imagepw. Die SP hat ihre Forderungen mit Blick auf die laufende Beratung in der SGK des Nationalrats zur BVG-Reform in einer Mitteilung kundgetan. Einleitend dazu drei Zitate: Mattea Meyer, Co-Präsidentin: «Die Renten der Frauen dürfen nicht länger ein Drittel tiefer sein als die der Männer”; Barbara Gysin, Nationalrätin: «Die Rentensituation der Frauen verbessern wir am wirkungsvollsten über die Einführung von Betreuungs- und Erziehungsgutschriften in der 2. Säule”; und schliesslich NR Pierre-Yves Maillard: «Kommen die Räte nicht auf die Bundesratsvariante zurück, muss auf eine Senkung des Umwandlungssatzes verzichtet werden.»

Mit einer demokratischen Auseinandersetzung und fairen Suche nach einem Kompromiss hat das wenig zu tun. Arrogant und entlarvend die Bemerkung Maillards. Entweder eine Reform nach unserem Gusto, oder gar keine. Wenn das der beruflichen Vorsorge schadet, nicht unser Problem. Die Interessen der Versicherten? Offenbar nicht Sache der SP.

Zusätzlich zu den Ideen der BR-Lösung resp. des SoPaKo hat die Phantasie der SP-Exponenten weitere Blüten getrieben. “Die SP fordert, dass die Vermögensverwaltung maximal 5 Prozent der reglementarischen Beiträge durch Versicherte und Arbeitgeber pro Jahr zu betragen hat. Weiter fordert sie, dass die maximale Beteiligung auf 6 Prozent gekürzt wird. Diese 6 Prozent sollen zudem auf dem Gewinn und nicht dem Bruttoertrag berechnet werden.” Sozialistenwirtschaft wie sie im Buche steht.

Mit der Forderung nach der Ausrichtung von Betreuungs- und Erziehungsgutschriften in der BV wird vollends klar, wohin die Reise gehen soll. Solche Gutschriften haben im BVG gar nichts zu suchen. Mit der Uebernahme aus der AHV wird offenkundig angestrebt, das BVG schrittweise in die AHV zu überführen mit dem Ziel der Volkspension. Wenn sich die bürgerlichen Parteien weiterhin so anstellen wie im Ständerat vorgeführt, kann sich die SP durchaus Erfolgschancen ausrechnen.

  Anträge der SP zur BVG-Reform