imageFür die Nachhaltigkeitsstrategie einer Pensionskasse ist deren Stiftungsrat verantwortlich. An oberster Stelle steht dabei der treuhänderische Umgang mit dem Vermögen der Versicherten. Hanspeter Konrad, ehemaliger Direktor des ASIP, führt in einem Beitrag von CHSS die Grundsätze aus. Im Zentrum steht das Spannungsfeld zwischen Regulierung und Eigenverantwortung.

Der ASIP verfolgt das Ziel, mittels Selbstregulierung die Transparenz im Umgang mit ESG-Kriterien zu erhöhen. Im Fokus stehen vor allem die Wissensvermittlung sowie die Sensibilisierung und Aufklärung des obersten Organs für das Thema «nachhaltiges Investieren». Auf strategischer Ebene hat der ASIP Leitplanken zur Umsetzung einer verantwortungsvollen Anlagepolitik gesetzt, indem Nachhaltigkeitsaspekte in den ASIP-Leitfaden für Vermögensanlagen integriert wurden.

Im Sommer 2022 hat der ASIP eine praxisorientierte Wegleitung zur Be rücksichtigung von ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) bei Anlageentscheidungen von Pensionskassen publiziert. Pensionskassen sollen aber auch gegenüber ihren Versicherten vermehrt aufzeigen, in welcher Form sie die ESG-Kriterien in ihren Anlageprozess einbauen. Ende 2022 hat der ASIP deshalb in Zusammenarbeit mit Verbänden wie der Asset Management Association, Swiss Sustainable Finance und der Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST) einen ESG-Reporting-Standard veröffentlicht.

Der Reporting-Standard will über regelmässiges, ganzheitliches Reporting die Transparenz bezüglich ESG-Umsetzung erhöhen. Dazu übernimmt er beispielsweise die vom Bundesrat 2022 publizierten Swiss Climate Scores und kann so unter anderem Erkenntnisse zur CO2-Intensität wichtiger Anlageklassen liefern. Im Fokus steht eine transparente Offenlegung von ESG-Informationen, mit welchen alle involvierten Stakeholder nachverfolgen können, wie die Pensionskassen investiert sind und welche Entwicklungsschritte bezüglich Nachhaltigkeit realisiert werden. In das ESG-Reporting gehören daher qualitative Aussagen zur Art und Weise, wie die Pensionskassen die ESG-Kriterien umsetzen, und auch quantitative Angaben zu einzelnen Anlagen.

Der Standard schlägt zwei Reporting-Stufen vor (Basis- und fortgeschrittene Berichterstattung) und gilt erstmals für die Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2023. Er hat einen empfehlenden Charakter und wird regelmässig überprüft. Wichtig ist, dass die empfohlenen ESG-Kennzahlen keine ESG-Ratings enthalten.

Abschliessend lässt sich sagen: Das Thema «ESG» hat in den letzten Jahren einen beachtlichen Aufschwung erlebt. ESG-Kriterien sind Teil der ökonomischen Risiken und müssen auch durch die Pensionskassen entsprechend analysiert werden. Die Pensionskassen sind auf dem Weg zu einer nachhaltigen, ESG-integrierten Anlagepolitik gut unterwegs. Sie tragen die treuhänderische Verantwortung für eine nachhaltige, zukunftsorientierte Bewirtschaftung der Vermögen ihrer Versicherten.

Zentral ist aus Sicht des ASIP, dass die Anlagepolitik weiterhin in der Verantwortung der Pensionskassen bleibt. Es braucht diesbezüglich keine Regulierung des Gesetzgebers. Die Pensionskassen-Branche befasst sich eigenverantwortlich mit diesem Thema, kommuniziert das auch aktiv und nimmt somit ihre Verantwortung im Interesse der Versicherten wahr.

  Beitrag Konrad