 17. Januar online wiederholt. Anmeldung

  Motion Dittli / Anhörung Mitteilung OAK