(SDA) Volk und Stände entscheiden am 3. März 2024 über zwei Volksinitiativen zur Altersvorsorge. Zu befinden haben sie einerseits über die Einführung einer 13. AHV-Rente, andererseits über die Renteninitiative der Jungfreisinnigen. Die Abstimmung zur BVG-Reform kommt – zur Erleichterung der Befürworter – später.

Der Bundesrat hat entschieden, die beiden Vorlagen im Frühling zur Abstimmung zu bringen. Hinter der Initiative «Für ein besseres Leben im Alter» steht der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Sie verlangt eine 13. Monatsrente für AHV-Rentnerinnen und Rentner. Mit der Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» wollen die Jungfreisinnigen das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung koppeln. In einem ersten Schritt würde es für beide Geschlechter auf 66 Jahre erhöht. Danach soll das Rentenalter pro Monat zusätzlicher Lebenserwartung um 0.8 Monate steigen. Bundesrat und Parlament empfehlen beide Volksbegehren zur Ablehnung.

Der Beschluss des Bundesrats bedeutet auch, dass die Stimmberechtigten erst zu einem späteren Zeitpunkt über die Reform der beruflichen Vorlage entscheiden wird. Dazu, warum sich der Bundesrat gegen einen «Renten-Abstimmungssonntag» mit drei Vorlagen entschieden hat, machte die Bundeskanzlei auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA keine Angaben. Sie verwies darauf, dass die Beratungen der Landesregierung vertraulich seien.

Das Parlament hatte die BVG-Reform in der Frühjahrssession 2023 verabschiedet. Grundsätzlich muss der Bundesrat Referendumsvorlagen und Volksinitiativen innert 10 Monaten nach der Schlussabstimmung im Parlament zur Abstimmung bringen. Fällt die Behandlung eines Geschäfts im Parlament in ein Wahljahr, verlängert sich die Frist aber auf 16 Monate, wie die Bundeskanzlei erklärte. Dies ist bei der BVG-Reform der Fall.