(BR) Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0,25 Punkte auf 1,25% an. Dies hat er an seiner Sitzung vom 1. November 2023 beschlossen.

Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind gemäss Gesetz insbesondere die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Der Zinssatz der Bundesobligationen ist 2022 deutlich angestiegen. Lag die Verzinsung der 10-jährigen Bundesobligationen Ende 2021 noch bei minus 0,13%, betrug der Zinssatz per Ende September 2023 1,09%. Vor allem im kurzfristigen Bereich ist der Zinsanstieg deutlich. Der Leitzins der Schweizerischen Nationalbank SNB liegt aktuell bei 1,75%.

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat sich am 4. September ebenfalls für eine Anhebung des Mindestzinssatzes von 1% auf 1,25% ausgesprochen. Die Stellungnahmen der Sozialpartner waren gemischt. Während die Gewerkschaften 2% verlangten, sprachen sich die Fédération des Entreprises Romandes und der Kaufmännische Verband für 1,5% aus. Der Bauernverband und der Gewerbeverband bevorzugten 1%, während der Arbeitgeberverband für 0,75% votierte.

  Mitteilung BRBlick